Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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octopus
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Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#1

Beitrag von octopus »

Guten Abend an alle!

Wir erhalten bisher den höchsten angemessen KDU-Betrag. Dieser wird errechnet für 2 Personen mit einer Wohnungsgröße von 55 m². Da unsere Wohnung größer (ca.65m²) ist, erhalten wir auch nur den Betrag für 55 m² zugebilligt.

Bezüglich des s.g. schlüssigen Konzepts der Stadt gibt es jetzt für die Wohnungsgröße mittlerweile ein Gerichtsurteil des SH-Landessozialgerichts. Dies urteilte, dass eine Wohnungsgröße von 60 m² zu berücksichtigen wäre. Siehe hierfür die vierte Meldung aus dem Link:

http://sozialberatung-kiel.de/

Nun meine Fragen für einen etwaigen Widerspruch zu unserem letzten Bewilligungsbescheid (August 2015):

Muss das JC uns jetzt auch einen KDU Betrag für 60 m² zubilligen?
Muss dann ggf. das JC uns für sämtliche Vormonate die Differenzbeträge nachzahlen, oder zählen nur die Monate ab Gerichtsurteil?

Etwas zu unserem Hintergrund: Ehepaar 63/60 davon 1 Person Altersrentner.

Das Renteneinkommen wird unter Berücksichtigung der Versicherungspauschale (30€) und der Kosten der Kfz-Haftplicht angerechnet. Die KDU werden durch das JC je Person hälftig berechnet, so dass uns durch das Renteneinkommen eine Hälfte der Gesamtkosten der Unterkunft zugebilligt werden. Weitere Unterstützung erhalten wir nicht.

Link zu verschiedenen KDUs: http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, da hast Du nur dann eine Chance, wenn Deine KdU-Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, Du also immer Widerspruch eingelegt hattest und die noch nicht endgültig beschieden sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#3

Beitrag von octopus »

Koelsch hat geschrieben:Ich befürchte, da hast Du nur dann eine Chance, wenn Deine KdU-Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, Du also immer Widerspruch eingelegt hattest und die noch nicht endgültig beschieden sind.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber, sollte es nicht trotzdem möglich sein einen Widerspruch einzureichen? Schließlich stammt unser letzter Bewilligungsbescheid - auf Grund einer eingereichten Änderungsmeldung (Rentenerhöhung) - aus diesem Monat. Dann könnten wir zumindest ab August (villeicht sogar Juli) einen höheren Betrag einfordern.
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#4

Beitrag von Koelsch »

Ja, dann Widerspruch unter Bezugnahme auf das Urteil
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#5

Beitrag von octopus »

@Koelsch, @Wampe Vielen Dank für Eure Hinweise!

Damit wir etwaige Fehlbeträge für Juli und August nachgezahlt bekommen und uns auch ab September dann der entsprechend höhere Betrag überwiesen wird, werden wir einen Widerspruch einlegen.

Inwieweit es Sinn macht, gleichzeitig auch für die vorherigen Monate einen Überprüfungsantrag zu stellen, vermag ich nicht zu beurteilen; denn ich habe irgendwo mal gelesen, dass sowieso nur die letzten 12 Monate hier betrachtet werden. Da das Urteil des SH-Landessozialgerichts aus dem Juli 2015 stammt, könnte es demnach gut möglich sein, dass die Monate davor irrelevant sein könnten.
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute, da lohnt dann ein Ü-Antrag nicht, denn man hat ja das "damals" gültige Recht korrekt angewendet.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#7

Beitrag von octopus »

Guten Tag liebe aktive und passive Forumsteilnehmer!

Mittlerweile habe ich einen Widerspruch eingereicht und auch schon eine Antwort des JC erhalten. Das JC möchte erst dann über meinen Widerspruch entscheiden sobald es eine Entscheidung über das anhängige Normenkontrollverfahren vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein gibt.

Deshalb schlägt das JC jetzt vor, meinen Widerspruch erst einmal bis zur Gerichtsentscheidung aussetzen zu dürfen, da sie sonst nach den momentan bekannten Sachverhalten entscheiden würden/müssten. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Aussetzung akzeptieren soll oder nicht?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#8

Beitrag von Günter »

Wenn du es finanziell durchhältst, dann würde ich an deiner Stelle dem Vorschlag des SG folgen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#9

Beitrag von marsupilami »

Des SG?
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#10

Beitrag von Günter »

Sorry, des JC. :verlegen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#11

Beitrag von octopus »

@Günter / Moin, und vielen Dank für die Antwort!
Günter hat geschrieben:Wenn du es finanziell durchhältst, dann würde ich an deiner Stelle dem Vorschlag des SG folgen.
Finanziell könnten wir das schon schultern.

