Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE
Verfasst: Di 27. Apr 2010, 08:27
Ein kleiner, interessanter Hinweis für Nutzer der JOBBÖRSE der Bundesagentur - er zeigt, was man dort so unter Datenschutz versteht, wenn man eine Jobanzeige "anonym" veröffentlicht:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... print.html§ 6 Weitere Besonderheiten bei anonym veröffentlichten Angeboten
(1) Ein Arbeitgeber, der als Nutzer der JOBBÖRSE registriert wurde, hat die Möglichkeit, bestimmte Einzelheiten eines mit dem Status „anonym veröffentlicht“ in die JOBBÖRSE eingestellten Bewerberangebotes einzusehen, wenn er ein Stellenangebot in die JOBBÖRSE eingestellt hat, welches von der Bundesagentur für Arbeit betreut wird und einen Vermittlungsvorschlag erhalten hat. In diesem Fall kann der Arbeitgeber über die Seite „Bewerbungen“ alle Vermittlungsvorschläge einsehen und den Bearbeitungsstand der Bewerbungen abfragen. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber Kenntnis des Namens, der Anschrift und der Kontaktdaten des Bewerbers erlangen, der sein Bewerberangebot „anonym veröffentlicht“ hat.