Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hätt do jään ens widder e Problem:

Ein Sorgenkind hat, nach elend langem Suchen endlich eine angemessene Wohnung gefunden, und das sogar sehr kurzfristig. Alter (und neuer) Vermieter stimmt zu, Du kommst so kurzfristig aus dem teuren alten Mietvertrag raus (der will die Bude verkaufen).

Und jetzt kommt das JC:
  1. Briefchen, welche Unterlagen noch vorzulegen sind, darin
    1. unterschriebener Mietvertrag - dem JC liegt der vom Vermieter unterschriebene Mietvertrag vor, Sorgenkind hat natürlich nicht unterschrieben, bevor nicht das JC mittem Kopp nickt
    2. Ummeldebescheinigung (als Grundlage für die Genehmigung von Umzugskosten) :angel:
    3. Drei Umzugsangebote, woher bekommt man die am Freitag den 29.11. noch für einen Umzug zum 1.12.
    4. keine Umzugsfirmen, nur Mietwagen - dem JC ist bekannt, Sorgenkind kann aus gesundheitlichen Gründen kein Auto fahren
  2. Vermieterbescheinigung, die nach Ansicht des Datenschutzes ohnehin nicht verlang werden kann
  3. Bescheid, bis die Sachen nicht vorliegen, gibt's nur den Regelsatz und keinen Cent KdU (Bescheid geht bis Ende Mai 2014, ich hab nur 2013 eingestellt)
Geld ist heute absolut keines auf seinem Konto. Wenn bis Montag nix da ist, geht natürlich eA Antrag an das SG, aber dies ist einer der wenigen Fälle, wo ich einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt sehe:

Es wird weitgehende Zahlungseinstellung angeordnet mit der Maßgabe - so lange Du die Sachen nicht vorgelegt hast, gibt es kein Geld.
Das erfüllt für meine Begriffe den Tatbestand der besonders schweren Nötigung (§ 240 Abs. 4 Nr. 3 StGB)

Wie seht Ihr das?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#2

Beitrag von Günter »

Ich bin schon länger der Meinung, dass man gegen solche SB mal das Strafrecht bemühen MUSS! Die müssen einfach die Maske der Anonymität von der Fratze gezerrt bekommen. Nur wenn in solchen Fällen auch mal (dann ja auch diziplinarrechtlich) was hängen bleibt, sind auch andere SBs vorsichtiger mit der Dehnung des Rechts. Für Rechtsbeugung kommen ja nur Richter in Frage.
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Emmaly
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#3

Beitrag von Emmaly »

Erst Umzug, dann Ummeldung und dafür hat man auch etwas Zeit, die Ämter haben ja Sprechzeiten.

Die Leistung einzustellen ist völlig überzogen. Muss der/die SB ja schon vor mehr als einer Woche veranlasst haben.

:zensur:
LG Emmaly
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Günter
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#4

Beitrag von Günter »

Und wie soll der Mann den Umzug ohne Umzugsfirma bewerkstelligen?
dem JC ist bekannt, Sorgenkind kann aus gesundheitlichen Gründen kein Auto fahren


Der Umzug hat offensichtlich noch nicht stattgefunden, also ist mindestens die alte KdU zu zahlen, wenn nicht sogar Doppelmiete. Die Einstellung der Leistung ist für meine Begriffe mit (fahrlässiger) Körperverletzung gleichzusetzen.
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kleinchaos
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Laut Bescheid wurden die Leistungen zum Lebensunterhalt nicht eingestellt.
Jedoch wird am gleichen Tag vermutet, ob er überhaupt Leistungsansprüche hat? Seltsam.
Wenn das alles am 27. geschrieben wurde, dann war es zu spät die Auszahlung zu stoppen.
Also muss der Stop vorher gekommen sein, ohne Bescheid, und damit rechtswidrig.

Mein Vorschlag:
Morgen klappert er 3 Autoverleihe ab, Kostenvoranschläge mit Fahrer und 2 Helfern. Am Sonntag packt der Gutste ein paar Klamotten und zieht am WE mit nem Picknickkorb, Kopfkissen und Schlafsack ein.
Montag früh sofort ummelden, sofort zum JC, Ummeldung und Kostenvoranschläge mitnehmen, Beistand unbedingt erforderlich!
Sofortige Barauszahlung der Regelleistung betreiben, ebenfalls sofortige Genehmigung eines Angebotes fordern.
Wird nicht genehmigt und wird auch keine Regelleistung gezahlt, dann sofort Polizei anrufen (ich weis, die werden nicht kommen, aber Anzeige kann man auch per Telefon erstatten), zum SG gehen und die Leistungen einklagen.