Ich muss nur mal sehen, wie ich dann mein Schreiben an das JC so formuliere, dass dann auch rückwirkend (seit 01.07.15) meine zustehenden Differenzzahlungen durch die Leistungsabteilung angewiesen werden, und dass auch der ggf. erhöhte KDU-Betrag auch künftig berücksichtigt wird.

Bei einem für uns positiven Urteil des Landessozialgerichts könnte es durchaus auch sein, dass wir zusätzlich einen Überprüfungsantrag für die noch weiter zurückliegenden Zeiträume stellen werden.
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#12

Beitrag von Koelsch »

Ü-Antrag geht aber nur bis 1.1.2014 rückwirkend. Das kannst Du gleich mit in das Schreiben packen und ebenfalls ruhend stellen bis zum Entscheid des LSG
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tigerlaw
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#13

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#14

Beitrag von octopus »

Vielen Dank an Alle für die Unterstützung!

Ich werde den Vorschlag des JC akzeptieren, und es denen schriftlich mitteilen. Über den Textinhalt des Briefes werde ich mir über das Wochenende Gedanken machen.
Das Schreiben werde ich dann Anfang der nächsten Woche beim JC - gegen eine Abgabebestätigung - direkt einreichen.
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Pegasus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#15

Beitrag von Pegasus »

Abgabebestätigung ist ein wichtiger Punkt. Bestehe darauf.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#16

Beitrag von octopus »

Pegasus hat geschrieben:Abgabebestätigung ist ein wichtiger Punkt. Bestehe darauf.
Genau! Sämtliche von uns bisher eingereichte Schreiben wurden nur gegen eine Abgabebestätigung eingereicht. Obwohl das JC hierfür einen vorgefertigten Abgabebestätigungsschein in Listenform hat - in der die jeweilig abgegeben Antragsformular / Schreiben angekreuzt werden können - bestehen wir generell immer darauf die Bestätigung des Erhalts direkt auf unser Schreiben bzw. den Anträgen zu bekommen.

Gerade bei sehr wichtigen Schreiben ist es sehr wichtig so zu verfahren, denn ein Kreuz auf einem JC-Listenschein gibt nämlich nicht Auskunft über den Inhalt des Schreibens. Deswegen gab es öfter auch Irritationen mit dem JC, aber mit einem leichten Nachdruck haben wir es jederzeit geschafft diese Form der Bestätigung zu erhalten.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#17

Beitrag von octopus »

Guten Abend liebe Forumgemeinde,

wir stellen uns folgenden Text als Antwort an das JC vor.

*****

Sehr geehrt....xxxxx,

den von Ihnen gemachten Vorschlag, die Entscheidung über unseren Widerspruch vom xx.xx.15 - bezüglich der Unterkunft / Wohnungsgröße - bis zur Entscheidung über das anhängige Normenkontrollverfahrens vor dem LSG Schleswig auszusetzten bzw. ruhenzulassen, stimmen wir zu.

Sofern das schlüssige Konzept der Stadt nicht vor Gericht standhalten sollte, betragen wir die Überprüfung - nach 44-SGB-X - aller gegen uns betreffenden, auf der Grundlage des SGB II, erlassenen Bewilligungsbescheide. Zu überprüfen sind dann die angemessenen Kosten der Unterkunft für den Zeitraum 01.xx.2014 bis 31.0x.2015.


Mit freundlichen Grüßen

******

Sollte ich etwas Wesentliches übersehen haben, würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

Vielen Dank
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#18

Beitrag von marsupilami »

Ich persönlich würde im 2. Absatz etwas anders formulieren:
Sehr geehrt....xxxxx,

den von Ihnen gemachten Vorschlag, die Entscheidung über unseren Widerspruch vom xx.xx.15 - bezüglich der Unterkunft / Wohnungsgröße - bis zur Entscheidung über das anhängige Normenkontrollverfahrens vor dem LSG Schleswig auszusetzten bzw. ruhenzulassen, stimmen wir zu.

Sofern das angeblich schlüssige Konzept der Stadt nicht vor Gericht nicht standhalten sollte, betragen wir die Überprüfung nach § 44 SGB X aller gegen uns betreffenden, auf der Grundlage des SGB II, erlassenen Bewilligungsbescheide. Insbesondere zu überprüfen sind dann die angemessenen Kosten der Unterkunft für den Zeitraum 01.xx.2014 bis 31.0x.2015.


