Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ja laut Betriebskostenabrechnung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Es waren 1083,74 € = 90,31 € monatlich
Gezahlt hatten wir aber nur 939,23 € = 78,27 € monatlich, deswegen haben wir ja um die Erhöhung gebeten
Gezahlt hatten wir aber nur 939,23 € = 78,27 € monatlich, deswegen haben wir ja um die Erhöhung gebeten
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich guck morgen noch mal, ob ich dann "schlauer" werde
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wenn ich mit Deine BK-Abrechnungnanschaue, sehe ich folgende monatlichen Kosten
Kalte BK
€ 68,65 in 2015
€ 70,77 in 2016
€ 02,12 Steigerung
Heizkosten
€ 71,45 in 2015
€ 85,73 in 2016
€ 14,28 Steigerung
Das sind die Zahlen, die Basis für eine evtl. Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung und dann die Basis für einen ALG II/GruSi Bescheid sein können.
Leg das der Anwältin und/oder dem Gruselamt vor.
Kalte BK
€ 68,65 in 2015
€ 70,77 in 2016
€ 02,12 Steigerung
Heizkosten
€ 71,45 in 2015
€ 85,73 in 2016
€ 14,28 Steigerung
Das sind die Zahlen, die Basis für eine evtl. Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung und dann die Basis für einen ALG II/GruSi Bescheid sein können.
Leg das der Anwältin und/oder dem Gruselamt vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Sorry für die Frage, aber wie kommst Du auf diese Zahlen ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Rechne ich Dir morgen noch mal vor. Bin schon zu Hause und hab die Zahlen im Büro auf dem Rechner
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Alles klar ... DANKESCHÖÖÖN
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
2015
€ 1.681,07 Gesamtabrechnung minus
€ 0.857,45 Heizkosten =
€ 0.823,62 kalte Betriebskosten pro Jahr = 68,65 kalte BK / Monat
2016
€ 1.878,03 Gesamtabrechnung minus
€ 1.028,79 Heizkosten =
€ 0.849,24 kalte Betriebskosten pro Jahr = 70,77 kalte BK / Monat
€ 1.681,07 Gesamtabrechnung minus
€ 0.857,45 Heizkosten =
€ 0.823,62 kalte Betriebskosten pro Jahr = 68,65 kalte BK / Monat
2016
€ 1.878,03 Gesamtabrechnung minus
€ 1.028,79 Heizkosten =
€ 0.849,24 kalte Betriebskosten pro Jahr = 70,77 kalte BK / Monat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Danke ABER Du hattest mir mal per Mail ein Dokument gesendet wo Du mir mit einem roten Pfeil andere Heizkosten markiert hast, da in den Gesamtkosten noch die Hausnebenkosten wie Wasser, Abwasser, Miete Wasserzähler und Abrechnungsdienst Wasser inbegriffen sind.
Die habe ich in der neuen Mietbescheinigung mit bei den kalten Betriebskosten eingerechnet.
Die habe ich in der neuen Mietbescheinigung mit bei den kalten Betriebskosten eingerechnet.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich habe diese Abrechnung genommen und das Gleiche dann auch für 2015, natürlich eben mit anderen Zahlen
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich meinte diese http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 72#p448272 (BK_Abrechnung_2015_HK markiert.pdf)
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Muss ich morgen wieder mal gucken, die Abrechnung, die ich genommen hab ist mal wieder im Büro auf dem Rechner
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
DANKE ... vor allem an koelsch und marsu
- marsupilami
- Benutzer
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich bin unschuldig!
Beweise: zählt die Anzahl der Postings von mir in diesem Thread und kukkt auch mal auf den "Gehalt" derselben.
Also gebührt der Dank Koelsch und anderen.
Beweise: zählt die Anzahl der Postings von mir in diesem Thread und kukkt auch mal auf den "Gehalt" derselben.
Also gebührt der Dank Koelsch und anderen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
nein bist Du nicht ... schau in Deine PNs ... DEIN Text war der ausschlaggebendemarsupilami hat geschrieben: ↑Fr 10. Nov 2017, 18:12Ich bin unschuldig!
Beweise: zählt die Anzahl der Postings von mir in diesem Thread und kukkt auch mal auf den "Gehalt" derselben.
Also gebührt der Dank Koelsch und anderen.
- marsupilami
- Benutzer
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- Wohnort: Zu Hause
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Na gut.
Lassen wir das so stehen.
Lassen wir das so stehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?