Renovierung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Aurora
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Renovierung

#1

Beitrag von Aurora »

Guten Morgen

Oh, wie ist das Leben schön. Vor allem mit einem solchen „Lacher“ als Auftakt
NSA, BND und selbst die ach so geheim ermittelnde Bruderschaft der „Kingsman“
haben ausgedient. Es lebe der JC-Ermittlungsdienst.

Zum Eigentlichen:
Beim JC wurden die Kostenübernahme für Renovierungs- und Schönheitsreparaturen, klar im Mietvertrag geregelt, beantragt. Bisher hat das JC sich in vornehmes Schweigen gehüllt.

Anstatt eines ablehnenden Bescheids, kommt dieser (K)r(L)acher! Siehe Anlage

Aus diesem Schreiben lassen sich folgende Rückschlüsse ziehen:
1- Jemand war ohne Terminvereinbarung da, wollte bestenfalls durch den Überraschungsmoment überrumpeln.
Oder die haben die Tel.-Nr. nicht gelöscht!
2. Stellt sich die Frage welchem Ziel diese Besichtigung dienen soll. Eine Ermessens-
entscheidung scheint nicht gegeben..
3. Daraus ergibt sich die unumstößlich wichtige Frage:
Welche Qualifikation hat Herr/Frau ErmittlungsinspektorIn.
4. Es gibt für dieses Ansinnen keine Rechtsgrundlage
5. Scheint das JC zu glauben, es entscheide darüber ob und was renoviert werden muss.

Was also ist zu tun?
1. Sich vor Lachen wieder einkriegen.
2. Die wirklich, wirklich wichtigen Aufgaben angehen
3. Ein Antwortschreiben als Grundlage zur beruflichen Weiterbildung für JC-SBs entwerfen.

Mit welchem Futter kann man den Herrschaften zielorientiert einheizen?

:Auri:
Dank und Gruß
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marsupilami
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Re: Renovierung

#2

Beitrag von marsupilami »

Nicht ganz einfach.

Was sagen denn Deine Renovierungsklauseln im Mietvertrag genau?

Kukk mal hier:
http://www.alg-ratgeber.de/kosten-der-u ... 12730.html


Und da auch noch.
Insbesondere Posting #3
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fr ... osten.html
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 3. Sep 2015, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Renovierung

#3

Beitrag von Günter »

Ich sehe das ganz pragmatisch. Du hast einen Antrag auf Leistungen gestellt. Die sind auch gewillt den Antrag zu bearbeiten. Allerdings müssen sie auch die Berechtigung prüfen.

Also würde ich eine Liste machen, Raum für Raum.

z.B Wohnzimmer Länge: XX,XX m Breite: YY,YY m Höhe z,ZZ m

geplante Maßmahme:

Wände
Tapeten entfernen
Raufaser kleben.
2 Anstriche

Decke
2 Anstriche

Fenster innen
Grundieren
Lackieren

Türen

Abschleifen
Grundieren
Lackieren

...

Materialbedarf

....


Vergiß Abdeckfolien, Schleifpapier und Pinsel etc nicht. Berechnung der Flächen und des Materialbedarfs.

Und dann wirst du sie wohl reinlassen müssen, damit sie deine Angaben (Maße und Renovierungserfordernis) überprüfen können. Das kann max 10 Minuten dauern und dann tschüßikofsky.

Sorry aber ich denke du kommst nicht drum rum.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Renovierung

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe einfach mal davon aus, ich weiß, das ist schon sehr illusorisch, da hat ein SB'chen in den ihm vorliegenden Mietvertrag geschaut :angel: und tränenden Auges festgestellt - "dem Grunde nach" ist ein Anspruch gegeben.

Und dann würde ich Günters Vorschlag folgen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Renovierung

#5

Beitrag von Olivia Cole »

Ich würde auch sagen, die wollen "gucken", ob die Tapeten bzw. der Anstrich schon abgewohnt ist, d.h. ein Ersatz nötig. In der AV Wohnen in Berlin ist geregelt, dass der Leistungsträger zunächst einmal genau feststellen muss, ob und in welchem Umfang Renovierungsbedürftigkeit gegeben ist. Man könnte höchstens versuchen, zunächst nochmal ein Schreiben mit den genauen geplanten Massnahmen zu senden, die Wände genau abzumessen und ggf. ein paar Fotos von der Angrauung der Tapete beilegen. Ob das den Hausbesuch ersetzt? Man könnte zum Beispiel beantragen, den Hausbesuch nur dann durchzuführen, wenn auch die nachgereichten Dokumente (Fotos, Tabellen mit Renovierungsaufwand) die Zweifel an der Renovierungsbedürftigkeit nicht ernsthaft ausräumen konnten (Verhältnismässigkeitsprinzip). Ansonsten könnte man sich halt überlegen, den Hausbesuch eben kurz auf die Tapete und Türen gucken zu lassen.