Achso, am Montag ebenfalls mitnehmen: Antrag auf Zahlung der Dezembermiete für die alte Wohnung, weil Dank der Super_SB der Umzug nicht rechtzeitig stattfinden kann
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Koelsch
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#6

Beitrag von Koelsch »

Da fängt es schon an - in dem Kaff gibt es laut Gelbe Seiten keine Autovermietung. Kasse ist leer, Sorgenkind hat definitiv nicht das Geld, um jetzt per ÖPNV Autovermietungen abzuklabastern.

Einziehen kann er nicht - denn Vermieter besteht auf schriftlicher Zusage des JC, sonst gibt's keine Schlüssel.

Das eine Doppelmiete anfallen wird, wenn er nicht zum 1.12.13 einziehen kann, wurde dem JC mit dem Antrag auf Kaution und Umzugskosten am 18.11.13 mitgeteilt, das geht denen an der Gesäßfläche vorbei.
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Also Umzugsfirmen am Montag abklappern, JC wie beschrieben, nur ohne Ummeldung.

Ich habe keine Ahnung, wie man einen SB strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann, alle Gerichte haben bisher eine strafrechtliche Verantwortung abgelehnt.
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Günter
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#8

Beitrag von Günter »

Dann würde ich gegen den verantwortlichen SB auch Strafanzeige wegen Veruntreuung von Steuermitteln durch Untätigkeit stellen. (Klar gibt es den Straftatbestand nicht, aber der Polizist der die Anzeige aufnimmt wird das auch nicht wissen und erst mal tätig werden.)
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Koelsch
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#9

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben:Also Umzugsfirmen am Montag abklappern, JC wie beschrieben, nur ohne Ummeldung.

Ich habe keine Ahnung, wie man einen SB strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann, alle Gerichte haben bisher eine strafrechtliche Verantwortung abgelehnt.

Richtig, aber der Fall erscheint mir besonders krass. SB kann ja wohl kaum erklären, er habe Bescheid und Schreiben "fahrlässig" erlassen. Und wenn sie das tut, um den A... zu retten - na super, ein besseres Argument für die dann fällige Fachaufsichtsbeschwerde (wäre dann die 3. gegen die Tussi) kann man sich kaum vorstellen.
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Koelsch
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#10

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben:Also Umzugsfirmen am Montag abklappern, JC wie beschrieben, nur ohne Ummeldung.

Ich habe keine Ahnung, wie man einen SB strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann, alle Gerichte haben bisher eine strafrechtliche Verantwortung abgelehnt.

Am Montag hat er auch kein Geld für den ÖPNV - er hatte heute nicht mal Geld, um die € 1,50 bei der Tafel abdrücken zu können, da hat ihm ein anderer Tafelgeher ausgeholfen.
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#11

Beitrag von kleinchaos »

Scheiße
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Koelsch
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#12

Beitrag von Koelsch »

So isses, und die JC Tussi reibt sich wieder die Hände - der nächste, den ich platt gemacht habe.
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helz

Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#13

Beitrag von helz »

kann man nicht mietwagenangebote aus dem netz ziehen?
also hier bei robben & wientjes kann man auch online gucken was so ein auto kostet
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Koelsch
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#14

Beitrag von Koelsch »

Das mag gehen, geht sogar bei fast allen. Aber ihm nützt der Mietwagen ja nichts. Er kann nicht Auto fahren.

Nächstes Problem, versuch mal einen Mietwagen zu buchen ohne Kreditkarte. Das ist der Grund, warum ich solch ein Ding besitze. Ich bin mal buchstäblich mit den Taschen voll Geld (hatte rund DM 5000) dabei in Berlin hängen geblieben. Mit Verspätung dort angekommen, letzter Flug nach Köln war weg. Kein Problem dachte ich, nimmst Du halt einen Mietwagen. Pustekuchen - mit ohne Kreditkarte geht nicht, auch nicht bei Hinterlegung einer erheblichen Kaution. Ich hab dann von im Flughafen einen Kreditkartenantrag ausgefüllt.

Aber selbst, wenn das alles machbar wäre - der 1.12. ist am Sonntag, also absolut ausgeschlossen, dass er bis dahin eine Entscheidung des JC bekommt.

