Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30953
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich hab hier einen ähnlichen Fall in der Beratung. Wohnt im Dachgeschoss und muss ärztlicherseits ins EG. Wohnungsangebot liegt vor, sogar im selben Haus, keine Umzugskosten, keine Kaution, aber 25 Euro Kaltmiete zu teuer. Neulich beim Sozialamt gewesen, Abt soziale Wohnhilfen, ein Gesuch aufgegeben und sofort das Negativtestat erhalten. Hat sich der Anwalt gefreut.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
35 € Heizkosten, ist der wirkliche Verbrauch Heiz- und Warmwasserkosten laut BKA so gering?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Laut Betriebskostenabrechnung 2014 hatten wir einen Jahresverbrauch in Höhe von 424,22 € (Heiz- und Warmwasserkosten brutto) macht monatlich 35,35 €Christoph hat geschrieben:35 € Heizkosten, ist der wirkliche Verbrauch Heiz- und Warmwasserkosten laut BKA so gering?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das ist ja sehr wenig für 2 Personen, darum dachte ich, der wirkliche Verbrauch wäre höher und man hätte da was verschieben können.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Leider gibt es da nichts mehr zu (ver)schieben, zumal wir gerade eine BK-Anpassung (Senkung der Vorauszahlung) um 39,13 € monatlich durchsetzen konnten.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
sorryOlivia hat geschrieben:Landratsamt Erzgebirge: Leistungsempfänger sind besonders diszipliniert - kaum Widersprüche
Ich hab am 30.3 Termin auf dem SG wegen 8 (acht !!!) Angelegenheiten
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Jetzt sind es nur noch 6 ... laut Schreiben vom Gericht haben sich 2 erledigt (und ich weis das Ergebnis noch nicht)
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Um 4 Uhr morgens kommt der Briefträger auch eher selten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
hahahaaa ... aber ich gehe um die Uhrzeit daran vorbei (nach der Arbeit)Koelsch hat geschrieben:Um 4 Uhr morgens kommt der Briefträger auch eher selten
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich wurde von koelsch darum gebeten, hier mal die Niederschrift der Anhörung zu veröffentlichen.
Hier kommt das gute Stück nun als PDF für euch zum zerlegen ;)
Hier kommt das gute Stück nun als PDF für euch zum zerlegen ;)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Mein erster Eindruck - ist im großen und ganzen nicht schlecht für Euch gelaufen. Blöd nur, dass das SG für Männe eine getrennte Klage fordert, für die natürlich dann eine andere Kammer zuständig ist. Rechtlich aber ist das wohl korrekt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
naja noch gibt es ja keine Entscheidung. Die Richterin lies durchblicken, das wenn es das Urteil von der Gegenseite wirklich geben sollte die Gegenseite auch recht bekommt. Wobei da dann noch nachgewiesen werden müsste, das die Möglichkeit via Zimmerantenne auch schon 2005 bzw. 2011 funktioniert hätte.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Also erst mal abwarten. Ich lese wie gesagt daraus, dass das Gericht in wesentlichen Punkten Eure Seite bevorzugt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Obwohl es einzeln betrachtet "Kleinkram" ist - sowas nach Jahren und dann so viele verschiedenen Dinge in einem Aufwasch durchpeitschen müssen, ...
Ohne Anwalt ist das - nach meiner Ansicht nach - nicht machbar.
Ohne Anwalt ist das - nach meiner Ansicht nach - nicht machbar.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
marsu es waren insgesamt 8 Fälle (2 davon wurden schon im Vorfeld seitens des Gericht als erledigt erkklärt, obwohl da unserer Ansicht nach nix erledigt ist) und noch mal 2 die zeitlich noch nicht dran sind.
Ich bin so gespannt wie das ausgeht und hoffe dann endlich wieder ruhig schlaen zu können.
