Bundesweiter Heizspiegel 2013

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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wevell
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Bundesweiter Heizspiegel 2013

#1

Beitrag von wevell »

Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
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Koelsch
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Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#2

Beitrag von Koelsch »

Hierzu eine Mail von Norbert Hermann, ausgesprochen bedenkenswert:

„Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. ... Zum individuellen Heizverhalten der Bewohner einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.“

*********************

Bundesweiter Heizspiegel 2013 veröffentlicht

http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/b ... izspiegel/

Die Heizkosten sind 2012 erneut gestiegen - um durchschnittlich neun Prozent. Das geht aus dem Bundesweiten Heizspiegel 2013 hervor, der am 1. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Die Ursachen waren erneut gestiegene Energiepreise und um ca. fünf Prozent kältere Temperaturen als im Jahr zuvor.

Heizspiegel bieten, ähnlich wie ein Mietspiegel, statistische Vergleichswerte für Heizkosten, Heizenergieverbrauch und die aus der Beheizung von Gebäuden resultierenden CO2-Emissionen. Heizspiegel erlauben eine Einstufung von zentral beheizten Wohngebäuden mit einer Gesamtwohnfläche von mindestens 100 m².

http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/

Für 45 Kommunen und Landkreise hat co2online einen eigenen Kommunalen Heizspiegel erstellt, der sich jeweils auf ein Abrechnungsjahr bezieht.

http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/k ... gel-karte/

*************************

Stellungnahme von co2online zu Heizspiegel und Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat im Juli 2009 die Heizspiegel von co2online zur Beurteilung der Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) herangezogen (Urteil v. 02.07.2009, Az.: B 14 AS 36/08). Seitdem nutzen Leistungsträger (ARGEn/Jobcenter, Sozialämter) die Heizspiegel als Prüfwerkzeug für die Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten. Dabei werden die Heizkosten einer Wohnung mit den Werten eines „Kommunalen Heizspiegels“ oder, wenn nicht vorhanden, des „Bundesweiten Heizspiegels“ verglichen. Als Grenzwerte wurden im Urteil die Heizspiegel-Werte (PDF, 455 kB) der Kategorie „zu hoch“ (rote Spalte) benannt. Überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diesen Grenzwert, deuten Leistungsträger dies als Hinweis auf Unangemessenheit. „Es obliegt in solchen Fällen dann dem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen, warum seine Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert liegen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als angemessen anzusehen sind“, so der Wortlaut des Urteils.

Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. Der Zweck von Heizspiegeln ist es, den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten eines Wohngebäudes einzustufen. Die Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10 Prozent) erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand der Immobilie. Zum individuellen Heizverhalten der Bewohner einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.

Heizspiegel sind grundsätzlich nur für zentral beheizte Wohngebäude anwendbar. Sie sind nicht für die Einstufung einzeln beheizter Wohnungen (Erdgas, Strom) geeignet und auch nicht zur Bewertung der tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung. Dafür bietet sich das Heizgutachten an, ein weiterer Service den co2online anbietet.

Die Höhe der Heizkosten hängt von drei Faktoren ab: dem Heizenergieverbrauch, den Brennstoffkosten und den Heiznebenkosten. Erhöhte Heizkosten können verschiedene Ursachen haben:

Häuser in schlechtem energetischen Zustand verbrauchen mehr Heizenergie als moderne oder modernisierte Gebäude (siehe Tabellen Heizenergieverbrauch des Gebäudes im Heizspiegel).

Die Lage der Wohnung im Gebäude hat großen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch. So verbrauchen Wohnungen im Erdgeschoss oder in Ecklage unter dem Dach bis zu 35 Prozent mehr Heizenergie als Wohnungen in umbauten Zwischengeschossen.

Defekte Bauteile (Fenster etc.) können den Heizenergieverbrauch erhöhen.

Brennstoffpreise sind vom Weltmarkt gegeben, kein Hilfeempfänger kann sie ändern.

Vermieter beeinflussen die Heiznebenkosten erheblich, nämlich durch (ggf. überhöhte) bestellte Anschlussleistungen für Erdgas oder Fernwärme sowie durch mehr oder weniger wirtschaftlichen Einkauf von Messdienst- und Wartungsleistungen. Der Betriebsstrom ist abhängig von der verbauten Technik.