Und jetzt erklär mal dem Vermieter - och das dauert noch was, bis ich aus der Bude raus gehe. Erst mal brauch ich das ok vom JC für die Umzugskosten und für die Kaution. Hier könnte das klappen, dass der Vermieter still hält, falls der Vermieter aktuell keinen Käufer für die alte Wohnung haben sollte. Aber im Normalfall???
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#15

Beitrag von kleinchaos »

Bei den großen Autovermietungen mag das stimmen.
Weis nicht, ob ihr PS-Autovermietung habt? http://www.psautovermietung.de/core/cms ... --anfahrt/

Ansonsten haben wir hier teils regionale Vermieter mit echt guten Konditionen wo es durchaus auch ohne Kreditkarte geht
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#16

Beitrag von kleinchaos »

Anderer Ansatz wegen der Tussi:
Hat der Mann schon einen Schwerbehintertenausweis beantragt? Wenn nicht, sofort nachholen. Und den Behindertenverband einschalten.
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marsupilami
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#17

Beitrag von marsupilami »

Bin sprachlos.

Was sich mir nicht erschließt, was eine Vermieterbescheinigung bringen soll, wenn es einen Mietvertrag gibt?
Da stehen doch schon alle - für die Leistungsberechnung relevanten - Sachen drinne?
Unabhängig davon, daß da - wie auch schon geschrieben - der Datenschutz greift.


Nachtrag:
Zwischen zornigen Gedanken, die zwischen einfacher Bastonade und schwerem, militärischem Kampfgerät kreisen, taucht die Frage:
Amtsmißbrauch?
auf.

Allerdings habe ich :ka: wie schnell das Sorgenkind da reagieren muß und wie der Verfahrensweg sein muß.

Völlig abgesehen von der Ohnmacht, einfach hinzufahren, mit eine entsprechenden Karre und Mannstärke aufzulaufen, den Guddsten umzuziehen und dann alles knallhart mit Anwalt durchzuziehen.
Signatur?
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#18

Beitrag von Latuda »

Moin,
marsupilami hat geschrieben: Völlig abgesehen von der Ohnmacht, einfach hinzufahren, mit eine entsprechenden Karre und Mannstärke aufzulaufen, den Guddsten umzuziehen und dann alles knallhart mit Anwalt durchzuziehen.
Öhmm, ist dem so??

Wo sind denn die zwei Wohnungen, wie weit voneinander entfernt? Wieviel Hausrat so ungefähr?

Sonnigen Gruß,

Latuda
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#19

Beitrag von Koelsch »

So, hier mal der Entwurf für den Antrag auf eA - wie üblich, bitte meckern
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#20

Beitrag von angel6364 »

Nur kurz formal: Die jeweiligen "Betreffs" der Punkte a - d klarer vom folgenden Text absetzen
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#21

Beitrag von marsupilami »

Formulierung ist gut, finde ich.
Punkt d könnte evtl ein Ticken schärfer formuliert werden:
d. Drei Angebote von Mietwagenfirmen (!), obwohl dem
Antragsgegner seit langem bekannt ist, dass der Antragsteller generell keine und für das Führen eines Mietwagens aber notwendige Fahrerlaubnis besitzt.

Jep, klingt etwas verschrobener, aber amtlicher.
Fahrerlaubnis!



Paar Kleinigkeiten:
Seite 1
Dies ist ihm jetzt gelungen, ein kurzfristiger Abschluss eines neuen Mietvertrages schon zum 1.12.2013 wäre möglich gewesen.
Seite 3
Nach "Möglicherweise zu Recht" kein Komma.
Gib das Günter, der tut das zu den anderen gesparten.

Mach da auch 2 Sätze draus.
... Mitwirkung auf. Aber, um seinen ....

Der Antragsteller ist kein Jurist, jedoch nach seinem ....


Noch ein Komma für die Spardose:
da der Antragsteller ohne schnelle Hilfe, den notwendigen Umzug nicht wird vornehmen können
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#22

Beitrag von kleinchaos »

Bitte genau bezeichnen welche Leistungen (nicht gekürzt sondern gestrichen!!!) wurden.
Also KdU ersatzlos, Regelsatz ebenfalls
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#23

Beitrag von Günter »

Üblicherweise
erfolgt eine Ummeldung nach erfolgtem Umzug.
Rechtlich ist eine Ummeldung erst nach erfolgten Umzug möglich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#24

Beitrag von kleinchaos »

Einzug geht nur mit Schlüsselübergabe, Schlüsselübergabe geht nur mit Kaution
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Re: Ist hier ein strafrechtlicher Ansatzpunkt?

#25

Beitrag von marsupilami »

und die wiederum nur in Verbindung mit einem von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertrag.
Denn sonst hat ja die Kaution keine Grundlage.
Signatur?
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