Mit freundlichen Grüßen
Im letzten Satz die Festlegung auf einen fixen Zeitraum - warum?
Entweder sie wissen das selber und machen es richtig oder Du hast Gelegenheit, ihnen vor's Knie zu hauen!
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich schmier mal ein weing
octopus hat geschrieben:Guten Abend liebe Forumgemeinde,

wir stellen uns folgenden Text als Antwort an das JC vor.

*****

Sehr geehrt....xxxxx,

den von Ihnen gemachten Vorschlag, die Entscheidung über unseren Widerspruch vom xx.xx.15 - bezüglich der Unterkunft / Wohnungsgröße - bis zur Entscheidung über das anhängige Normenkontrollverfahrens vor dem LSG Schleswig auszusetzten bzw. ruhenzulassen, stimmen wir zu.

Sofern das schlüssige Konzept der Stadt nicht vor Gericht standhalten sollte,Gleichzeitig betragen wir die Überprüfung - nach 44-SGB-X - aller gegen uns betreffenden, auf der Grundlage des SGB II, erlassenen Bewilligungsbescheide, und zwar (alle Bescheide für den Zeitraum einzeln auflisten). Zu überprüfen sind dann die angemessenen Kosten der Unterkunft für den Zeitraum 01.xx.2014 bis 31.0x.2015.
Auch dieser Antrag sollte bis zum Entscheid des LSG ruhend gestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen

******

Sollte ich etwas Wesentliches übersehen haben, würde ich mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

Vielen Dank
Die einzelne Auflistung der Bescheide ist wichtig, es gibt irgendein Urteil, das genau das fordert.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#20

Beitrag von marsupilami »

Gleichzeitig betragen wir - zeitnah nach Abschluß des genannten Verfahrens - die Überprüfung ....
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#21

Beitrag von Günter »

Doppelmoppel.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#22

Beitrag von octopus »

@Koelsch und @marsupilami

Vielen Dank für Unterstützung bei der Formulierung. Aus euren Vorschlägen versuche ich mal den zweiten Absatz neu zu formulieren:

*****
Sofern das angeblich schlüssige Konzept der Stadt vor Gericht nicht standhalten sollte, betragen wir gleichzeitig - zeitnah nach Abschluss des genannten Verfahrens - die Überprüfung aller gegen uns betreffenden erlassenen Bewilligungsbescheide vom xx.xx.xx; usw .. (alle Bescheide für den Zeitraum werden von uns aufgelistet) Zu überprüfen sind demnach die angemessenen Kosten der Unterkunft für den Zeitraum 01.xx.2014 bis 31.0x.2015. Auch dieser Antrag sollte bis zum Entscheid des LSG ruhend gestellt werden.

*****
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#23

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Doppelmoppel.
Nö.
"nach Abschluß des Verfahrens" kann auch 1 Jahr später sein.
Und so lange will octopus nicht warten.

Nach Ende Verfahren und Verfall der evtl. Einspruchsfristen - also zeitnah - hat das JC gefälligst in die Hufe zu kommen.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#24

Beitrag von Günter »

Zeitnah kannst du dir in die Haare schmieren. Wichtig ist heute wird ein Ü-Antrag gestellt der ruht bis zum Abschluss des Verfahrens. Dann haben die die üblichen Fristen für Anträge. Ob du zeitnah, dringend oder übergestern schreibst.
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#25

Beitrag von Koelsch »

octopus hat geschrieben:@Koelsch und @marsupilami

Vielen Dank für Unterstützung bei der Formulierung. Aus euren Vorschlägen versuche ich mal den zweiten Absatz neu zu formulieren:

*****
Sofern das angeblich schlüssige Konzept der Stadt vor Gericht nicht standhalten sollte, betragen wir gleichzeitig - zeitnah nach Abschluss des genannten Verfahrens - die Überprüfung aller gegen uns betreffenden erlassenen Bewilligungsbescheide vom xx.xx.xx; usw .. (alle Bescheide für den Zeitraum werden von uns aufgelistet) Zu überprüfen sind demnach die angemessenen Kosten der Unterkunft für den Zeitraum 01.xx.2014 bis 31.0x.2015. Auch dieser Antrag sollte bis zum Entscheid des LSG ruhend gestellt werden.

*****
Nein, Du hast da einen zeitlichen Ablauf drin - erst mal muss LSG was sagen, und dann beantragst Du ggf. Überprüfung

Wenn aber das LSG erst am 2.1.2016 entscheidet, dann kannst Du nur bis 1.1.2015 überprüfen.

Also jetzt Ü-Antrag und den ruhend stellen bis das LSG entschieden hat.
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