Informationsfreiheit
Verfasst: Di 27. Aug 2013, 09:29
Vielen JC-Mitarbeitern ist das IFG fremd. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls. Es gibt eben Geheimvorschriften.
Durch Zufall gefunden:
FH zu § 52 a SGB II, RZ. 52a.7:
"Der Erforderlichkeitsgrundsatz leitet sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab."
Vielleicht kann man damit mal argumentieren.
wevell
Durch Zufall gefunden:
FH zu § 52 a SGB II, RZ. 52a.7:
"Der Erforderlichkeitsgrundsatz leitet sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab."
Vielleicht kann man damit mal argumentieren.
wevell