Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
üpps ... ich habe es geändert und neu hochgeladen
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich blicke da nicht durch, dazu müsste man den "Wust" an Akten etc. vor Augen und im Kopp haben.
Aber zumindest gab's doch einige Erfolge. Das ist doch schon mal gut
Aber zumindest gab's doch einige Erfolge. Das ist doch schon mal gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
@ turtle: ich vermute mal, Ihr seid nicht unbedingt glücklich, aber wenigstens zufrieden?
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Hat der Anwalt zu den Ergebnissen geraten?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
ja die saß rechts von mir.
Bin ja mal gespannt, wie der nächste Bescheid aussieht ...angeblich wollen sie ja 353,32 € Bruttokaltmiete zzgl. der "tatsächlichen" Heizkosten berücksichtigen.
lt. BK Abrechnung aus 2016 wären das 56,20 € ... bisher wurden jedoch monatlich nur 37,56 € berücksichtigt (habe noch nicht raus wo die diese Summe her haben)
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
naja zufrieden sind wir damit, das wir jetzt nun doch nicht umziehen müssen, denn auch der Richter/JC haben bemerkt/zugegeben das es keinen "angemessenen" Wohnraum nach deren Kriterien gibt.marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 26. Aug 2017, 19:23@ turtle: ich vermute mal, Ihr seid nicht unbedingt glücklich, aber wenigstens zufrieden?
Wie das allerdings in ein paar Jahren aussieht (falls sich die BK erhöhen) ist fraglich.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Na das ist doch immerhin ein Erfolg. Kann das Gericht nicht noch festsetzen, dass die Kosten der Wohnung dauerhaft übernommen werden müssen, auch bei Erhöhungen der Nebenkosten?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Heute war ein neuer "vorläufiger" Bescheid für den restlichen BWZ im Briefkasten.
Wie kann ich das JC dazu bringen die korrekten Heizkosten zu berücksichtigen ?
Ich hänge euch mal die Betriebskostenabrechnung aus 2016 und den neuen Bescheid an. Die Hausverwaltung stellt die jährliche Mietbescheinigung nur mit Pauschalsummen aus. Dazu bekommt das JC ein Anschreiben wie die Pauschale aufzuteilen ist (Betriebskostenvorauszahlung monatlich 144,46 € die Aufteilung aus Erfahrungswerten 60 % Heiz-/Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten).
Wie kann ich das JC dazu bringen die korrekten Heizkosten zu berücksichtigen ?
Ich hänge euch mal die Betriebskostenabrechnung aus 2016 und den neuen Bescheid an. Die Hausverwaltung stellt die jährliche Mietbescheinigung nur mit Pauschalsummen aus. Dazu bekommt das JC ein Anschreiben wie die Pauschale aufzuteilen ist (Betriebskostenvorauszahlung monatlich 144,46 € die Aufteilung aus Erfahrungswerten 60 % Heiz-/Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten).
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Und war da nicht mal was mit dem Breitbandkabelanschluss, dass der mit enthalten ist in der Miete, auch nicht abbestellt werden kann und demzufolge mit übernommen werden muss?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Nein der Breitbandkabelanschluss wird NICHT übernommen, da die nicht 2 mal zahlen.
Der Richter am SG war der Meinung, diese Kosten seien mit im Regelsatz (in Unterhaltung bzw. Nachrichtenübermittlung) inbegriffen.
Mir fällt gerade ein ... müßten/dürften die eigentlich nicht nur 50 % von den 9,99 € Breitbandkabelgebühren anrechnen/abziehen ? ... die anderen 50 % sind ja vom GöGa
Der Richter am SG war der Meinung, diese Kosten seien mit im Regelsatz (in Unterhaltung bzw. Nachrichtenübermittlung) inbegriffen.
Mir fällt gerade ein ... müßten/dürften die eigentlich nicht nur 50 % von den 9,99 € Breitbandkabelgebühren anrechnen/abziehen ? ... die anderen 50 % sind ja vom GöGa
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Hmmm, das ist dann bestimmt der Vergleich, zu dem die Anwältin geraten hatte.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
War da nicht vor kurzem ein Termin am Sozialgericht mit Vergleich gewesen?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Aus dem Vergleich ergibt sich doch 353, 32 bruttokaltmiete plus tatsächliche Heizkosten. Solle also kein Problem sein, die Heizkostenabrechnung da einzubringen.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das sagst Du ... ich weis ja nicht mal, wie die auf die bewilligten 37,56 € Heizkosten kommen. Lt. Abrechnung hatten wir im Jahr 2015 einen Jahresverbrauch von 502,66 € ... liest Du noch mal was Du mir in einem anderen Thread geschickt hast http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 69#p448272
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das kann ich aus den Betriebskosten 2016, die Du jetzt eingestellt hast, auch nicht erkennen. Dazu braucht man die Heizkostenabrechnung 2016
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
die bekommst Du
Das JC hat diese Abrechnung Mitte Juli von uns erhalten.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Da blick ich jetzt auch nicht mehr durch: JC kommt auf
37,56 HK laut Abrechnung sind aber inkl. WW für Dich nur
674,41 /2 /12 = 28,12
von daher also für Dich da kein Grund zu meckern. Woher der Unterschied zu Deinen Gunsten nun kommt?
37,56 HK laut Abrechnung sind aber inkl. WW für Dich nur
674,41 /2 /12 = 28,12
von daher also für Dich da kein Grund zu meckern. Woher der Unterschied zu Deinen Gunsten nun kommt?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Moment, ich bekomme ja nur 18,78 € und keine 28,12 €.
Die 37,56 € sind für 2 Personen (gusckst Du http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 79#p449479)
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Huch - mit Hörgerät sieht man nicht mehr so gut, hab ich schon ein paar Mal jetzt feststellen müssen
Dann also Widerspruch, die Muckels mögen bitte mal vorrechnen, wie die auf diese Zahl kommen.
Dann also Widerspruch, die Muckels mögen bitte mal vorrechnen, wie die auf diese Zahl kommen.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Und wie formuliere ich das, das die mir das vorzurechnen haben - gibts da irgendwas worauf ich hinweisen sollte (§ z.B.) ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ganz schlicht:
Gegen den Bescheid vom .... lege ich Widerspruch ein.
Der von Ihnen ausgewiesene Betrag von € 37,56 ist aus den mir vorliegenden Unterlagen für mich nicht nachvollziehbar und deutlich zu niedrig.
Erläutern Sie daher im Detail nachvollziehbar, wie Sie auf diesen Betrag kommen.
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