Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wobei die Aussage des Rundfunks "da geht DVB-T" eine allgemeine Aussage ist. Entscheidend ist die Frage - geht in dieser konkreten Wohnung DVB-T. Da macht es bekanntlich schon einen erheblichen Unterschied, wo die Wohnung liegt.
Sehr einfaches Beispiel - bei mir hatte ich (jetzt ist es besser) mehr als 12 Jahre lang Datenempfang im Wohnzimmer nur über Telekom, in den auf der anderen Seite gelegenen Zimmern aber auch aus anderen Netzen. Ich hab das seinerzeit ausprobiert.
Sehr einfaches Beispiel - bei mir hatte ich (jetzt ist es besser) mehr als 12 Jahre lang Datenempfang im Wohnzimmer nur über Telekom, in den auf der anderen Seite gelegenen Zimmern aber auch aus anderen Netzen. Ich hab das seinerzeit ausprobiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Nur so zur Info über DVB-T
http://www.ueberallfernsehen.de/dvbt187_page-7.html
http://www.dvb-t-portal.de/Regionen/index.php?region=50
http://www.ueberallfernsehen.de/dvbt187_page-7.html
http://www.dvb-t-portal.de/Regionen/index.php?region=50
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
DVB-T ist ja auch nicht DVB-T gibt ja die Möglichkeit das es mit Zimmeratenne möglich ist, aber in vielen Teilen Deutschland brauchst du eine Aussenatenne oder sogar eine Dachantenne einmal prüfen welche Antenne du brauchst (für ARD/ZDF) und dann schauen ob die überhaupt vom Vermieter erlaubt ist. Wenn du z.B. eine Aussen- oder Dachantenne brauchst aber der Vermieter sagt nein, hast du keine Möglichkeit des Empfangs
Adresse zum prüfen:
http://www.ueberallfernsehen.de/empfang ... index.html
Adresse zum prüfen:
http://www.ueberallfernsehen.de/empfang ... index.html
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Also zunächst einmal:
1.) Dass dort ein DVB-T-Signal empfangbar ist, sagt noch lange nichts darüber aus, welche Sender überhaupt dort ausgestrahlt werden und welche vor Ort davon noch ankommen.
2.) Das emfangbare DVB-T-Signal müsste an der konkreten Empfangsstelle (also im Innenraum in der Fernsehecke) einer Signalpegelmessung unterzogen werden. Das Antennensignal muss dabei auch bei Schlechtwetter, Gewitter, Regen und Schneefall voll anliegen. Ist das Signal drinnen (zeitweise) zu schwach, wovon auf dem Land eigentlich generell schon einmal auszugehen ist, muss das Jobcenter nicht nur die DVB-T-Box, sondern auch eine Aussenantenne samt Verkabelung und Verstärker durch einen Antennentechniker bezahlen. Dann wäre noch die Frage der laufenden Stromkosten für die Verstärkung des Antennenempfangs zu klären.
3.) Für die erforderlichen Antennenarbeiten und die Errichtung der Antennenanlage auf dem Dach bzw. die Anbringung an der Fassade muss eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Hierbei ist auch die Frage der Haftung zu klären (was ist, wenn die Antenne vom Dach geweht wird oder der Blitz einschlägt?). Wird diese Genehmigung nicht erteilt, ist wiederum der Kabelanschluss zu übernehmen.
PS: Für den angegebenen Standort sagt schon die Empfangsprognose, Aussen- oder Dachantenne. Und auch das nur für bestimmte Standorte. Mit Zimmerantenne wird das nix!
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Seitens der Hausverwaltung wurde mir dieses Jahr nochmals schriftlich bestätigt, das eine Anmietung der Wohnung OHNE diesen Kabelanschluss NICHT möglich ist bzw. wäre. Das war auch als wir eingezogen sind (September 2003) nicht anders.tigerlaw hat geschrieben:Hmmm...
Eine gewisse Schlüssigkeit kann man dem zitierten Urteil des Sächs. LSG von 2012 (https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=155556) ja nicht abstreiten.
Andere Frage: Ist der Kabelanschluss gemäß Mietvertrag zwingend vorgeschrieben, oder könntet Ihr auch einen sog. "opt-out" vornehmen? Wenn das letztere möglich ist, dürften Eure Erfolgsaussichten (zumindest in Sachsen) recht schlecht sein.
Nur wenn Ihr keine Alternative habt, dürfte ein Anspruch auf Übernahme der Kabelgebühren möglich sein.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Dann sehe ich doch recht gute Chancen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Weise die Anwältin nochmals darauf hin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Es ist nicht gestattet eine Schüssel anzubringen ... laut diesem Link ist, wenn ich die Karte ansehe, hier kein diagnostizierter Empfang.sleepy5580 hat geschrieben:DVB-T ist ja auch nicht DVB-T gibt ja die Möglichkeit das es mit Zimmeratenne möglich ist, aber in vielen Teilen Deutschland brauchst du eine Aussenatenne oder sogar eine Dachantenne einmal prüfen welche Antenne du brauchst (für ARD/ZDF) und dann schauen ob die überhaupt vom Vermieter erlaubt ist. Wenn du z.B. eine Aussen- oder Dachantenne brauchst aber der Vermieter sagt nein, hast du keine Möglichkeit des Empfangs
Adresse zum prüfen:
http://www.ueberallfernsehen.de/empfang ... index.html
Bei der Auswahl von nur Öffentlich rechtlichen Programmen ginge es wohl nur mit Aussenantenne.
