Ich frage noch mal zum besseren Verständnis.
Ich will mit einer Freundin zusammen ziehen. Wir beide bekommen Hartz 4. Wir bilden keine Bedarfsgemeinschaft, keinen Sex, getrennte Konten und getrennte Haushaltsführung.
Können wir eine Wohnung mit 90qm (2 mal die für eine Person zulässigen 45qm) für 754€ (2 mal der bei uns geltende Betrag für 1 Person von 377€) mieten oder nur eine 60qm grosse für 579€?
Danke für eure Antworten
Gruss
specki
Wie werden die KDU bei einer WG berechnet
Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet
2 x 45 m² = 90 m² für 2 Personen funktioniert unter ALG II so nicht.
Was evtl. gehen würde: einer mietet diese 90 m² an und legt dann Untermietvertrag vor.
Dieses Anmieten sollte aber außerhalb des ALG-II-Bezuges geschehen, denn sonst zahlt das JC weder den Umzug noch die neue Miete mit dem Argument, dass der Umzug nicht notwendig war.
Die werden auch so schon rumzicken, ob denn der Umzug wirklich notwendig ist.
Das ist nach JC-Ansicht eigentlich nur dann der Fall, wenn die neue Wohnung dann näher am - zukünftigen - Arbeitsplatz ist.
Bleibt also nur die 60 m² Wohnung, wo Ihr noch genügend Spass haben werdet, dem JC zu erklären, dass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit sondern nur Wohngemeinschaft.
Was evtl. gehen würde: einer mietet diese 90 m² an und legt dann Untermietvertrag vor.
Dieses Anmieten sollte aber außerhalb des ALG-II-Bezuges geschehen, denn sonst zahlt das JC weder den Umzug noch die neue Miete mit dem Argument, dass der Umzug nicht notwendig war.
Die werden auch so schon rumzicken, ob denn der Umzug wirklich notwendig ist.
Das ist nach JC-Ansicht eigentlich nur dann der Fall, wenn die neue Wohnung dann näher am - zukünftigen - Arbeitsplatz ist.
Bleibt also nur die 60 m² Wohnung, wo Ihr noch genügend Spass haben werdet, dem JC zu erklären, dass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit sondern nur Wohngemeinschaft.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet
Seh ich leider so wie Marsu. Wenn ihr gemeinsam eine Wohnung mietet, wird es enorm schwer, klar zu machen, dass ihr keine BG seid.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet
Hatte ich auch mal vor Jahren: Mdt (früher mal ein Paar) hatten weiterhin zusammengewohnt; Wohnung war abgebrannt, sie hatten eine neue gemeinsame Wohnung gesucht und gefunden. Wollten keine BG sein.
Ging bis zum Gericht. Klage war erfolgreich. Aber es hieß, dass bei IHR noch ein Funken der alten Liebe zu erkennen war, bei ihm aber nicht mehr. Das hatte dann das Pendel gegen eine BG ausschlagen lassen.
Ging bis zum Gericht. Klage war erfolgreich. Aber es hieß, dass bei IHR noch ein Funken der alten Liebe zu erkennen war, bei ihm aber nicht mehr. Das hatte dann das Pendel gegen eine BG ausschlagen lassen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!