Strom Gastherme

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#51

Beitrag von marsupilami »

An dem pdf ist was komisch.
Als wenn im Querformat eingescannt wurde und das Abbild in ein Dokument im Hochformat eingefügt und das so dann ausgegeben wurde.
Wenn ihr versteht, was ich meine.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#52

Beitrag von Koelsch »

Ich verstehe was Du meinst ..... :kopfkratz: gab's da nicht mal was, Vrauen und Technik oder so? :ka:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#53

Beitrag von Aurora »

Komisch. Am Computer ist der Ausschnitt komplett lesbar. Nach dem Hochladen fehlt was.
Soll ich nacharbeiten und noch mal einstellen?


Wichtiger:
Was jetzt?
Ist nun null Komma nichts da?
Oder doch etwas?
Wenn ja was?
Wie wird gerechnet?
Und was genau brauchen die dafür noch?

Nichts davon aus geht aus der Antwort hervor. Oder könnt Ihr mehr rauslesen?

Könnte alle Dokumente die bisher mehrfach rausgingen ausdrucken u. das dann grad nochmal versenden.
Ob und wie mich das weiterbringt ist fraglich. Könnte ja immer noch was fehlen.

Was machen?
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#54

Beitrag von marsupilami »

Nicht mehr versenden.

Seite für Seite abstempeln und abzeichnen lassen.
Begründung: wurden bereits 2mal angefordert und sind trotz Nachweis immernoch nicht beim SB angekommen.

Oder aber nur noch persönlich übergeben, weil eben ....
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Aurora
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Re: Strom Gastherme

#55

Beitrag von Aurora »

Das ist die Sache mit der Zustellung.
Doch auch nach persönlicher Abgabe erscheint derzeit noch unklar, ob inhaltich das vorliegt, was die beispielsweise aus der Stromrechnung brauchen.
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kleinchaos
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Re: Strom Gastherme

#56

Beitrag von kleinchaos »

Um das SBchen mal ein bisschen zu ärgern beantragst du Akteneinsicht. Und zwar genau zu dem Termin, an dem du das alles nochmal abgeben sollst. Du hast deinen Kram dabei, schaust in die Akten. Und wenn die gefürderten Unterlagen drin sind, machst du dir ne Notiz und fragst auch mal ganz freundlich ...

Meine Erfahrung ist, dass gerade die Leistungs-SB nicht mehr als 5 Seiten zurückblättern. Wenn die Unterlagen aber ab Seite 6 drin sind, sind sie eben nicht da
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Re: Strom Gastherme

#57

Beitrag von Aurora »

kleinchaos hat geschrieben:Um das SBchen mal ein bisschen zu ärgern beantragst du Akteneinsicht. Und zwar genau zu dem Termin, an dem du das alles nochmal abgeben sollst. Du hast deinen Kram dabei, schaust in die Akten. Und wenn die gefürderten Unterlagen drin sind, machst du dir ne Notiz und fragst auch mal ganz freundlich ...
Gute Idee ... da sollte ich dann ein Beistand dabei haben
kleinchaos hat geschrieben: Meine Erfahrung ist, dass gerade die Leistungs-SB nicht mehr als 5 Seiten zurückblättern. Wenn die Unterlagen aber ab Seite 6 drin sind, sind sie eben nicht da
Genau so erlebte ich das auch. SB machte mir Kopie aus den Akten, weil ich nen Datenverlust nach nem Festplattencrash hatte u. ca. 5 Tage kam ein Schreiben, die Unterlagen würden nicht vorliegen.

Wer in der freien Wirtschaft so konzentriet und effizient arbeitet, die JC-Mitarbeiter, wäre ziemlich schnell runter vom Schleudersitz.
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Re: Strom Gastherme

#58

Beitrag von Aurora »

Schauts mal bitte auf das Schreiben zum Thema persönliche Abgabe und Akteneinsicht.
Wie ich Euch kenne, kann dies noch optimiert werden.
Auf Rückmeldungen freue ich mich.

:Auri:
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#59

Beitrag von Koelsch »

.....bei dernen ein Termin vereinbart werden kann.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#60

Beitrag von Günter »

:heul: :heul: Finde auch nix zum

[BBvideo 425,350][/BBvideo]
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Strom Gastherme

#61

Beitrag von Aurora »

Für welche Zeiträume beantragt Ihr Akteneinsicht, wenn das nötig ist???
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#62

Beitrag von Koelsch »

Ab 1.1.2014 dürfte reichen, denn ältere Sachen sind für Dich im Zweifel ohnehin nicht mehr korrigierbar.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#63

Beitrag von Günter »

Nö älter. Die fordern Unterlagen aus der Vergangenheit, die mit Sicherheit in den Akten lagern.

Also suchen und dann mitteilen folgende angeforderte Unterlagen befinden sich in den Akten ..... die Akten sind durchnummeriert also Blattnummern aufschreiben.


Merke, wer Ordnung hält ist nur zu faul zum Suchen.

