Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Hallo,
ich war heute auf der Suche nach einem Muster für einen Befangenheitsantrag und bin in einem anderen Forum auf eine Ausarbeitung eines Herrn Schartema gestoßen.
Diese habe ich als PDF konvertiert mit interaktiven Textfeldern. Inhaltlich habe ich nix verändert. Feedbacks/Anregungen bezüglich der Ausarbeitung wären toll.
Ich denke, dieser Antrag wird doch oft benutzt und ich hätte mich, bei meiner Suche, über ein PDF gefreut.
Die Formulierung von Herrn Schartema finde ich kurz und knackig.
Gruß Bernd
ich war heute auf der Suche nach einem Muster für einen Befangenheitsantrag und bin in einem anderen Forum auf eine Ausarbeitung eines Herrn Schartema gestoßen.
Diese habe ich als PDF konvertiert mit interaktiven Textfeldern. Inhaltlich habe ich nix verändert. Feedbacks/Anregungen bezüglich der Ausarbeitung wären toll.
Ich denke, dieser Antrag wird doch oft benutzt und ich hätte mich, bei meiner Suche, über ein PDF gefreut.
Die Formulierung von Herrn Schartema finde ich kurz und knackig.
Gruß Bernd
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Wenn ein solches Schreiben eingehen sollte, dürfte es in die "geistige Rundablage" einsortiert werden, und Du wirst einen Blablabrief erhalten, dass nicht wegen alleine Dir die gesamte Orga-Struktur des Jobcenters geändert werden könnte.
Es mag ja sein, dass der SB sich unmöglich verhält, dann aber bitte genau den Sachverhalt beschreiben! Solange das von Dir übernommene Formularschreiben dies nicht vorsieht, wird es nur die von mir oben skizzierte Reaktion veranlassen ...
Es mag ja sein, dass der SB sich unmöglich verhält, dann aber bitte genau den Sachverhalt beschreiben! Solange das von Dir übernommene Formularschreiben dies nicht vorsieht, wird es nur die von mir oben skizzierte Reaktion veranlassen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Richtig, ohne sehr exakte Beschreibung des Falls, bringt solch eine Schreiben überhaupt nichts.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Auch ich als juristischer Laie würde das nicht nutzen.
Es ist meines Erachtens tatsächlich so: ohne konkreten Sachverhalt ist das Schreiben für Ablage P.
Das ist genauso als wenn zu Hause ein Schreiben reinflattert in dem nur steht:
Sie haben falsch geparkt.
Gehen sie nicht über Los, gehen sie direkt in das Gefängnis.
Dann mach ich diesen hier
Denn ich will wissen:
Wo? Stadt, Straße,
Wann? Datum, Uhrzeit
Wieviel? Höhe des Bußgeldes?
Wohin zu entrichten? Aktenzeichen ... ....
RFB.
Es ist meines Erachtens tatsächlich so: ohne konkreten Sachverhalt ist das Schreiben für Ablage P.
Das ist genauso als wenn zu Hause ein Schreiben reinflattert in dem nur steht:
Sie haben falsch geparkt.
Gehen sie nicht über Los, gehen sie direkt in das Gefängnis.
Dann mach ich diesen hier
Denn ich will wissen:
Wo? Stadt, Straße,
Wann? Datum, Uhrzeit
Wieviel? Höhe des Bußgeldes?
Wohin zu entrichten? Aktenzeichen ... ....
RFB.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Hallo,
Danke erstmal für das Feedback, eine Bewertung des Schreibens war mir wichtig. Ich persönlich habe mich bisher davor gescheut, einen Befangenheitsantrag zu formulieren, weil der Sachverhalt und die Problemlage in der Regel ja sehr komlex sind. So ein Antrag kann dann schnell sehr umfangreich werden und es bleibt -bei mir auf jeden Fall- die Unsicherheit, ob ich die notwendigen § angewandt habe - es ist und bleibt ja ein schwer zu durchdringender SGB-Dschungel!
Deshalb hatte ich mich über diese Formulierung erstmal so gefreut, weil sie nicht ins Detail geht, sondern übergeordnet an den Arbeitsauftrag erinnert.
Dann muß man wohl doch immer wieder fallspezifisch recherchieren...es ist so kräftezerrend und zeitraubend...vor allem kräftezerrend!
Danke nochmals...
Gruß bernd
Danke erstmal für das Feedback, eine Bewertung des Schreibens war mir wichtig. Ich persönlich habe mich bisher davor gescheut, einen Befangenheitsantrag zu formulieren, weil der Sachverhalt und die Problemlage in der Regel ja sehr komlex sind. So ein Antrag kann dann schnell sehr umfangreich werden und es bleibt -bei mir auf jeden Fall- die Unsicherheit, ob ich die notwendigen § angewandt habe - es ist und bleibt ja ein schwer zu durchdringender SGB-Dschungel!
Deshalb hatte ich mich über diese Formulierung erstmal so gefreut, weil sie nicht ins Detail geht, sondern übergeordnet an den Arbeitsauftrag erinnert.
Dann muß man wohl doch immer wieder fallspezifisch recherchieren...es ist so kräftezerrend und zeitraubend...vor allem kräftezerrend!
Danke nochmals...
Gruß bernd
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Die "notwendigen" §§ sind nicht das Problem.
Die sind für die Laien eher hinderlich bzw. die Laien werden dann mit Hilfe der "selbst gesuchten" §§ auf etwas festgenagelt, was gar nicht auf der ursprünglichen Marschrichtung lag.
Ich würde jegliche §§ bei der Schilderung eines solchen Vorfalls weglassen.
Die sind für die Laien eher hinderlich bzw. die Laien werden dann mit Hilfe der "selbst gesuchten" §§ auf etwas festgenagelt, was gar nicht auf der ursprünglichen Marschrichtung lag.
Ich würde jegliche §§ bei der Schilderung eines solchen Vorfalls weglassen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30963
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Du musst die §§ nicht kennen, du musst die nicht anwenden.
Du erklärst warum du diesen Antrag stellst, zählst die Gründe auf.
Die richtige Kenntnis und Anwendung der §§ wird nur vom JC verlangt, und die müssen auch wiederum mit §§ ihre Ansicht begründen.
Und dann kannste weitersehen
Du erklärst warum du diesen Antrag stellst, zählst die Gründe auf.
Die richtige Kenntnis und Anwendung der §§ wird nur vom JC verlangt, und die müssen auch wiederum mit §§ ihre Ansicht begründen.
Und dann kannste weitersehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Hallo,
Eure Tipps erleichtern die Angelegenheit etwas...., dann werde ich den Befangenheitsantrag tatsächlich ohne die Nennung von § formulieren und nur meine Erfahrungen wiedergeben. Bisher wollte ich denen, mit den angebrachten §, aufzeigen, dass die vom Jobcenter rechtswidrig agieren und wollte zugleich mein Handeln untermauern.
Gruß Bernd
Eure Tipps erleichtern die Angelegenheit etwas...., dann werde ich den Befangenheitsantrag tatsächlich ohne die Nennung von § formulieren und nur meine Erfahrungen wiedergeben. Bisher wollte ich denen, mit den angebrachten §, aufzeigen, dass die vom Jobcenter rechtswidrig agieren und wollte zugleich mein Handeln untermauern.
Gruß Bernd
Re: Befangenheitsantrag nach §17 SGB X
Lass die §§ raus. Du bist Laie und da brauchst Du keine §§ zu kennen. Auch ohne die zu nennen, machst Du ja deutlich, dass Du nicht "völlig unwissend" bist, das reicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.