Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#101

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute mal, auch darauf wird Anwalt die richtige Antwort haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#102

Beitrag von marsupilami »

Wie lebensfremd ist den dass?

Welches wäre denn der zugelassene "Vergleichsraum" innerhalb dessen Ihr umziehen dürftet?


Und andererseits: das BG-Mitglied ist nicht im ALG-Leistungsbezug, hat also keinerlei ALG-Rechte.
Soll aber gefälligst die andere halbe Miete zahlen.


So kaltschnäuzig.
Furchtbar.
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#103

Beitrag von Koelsch »

Nach den vom JC angeführten BSG Entscheidung ist es aber wichtig, vernünftige, nachvollziehbare Gründe darzulegen, warum es "in den Westen" gehen soll.

Ich meine, Du hättest mal erwähnt, da gibt's Familie, und diese Familie könnte und würde bei der notwendigen Pflege Deines Mannes hilfreich unterstützend eingreifen, was die Kosten für die öffentliche Hand erheblich senken würde.
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Turtle39
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#104

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Ich vermute mal, auch darauf wird Anwalt die richtige Antwort haben.
Ich hoffe es ... der 3 Widerspruch, da geht es um den neuen BWZ u.a. um das fiktive Einkommen. Die haben tatsächlich die km-Gelderstattung des Arbeitgebers voll als Einkommen angerechnet.
Auch das die Wohnung OHNE die Gemeinschatsantenne nicht anzumieten war/ist, darauf gehen die gar nicht ein. Es steht so im Mietvertrag und zusätzlich habe ich noch eine Mail der Hausverwaltung deswegen. Es geht zwar blos um 12,72 € monatlich, aber das ja schon seid mindestens 2008.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#105

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Nach den vom JC angeführten BSG Entscheidung ist es aber wichtig, vernünftige, nachvollziehbare Gründe darzulegen, warum es "in den Westen" gehen soll.

Ich meine, Du hättest mal erwähnt, da gibt's Familie, und diese Familie könnte und würde bei der notwendigen Pflege Deines Mannes hilfreich unterstützend eingreifen, was die Kosten für die öffentliche Hand erheblich senken würde.
Das Wohnungsangebot aus dem Westen, welches seitens des JC als angemessen anerkannt wurde ist mittlerweile weg. Ich habe weitere Angebote hingeschickt, wo das Bad behindertengerecht (bodengleiche Dusche, erhöhtes WC ect.) wäre, die ist wohl "unangemesssen" und "nicht innerhalb des Vergleichsraumes"

Die sind doch (noch) nicht ganz kross im Kopf.

Aber der ganze Umzug hat sich ja wohl eh "erledigt" (zumindest bis zur Anerkennung des neuen GdB aG bzw. G) da wir ja jetzt nun die Betrieebskosten senken.
Zuletzt geändert von Turtle39 am So 20. Dez 2015, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#106

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben:Welches wäre denn der zugelassene "Vergleichsraum" innerhalb dessen Ihr umziehen dürftet?
Ich denke mal, die wollen das wir im Landkreis bleiben.
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marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#107

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Genau!
Ihr könnte doch nicht einfach wegziehen.

Dann versaut Ihr denen die schöne Statistik und die Zuschüsse.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#108

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben: :ironiea:

Genau!
Ihr könnte doch nicht einfach wegziehen.

Dann versaut Ihr denen die schöne Statistik und die Zuschüsse.
:arge: da hätte ich auch selber drauf kommen können :bravo:
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Koelsch
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#109

Beitrag von Koelsch »

Recht gut zur Thematik hier passend: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2108131

insbesondere die Hinweise von Willy2 (Autor des Rechtsprechungstickers bei Tacheles)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#110

Beitrag von Turtle39 »

So langsam PLATZE ich.