Wie gesagt, in Berlin beispielsweise ist seit 1.7.2015 in der AV Wohnen genau geregelt, was an Renovierungskosten übernommen wird. Vielleicht kann man sich darauf beziehen? Ist wohl zwar ein anderes Bundesland, aber wieso sollte die Regelung dort anders sein.

Der Ansparbetrag aus dem Regelsatz bezieht sich jedenfalls ausdrücklich nicht (mehr?) auf die nötigen Schönheitsreparaturen.
Zitat:

AV Wohnen Berlin seit 1.7.2015

§ 9 (1) Kosten für notwendige Renovierungen / Schönheitsreparaturen sind als mietvertraglich geschuldete Leistung während der Laufzeit des Mietvertrages oder bei berechtigter Forderung der Vermieterin/des Vermieters bei Auszug im Rahmen der Kosten für die Wohnung zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Dies kann sowohl einmalige als auch laufende Leistungen betreffen. Danach sind aus dem Regelbedarf gemäß § 20 SGB II / § 27a SGB XII lediglich kleinere Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten zu decken.Für den Sonderfall der Mietfreiheit wegen Übernahme der Renovierung bei Einzug ist Nummer 3.2.3 zu beachten.

(2) Die vorrangige Verpflichtung der Vermieterin/des Vermieters ist zu beachten, z. B.

1. wegen unwirksamer Fristenregelungen im Mietvertrag, die die gesetzliche Regelung gemäß § 535 BGB zur Renovierung der Wohnräume aufleben lässt oder
2. wenn die Pflicht zur Renovierung der Wohnräume nicht vertraglich auf die Mieterin/den Mieter überwälzt ist.

(3) Für die Feststellung des Kostenumfanges einer notwendigen Renovierung in Eigenleistung (Regelfall für den Personenkreis des SGB II) sind unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse der Renovierungsnotwendigkeiten entsprechende Kostenkalkulationen unter Beifügung von Belegen für den Materialaufwand vorzulegen (mindestens drei), bei denen der Günstigsten bei gleichem Leistungsumfang der Vorzug zu geben ist.

(4) Sofern die antragstellenden Personen keine entsprechenden (vor allem kostenlosen) Kostenvoranschläge für den Materialaufwand vorlegen können, sind die notwendigen Renovierungskosten als Pauschale zu gewähren.

Die Höhe der Pauschalen werden anhand von aktuell verlässlichen Angaben über die erforderlichen Aufwendungen sowie nachvollziehbaren Erfahrungswerten – in Berlin auf der Grundlage von Durchschnittspreisen verschiedener Baumärkte – ermittelt. Sie decken den Bedarf für notwendige Renovierungen / Schönheitsreparaturen von einfacher bis mittlerer Qualität ab.

Danach sind bei der Ermittlung des Umfanges der Renovierung in Eigenleistung derzeit folgende Preise für das Renovierungsmaterial zu Grunde zu legen:
Rolle Tapete (L 10,05m x B 0,53m) 8,- €
10 l Farbe (ca. 60 qm) 20,- €
Lackfarbe (ca. 9 qm ) 13,- €
Kleinbedarf für einen Raum
(u. a. Eimer, Bürste, Cutter, Spachtel,
Abstreifgitter, Abdeckfolie, Pinselset,
Rührstab, Farbroller, Teleskopstange,
Kleister) 24,- €
für jeden weiteren Raum 6,- €

Die Flächenangaben beziehen sich auf das einmalige Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Fenstern und Türen.

(5) Bei Komplettrenovierungen von Räumen können zur Vermeidung aufwändiger Berechnungen 5,00 € pro qm Wohnfläche der zu renovierenden Räume zzgl. einer einmaligen Kleinbedarfspauschale gewährt werden. Bei einer Deckenhöhe über 2,80 m ist ein Aufschlag von 20 % zu berücksichtigen.

(6) Sofern die Renovierung unter Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe durchgeführt wird, werden folgende Pauschalbeträge für die Beköstigung mithelfender Personen als angemessen angesehen:

Für einen Raum: 30,00 Euro
Für jeden weiteren Raum: 15,00 Euro


(7) Absatz 3 Satz 1 gilt auch für die Ermittlung des Kostenumfanges in Fällen, in denen eine Fachfirma die Renovierung durchführen muss.