Ich bin so gespannt wie das ausgeht und hoffe dann endlich wieder ruhig schlaen zu können.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich drück' Euch die Daumen, dass das für Euch gut ausgeht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
DANKE
Ich hab gleich mal noch eine Frage (ich hab über die Suche nichts gefunden und falls es an der falschen Stelle ist, bitte verschieben)
Hat hier zufällig schon mal jemand beim Vermieter eine Genehmigung nach § 554a BGB zum behindertengerechten Badumbau gestellt und könnte mir eine Quelle zu einem Musterantrag nennen ?
Ich hab gleich mal noch eine Frage (ich hab über die Suche nichts gefunden und falls es an der falschen Stelle ist, bitte verschieben)
Hat hier zufällig schon mal jemand beim Vermieter eine Genehmigung nach § 554a BGB zum behindertengerechten Badumbau gestellt und könnte mir eine Quelle zu einem Musterantrag nennen ?
-
- Benutzer
- Beiträge: 1132
- Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
- Wohnort: Münsterland
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
einen Vordruck habe ich zwar nicht aber du kannst es deinem Vermieter auch evtl mit den Zuschüssen schmackhaft machen, das sind bis zu 4.000€
http://www.pflege-durch-angehoerige.de/ ... assnahmen/
der Extra - Tipp könnte evtl. auch noch interessant sein.
http://www.pflege-durch-angehoerige.de/ ... assnahmen/
der Extra - Tipp könnte evtl. auch noch interessant sein.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Hallo,
heute flatterte ein Schreiben (zur Kenntnisnahme) meiner Anwältin ins Haus.
Das SG hatte in einem separaten Schreiben vom 05.04 das JC gefragt, ob die Kabelanschlusskosten als KDU berücksichtigt werden können, da nach vorläuiger Ansicht des Gerichts die Entscheidung des Sächsischen LSG vom 15.03.2012, Az. L 3 AS 588/10 nicht entgegen steht ... und das SG die beklagtenseits benannte Entscheidung des Sächsischen LSG vom 30.07.2015, Az. L 3 AS 20/12 leider nicht finden könne.
Hier nun die Antwort meines JC ans SG
heute flatterte ein Schreiben (zur Kenntnisnahme) meiner Anwältin ins Haus.
Das SG hatte in einem separaten Schreiben vom 05.04 das JC gefragt, ob die Kabelanschlusskosten als KDU berücksichtigt werden können, da nach vorläuiger Ansicht des Gerichts die Entscheidung des Sächsischen LSG vom 15.03.2012, Az. L 3 AS 588/10 nicht entgegen steht ... und das SG die beklagtenseits benannte Entscheidung des Sächsischen LSG vom 30.07.2015, Az. L 3 AS 20/12 leider nicht finden könne.
Hier nun die Antwort meines JC ans SG
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Hmmm...
Eine gewisse Schlüssigkeit kann man dem zitierten Urteil des Sächs. LSG von 2012 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=155556) ja nicht abstreiten.
Andere Frage: Ist der Kabelanschluss gemäß Mietvertrag zwingend vorgeschrieben, oder könntet Ihr auch einen sog. "opt-out" vornehmen? Wenn das letztere möglich ist, dürften Eure Erfolgsaussichten (zumindest in Sachsen) recht schlecht sein.
Nur wenn Ihr keine Alternative habt, dürfte ein Anspruch auf Übernahme der Kabelgebühren möglich sein.
Eine gewisse Schlüssigkeit kann man dem zitierten Urteil des Sächs. LSG von 2012 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=155556) ja nicht abstreiten.
Andere Frage: Ist der Kabelanschluss gemäß Mietvertrag zwingend vorgeschrieben, oder könntet Ihr auch einen sog. "opt-out" vornehmen? Wenn das letztere möglich ist, dürften Eure Erfolgsaussichten (zumindest in Sachsen) recht schlecht sein.
Nur wenn Ihr keine Alternative habt, dürfte ein Anspruch auf Übernahme der Kabelgebühren möglich sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35650
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Auch wenn der Vermieter bestätigt, dass die Kabelgebühren auf jeden Fall zu zahlen sind weil herausrechnen zu viele Umstände macht?
Analog zu meinem Stellplatz-Verfahren?
Analog zu meinem Stellplatz-Verfahren?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?