Ich werde mir jetzt garantiert keine Zimmerantenne zulegen (nur um zu testen), denn zahlen muss ich den Anschluss eh, dann kann ich ihn auch nutzen.
Zuletzt geändert von Turtle39 am Sa 14. Mai 2016, 19:07, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Auch wir haben in den Nebenkosten den Kabelanschluss. JC und Gruselamt hat das bis jetzt nicht moniert.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Am besten schriftlich bestätigen lassen, dass dies seit 2003 unverändert galt und weiter gilt.Turtle39 hat geschrieben:Seitens der Hausverwaltung wurde mir dieses Jahr nochmals schriftlich bestätigt, das eine Anmietung der Wohnung OHNE diesen Kabelanschluss NICHT möglich ist bzw. wäre. Das war auch als wir eingezogen sind (September 2003) nicht anders.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
am besten Karte von den öffentlich rechtlichen deiner Region ausdrucken und/oder deiner Anwältin per Link zukommen lassen ich denke dann hat sie insgesamt mehr als genug Futter
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Bin gerade dabei es ihr zu mailen (mit Link)sleepy5580 hat geschrieben:am besten Karte von den öffentlich rechtlichen deiner Region ausdrucken und/oder deiner Anwältin per Link zukommen lassen ich denke dann hat sie insgesamt mehr als genug Futter
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Sag ich doch: die Hausverwaltung sagt: ich fummel doch da nicht lange rum!
Der Kabelanschluß ist mit drinne!
Basta!
Und wenn sonst kein Empfang ist - laut Karten - wird das JC wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.
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Und wenn sonst kein Empfang ist - laut Karten - wird das JC wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen.
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Könnte das Jobcenter eigentlich auch auf ein Internetangebot für das Fernsehsignal verweisen?
http://tvstreamsde.jimdo.com/start/deut ... /?mobile=0
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wenn sie die Kosten für den Internetanschluss übernehmen. Um eine ruckelfreie Übertragung zu haben bedarf es schon 50 Mbit/s
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s anGünter hat geschrieben:Wenn sie die Kosten für den Internetanschluss übernehmen. Um eine ruckelfreie Übertragung zu haben bedarf es schon 50 Mbit/s
Aber mal eine andere Frage.
Ich habe heute 30,25 € Entschädigung f. Verhandlung am 30.03.2016 Sozialgericht Chemnitz au mein Konto erhalten. Zählt das beim JC als Einkommen ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Kann man da nicht beim Anbieter einen Preisnachlass aushandeln? Wenn so viel weniger durch die Leitung durchgeht?Turtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Bei der anderen Frage müssen die Experten ran.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Der Anbieter ist die Telekom. Ich glaube kaum das die sich auf das Spiel einlassen.Olivia hat geschrieben:Kann man da nicht beim Anbieter einen Preisnachlass aushandeln? Wenn so viel weniger durch die Leitung durchgeht?Turtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Entschädigung f Verhandlung SG dürften die Fahrtkosten sein? Kein Einkommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Eine 2 mbit/s Leitung ist teurer als eine 16mbit/s also würde ich auch nicht versuchen in den Tarif rein zu kommenOlivia hat geschrieben:Kann man da nicht beim Anbieter einen Preisnachlass aushandeln? Wenn so viel weniger durch die Leitung durchgeht?Turtle39 hat geschrieben:Wir haben hier zwar Internet-Flatrate mit bis zu 16 MBit/s ABER es kommen blos 2 MBit/s an
Bei der anderen Frage müssen die Experten ran.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Den Sch... hab ich ja hier und im Büro auch - 16 Mbit werden angegeben, ankommen vielleicht 1,8 MBit.
Hier hab ich gekündigt und hab jetzt Mobile Flache Ratte mit 10 GB Volumen/Monat. Reich fast immer, diesen Monat aber nicht, da die Win 7 updates für Sohnemanns Läppi etwas "umfangreicher" waren. Letztes Update war 2013.
Kommt eben noch 1 GB vom Eierbrett dazu und notfalls eben ein Prepaid Webstick für 1-2 Tage - den hab ich hier ohnehin immer in Reserve.
Hier hab ich gekündigt und hab jetzt Mobile Flache Ratte mit 10 GB Volumen/Monat. Reich fast immer, diesen Monat aber nicht, da die Win 7 updates für Sohnemanns Läppi etwas "umfangreicher" waren. Letztes Update war 2013.
Kommt eben noch 1 GB vom Eierbrett dazu und notfalls eben ein Prepaid Webstick für 1-2 Tage - den hab ich hier ohnehin immer in Reserve.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Eigentlich müsste der Preis deutlich sinken, wenn nur 1,8 oder 2 MBit ankommen.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Tut er nur, wenn Du als Kunde beweist, dass a) dem so ist und b) dass das die Regel ist c) über einen langen Zeitraum oder gar dauernd.
Und vor allem das dem Anbieter auch kund tust und ihm Gelegenheit gibst, das zu ändern.
Und vor allem das dem Anbieter auch kund tust und ihm Gelegenheit gibst, das zu ändern.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Eigentlich ist ein Wort mit vielen Buchstaben und Null rechtlicher Wirkung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wir sind noch bis 2017 an die Telekom gebunden. Dann versuchen wir über unsere Kabelanbieter auch Telefon zu bekommen.