Hallo
meine Schwester wohnt seit 1.6.2008 mit ihrem freund zusammen. Sie bekommt Arbeitslosengeld1 ( 282€ ) und Er Arbeitet.
Jetzt haben die beiden sich getrennt, meine Schwester möchte so bald sie eine Wohnung hat aus ziehen. Aber Ihr Ex möchte jetzt auch Miete haben. Mit ihrem bisschen Geld kann sie schlecht die hälfte der Miete aufbringen und sich noch ernähren.
Würde sie ein Antrag auf kosten übernehme der Miete durch bekommen bei der ARGE ?
Die Wohnung hat 3 ZKB
kann mir da einer weiter helfen?
Miet übernahme
Miet übernahme
Das Leben ist Hart aber es Lehrt auch
Re: Miet übernahme
Ihr steht ALG II und damit auch die Übernahme ihres Mietanteils zu.
Die ARGE wird in der üblichen Art erst mal die Trennung bezweifeln und versuchen die beiden als BG einzustufen.
Am sichersten wird es sein, wenn die beiden die Trennung auch räumlich vollziehen. also die Schwester auszieht.
Deine nächste Frage ist sicherlich wie viel muss die ARGE zahlen.
351 € Regelsatz minus 252 € ( 282 € abzüglich 30 € Einkommensbereinigung)) ALG I zuzüglich die halbe Miete. Sollte ihr Mietanteil höher liegen als die angemessene KdU muss für maximal 6 Monate der volle Satz gezahlt werden.
Die ARGE wird in der üblichen Art erst mal die Trennung bezweifeln und versuchen die beiden als BG einzustufen.
Am sichersten wird es sein, wenn die beiden die Trennung auch räumlich vollziehen. also die Schwester auszieht.
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351 € Regelsatz minus 252 € ( 282 € abzüglich 30 € Einkommensbereinigung)) ALG I zuzüglich die halbe Miete. Sollte ihr Mietanteil höher liegen als die angemessene KdU muss für maximal 6 Monate der volle Satz gezahlt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Miet übernahme
Hallo Blackrose,
Wohngeld wird zu gering sein.
Sie soll sich bei der ARGE melden, ALG2 beantragen. Antrag kann sie auch downloaden und gleich ausgefüllt mitbringen. Sie brauch den Mietvertrag vom Ex, bzw einen (befristeten) Untermietvertrag. Befristung ist wichtig, weil das ihren Anspruch auf eine eigene Wohnung (und teilweise oder ganze Erstausstattung) deutlich macht, ebenso wie die beendete Beziehung. Sie würde also aufstocken ALG2 bekommen bis zum vollen Regelsatz plus die Mietkosten. Umzugskosten, Kautionsdarlehen, Erstausstattung gleich mit beantragen.
Wohngeld wird zu gering sein.
Sie soll sich bei der ARGE melden, ALG2 beantragen. Antrag kann sie auch downloaden und gleich ausgefüllt mitbringen. Sie brauch den Mietvertrag vom Ex, bzw einen (befristeten) Untermietvertrag. Befristung ist wichtig, weil das ihren Anspruch auf eine eigene Wohnung (und teilweise oder ganze Erstausstattung) deutlich macht, ebenso wie die beendete Beziehung. Sie würde also aufstocken ALG2 bekommen bis zum vollen Regelsatz plus die Mietkosten. Umzugskosten, Kautionsdarlehen, Erstausstattung gleich mit beantragen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Miet übernahme
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Miet übernahme
Danke für eure schnelle antworten halte euch auf den laufenden
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