Strom Gastherme

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#101

Beitrag von marsupilami »

Ergebnis meiner Baschtelei.
Über Brauchbarkeit und Verwendung darf die Deliquentin selber entscheiden.
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Aurora
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Re: Strom Gastherme

#102

Beitrag von Aurora »

Günter hat geschrieben:Hast du die Nachweise noch? Abgestempelte Kopien etc?
Wenn hier die Nachweise meiner Anschreiben gemeit sind, die habe ich natürlich.

Günter hat geschrieben: Ich glaube nicht, dass Akten aus Datenschutzgründen bereinigt wurden, ich denke der SB aht da ein wenig aufgeräumt und danach wieder komplettiert.

Ich würde schreiben, dabei habe ich auch feststellen müssen, das die Akte bereinigt wurde. Es wurden Gründe des Datenschutzes vorgeschoben, das erscheint mir wenig glaubhaft und lässt sich mit den Grundlagen zu einer ordnungsgem. Aktenführung nicht vereinbaren.
Möglich! Beweisbar - eher nicht.

kleinchaos hat geschrieben:Wenn etwas entfernt wird wegen Fristablauf etc, dann ist das auf dem Aktenblatt zu vermerken. Sieh dir dazu nochmal die HEGA 03/2013 an
00001 - 00014 aus Datenschutzgründen entfernt. Mehr nicht.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#103

Beitrag von Koelsch »

Marsu's Versionen lesen sich gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#104

Beitrag von marsupilami »

Die dürfen auch gerne weiterentwickelt werden.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#105

Beitrag von Günter »

Mag sein, trotzdem würde ich das chronologisch aufbauen.

Die haben mehrfach Unterlagen angefordert, deshalb Akteneinsicht, dabei festgestellt dass der Versorger kontaktiert wurde und Unterlagen fehlen.

Ultimative Aufforderung für Recht und Ordnung zu sorgen. Wie ihr das formuliert ist mir schnurz, aber da muss Struktur rein.

Im Übrigen nervt es mich, wenn ich ständig wegen drei Zeilen eine Datei runterladen und ständig meinen Downloadordner entrümpeln muss. Könnt ihr das nicht direkt posten?
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#106

Beitrag von Günter »

Auch wenn ich der einzige zu sein scheine, der das so sieht ich würde trotzdem so vorgehen

Sehr geehrter ...

am ..... wurden von mir zum x-ten mal per nichtssagenden Textbausteinen Unterlagen angefordert, die ich schon mehrfach eingereicht habe.

Ich habe daraufhin Akteneinsicht beantragt und zu meinem Erstaunen festgestellt, dass nicht nur die Akte manipuliert wurde und offensichtlich die mehrfach eingereichten Unterlagen entfernt wurden sondern auch dass der SB gesetzwidrig meinen Energieversorger kontaktiert hat und Auskünfte zu meinem Vertrag und Abschlagszahlungen etc erhalten hat.

Sie haben damit mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt indem sie mir vorsätzlich durch ihre Mitarbeiter über mich gespeicherte Daten unterschlagen haben, die Ausrede es seien Akten aus Datenschutzgründen entfernt worden ist so widersinnig, dass ich meine Intelligenz beleidigt sehe. Außerdem wurden meine Rechte auf Schutz meiner Sozialdaten verletzt, indem mein ALG II Bezug an Mitarbeiter des Energieversorgers verraten wurden.

Ich fordere sie daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Mitarbeiter an die gesetzlichen Vorgaben halten.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#107

Beitrag von marsupilami »

Der letzte Satz ist zu wenig.

Zu dieser Forderung sagt der GF des JC maximal:

JaJa.

Ausgeschrieben bedeutet das: lmaa oder auch Effenberg oder ähnliches.


Da muß eine Forderung nach Entschuldigung o.ä. hin, sonst kann man das gleich bleiben lassen.


Ansonsten kann ich mit Günter's Formulierung leben.



Allerdings muß auch dem Tuss beim Engergieversorger eine übergebraten bekommen.
Man hat dort keine Vertragsinhalte von Kunden einfach so an Behörden, Institutionen, Firmen oder andere Privatpersonen weiterzugeben.
Und es ist piepschnurzegal ob das Vertragsinhalte laut letztem Werbeprospekt und damit genau wie bei 1.000en andere Kunden sind oder ob das individuell augehandelte Einzelkonditionen sind.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#108

Beitrag von marsupilami »

Ich hab noch mal Günter's letzte Formulierung durchgelesen.

Günter greift da im Grunde mehrere "Delikte" auf.

Ich habe mich in meinem Entwurf auf ein einziges konzentriert.
Und finde genau das richtig.

Denn was jetzt genau und in welcher Reihenfolge zu dem eigentlichen Rechtsbruch (Anruf bei Energieversorger) geführt hat, ist .... naja, vielleicht nicht irrelevant, aber zumindest nicht sooo wichtig.


Und ich wollte halt SB und Team-Leiter und GF dieses JC nicht überfordern.


Aber der/die Thread-ErstellerIn möge selbst entscheiden, welche Formulierung ihr/ihm besser zusagt.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#109

Beitrag von Günter »

Ich bin - wie nicht anders zu erwarten - völlig anderer Meinung.

Sie wurde aufgefordert Unterlagen zum x-ten Mal einzusenden. Bei der Akteneinsicht hat sie festgestellt, da fehlt einiges. Wenn sie da nicht nachhakt, heißt das, sie wurde zu recht aufgefordert. Die haben die ASkten frisiert und das ist Rechtsbruch.

