Aufhebung der Bewilligung von ALG I nach Probezeit

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torta
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Aufhebung der Bewilligung von ALG I nach Probezeit

#1

Beitrag von torta »

Sozialgericht Frankfurt am Main Az.: S 26 AL 271/07
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld.
http://web1.justiz.hessen.de/migration/ ... 271-07.pdf

Nach der Probezeit wurde das ALG eingestellt. Einstellung erfolgte nicht.

Ich weiß jetzt nicht, ob das hier schon angesprochen wurde.
Hab es heute beim Baden in einer komischen Zeitung gelesen. (Kreuzworträtselzeitschrift)
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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kleinchaos
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Re: Aufhebung der Bewilligung von ALG I nach Probezeit

#2

Beitrag von kleinchaos »

Törtchen,
du schreibst
Nach der Probezeit wurde das ALG eingestellt.
Es hat sich aber um Probearbeiten gehandelt.

ALG1 ist in einigen Dingen anders zu handhaben als ALG2.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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torta
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Re: Aufhebung der Bewilligung von ALG I nach Probezeit

#3

Beitrag von torta »

:kopfkratz: Kannst es ja so hinschnibbeln, wie es paßt.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!

Francoise Rosay
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