Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27.10.2011 Az.: 3 K 1849/09
Selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben Finanzgericht erhöht die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten
Mit einem Urteil hat der 3. Senat des FG Baden-Württemberg für die Streitjahre 2001 bis 2003 entschieden, dass ein selbständiger Dozent nur eine Betriebsstätte haben kann. Der Kläger ist selbständiger Personalberater und daneben als Dozent und Prüfer in verschiedenen Hochschulen tätig.
Das Finanzgericht gab dem Kläger Recht und ließ die Aufwendungen als Reisekosten in unbegrenztem Umfang zum Abzug zu. Im Lichte der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 09.06.2011, Az.: VI R 55/10), wonach Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben können, kann auch ein selbständig Tätiger nur eine Betriebsstätte haben.
FG BW - 3 K 1849/09 - Betriebsstätte Freiberufler
FG BW - 3 K 1849/09 - Betriebsstätte Freiberufler
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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