Strom Gastherme

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#76

Beitrag von Koelsch »

:kopfkratz: :kopfkratz: Muss ich das jetzt verstehen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#77

Beitrag von Aurora »

34 EUR Strom
16 EUR Gas
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#78

Beitrag von Koelsch »

Also absolut nix zu meckern
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#79

Beitrag von Aurora »

Das sollte reichen ...


Herzallerliebst wortverdrehendes SBchen,

ich mir ziemlich sicher, am 05.11.2015 keinen Termin für den 19.11.2105 mit Ihnen vereinbart zu haben.

Eingereicht habe ich Hinweise zu Fristen der ALG-Verordnung (durchaus auch Termin genannt) und Ihrem Hause angeblich nicht vorliegenden KdU-Unterlagen.

Damit auch ich mich auf den Termin am 19.11.2015 (ohne RFB) vorbereiten kann, informieren Sie mich schriftlich, über welche Themen Sie mit mir sprechen wollen.

Freundliche Grüße
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#80

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
Mach.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#81

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#82

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#83

Beitrag von Aurora »

Was es zu der heutigen Akteneinsicht zu berichten gibt, fasse ich zu einem später Zeitpunkt zusammen u. stelle es ein.


Was mir auf der Seele liegt, ist diese Aktennotiz aus der hervorgeht, dass die SB beherzt zum Telefonhörer griff und mit dem Energieversorger telefonierte. Der Energieversorger, vom Herzen freigiebig und großzügig, gab Auskunft zum Stromtarif. Genauer gesagt nannte die Summe der monatlichen Abschlagszahlung.

Da haben gleich beide Seiten - JC und Energieversorger - den Datenschutz komplett ausgehebelt und persönliche Informationen weitergegeben :kotz:
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#84

Beitrag von Koelsch »

Und genau das würde ich in Form einer Beschwerde an den Landesdatenschutzbeauftragten melden :motzki:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#85

Beitrag von Günter »

Nicht nur das, ich würde mich bei dem Energieversorger energisch beschweren, dass Daten über ihre Kunden telefonisch an Dritte weitergegeben werden und beim GF des JC mit Kopie an das Kundesreaktionsmanagement auch eine heftige Beschwerde wegen gesetzwidriger Verrats des ALG II Bezug an Dritte senden mit der Aufforderung, dass den Mitarbeitern des JC der Bruch des Sozialdatenschutzes per Schulung untersagt wird.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Strom Gastherme

#86

Beitrag von kleinchaos »

Aber Günter! Der Energieversorger weis nun über Auroras Situation Bescheid und kann ihr den besten Tarif für arme Schlucker anbieten. Der ist zwar teurer, aber mit viel Service verbunden. Die Sperrandrohung liegt schneller im Briefkasten, der Sperrkassierer kommt viel schneller, Teilzahlungsbegehren werden nun nicht mehr lange geprüft sondern im Schnellverfahren per Kopfschütteln abgelehnt. Dieser höhere Verwaltungsaufwand kostet nunmal ...
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Lilith
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Re: Strom Gastherme

#87

Beitrag von Lilith »

Weil's zum Thema passt:

Das Bundesozialgericht verhandelt (Sprungsrevision, also direkt vom SG zum BSG) am 3. Dezember 2015 hierüber:
1) 10.00 Uhr - B 4 AS 47/14 R - F. ./. Jobcenter Saale-Holzland-Kreis

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung für ein Eigenheim im Jahre 2011. Das Haus des Klägers wird mit Gas beheizt, wobei für den Betrieb der Gastherme Strom benötigt wird. Bei der Berechnung der dem Kläger bewilligten Leistungen für Unterkunft und Heizung ließ der Beklagte ua diese Stromkosten unberücksichtigt, weil sie bereits vom pauschalierten Regelbedarf umfasst seien. Das SG hat den Beklagten verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum von Anfang bis Mitte 2011 weitere 21,96 Euro zu zahlen. Zur Begründung hat es ausgeführt, es handele sich hierbei um Aufwendungen für Stromkosten zum Betrieb der Heizungsanlage, die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen seien. Durch das RBEG sei ‑ entgegen der Auffassung des Beklagten ‑ keine Neuregelung erfolgt, die zu einer Änderung dieser Rechtsprechung führen müsse. Da die vorhandenen Einrichtungen keine separate Messung des durch den Betrieb der Heizungsanlage anfallenden Stromverbrauchs erlaubten, habe es die Kosten hierfür schätzen müssen.

Mit seiner Sprungrevision rügt der Beklagte die Verletzung des § 22 Abs 1 SGB II. Die Sonderauswertung der EVS 2008 habe zu einer wesentlichen Änderung bei der Bemessung der Regelsatzbestandteile geführt, weshalb die Rechtsprechung des BSG zur Zuordnung der Kosten des Betriebsstroms der Heizungsanlage ab dem 1.1.2011 nicht mehr anzuwenden sei. Nach Aufnahme der Stromkosten von Eigentümerhaushalten in die Bemessung der Regelsätze nach § 20 SGB II seien für diese Kosten keine Unterkunftsleistungen mehr zu erbringen.

SG Altenburg - S 27 AS 4108/11 -
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 5&nr=14069

Bin gespannt.

