Dann ist da noch die Erwerbsminderungsrente: die gibt es nur für die, die in den letzten 5 Jahren, vor Eintritt der Erwerbsminderung, 36 Monate Pflichtversichtert waren.
Wer eine REHA in anspruch nehmen möchte muss ebenfalls einige Voraussetzungen mitbringen:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=32308Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
* Wartezeit von 15 Jahren
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
<--- Was ich gerne schreiben möchte, darf ich nicht.