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Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 13:01
von quinky
Ab 1.1.2012 hat sich eine geringfügige Änderung bei Einkommen ergeben, es betrifft den Werbungskostenfreibetrag. Dieser beträgt NICHT mehr 15,33€, sondern 16,67€ monatlich.
Dieser Werbungskostenfreibetrag ist im Grundfreibetrag von 100€ enthalten.
Alle Personen, die den Grundfreibetrag von 100€ bekommen, für die ändert sich nichts.
ABER
Alle Personen, die statt dem Grundfreibetrag von 100€ die einzelnen Kosten berücksichtigt bekommen, für die ändert sich die Einzelposition von 15,33€ auf 16,67€.
Das ist zwar nur ein geringfügiger Betrag, trotzdem sollte man darauf nicht verzichten.
Die rechtliche Grundlage lautet:
Der Werbungskostenfreibetrag beträgt jährlich 1.000.
Da ALGII-Empfänger davon 20% anerkannt bekommen, ergibt sich ein Monatsbetrag von 16,67€

Gruß
Ernie

Re: Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 13:10
von Koelsch
Danke Ernie, ich denke auch, das man im Zweifel darauf achten sollte - man hat ja nix zu verschenken, an den notleidenden Staat schon mal gar nicht. :zwinker:

Re: Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 15:28
von Lilith
gelöscht durch Lilith ... Doppelposting, sorry

Re: Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 15:29
von Lilith
Meines Erachtens ist das leider nicht richtig, denn "still und heimlich" wude auch der Wortlaut der Alg-II-Verordnung rückwirkend geändert (durch Artikel 1 der "Fünften Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (5. Alg II-VÄndV)" - gültig ab 1.7.2011).

Bis zum 1.1.2011 hieß es in § 6 Abs. 1 Nr. 3a:
a) monatlich ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale (§ 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes) als mit seiner Erzielung verbundene notwendige Ausgaben; dies gilt nicht für Einkommen nach § 3,
dann wären es heute also 1/60stel von 1.000 € statt von 920 € ... gewesen ... wenn nicht das eingetreten wäre:

Es heißt rückwirkend seit dem 1.1.2011 nämlich in § 6 der Alg II-VO:
a) ein Betrag in Höhe von 15,33 Euro monatlich als mit seiner Erzielung verbundene notwendige Ausgaben; dies gilt nicht für Einkommen nach § 3,
Quelle: Snyopse zu § 6 der Alg II-Verordnung: http://www.buzer.de/gesetz/8014/al28364-0.htm

... es wird also ein genauer Euro-Betrag genannt statt "1/60stel von ...".

LG Lilith

Re: Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 16:08
von Koelsch
Ja, Lilith, da hast Du leider Recht, hab ich übersehen.

Ich halte diese Änderung aber für rechtlich angreifbar. Denn dadurch kommt es zu einer Ungleichbehandlung von ALG II Aufstockern und nicht ALG II Beziehern, für die es nach meiner Meinung keine Rechtfertigung geben kann.

Re: Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 16:19
von quinky
Es heißt rückwirkend seit dem 1.1.2011 nämlich in § 6 der Alg II-VO:
Zitat:
a) ein Betrag in Höhe von 15,33 Euro monatlich als mit seiner Erzielung verbundene notwendige Ausgaben; dies gilt nicht für Einkommen nach § 3,

Ich sehe das auch als absolut angreifbar an, da die Bestimmung ausschliesslich festgelegt wurde, um die Menschen zu betrügen. WENN ich in die Situation komme, würde ich auf "Teufel komm raus" klagen.
Auch wäre eine deutschlandweite Veröffentlichung wegen Betruges durch die Regierung selbstverständlich.
Im Übrigen wurde auch im § 77 SGBII ein großflächiges Betrugsvergehen durchgeführt.
Hier geht es um die Freibetragsregelung per 1.7.2011, die ebenfalls auf grundsätzlichen Betrug an den Menschen eingeführt wurde. (Regelung für Einkommen zwischne 800 und 1000€).

Gruß
Ernie

Re: Änderung Freibetrag bei Einkommen

Verfasst: Mi 4. Jan 2012, 23:03
von Lilith
Ja, da wäre jede Menge rechtlich angreifbar. Zum Beispiel die 20 Cent je Entfernungskilometer, also einfache Strecke, die Werbungskostenpauschale wie eben angesprochen, der Kindergeldübertrag und somit Anrechnung als Elterneinkommen ... und vieles mehr ... :S

LG Lilith