Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Im neuen Verschärfungsgesetz (Verbrechensgesetz) ab 1.8.2016 wird ja bei der Freibetragsrechnung die Werbungskostenpauschale von 15,33€ gestrichen. (sofern Grundfreibetrag überschritten ist)
Im Gesetz wird die Pauschale gestrichen, NICHT die Werbungskosten an sich.
JEDER hat durch seine Arbeit Werbungskosten = Kontoführungsgebühren, Portokosten, Briefumschlag usw. um den Verdienst bekanntzugeben (Gesetzeszwang!!) usw.
JEDER sollte bei Verdienst diese Kosten im einzelnen angeben, möglich MEHR als 15,33€!!!
JEDES Jobcenter MUSS diese Kosten anerkennen, da es zweifelsfrei arbeitsabhängige Kosten sind. Lediglich sind die Kosten BISHER pauschaliert worden und jetzt lediglich die Pauschale, NICHT die Absetzbarkeit, gestrichen worden!!!
Gruß
Ernie
P.S.
SOLLTE ein Jobcenter die Portokosten nicht akzeptieren, JEDE weitere Mitteilung über Verdienst per Brief mit der Aufschrift: "Porto zahlt Empfänger" versenden.
Da hier ein Gesetzeszwang der Versendung besteht, MÜSSEN auch die Kosten erstattet werden (bisher über die Werbungskostenpauschale abgedeckt)
Im Gesetz wird die Pauschale gestrichen, NICHT die Werbungskosten an sich.
JEDER hat durch seine Arbeit Werbungskosten = Kontoführungsgebühren, Portokosten, Briefumschlag usw. um den Verdienst bekanntzugeben (Gesetzeszwang!!) usw.
JEDER sollte bei Verdienst diese Kosten im einzelnen angeben, möglich MEHR als 15,33€!!!
JEDES Jobcenter MUSS diese Kosten anerkennen, da es zweifelsfrei arbeitsabhängige Kosten sind. Lediglich sind die Kosten BISHER pauschaliert worden und jetzt lediglich die Pauschale, NICHT die Absetzbarkeit, gestrichen worden!!!
Gruß
Ernie
P.S.
SOLLTE ein Jobcenter die Portokosten nicht akzeptieren, JEDE weitere Mitteilung über Verdienst per Brief mit der Aufschrift: "Porto zahlt Empfänger" versenden.
Da hier ein Gesetzeszwang der Versendung besteht, MÜSSEN auch die Kosten erstattet werden (bisher über die Werbungskostenpauschale abgedeckt)
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Nicht zwingend, noch gibt es kostenlose Konten und Lohnbelege könnten zusammen mit dem WBA oder kostenfrei über Jobcenterbriefkasten eingereicht werden.JEDER hat durch seine Arbeit Werbungskosten = Kontoführungsgebühren, Portokosten, Briefumschlag usw. um den Verdienst bekanntzugeben (Gesetzeszwang!!) usw.
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Christoph hat geschrieben: Nicht zwingend, noch gibt es kostenlose Konten
Für ALG II Bezieher? Meines Wissens sind die doch alle an nicht unerhebliche monatliche Geldeingänge gebunden, die bei ALG II selten nur erzielt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Spaßkassen haben schon lange keine kostenlosen Konten mehr
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Auch für ALG2-Bezieher, Sparkasse hat hier noch ein kostenloses Basiskonto ohne Mindestgeldeingang, fragt sich allerdings wie lange.
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Deswegen da hin umziehen - ich war da schon mal - is aber sehr lange her - und da bin ich dann wieder weg, weit, weit weg, gleich bis in die Emirate.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Viele ALG II-Empfänger haben einen Schufa-Eintrag und können deswegen das Konto nicht so einfach wechseln, bzw. die neue Bank lehnt ein neues Konto einfach ab. Wie sich die neue Regelung mit dem Konto für jedermann bei einem Kontowechsel ab 19.6. auswirkt, muss abgewartet werden. Immerhin könnte die neue Bank argumentieren, dass ja schon ein Konto besteht, nämlich das bisherige.Christoph hat geschrieben:noch gibt es kostenlose Konten und Lohnbelege könnten zusammen mit dem WBA oder kostenfrei über Jobcenterbriefkasten eingereicht werden.
Jobcenterbriefkästen sind nicht für alle kostenlos erreichbar. Viele haben eine weite Wegstrecke dorthin mit erheblichen Fahrtkosten.
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
um zum jobcenterbriefkasten meines grauens zu kommen muß ich 5,20 € fahrkosten aufwenden. da sind 0,70 € briefporto wirtschaftlicher.
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Wieso sind Fahrtkosten zum Briefkasten mit Direkteinwurf eigentlich nicht geregelt? Ich denke da auch an die vielen Leistungsempfänger auf dem Land.
Man kann nur hoffen, dass die Briefe zu 0,70 € auch ankommen. Diese Briefe haben keinen Eingangsnachweis. Wünschenswert wäre eine Eingangsbestätigung des Jobcenters zu dem jeweiligen Schroftstück, sobald es im System erfasst wurde. Wieso geht das alles nicht?
Man kann nur hoffen, dass die Briefe zu 0,70 € auch ankommen. Diese Briefe haben keinen Eingangsnachweis. Wünschenswert wäre eine Eingangsbestätigung des Jobcenters zu dem jeweiligen Schroftstück, sobald es im System erfasst wurde. Wieso geht das alles nicht?
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
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- marsupilami
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Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Weil das koschtet!Olivia hat geschrieben:Wieso sind Fahrtkosten zum Briefkasten mit Direkteinwurf eigentlich nicht geregelt? Ich denke da auch an die vielen Leistungsempfänger auf dem Land.
Und nachdem die JC's schon nicht genug Geld für die eigene Verwaltung haben und es beim "Fördern" abzwacken, wo soll denn das Geld für Fahrten zum JC-Briefkasten herkommen? Abgesehen von dem Aufwand für die Buchungen!
Bei mir wären das jedes mal 5,40 €, die Bank will für ihre Dienste auch was (JC ist in dem Falle der Auftraggeber).
Man kann den Eingang von Schroftstücken sehr wohl bestätigen, aber siehe oben: das koschtet.Olivia hat geschrieben:Man kann nur hoffen, dass die Briefe zu 0,70 € auch ankommen. Diese Briefe haben keinen Eingangsnachweis. Wünschenswert wäre eine Eingangsbestätigung des Jobcenters zu dem jeweiligen Schroftstück, sobald es im System erfasst wurde. Wieso geht das alles nicht?
Geld für Papier, Tinte, Schtrom für den Drucker, Kosten für die Ablage - also Archiv, .....
Beim einzelnen LB schlägt das nicht so dolle zu Buche, aber beim JC schon.
Das ist wie bei den Bewerbungen um Stellen.
Wenn da zehn Bewerbungen auf eine ausgeschriebene Stelle reinkommen, sind 10 Eingangsbestätigungen der Bewerbungsunterlagen eine Sache.
Wenn aber 1 (eine einzige) ausgeschriebene Stelle hunderte von Bewerbungen nach sich zieht und in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebes vielleicht 2,3, Leute arbeiten, was dann?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Wegfall Werbungskostenpauschale ab 1.8.2016
Muss das nicht Schrottstuecken heissen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?