Schließlich kann die gesundheitliche oder familiäre Situation der Bewohner (Haushalt mit Kleinstkindern oder alten Menschen, ganztägig zu Hause) höhere Raumtemperaturen bzw. Heizzeiten und damit höhere Heizenergieverbräuche bzw. Heizkosten erfordern.

Von den vier Kategorien im Heizspiegel, in die sich der Heizenergieverbrauch eines Wohngebäudes einstuft, umfasst die (rote) Spalte „zu hoch“ die zehn Prozent der Gebäude mit dem höchsten Verbrauch. Einsparpotenzial durch energetische Modernisierung weisen jedoch schon Gebäude ab der Kategorie „mittel“ auf.

Das Heizgutachten als erweiterter Service

Heizgutachten analysieren die Werte der Heizkostenabrechnung und berücksichtigen die Lage des Gebäudes, die Lage der Wohnung im Gebäude sowie das Baujahr (sofern bekannt) - nicht jedoch den Sanierungszustand. Das Heizgutachten zeigt die Abweichung der Wohnung vom Gebäudedurchschnitt und liefert Hinweise aufs Nutzerverhalten. Liegt die Wohnung erheblich über dem Gebäudedurchschnitt, ist das ein Hinweis für einen überdurchschnittlichen Umgang mit Heizenergie - sofern nicht Mängel am Gebäude die Ursache sind. Umgekehrt können Bewohner unsanierter Häuser mit dem Heizgutachten nachweisen, dass hohe Heizkosten auf einen schlechten energetischen Zustand des Gebäudes oder auch ein unwirtschaftliches Einkaufsverhalten ihres Vermieters zurückzuführen sind und nicht an verschwenderischem Nutzerverhalten liegen. Heizgutachten bewerten zusätzlich die Heiznebenkosten (auf deren Höhe ausschließlich der Vermieter bei der Bewirtschaftung Einfluss nehmen kann) und machen Überzahlungen bei diesen Positionen der Heizkostenabrechnung sichtbar. Heizgutachten berechtigen nicht dazu, aufgrund erhöhter Werte Geld vom Vermieter zurück zu fordern.

Aufgabe der Heizspiegel und Heizgutachten

Heizspiegel wurden bis zum BSG-Urteil im Jahre 2009 ausschließlich im Umweltbereich eingesetzt. Das Ziel der Heizspiegel und Heizgutachten ist es, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuordnen und dadurch eine erste Orientierung zu erhalten, ob und in welchem Maße Modernisierungsbedarf am Gebäude besteht, bzw. Einsparpotenzial bei der Bewirtschaftung vorhanden ist. Nur durch die Ausschöpfung dieser Potenziale ist es möglich, überhöhte Heizkosten für die Bewohner zu vermeiden und die Haushalte von Energiepreiserhöhungen unabhängiger zu machen und.

co2online ist daran interessiert, ein örtlich differenzierbares, aber bundesweit nutzbares Werkzeug zur Bewertung von Heizenergieverbräuchen zu entwickeln, das für die Angemessenheitsprüfung der Heizkosten von den Leistungsträgern vor Ort eingesetzt werden kann. Es haben bereits Gespräche mit Fachleuten stattgefunden, deren Ergebnisse in ein Konzept für ein geeignetes Vergleichswerkzeug einfließen könnten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit Ihren Fragen und Anmerkungen dazu beitragen möchten.


Aktualisiert: 9. Oktober 2012

Urteile zum Thema Hartz IV und Heizspiegel

Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.02.2010
AZ: S 45 AS 34/10 ER

Neuer Beschluss schränkt Heizspiegel-Nutzung ein

Die im Heizspiegel angegebenen Werte beziehen sich nur auf Gebäudeflächen von mehr als 100 Quadratmetern. Mit dem Beschluss AZ: S 45 AS 34/10 ER hat das Sozialgericht Lüneburg nun entschieden, dass der Heizspiegel nicht länger für Wohneinheiten bzw. Wohnungen, deren Fläche 100 Quadratmeter unterschreiten und die gleichzeitig über eigene Heizungsanlagen verfügen, herangezogen werden kann. Als Folge dieses Beschlusses ist damit zu rechnen, dass Leistungsempfänger gegen als zu hoch eingestufte Heizkosten einen Widerspruch einlegen werden.

