LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

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kleinchaos
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LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

#1

Beitrag von kleinchaos »

Also ich hab hier grad ein Urteil gelesen. Tenor: eine Bank muss dem Kunden erklären, dass und wieviel sie daran verdient, über die in den AGB genannten Gebühren hinaus.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8086NFC.htm
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Katharina2006
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Re: LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

#2

Beitrag von Katharina2006 »

:bravo: :bravo: :bravo: das ist ja endlich mal ein vernünftiges Urteil im sinne der Verbraucher :bravo: :bravo: :bravo: Bisher ist da bei uns in Deutschland wenig passiert. Wer die letzten Berichte in Plusminus oder Wiso gesehen hat, der weiß, dass auch jetzt noch von deutschen Banken Geldanlagen verkauft werden, durch die der Verbraucher in den Ruin geraten kann. Es wird allerhöchste Zeit, dass hier endlich was passiert. :Kathi:
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kleinchaos
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Re: LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

#3

Beitrag von kleinchaos »

Also grundsätzlich erstmal richtig, dass Verbraucher über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Was mich bissel juckt ist, dass die Bank dem Kunden sagen muss, ob überhaupt und wieviel sie daran verdient.
Wenn das für Banken gilt, dann wohl auch demnächst für Versicherungsvertreter? Muss der Vertreter also dem Kunden sagen, wieviel er an der grad abgeschlossenen Versicherung verdient? Ok, bei vielen Verträgen wirds dem Kunden wohl eher Tränen des Mitleids in die Augen treiben, aber bei manchen eben nicht.
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Katharina2006
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Re: LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

#4

Beitrag von Katharina2006 »

:Kathi: Du - ich fände das gar nicht schlecht, wenn das so gehandhabt würde. Gerade gestern hatte ich noch ein Gespräch mit einer Kundin, die als Versicherungskauffrau im Außendienst arbeitet. Sie hat einen sehr guten Draht zu ihren Kunden, weil sie auch über das normale Versicherungsgespräch hinaus ihren Kunden bei Schriftverkehr z.B. mit Behörden hilft und öfter auch zu Kunden raus fährt, obwohl sie genau weiß, dass sie dort im Moment keinen Vertrag schreiben kann. Dadurch gelingt es ihr aber, in den Familien "Fuß zu fassen" und Vertrauen zu erwerben und trotz aller Probleme, die ihre Kollegen im Moment haben, läuft bei ihr das Geschäft gut. Solche Kundenbetreuer könnten sich dann noch besser von denen unterscheiden, die nur auf die schnelle Provision aus sind. :Kathi:
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kleinchaos
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Re: LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

#5

Beitrag von kleinchaos »

Das kannste aber kaum machen wenn du ein neues Gebiet bekommst. Und Makler können das auch oft nicht.
Und außerdem muss man sich auch mal überlegen, wie lange man so noch für die Gesellschaft arbeiten wird. Da zählen nämlich knallharte Vorgaben, die erfült werden müssen.
Sicher ist ein gewachsener Kundenstamm ein gutes Kissen.
Aber darum gehts hier grad nicht. Muss sie demnächst dem Kunden verraten, dass sie an seiner Hausratversicherung doch schon 20€ Abschlussgebühr und 5€ jährliche Folgeprovision bekommt?
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Günter
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Re: LG Hamburg zur Beratungspflicht bei Anlagen

#6

Beitrag von Günter »

Mir treibt es keine Tränen in die Augen ..... so laut lache ich da nicht, Diese ganze Finanzdienstleistungsbranche ist für mich alles eine Mischpoke, sowohl die geldgierigen Kunden die auf den Spruch sie müssen Steuern sparen das Hirn ausschalten, als auch die Aasgeier der Bängster und Versicherungsvertreter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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