Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#51

Beitrag von octopus »

Fortsetzung:

Leider haben wir bis zum heutigen Tag keine Antwort auf unser Erinnerungsschreiben bezüglich unserer Forderungen erhalten. (Wir hatten hierfür dem JC eine Frist bis zum 01.08.2016 gegeben) Obwohl die Sachlage für eine Entscheidung meiner Meinung nach eindeutig ist, scheint das JC wohl eher die Meinung zu vertreten, hierfür die ihr mögliche Dreimonatsreaktionszeit bei Widersprüche voll ausnutzen zu wollen.

Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob wir eine weiteres Schreiben dem JC einreichen sollten. Hier aber diesmal z.B. an den Geschäftsführer mit mehr fordernden Inhalt und ggf. Klageandrohung vor dem Sozialgericht, falls nicht bis zum Zeitpunkt (10 Tage) ein Bescheid bei uns eingehen sollte.

Mittlerweile wohnen wir zwar in einer anderen (JC-) Stadt, ich nehme aber trotzdem an, dass das alte Jobcenter in dieser Angelegenheit weiter zuständig bleibt, oder?
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#52

Beitrag von Koelsch »

Würde ich machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#53

Beitrag von octopus »

Koelsch hat geschrieben:Würde ich machen
Schön, dann werde ich mich mal kurzfristig mit einem Textentwurf auseinandersetzen. Es wäre dann nett, wenn ich dieses Schreiben hier wieder zur Begutachtung zum Download bereitstellen könnte, und Du bzw. ihr dieses dann auf Sachlichleit überprüfen könntet.
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#54

Beitrag von Koelsch »

Klaro
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#55

Beitrag von octopus »

Guten Tag liebe Forumgemeinde!

Ich habe jetzt den Text an das JC verfasst.
JC_GF_Mahnung.pdf
Ich würde mich freuen, wenn ihr meinen Entwurf auf Sachlichkeit anschauen würdet. Falls erforderlich, würde ich mich über etwaige Änderungsvorschläge freuen.

LG, octopus
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Günter
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#56

Beitrag von Günter »

Ich würde den letzten Satz etwas "entschärfen"

Sollten Sie bis ...... die offenen Forderungen in Höhe von ... nicht auf unser (mein) Konto überwiesen haben, sind wir gezwungen die Justiz mit der Eintreibung unserer Forderung zu beauftragen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#57

Beitrag von marsupilami »

BG: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Unsere Widersprüche sowie der Überprüfungsantrag zu den Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx,
am xx.xx.xxxx wurde das im Anhang mitgesandte Schreiben in Ihrem Hause gegen Nachweis eingereicht.
Mittlerweile sind drei Wochen vergangen und es ist bis zum heutigen Tag keine Reaktion insbesondere zu unseren Nachzahlungs-Forderungen aus Ihrem Haus erfolgt.
Aufgrund der eindeutigen Sachlage erwarten wir spätestens bis zum (10 Tage) eine positive Rückmeldung zu unseren Nachzahlungsansprüchen.
Wir fordern Sie deshalb auf, kurzfristig über unsere Anträge zu entscheiden.
Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid erhalten, erwägen wir Klage vor dem
Sozialgericht einzureichen.


(????, sollen wir den letzten Absatz ggf. weglassen und lieber erst einmal
auf die Antwort warten, bevor wir gleich mit vollem Geschütz aufwarten)
Mit freundlichen Grüßen
Diese eventuelle Drohung mit dem SG ist nach meiner Auffassung überflüssig.
Denn die werden das tatsächlich als Überprüfungsantrag werten und für einen Bescheid haben sie eben 6 Monate Zeit und auch ein SG wird eine entsprechende (Untätigkeits-)Klage vermutlich abweisen, wenn nicht gewichtige Gründe für eine zeitnahe Bescheidung sprechen.

Abgesehen davon ist "erwägen" in dem Falle generell nicht sonderlich zielgerichtet.
Du/Ihr seid Euch über evtl. Konsequenzen im Klaren und zieht das Ding durch, dann schreibt man:
"Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid erhalten, reichen wir Klage beim Sozialgericht ein."

