ALG II-Bezug und Auswirkungen auf Leistungen der Rentenversi
Verfasst: Fr 5. Aug 2011, 12:12
Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, dass seit 1.1.2011 es nur noch Anwartschaftszeiten bei ALG II-Bezug gibt. Man ist nicht mehr Pflichtversichert in der Rentenversicherung. Und dies hat Auswirkungen. Einmal die spätere Rentenhöhe. Für einige eh egal sie schon jetzt wissen, dass sie Grundsicherung im Alterbeziehen werden.
Dann ist da noch die Erwerbsminderungsrente: die gibt es nur für die, die in den letzten 5 Jahren, vor Eintritt der Erwerbsminderung, 36 Monate Pflichtversichtert waren.
Wer eine REHA in anspruch nehmen möchte muss ebenfalls einige Voraussetzungen mitbringen:
<--- Was ich gerne schreiben möchte, darf ich nicht.
Dann ist da noch die Erwerbsminderungsrente: die gibt es nur für die, die in den letzten 5 Jahren, vor Eintritt der Erwerbsminderung, 36 Monate Pflichtversichtert waren.
Wer eine REHA in anspruch nehmen möchte muss ebenfalls einige Voraussetzungen mitbringen:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=32308Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
* Wartezeit von 15 Jahren
* 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
* Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
* allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
* Anspruch auf große Witwenrente beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
<--- Was ich gerne schreiben möchte, darf ich nicht.