Kurzes Protokoll und den SB gegenzeichnen lassen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#64

Beitrag von marsupilami »

Kann so raus, mit Koelsch's Korrektur.

Aber das Komma hinter "das Jobcenter" in Zeile 5, das gibst Du Günter.
Der tut das in die Spardose und bewahrt es für Zeiten des Mangels auf.
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Re: Strom Gastherme

#65

Beitrag von Aurora »

Yes Sir!
Günter da ist ein Komma für die Sparbüchs übrig!
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#66

Beitrag von Günter »

Danke, ihr Grundguten. :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Strom Gastherme

#67

Beitrag von Aurora »

kleinchaos hat geschrieben:Meine Erfahrung ist, dass gerade die Leistungs-SB nicht mehr als 5 Seiten zurückblättern. Wenn die Unterlagen aber ab Seite 6 drin sind, sind sie eben nicht da
Wie recht Du hast!

Immerhin gab es nicht unbeträchtliche Erstattungen für Strom u. Gas, die gemeldet wurden.
Nachgewiesen durch Kontoauszüge und Rechnungen (geschwärzt an gewissen Stellen).
Die schienen (zumindest damals) noch vorzuliegen.

Ein Änderungsbescheid legt nahe, dass diese Meldung samt Anlagen ankam.

Daraufhin wurde das Anschreiben entsprechend verändert. Schauts doch mal bitte hin und wer mag meckert :jojo:
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#68

Beitrag von Günter »

Ich denke, du hast richtig gedacht.


:heul: :heul: :heul: Nu ist das geschenkte Komma wieder weg. Ich musste es gleich wieder investieren. :heul: :heul: :heul:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#69

Beitrag von marsupilami »

Was mir noch eingefallen ist:

Solche Unterlagen werden doch immer mit diesem Mitwirkungs-§§ "behaftet".

Könnte man da nicht einen Amtsmißbrauch draus drechseln, wenn da trotz Nachweis Unterlagen nochmal und nochmal angefordert werden?
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#70

Beitrag von Koelsch »

Amtsmißbrauch sehe ich nicht.


In anderer Sache habe ich heute als Formulierung vorgeschlagen:
Kopie des Mietvertrages liegt Ihnen nachweislich vor seit dem …..
Eventuell notwendige Mehrfertigungen bitte ich unter Nutzung der Ihnen vorliegenden Kopie anzufertigen.
Man beachte: Das Wort Kopie ist für den SB an sich ein Unbekanntes, in seinem Deutsch heißt das Mehrfertigung. :jojo:
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Re: Strom Gastherme

#71

Beitrag von Olivia Cole »

Vor allem werden "Kopie" und "Mehrfertigung" nebeneinander verwendet. :zwinker: Das könnte für einige Verwirrung sorgen.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#72

Beitrag von marsupilami »

@ Koelsch: schöne Formulierung.
Gefällt mir.

Sollte man als Textbaustein abspeichern und dann bei Bedarf - den wir sicherlich noch oft, sehr oft, haben werden - verwenden.
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Aurora
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Re: Strom Gastherme

#73

Beitrag von Aurora »

Das JC beliebt wohl gerne, eLBs auf das Wochenende hin anzuschreiben. :zwinker:
Ist ja auch unmöglich, das eben diese eLBs vielleicht angenehmeres im Sinne haben ...

Nun denn, die mit Sanktionen drohende SB scheint nach dem letzten Schreiben,
die "niemals" erhaltenen und schon gar nicht vorgeliegenden Nachweise, in den
Akten gefunden zu haben. Immerhin wurden nach 5 Monaten Änderungsbescheide
erlassen. Weil der konkrete Verbrauch für die Gastherme unbekannt war, wurde geschätzt.
5% gibt es auf den monatlichen Stromabschlag, als Sahnehäubchen (naja, wie soll das
sonst genannt werden) obendrauf. Die Entscheidung gründet auf dem LSG-Urteil
L 12 AS 2404/08.

1,70 Euro mehr für den monatlihen Dauerbetrieb der Gastherme mit Strom, die deutlich
mehr verbraucht. :motzki:

Was es dazu noch zu berichten gibt: Ein Termin für die Akteneinsicht (oder in anderer Sache?) ohne RFB,
ohne Hinweise, warum genau es im Termin gehen soll. Angeblich von mir vereinbart! Tja, da frage ich
sicherheitshalber worauf ich mich vorbereiten soll :zwinker:
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#74

Beitrag von Koelsch »

Was ist denn höher, Dein Heizkostenabschlag oder Dein Stromabschlag? Wenn Stromabschlag wäre Sahnehäubchen korrekt, aber Heizkosten von € 34 im Monat erscheinen mir etwas kühl. Die 5% sind nämlich nicht auf den Strom sondern auf das Gas zu zahlen - so steht's in dem zitierten Urteil.
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Re: Strom Gastherme

#75

Beitrag von Aurora »

Sahnehäubchen ist korrekt. Gas wäre schlappe 18 Euro / Monat weniger.
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