Ein Sorgenkind hat, nach elend langem Suchen endlich eine angemessene Wohnung gefunden, und das sogar sehr kurzfristig. Alter (und neuer) Vermieter stimmt zu, Du kommst so kurzfristig aus dem teuren alten Mietvertrag raus (der will die Bude verkaufen).
Und jetzt kommt das JC:
- Briefchen, welche Unterlagen noch vorzulegen sind, darin
- unterschriebener Mietvertrag - dem JC liegt der vom Vermieter unterschriebene Mietvertrag vor, Sorgenkind hat natürlich nicht unterschrieben, bevor nicht das JC mittem Kopp nickt
- Ummeldebescheinigung (als Grundlage für die Genehmigung von Umzugskosten)
- Drei Umzugsangebote, woher bekommt man die am Freitag den 29.11. noch für einen Umzug zum 1.12.
- keine Umzugsfirmen, nur Mietwagen - dem JC ist bekannt, Sorgenkind kann aus gesundheitlichen Gründen kein Auto fahren
- Vermieterbescheinigung, die nach Ansicht des Datenschutzes ohnehin nicht verlang werden kann
- Bescheid, bis die Sachen nicht vorliegen, gibt's nur den Regelsatz und keinen Cent KdU (Bescheid geht bis Ende Mai 2014, ich hab nur 2013 eingestellt)
Es wird weitgehende Zahlungseinstellung angeordnet mit der Maßgabe - so lange Du die Sachen nicht vorgelegt hast, gibt es kein Geld.
Das erfüllt für meine Begriffe den Tatbestand der besonders schweren Nötigung (§ 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB)
Wie seht Ihr das?