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Informationsfreiheit

Verfasst: Di 27. Aug 2013, 09:29
von wevell
Vielen JC-Mitarbeitern ist das IFG fremd. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls. Es gibt eben Geheimvorschriften.

Durch Zufall gefunden:
FH zu § 52 a SGB II, RZ. 52a.7:
"Der Erforderlichkeitsgrundsatz leitet sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab."

Vielleicht kann man damit mal argumentieren.

wevell

Re: Informationsfreiheit

Verfasst: Di 27. Aug 2013, 11:19
von marsupilami

Re: Informationsfreiheit

Verfasst: Do 29. Aug 2013, 17:05
von Koelsch