LG Lilith
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#88

Beitrag von Koelsch »

Ich auch, wobei mich wundert, dass das hier involvierte JC nicht schon längst auf diesen Zug aufgesprungen ist und Thermenstrom verweigert hat. :ka:
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Re: Strom Gastherme

#89

Beitrag von Aurora »

Guten Morgen

Die ersten Entwürfe der Beschwerden, bitte ich ggfs. zu korrigieren, verbessern, bemekkern

Als Anlage gibt es eine Kopie der Aktennotiz
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Re: Strom Gastherme

#90

Beitrag von Koelsch »

Gerade beim JC solltest Du deutlich herausarbeiten, was die SB gemacht hat. So versteht das ein nicht involvierter Dritter nicht.
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Re: Strom Gastherme

#91

Beitrag von Aurora »

OK, ich arbeite da nach.
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Re: Strom Gastherme

#92

Beitrag von Aurora »

Gukkt bitte hier, der 2. Entwurf für das JC
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#93

Beitrag von marsupilami »

Entschuldige bitte, aber das ist der völlig falsche Ansatz.

Ab zur Staatsanwaltschaft und direkt Anzeige erstatten.
Oder wenigstens Polizei.

Evtl. gleich über Anwalt.


Die Inhalte sind gerade mal erhobener Zeigefinger "DuDuDu, das darf man aber nicht!"

Außerdem kannst Du den Vorgesetzten nicht vorschreiben, was sie zu tun haben.
Höchstens auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass sowas nicht wieder vorkommt.


Wenn Anzeige, dann ohne die Beteiligten davon von Deiner Seite aus in Kenntnis zu setzen, dass da was läuft.



Wenn Du bei diesen Schreiben bleiben willst, gib mir etwas Zeit, ich baschtle mal dran.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#94

Beitrag von Günter »

Ich glaube zwar nicht, dass dabei was strafrechtlich releantes rumkommt, aber zumindest bekommen die einen Anhörungsbogen der Staatsanwaltschaft und das macht den meisten Menschen ein flaues Gefühl im Magen. Zumindest das wäre eine Genugtuung. Allerdings würde ich das Schreiben an das JC nicht ganz so beherzt theatralisch formulieren,.
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Re: Strom Gastherme

#95

Beitrag von Aurora »

Über diese Vorgehensweise - Anzeige - wurde sicher nachgedacht.
Diesbezüglich bin ich der Meinung das es nichts bringt. Für die Öffentlichkeit nicht erheblich,
würde sofern die Anzeige aufgenommen werden sollte, sie alsbald durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Und ob eine Anzeige zu Herzflimmern bei GF und SB führen würde, wage ich zu bezweifeln.

Sicherlich ärgerlich, dass eigentlich nur die Möglichkeit den mahnenden Zeigefinger zu erheben bleibt.

Da warte ich gespannt auf Bastelergebnisse.

Merci.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#96

Beitrag von Günter »

Ich würde kurz und knapp an den GF schreiben

Sehr geehrter ...

am ..... wurden von mir zum x-ten mal per nichtssagenden Textbausteinen Unterlagen angefordert, die ich schon mehrfach eingereicht habe.

Ich habe daraufhin Akteneinsicht beantragt und zu meinem Erstaunen festgestellt, dass nicht nur die Unterlage mehrfach in der Akte vorhanden waren (genaue Bezeichnung und Seitennummer in der Akte) sondern auch dass der SB gesetzwidrig meinen Energieversorger kontaktiert hat und Auskünfte zu meinem Vertrag und Abschlagszahlungen etc erhalten hat. Das ist ein nicht zu tolerierender Bruch des Sozialdatengeheimnisses.

Ich fordere sie daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Mitarbeiter an die gesetzlichen Vorgaben halten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Strom Gastherme

#97

Beitrag von Aurora »

@günter: Ok, über eine Anzeige werde ich nochmal nachdenken.

@marsu: Kannst Du so basteln, dass die Anzeige trotzdem noch mögich ist?
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#98

Beitrag von Aurora »

Günter hat geschrieben:Ich würde kurz und knapp an den GF schreiben

Sehr geehrter ...

am ..... wurden von mir zum x-ten mal per nichtssagenden Textbausteinen Unterlagen angefordert, die ich schon mehrfach eingereicht habe.

Ich habe daraufhin Akteneinsicht beantragt und zu meinem Erstaunen festgestallt, dass nicht nur die Unterlage mehrfach in der Akte vorhanden waren (genaue Bezeichnung und Seitennummer in der Akte) sondern auch dass der SB gesetzwidrig meinen Energieversorger kontaktiert hat und Auskünfte zu meinem Vertrag und Abschlagszahlungen etc erhalten hat. Das ist ein nicht zu toleriender Bruch des Sozialdatengeheimnisses.

Ich fordere sie daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre mitarbeiter an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Schreiben von mir waren teilweise eben nicht vorhanden.
Schreiben vom JC an mich - in anderen Sachverhalten - sind niemals eingegangen.
Div. Dokumente wurden aus Datenschutzgründen entsorgt. Laut SB könnten dies wahrscheinlich Kontoauszüge gewesen sein.
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Re: Strom Gastherme

#99

Beitrag von Günter »

Hast du die Nachweise noch? Abgestempelte Kopien etc?



Ich glaube nicht, dass Akten aus Datenschutzgründen bereinigt wurden, ich denke der SB aht da ein wenig aufgeräumt und danach wieder komplettiert.


Ich würde schreiben, dabei habe ich auch feststellen müssen, das die Akte bereinigt wurde. Es wurden Gründe des Datenschutzes vorgeschoben, das erscheint mir wenig glaubhaft und lässt sich mit den Grundlagen zu einer ordnungsgem. Aktenführung nicht vereinbaren.
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kleinchaos
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Re: Strom Gastherme

#100

Beitrag von kleinchaos »

Wenn etwas entfernt wird wegen Fristablauf etc, dann ist das auf dem Aktenblatt zu vermerken. Sieh dir dazu nochmal die HEGA 03/2013 an
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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