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2012
AZ: S 18 AS 2968/12 ER

Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren unwirksam

Sind sowohl im Heizspiegel einer Stadt als auch im bundesweiten Heizspiegel nur Daten über zentral mit Erdgas beheizte Wohnraum berücksichtigt, stellen diese Heizspiegel keine ausreichende Grundelage für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für die Beheizung einer Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart und verpflichtete ein Jobcenter im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Übernahme der Heizkosten eines Leistungsempfängers.


Quelle: http://www.heizspiegel.de/service/hartz-iv/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Subjecall

Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#3

Beitrag von Subjecall »

Koelsch hat geschrieben: Fr 11. Okt 2013, 21:34 Hierzu eine Mail von Norbert Hermann, ausgesprochen bedenkenswert:

„Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. ... Zum individuellen Heizverhalten der Bewohner einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.“

*********************

Bundesweiter Heizspiegel 2013 veröffentlicht

http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/b ... izspiegel/

Die Heizkosten sind 2012 erneut gestiegen - um durchschnittlich neun Prozent. Das geht aus dem Bundesweiten Heizspiegel 2013 hervor, der am 1. Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Die Ursachen waren erneut gestiegene Energiepreise und um ca. fünf Prozent kältere Temperaturen als im Jahr zuvor.

Heizspiegel bieten, ähnlich wie ein Mietspiegel, statistische Vergleichswerte für Heizkosten, Heizenergieverbrauch und die aus der Beheizung von Gebäuden resultierenden CO2-Emissionen. Heizspiegel erlauben eine Einstufung von zentral beheizten Wohngebäuden mit einer Gesamtwohnfläche von mindestens 100 m².

http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/

Für 45 Kommunen und Landkreise hat co2online einen eigenen Kommunalen Heizspiegel erstellt, der sich jeweils auf ein Abrechnungsjahr bezieht.

http://www.heizspiegel.de/heizspiegel/k ... gel-karte/

*************************

Stellungnahme von co2online zu Heizspiegel und Hartz IV

Das Bundessozialgericht hat im Juli 2009 die Heizspiegel von co2online zur Beurteilung der Heizkosten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) herangezogen (Urteil v. 02.07.2009, Az.: B 14 AS 36/08). Seitdem nutzen Leistungsträger (ARGEn/Jobcenter, Sozialämter) die Heizspiegel als Prüfwerkzeug für die Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten. Dabei werden die Heizkosten einer Wohnung mit den Werten eines „Kommunalen Heizspiegels“ oder, wenn nicht vorhanden, des „Bundesweiten Heizspiegels“ verglichen. Als Grenzwerte wurden im Urteil die Heizspiegel-Werte (PDF, 455 kB) der Kategorie „zu hoch“ (rote Spalte) benannt. Überschreiten die tatsächlichen Heizkosten diesen Grenzwert, deuten Leistungsträger dies als Hinweis auf Unangemessenheit. „Es obliegt in solchen Fällen dann dem Hilfesuchenden, konkret vorzubringen, warum seine Aufwendungen für die Heizung über dem Grenzwert liegen, im jeweiligen Einzelfall aber gleichwohl noch als angemessen anzusehen sind“, so der Wortlaut des Urteils.

Die gemeinnützige co2online GmbH, Herausgeber der Heizspiegel, kritisiert diese Verwendung der Heizspiegel. Der Zweck von Heizspiegeln ist es, den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten eines Wohngebäudes einzustufen. Die Einordnung eines Wohngebäudes in eine der vier Kategorien (niedrig, mittel, erhöht, zu hoch; 10-40-40-10 Prozent) erlaubt Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand der Immobilie. Zum individuellen Heizverhalten der Bewohner einer Wohnung liefert diese Einstufung keine Aussage.

Heizspiegel sind grundsätzlich nur für zentral beheizte Wohngebäude anwendbar. Sie sind nicht für die Einstufung einzeln beheizter Wohnungen (Erdgas, Strom) geeignet und auch nicht zur Bewertung der tatsächlichen Heizkosten einer Wohnung. Dafür bietet sich das Heizgutachten an, ein weiterer Service den co2online anbietet. Ich hatte so einen Spiegel, der ging ziemlich schnell kaputt, zum Glück haben die Meister von klempner dübendorf das Problem schnell behoben.

Die Höhe der Heizkosten hängt von drei Faktoren ab: dem Heizenergieverbrauch, den Brennstoffkosten und den Heiznebenkosten. Erhöhte Heizkosten können verschiedene Ursachen haben:

Häuser in schlechtem energetischen Zustand verbrauchen mehr Heizenergie als moderne oder modernisierte Gebäude (siehe Tabellen Heizenergieverbrauch des Gebäudes im Heizspiegel).