Macht was ihr wollt, aber ich würde da nicht den Schwanz einziehen und doof tun. Denn dass die sie ver***** ist eindeutig.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#110

Beitrag von Günter »

Um es nochmal klarzustellen, es sind nicht ein paar Kinderzeichnungen verschwunden, sondern leistungsrelevante Details, oder ist eine Heizkostenabrechnung ohne die Gasrechnung möglich? Soll man die offensichtliche Aktenmanipulation einfach so hinnehmen als sei man der letzte Depp? Wozu dann überhaupt Akteneinsicht nehmen. wenn man sich damit zufrieden gibt. Man verzichtet auf seine Rechte und beim nächsten Antrag auf Akteneinsicht kommt ein Briefchen.

Lieber Trottel,

ich hab mir die Akte angeschaut, da steht nix für dich interessantes drin, du holst dir nur ne Staublunge, also verzichte im Interesse deiner Gesundheit drauf.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#111

Beitrag von Koelsch »

Da das ganze ja ohnehin letztlich nur ein "Protest" sein wird, sollte der durchaus deutlich und detailliert sein.

Also auflisten, die und die wichtigen Unterlagen wurden eingereicht, aber fehlen in der Akte. Das geht so nicht, da habt ihr mit Sozialdaten sorgfältig umzugehen.

Noch weniger aber geht, dass Ihr in der Weltgeschichte herum telefoniert und Gott und dem Energieversorger erzählt, Aurora ist ALG II-Bezieherin und nun erzählt ihr mir mal, was die für Verträge bei Euch hat und was da so an Guthaben etc. aufläuft.

Bitte bestätigt mir schriftlich bis zum ....., dass durch interne Maßnahmen derartiges Fehlverhalten künftig unterbunden ist.
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Latuda
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Re: Strom Gastherme

#112

Beitrag von Latuda »

Moin,
Koelsch hat geschrieben:Bitte bestätigt mir schriftlich bis zum ....., durch welche konreten internen Maßnahmen derartiges Fehlverhalten künftig unterbunden ist.

Sonnigen Gruß,

Latuda
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#113

Beitrag von Aurora »

Günter hatte da recht: so nicht!
Also werde ich denen mal mächtig in den A.... treten!

Sofern es letzte Anmerkung Eurerseits gibt, werden sie gerne berücksichtigt.
Heute soll dieses Schreiben auf jeden Fall versandt werden.

Marsu hat bereits auf fantastische Art und Weise mit Wörtern jongliert. DANKE.
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sleepy5580
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Re: Strom Gastherme

#114

Beitrag von sleepy5580 »

Wenn das Schreiben ans JC gehen soll und nicht an die Polizei, finde ich den Begriff Anzeige etwas unpassend, aber welcher da besser wäre :kopfkratz:
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#115

Beitrag von Koelsch »

Bissken gemeckert, aber nur ein bissken
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#116

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
Koelsch's Mecker annehmen und wenn jetzt Günter eines seiner gesparten Kommata rausrückt und Aurora das bei Punkt 4 hinter "Unterlagen" einfügt, ist das nach meinem Dafürhalten perfekt
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#117

Beitrag von Günter »

Watt ick habe, det behalt ick och.

Der letzte Satz ist in sich verdreht.

ich würde
Ich erwarte eine persönliche ausgesprochene Entschuldigung von Frau R*** sowie der Leitung des JC für diese ungeheuerliche Vorgehensweise und eine schriftlichen Nachweis über die Einleitung geeigneter Maßnahmen um solche rechtswidrigen Vorgänge in Zukunft zu verhindern.
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Re: Strom Gastherme

#118

Beitrag von Aurora »

Okidoki, die Änderungsvorschläge wurden erfolgreich umgesetzt.

:knutsch:
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#119

Beitrag von Aurora »

Günter hätte sooooo recht!

Frisch aus dem Postschächtle gefischt: die JC Antwort zur Akteneinsicht.
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Günter
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Re: Strom Gastherme

#120

Beitrag von Günter »

Dann würde ich denen die Freude machen, dass dem Staatsanwalt zu erklären. http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Strafanzeige, Datenschutzbeauftragten,Bundesdatenschutzbeauftragten, Kundenreaktionsmanagement usw.

Nicht dass es wirklich was nutzt aber denen muss auch mal Dampf unter den Auspuff geleitet werden.
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Re: Strom Gastherme

#121

Beitrag von Aurora »

Bleibe nur die Strafanzeige. Die anderen haben das schon!

Ehrlich gesagt, möchte ich diese dreiste Lüge so nicht stehen lassen!

Wenn ich darauf schweigend reagiere, dann wäre das wie ein Anerkenntnis - oder nicht?

Während des Termins, wurden die Unterlagen zu Klärung der Situation mehr als 3 x angeboten.
SB wollte sie definitiv nicht annehmen. Nicht nötig, weil nen Bescheid gibts ja schon.

Frechheit, wie die Fakten verdrehen.

... und warum bewilligt SB eigentlich in einen BZW (beendet versteht sich) hinein, davon dann nur wenige anstatt aller Monate.
Aurora
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Re: Strom Gastherme

#122

Beitrag von Aurora »

Bemekkern und Hinweise für Änderungen sind herzlich Willkommen.
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marsupilami
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Re: Strom Gastherme

#123

Beitrag von marsupilami »

häng da vielleicht noch vor den letzten Absatz rein:

Angebliches Unrecht darf nicht mit Unrecht verrechnet werden.


Oder so ähnlich.
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Koelsch
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Re: Strom Gastherme

#124

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
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Re: Strom Gastherme

#125

Beitrag von Günter »

Wart mal bitte bis morgen, so gefällt mir das nicht.
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