Quelle: https://www.berlin.de/sen/soziales/berl ... _index.php
Aurora
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Re: Renovierung

#6

Beitrag von Aurora »

Frage mich, wie JC darauf kommen könnte, dass Kostenübername notwendig ist.

Denn nach dem Lesen der Infos, stellt es sich so dar:
Anspruch auf Kostenübernahme durch das JC entsteht nur dann, wenn eine rechtsgültige Mietvertragsregelung vorhanden ist.
Ein Termin mit dem Ermittlungsbeamten scheint dann zielführend zu sein.
Nur dann.

Im Vertrag sind ziemlich starre Fristen festgelegt :unschuld:
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Olivia Cole
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Re: Renovierung

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Besteht da nicht eventuell ein Anspruch auf Kostenersatz gegen den Vermieter, da die mietvertraglichen Regelungen ungültig sind und somit an deren Stelle die gesetzliche Regelung tritt?
Aurora
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Re: Renovierung

#8

Beitrag von Aurora »

Olivia Cole hat geschrieben:Besteht da nicht eventuell ein Anspruch auf Kostenersatz gegen den Vermieter, da die mietvertraglichen Regelungen ungültig sind und somit an deren Stelle die gesetzliche Regelung tritt?
Genau.
Da dürfte der Vermieter renovieren oder bliebe bei Auszug auf den Kosten sitzen.
Das hieße auch, die Tür bleibt für den Ermittler zu. Gäbe dann keinen Grund ihn rein zu bitten.
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Koelsch
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Re: Renovierung

#9

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Aurora
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Re: Renovierung

#10

Beitrag von Aurora »

Bleibt die Frage, was wollte das JC bei dem Ermittlerbesuch evlt. alles entdecken?
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Koelsch
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Re: Renovierung

#11

Beitrag von Koelsch »

Braucht Dich doch nicht zu interessieren, wenn die nicht rein kommen.
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marsupilami
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Re: Renovierung

#12

Beitrag von marsupilami »

Dann würde ich tatsächlich so machen, wie schon von anderen beschrieben:

Quasi einen eigenen, aber unbedingt schriftlichen "Kostenvoranschlag" Material aufgrund der Abmessungen + Werkzeug (Tapeziertisch, Farbrolle, Abstreifgitter, Abdeckfolie, Klebeband, Spachtel....)

"Was braucht man alles zum Tapezieren?"
http://www.tapeten.de/wissenswertes/tapezierwerkzeuge/
Da kriegt man/vrau auch links einen Tapeten-Rechner.

http://www.fertighaus.de/f_haus/info/tapezier.htm

http://tinyurl.com/q8yf22r

Mach Dir eine Liste, was Du so alles brauchst, damit in Baumarkt und Preise dahinter schreiben.
Incl. Farben-/Tapetenbedarf.
Kopieren, Original als "Kostenvoranschlag" an JC.

Wennste Glück hast, zieht sich das bis zu Deinem Auszug.

Die wollen aber vermutlich trotzdem durch "InAugenscheinNahme" "feststellen" ob Renovierungsbedarf besteht.
Und versuchen zu kürzen.
Werkzeuge könnte man leihen, Tapete/Farbe muß nicht soo teuer sein ....
Du kennst aber niemanden, der Dir solche Werkzeuge kostenfrei leiht!!


Türen/Fenster streichen kann ich Dir sagen ist eine :schwein: Schweine-Arbeit.
Du mußt grundsätzlich alles vorher schleifen, was Du streichen willst.
Und Schleifmaschinen sind nicht unbedingt hilfreich.
Da verklebt gerne der abzuschleifende Lack die Schleifblätter, also heißt es: von Hand schleifen!!
Außerdem ist mit Schleifmaschine gerne mal zuviel abgetragen oder gar Glas beschädigt ....



Abgesehen davon ist Dein Mietvertrag auch in dem vorhergehenden § 16, Punkt 3 bä-bä.
http://www.versicherung-check.net/hausr ... licht.html


Hier Punkt 2:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ha ... etvertrag/



Nachtrag:
Alles überflüssig, weil JC eh nicht reinkommt und Vermieter auf der Renovierung sitzenbleibt.

Sorry, irgendwie krieg ich's in letzter Zeit nicht mehr so auf die Reihe.
Signatur?
Muss das sein?
Aurora
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Re: Renovierung

#13

Beitrag von Aurora »

Koelsch hat geschrieben:Braucht Dich doch nicht zu interessieren, wenn die nicht rein kommen.
:arge: stillschweigend auf das Schreiben reagieren u. diese grüne Etwas über die Sache wachsen lassen.
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Koelsch
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Re: Renovierung

#14

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: das ist die ökologische Lösung.
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