Die Lage der Wohnung im Gebäude hat großen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch. So verbrauchen Wohnungen im Erdgeschoss oder in Ecklage unter dem Dach bis zu 35 Prozent mehr Heizenergie als Wohnungen in umbauten Zwischengeschossen.

Defekte Bauteile (Fenster etc.) können den Heizenergieverbrauch erhöhen.

Brennstoffpreise sind vom Weltmarkt gegeben, kein Hilfeempfänger kann sie ändern.

Vermieter beeinflussen die Heiznebenkosten erheblich, nämlich durch (ggf. überhöhte) bestellte Anschlussleistungen für Erdgas oder Fernwärme sowie durch mehr oder weniger wirtschaftlichen Einkauf von Messdienst- und Wartungsleistungen. Der Betriebsstrom ist abhängig von der verbauten Technik.

Schließlich kann die gesundheitliche oder familiäre Situation der Bewohner (Haushalt mit Kleinstkindern oder alten Menschen, ganztägig zu Hause) höhere Raumtemperaturen bzw. Heizzeiten und damit höhere Heizenergieverbräuche bzw. Heizkosten erfordern.

Von den vier Kategorien im Heizspiegel, in die sich der Heizenergieverbrauch eines Wohngebäudes einstuft, umfasst die (rote) Spalte „zu hoch“ die zehn Prozent der Gebäude mit dem höchsten Verbrauch. Einsparpotenzial durch energetische Modernisierung weisen jedoch schon Gebäude ab der Kategorie „mittel“ auf.

Das Heizgutachten als erweiterter Service

Heizgutachten analysieren die Werte der Heizkostenabrechnung und berücksichtigen die Lage des Gebäudes, die Lage der Wohnung im Gebäude sowie das Baujahr (sofern bekannt) - nicht jedoch den Sanierungszustand. Das Heizgutachten zeigt die Abweichung der Wohnung vom Gebäudedurchschnitt und liefert Hinweise aufs Nutzerverhalten. Liegt die Wohnung erheblich über dem Gebäudedurchschnitt, ist das ein Hinweis für einen überdurchschnittlichen Umgang mit Heizenergie - sofern nicht Mängel am Gebäude die Ursache sind. Umgekehrt können Bewohner unsanierter Häuser mit dem Heizgutachten nachweisen, dass hohe Heizkosten auf einen schlechten energetischen Zustand des Gebäudes oder auch ein unwirtschaftliches Einkaufsverhalten ihres Vermieters zurückzuführen sind und nicht an verschwenderischem Nutzerverhalten liegen. Heizgutachten bewerten zusätzlich die Heiznebenkosten (auf deren Höhe ausschließlich der Vermieter bei der Bewirtschaftung Einfluss nehmen kann) und machen Überzahlungen bei diesen Positionen der Heizkostenabrechnung sichtbar. Heizgutachten berechtigen nicht dazu, aufgrund erhöhter Werte Geld vom Vermieter zurück zu fordern.

Aufgabe der Heizspiegel und Heizgutachten

Heizspiegel wurden bis zum BSG-Urteil im Jahre 2009 ausschließlich im Umweltbereich eingesetzt. Das Ziel der Heizspiegel und Heizgutachten ist es, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuordnen und dadurch eine erste Orientierung zu erhalten, ob und in welchem Maße Modernisierungsbedarf am Gebäude besteht, bzw. Einsparpotenzial bei der Bewirtschaftung vorhanden ist. Nur durch die Ausschöpfung dieser Potenziale ist es möglich, überhöhte Heizkosten für die Bewohner zu vermeiden und die Haushalte von Energiepreiserhöhungen unabhängiger zu machen und.

co2online ist daran interessiert, ein örtlich differenzierbares, aber bundesweit nutzbares Werkzeug zur Bewertung von Heizenergieverbräuchen zu entwickeln, das für die Angemessenheitsprüfung der Heizkosten von den Leistungsträgern vor Ort eingesetzt werden kann. Es haben bereits Gespräche mit Fachleuten stattgefunden, deren Ergebnisse in ein Konzept für ein geeignetes Vergleichswerkzeug einfließen könnten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit Ihren Fragen und Anmerkungen dazu beitragen möchten.


