Jahresendabrechnung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Erika
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Jahresendabrechnung

#1

Beitrag von Erika »

Hallo,

ich bin neu hier und habe mal eine Frage:

Habe von Aug 08- Feb.09 Hartz IV bezogen. In dieser Zeit ist eine Endabrechnung über Gas Und eine Endabrechnung wegen Umzug bei mir an gefallen. Das sind zusammen ca. 900€. Da ich jetzt nur von einer kleinen Witwenrente und einem Minijob lebe habe ich dem RWE vorgeschlagen die Rechnungen in kleinen Beträge zu bezahlen. Aber das wollen sie nicht und nun zu meiner Frage: die beim RWE haben mir gesagt das müßte die Arge über nehmen da ich bei Rechnungserstellung Hartz IV Empfängerin gewesen bin. Kann mir einer dazu eine Auskunft geben? Dann weiss ich schon mal vorab ob das geht wenn ich am Montag beim Amt anrufe. :kopfkratz:

LG Erika
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#2

Beitrag von Günter »

Willkommen im Forum.

Das könnte Probleme geben, erst mal genau gefragt, ist die Rechnung zum Zeitpunkt des ALG II Bezugs gekommen, und wann war die Fälligkeit?


Wir haben dazu ein Urteil in der Datenbank, ich geh mal suchen.
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#3

Beitrag von Günter »

Da isses LSG Sachsen
Überschrift: 1. Eine Betriebskostennachforderung gehört im Monat der Fälligkeit zu den Kosten der Unterkunft.
2. Werden diese Kosten tatsächlich nicht berücksichtigt, beruht der Bescheid auf einem unrichtigen Sachverhalt und sind Sozialleistungen insoweit zu Unrecht nicht erbracht worden, die nach § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB X nachzuzahlen sind.
3. Auf die Kenntnis des Leistungsträgers im Monat der Fälligkeit oder einen sofortigen Antrag des Leistungsberechtigten betreffend der Betriebskostennachzahlung kommt es nicht an.
http://www.alg-ratgeber.de/f30t814-lsg- ... 64-07.html
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Re: Jahresendabrechnung

#4

Beitrag von Erika »

Hallo,


Danke für die schnelle Antwort. Ja die Rechnungen sind während des Bezugs gekommen. Also die Endabrechnung vom Jahr 2008 war fällig anfang Jan. und die andere ende Feb. Ich bin am 1.Jan aus dem Haus ausgezogen und deshalb die zweite Rechnung.



LG Erika
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#5

Beitrag von Günter »

Dann solltest du die schnellstens einreichen, und dich auf das Urteil beziehen,um der ARGE die Zusage zu erleichtern.
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Erika
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Re: Jahresendabrechnung

#6

Beitrag von Erika »

Hallo,

na toll sie zahlen die Endabrechnungen nicht. Und zwa weil ich ja jetzt keine Arge mehr bekomme. Das schimmste daran ist das das RWE nicht mit sich reden lässt wegen Ratenzahlung. Im gegenteil sie drohen mir jetzt den Strom in meiner neuen Wohnung ab zustellen obwohl ich keine Stromschulden bei Ihnen hab. Die Rechnungen belaufen sich auf Gas.


LG Erika
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#7

Beitrag von Günter »

Das war zu erwarten, hast du einen schriftlichen Ablehungsbescheid, oder nur eine mündliche Auskunft?
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Erika
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Re: Jahresendabrechnung

#8

Beitrag von Erika »

nur eine mündliche Auskunft!!
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#9

Beitrag von Günter »

Dann bleibt dir nix anderes übrig als zur ARGE zu fahren auf einem schriftlichen Bescheid des mündlichen Verwaltungsaktes gem §33 Abs2 SGB X zu bestehen
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/33.html

Wenn du den SB ärgern willst, dann bestehe auch noch auf einer schriftlichen Begründung gem §35 SGB X
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/35.html

An deiner Stelle würde ich dann mündlich zur Niederschrift einen Widerspruch abgeben, Der Widerspruch muss entgegengenommen werden und dir eine Abschrift gegeben werden.

Den Widerspruch würde ich wie folgt begründen.

Die Betriebs- und Heizkosten gehören gem. Urteil des LSG Sachsen L 3 AS 164/07 Datum der Entscheidung: 03.04.08 im Monat der Fälligkeit zur KdU.

Mit den Schreiben, allen relevanten Bescheiden und Abrechnungen zum Sozialgericht.

Dort gibt es die Rechtsantragsstelle, dort sitzen hilfsbereite Rechtspfleger, die deinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Juristendeutsch umwandeln.

Deine nächste Frage, ja das Verfahren ist kostenlos.

Und hier unser wichtigster Rat

Wenn du zur ARGE gehst, vergiss den Zeugen nicht.
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Koelsch
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Re: Jahresendabrechnung

#10

Beitrag von Koelsch »

Hattest Du einen Vertrag mit der RWE oder zwei separate Verträge (einen für Gas einen für Strom). Ich vermute mal, da Du von der Gasrechnung sprichst, Du hast zwei separate Verträge mit der RWE abgeschlossen. In den mir bekannten RWE Geschäftsbedingungen ist eine Aufrechnung nicht vorgesehen, also könnte RWE nicht den Strom sperren, weil Gas nicht bezahlt ist. Ich finde dazu leider wenig im WWW, schau bitte selbst mal in das berühmte "Kleingedruckte" Deiner RWE Verträge. Da müsste irgendwo etwas zum Thema Aufrechnung stehen.

Ansonsten muss die Unterbrechung erst mal angedroht werden (ich gehe davon aus, das muss schriftlich sein) und dann kann frühestens 4 Wochen nach dieser Androhnung gesperrt werden (§ 19 Abs. 2 StromGVV).

Bitte nicht mißverstehen - natürlich so vorgehen, wie Günter schreibt, ich wollte nur zeigen, dass vermutlich noch etwas Zeit ist, bis es wirklich ernst wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#11

Beitrag von Günter »

Was mir aufstößt, die "Gasschulden" stammen aus deiner alten Wohnung.

Ich meine es ist rechtlich nicht möglich einen neuen Versorgungsvertrag als Druckmittel für Schulden aus einem anderen Vertragsverhältnis zu verwenden.

Edit: Wie ich sehe hat Koelsch ähnlich gedacht wie ich.
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Erika
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Re: Jahresendabrechnung

#12

Beitrag von Erika »

Danke für deine Antwort!!

Habe jetzt lange mit meinem Bruder telefoniert. Er ist ein schlaues Kerlchen und will sich jetzt um die Angelegenheit kümmert. Vieleicht erreicht er mehr bei der Arge und bei dem RWE.

LG Erika


PS: Habe Ihm deinen Rat zukommen lassen.
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Günter
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Re: Jahresendabrechnung

#13

Beitrag von Günter »

Deinem Bruder musst du dann aber auch eine Vollmacht gem. §38 SGB II zukommen lassen

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... rfsgem.pdf
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