Ansonsten sowas weglassen.
Die werden das dann schon merken, wenn tatsächlich das SG anruft und nach den Akten verlangt bzw. eine Kopie der Klage auf den Tisch flattert.
Signatur?
Muss das sein?
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#58

Beitrag von octopus »

Vielen Dank für Eure Unterstützung! :bravo: :bravo:

Ich werde den letzten Satz mit der Gerichtsandrohung nicht verwenden. Da das JC anscheinend auch noch bis zu 6 Monate Zeit dafür hat, um uns eine Antwort zukommen zulassen, stellt sich jetzt die Frage, ob es denn überhaupt noch einen Sinn macht dem JC eine Frist für die Beantwortung vorzugeben. Hinweisen möchte ich darauf, dass unsere Widersprüche und der Überüberprüfungsantrag bereits im letzten Herbst erfolgten, und wir seinerseits mit dem JC vereinbart hatten die Anträge bis zu einer Endscheidung des Landessozialgerichts ruhen zu lassen.

Mittlerweile hat aber das LSG Schleswig-Holstein (Ende Mai) speziell bei der Wohnungsgröße dahingehend geurteilt, dass z.B. für einen 2 Personenhaushalt eine Größe von 60 m² anstatt der bisher 55 m² zu berücksichtigen sind. Die nun 60m² sind dementsprechend auch bei uns anzuwenden. Insofern sollte auch meiner Meinung nach über unsere Anträge kurzfristig zu unseren Gunsten eine Entscheidung möglich sein.

Für mich ist es deshalb auch nicht Nachvollziehbar, warum hierüber noch soviel Zeit vergehen muss/kann. Genau betrachtet, könnte dies im schlimmsten Fall, von der Einreichung der Widersprüche und des Überprüfungsantrag, bis zum JC-Bescheid ein Jahr dauern.
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#59

Beitrag von octopus »

Rückmeldung

Guten Morgen liebe Forengemeinde,

es ist mir eine Freude euch mitzuteilen, dass sich eine gewisse Hartnäckigkeit gegenüber dem Jobcenter durchaus bezahlt machen kann. Was lange gedauert hat, ist nun auch endlich mit Erfolgt gekrönt worden :jumpi: :jumpi:

Mittlerweile liegt uns eine schriftliche Reaktion des JC vor. Sowohl unsere Widersprüche als auch der Überprüfungsantrag wurden zu unseren Gunsten positiv entschieden. Die nachgeforderten KDU - Beträge sind uns bereits überwiesen worden.

Nochmals an allen meinen herzliches Dankeschön für die Unterstützung :bravo: :bravo: :bravo:

Schönes Wochenende noch

LG, octopus
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Günter
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#60

Beitrag von Günter »

:bravo: :bravo: :Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#61

Beitrag von tigerlaw »

:bravo: :bravo: :Daumenhoch: :Daumenhoch:

Wurden auch noch die KdU für 2014 nachgezahlt?

Wenn ja, könntet Ihr sogar mal in Urlaub fahren ... :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#62

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
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octopus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#63

Beitrag von octopus »

tigerlaw hat geschrieben: Wurden auch noch die KdU für 2014 nachgezahlt?
Ja, für den einforderten Zeitraum.
tigerlaw hat geschrieben:Wenn ja, könntet Ihr sogar mal in Urlaub fahren ... :zwinker:
Gute Idee, aber leider hat sich kürzlich unser Geschirrspüler verabschiedet, sodass wir das Geld jetzt gut für einen Neuerwerb nutzen können.
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marsupilami
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#64

Beitrag von marsupilami »

Solche Rückmeldungen lieben wir.

Also jetzt nicht die Verabschiedung des Haushaltsgerätes.
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: Höhere KDU nachfordern? (Gerichtsurteil)

#65

Beitrag von Pegasus »

He he das freut mich sehr. Habe mal das Datum des nachgeschaut....... August 2015 ! Ja Hartnäckigkeit zahlt sich oft aus.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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