Aktualisiert: 9. Oktober 2012

Urteile zum Thema Hartz IV und Heizspiegel

Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.02.2010
AZ: S 45 AS 34/10 ER

Neuer Beschluss schränkt Heizspiegel-Nutzung ein

Die im Heizspiegel angegebenen Werte beziehen sich nur auf Gebäudeflächen von mehr als 100 Quadratmetern. Mit dem Beschluss AZ: S 45 AS 34/10 ER hat das Sozialgericht Lüneburg nun entschieden, dass der Heizspiegel nicht länger für Wohneinheiten bzw. Wohnungen, deren Fläche 100 Quadratmeter unterschreiten und die gleichzeitig über eigene Heizungsanlagen verfügen, herangezogen werden kann. Als Folge dieses Beschlusses ist damit zu rechnen, dass Leistungsempfänger gegen als zu hoch eingestufte Heizkosten einen Widerspruch einlegen werden.

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2012
AZ: S 18 AS 2968/12 ER

Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren unwirksam

Sind sowohl im Heizspiegel einer Stadt als auch im bundesweiten Heizspiegel nur Daten über zentral mit Erdgas beheizte Wohnraum berücksichtigt, stellen diese Heizspiegel keine ausreichende Grundelage für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für die Beheizung einer Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart und verpflichtete ein Jobcenter im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Übernahme der Heizkosten eines Leistungsempfängers.


Quelle: http://www.heizspiegel.de/service/hartz-iv/
co2online kritisiert den Einsatz beheizter Spiegel zur Schätzung der Heizkosten für Dole-II-Empfänger. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass beheizte Spiegel keine ausreichenden Informationen über die einzelnen Faktoren liefern, die die Heizkosten beeinflussen, wie zum Beispiel den Zustand des Gebäudes, die Lage der Wohnungen im Gebäude und das Nutzerverhalten.

Im Jahr 2012 entschied das Sozialgericht Lüneburg, dass eine Flächenheizung nicht mehr für Wohnräume oder Wohnungen mit einer Fläche von weniger als 100 Quadratmetern, die zusätzlich über eine eigene Heizungsanlage verfügen, eingesetzt werden darf. Die Entscheidung dürfte zu weiteren Einwänden von Leistungsempfängern gegen aus ihrer Sicht zu hohe Heizkosten führen.
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marsupilami
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Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#4

Beitrag von marsupilami »

Schmeißt diesen Subjecall raus!
Der wurde schon von Günter selig verwarnt und macht nach wie vor nur Dummheiten.
viewtopic.php?p=639024#p639024
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Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#5

Beitrag von kleinchaos »

Schon passiert.
Bringt ja nix, hier uralte Beiträge sinnfrei hochzuholen und uralte Texte zu verlinken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#6

Beitrag von marsupilami »

Danke.
Muss man halt aufpassen, dass der sich nicht mit anderem Namen wieder anmeldet und die gleichen Dummheiten fortführt.
Achtet also auf die IP.
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tigerlaw
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Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#7

Beitrag von tigerlaw »

Subjecall hat geschrieben: Do 28. Dez 2023, 16:25 (...)

co2online kritisiert den Einsatz beheizter Spiegel zur Schätzung der Heizkosten für Dole-II-Empfänger. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass beheizte Spiegel keine ausreichenden Informationen über die einzelnen Faktoren liefern, die die Heizkosten beeinflussen, wie zum Beispiel den Zustand des Gebäudes, die Lage der Wohnungen im Gebäude und das Nutzerverhalten.

Im Jahr 2012 entschied das Sozialgericht Lüneburg, dass eine Flächenheizung nicht mehr für Wohnräume oder Wohnungen mit einer Fläche von weniger als 100 Quadratmetern, die zusätzlich über eine eigene Heizungsanlage verfügen, eingesetzt werden darf. Die Entscheidung dürfte zu weiteren Einwänden von Leistungsempfängern gegen aus ihrer Sicht zu hohe Heizkosten führen.
Solcher Unsinn deutet m.E. auf falsch angewandte (und nicht kontrollierte) KI hin (vgl. z.B. viewtopic.php?p=644758#p644758)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Bundesweiter Heizspiegel 2013

#8

Beitrag von marsupilami »

Hatte ich in einem anderen Fred, der von subjecall korrumpiert ward, ebenfalls so angemerkt.
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