§20 SGBII; gegen JC einsetzen???
§20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Nur mal so eine Frage/Idee?
Hat sich schon mal jemand gegen Maßnahmen des JC, die einem Geld kosten, auf der Basis §20 SGB II gewehrt?
Da ist doch festgeschrieben wofür AlgII zu nutzen ist und es ist selbstbestimmt zu verwenden.
Hat sich schon mal jemand gegen Maßnahmen des JC, die einem Geld kosten, auf der Basis §20 SGB II gewehrt?
Da ist doch festgeschrieben wofür AlgII zu nutzen ist und es ist selbstbestimmt zu verwenden.
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Eine Maßnahme, die Dich Geld kostet, brauchst Du nach meiner Meinung ohnehin nicht anzutreten. Das ist unzumutbar, den § 20 SGB II brauchst Du dazu nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30892
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Maßnahmen die unsereins Geld kosten? Was ist das denn? Also selbst wenn man keine Mehraufwandsentschädigung bekommt (bei den supertollen Weiterbildungen zB) dann doch aber bitteschön die Fahrkosten?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Isn interessantes Streit Thema
Ins besondere in Bezug auf die (leider noch) aktuellen 1€ Job Maßnahmen
SGB sagt ganz klar für Maßnahmen dürfen dir KEINE Kosten entstehen ! Das Aufwandsentschädigungen ausreichen ist im SGB nicht ausreichend verankert, ich kenne fälle wo die leute sich damit wirklich aus der Affäre 1€ gezogen haben
Wenn dich die Masnahme unterm Strich geld Kostet währe für mich die Sachlage eindeutig !
Ins besondere in Bezug auf die (leider noch) aktuellen 1€ Job Maßnahmen
SGB sagt ganz klar für Maßnahmen dürfen dir KEINE Kosten entstehen ! Das Aufwandsentschädigungen ausreichen ist im SGB nicht ausreichend verankert, ich kenne fälle wo die leute sich damit wirklich aus der Affäre 1€ gezogen haben
Wenn dich die Masnahme unterm Strich geld Kostet währe für mich die Sachlage eindeutig !
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Naja, Mr.Doc,
meines Wissens gibt es ein BGH-Urteil in dem bestimmt wurde, das die Mehraufwandsentschädigung genau für Fahrtkosten und Kosten des 1€-Jobs zu verwenden sind. (hier wurden z.B. zusätzlich zum 1€-Betrag Fahrtkosten zu gewähren abgelehnt)
Erst wenn die Kosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen, ist der 1€-Job unzumutbar.
Ich sehe das nicht so einfach wie Du.
Das durchaus Leute aus dem 1€-Job herauskommen, ist logisch. Manchmal sind nämlich Fahrtkosten höher als die MAE (insbesondere wenn es keine Sozialtickets gibt) und die Stundenzahl z.B. die 6 Stunden unterschreitet (bei uns z.B. kostet das günstigste Ticket innerhalb des Ortes Hin- und zurück 4,20€).
Allerdings wird bei uns in der Gemeinde hingegangen bei 1€-Jobs, das zumindest die Fehldifferenz an Fahrtkosten, öfters sogar die kompletten Fahrtkosten, vom 1€-Job-Träger übernommen werden, damit niemand sich gegen diese Ausbeutung wehren kann (Fragen der Zusätzlichkeit mal ausgenommen).
Gruß
Ernie
meines Wissens gibt es ein BGH-Urteil in dem bestimmt wurde, das die Mehraufwandsentschädigung genau für Fahrtkosten und Kosten des 1€-Jobs zu verwenden sind. (hier wurden z.B. zusätzlich zum 1€-Betrag Fahrtkosten zu gewähren abgelehnt)
Erst wenn die Kosten die Mehraufwandsentschädigung übersteigen, ist der 1€-Job unzumutbar.
Ich sehe das nicht so einfach wie Du.
Das durchaus Leute aus dem 1€-Job herauskommen, ist logisch. Manchmal sind nämlich Fahrtkosten höher als die MAE (insbesondere wenn es keine Sozialtickets gibt) und die Stundenzahl z.B. die 6 Stunden unterschreitet (bei uns z.B. kostet das günstigste Ticket innerhalb des Ortes Hin- und zurück 4,20€).
Allerdings wird bei uns in der Gemeinde hingegangen bei 1€-Jobs, das zumindest die Fehldifferenz an Fahrtkosten, öfters sogar die kompletten Fahrtkosten, vom 1€-Job-Träger übernommen werden, damit niemand sich gegen diese Ausbeutung wehren kann (Fragen der Zusätzlichkeit mal ausgenommen).
Gruß
Ernie
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
BSG: In der MAE sind die Fahrkosten enthalten.
http://www.alg-ratgeber.de/f32t2726-bsg ... -07-r.html
BSG: Fahrkosten zur Teilnahme an Maßnahmen sind zu erstatten.
http://www.alg-ratgeber.de/f32t7520-bsg ... nahme.html
http://www.alg-ratgeber.de/f32t2726-bsg ... -07-r.html
BSG: Fahrkosten zur Teilnahme an Maßnahmen sind zu erstatten.
http://www.alg-ratgeber.de/f32t7520-bsg ... nahme.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Hintergrund hierbei:Koelsch hat geschrieben:Eine Maßnahme, die Dich Geld kostet, brauchst Du nach meiner Meinung ohnehin nicht anzutreten. Das ist unzumutbar, den § 20 SGB II brauchst Du dazu nicht.
als Selbständiger EGV unterschrieben;
darin erste Aufgabe: Übersendung von Unterlagen auf Papier;
brav zum Termin gemacht, gleich Rechnung dran mit Preis;
FM schickt Rechnung zurück mit Bemerkung JC bezahlt nicht;
nachfolgende Aufgabe war Meldung auch wieder mit Unterlagen auf Papier;
Termin verstreichen lassen --> Anhörung-->10%Sanktion;
Widerspruch eingereicht, Begründung zur Fortführung der EGV bestand nach BGB §323 kein Anlass weil Zahlungsverweigerung
mal sehen was rauskommt.
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Die Kosten hättest du in die EKS einfließen lassen sollen, dann wäre das glatt als Betriebsausgabe mit durchgegangen.
Was ist mir den Fahrkosten zum Termin? Hast du die auch in Rechnung gestellt?
Was ist mir den Fahrkosten zum Termin? Hast du die auch in Rechnung gestellt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
In EKS können die kosten doch immer noch rein. Will aber diese schwachsinnigen EGV´s ausbremsen mit alle 3 Monate Kassenbuch+Rechnungen+BWA+Kundengewinnungsmaßnahmen+UnternehmenszieleGünter hat geschrieben:Die Kosten hättest du in die EKS einfließen lassen sollen, dann wäre das glatt als Betriebsausgabe mit durchgegangen.
Was ist mir den Fahrkosten zum Termin? Hast du die auch in Rechnung gestellt?
Fahrkosten sind nicht angefallen, war ja nicht da
Re: §20 SGBII; gegen JC einsetzen???
Fahrkosten erster Termin.
Ich bezweifele, dass du die EGV so aushebeln kannst.
Ich bezweifele, dass du die EGV so aushebeln kannst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?