Jetzt haben wir die KDU auf die angemessenen Kosten gesenkt (400,87 €) da bekomme ich heute beigefügtes Antwortschreiben vom JC

Sind die noch ganz "knusprig" ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#111

Beitrag von Olivia »

Um wie viel gedenkt das JC die Zahung ab April zu senken?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#112

Beitrag von Koelsch »

Mir fehlt da jede Begründung, da steht nur, wir haben geguckt, aber Deine Gründe sind nicht ausreichend. Toll, keine Erläuterung, was daran nicht ausreichend sein soll.

Ich vermute, Anwältin freut sich.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#113

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben:Um wie viel gedenkt das JC die Zahung ab April zu senken?
Also derzeit wird die Miete wie folgt anerkannt:
Miete ... 256,41 €
Nebenkosten ... 106,90 €
Heizkosten ... 37,56 €

ab April gibt es nur noch:
Miete ... 227,00 €
Nebenkosten ... 106,90 €
Heizkosten ... 37,56 €

Meine Mietbescheinigung sagt:
Grundmiete ... 256,41 €
Betriebskosten ... 144,46 € (inkl. Heiz- und Warmwasserkosten)
Die Betriebskosten werden als Pauschale wie folgt aufgeteilt: 60 % Heiz- und Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten
Koelsch hat geschrieben:Mir fehlt da jede Begründung, da steht nur, wir haben geguckt, aber Deine Gründe sind nicht ausreichend. Toll, keine Erläuterung, was daran nicht ausreichend sein soll.

Ich vermute, Anwältin freut sich.
Das Schreiben habe ich von der Anwältin zur Kenntnisnahme erhalten.
Aber freuen wird sie sich am Montag trotzdem, denn ich habe die aEKS 12.2014 bis 05.2015 (17 Seiten) und den neuen Bescheid 12.2015 bis 05.2016 (15 Seiten) erhalten.
Da muss ich jetzt nur noch eine PD draus basteln und schauen was NICHT anerkannt wurde ... die Miete bzw. den seid Januar 2015 nicht mehr genutzen Arbeitsplatz haben sie bei der Berechnung der Miete jedenfalls NICHT berücksichtigt (den gekürzten Anteil aber auch nicht als Betriebsausgabe akzeptiert).

Am 30.3 ist übrigens Termin auf dem SG, ich weiss blos noch nicht wegen welcher (der gefühlten 100) Klage.
Olivia
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#114

Beitrag von Olivia »

Das ist heftig - bei der Miete würden dann über 350 € jährlich aus dem Regelsatz zugeschustert werden müssen. Hoffentlich hat die Anwältin Erfolg! :Daumen:
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Günter
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#115

Beitrag von Günter »

Und ich würde mich mal ganz vorsichtig erkundigen wie denn sie Wohnungssituation aussieht.

Wenn es wie in Berlin ist http://www.alg-ratgeber.de/post388889.html#p388889 , dann würde ich die Anwältin mit dem Argument leergefegter Wohnungsmarkt, wie soll denn die Mietsenkung vonstatten gehen loslassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#116

Beitrag von Turtle39 »

Günter hat geschrieben:Und ich würde mich mal ganz vorsichtig erkundigen wie denn sie Wohnungssituation aussieht.

Wenn es wie in Berlin ist http://www.alg-ratgeber.de/post388889.html#p388889 , dann würde ich die Anwältin mit dem Argument leergefegter Wohnungsmarkt, wie soll denn die Mietsenkung vonstatten gehen loslassen.
Wohnungen gibt es (sofern sie nicht mit Asylanten belegt werden sollen) ABER nicht zu den KDU-Vorgaben oder wenn dann in einem 11-stöckigen Plattenbau.

Wir wohnen hier seid 2003, mittlerweile hat GöGa 80 % GdB mit Merkzeichen G und B sowie Pflegestufe I.
Er kann die Wohnung über das Treppenhaus NICHT mehr verlassen ect. ect. ect.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#117

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben:Das ist heftig - bei der Miete würden dann über 350 € jährlich aus dem Regelsatz zugeschustert werden müssen. Hoffentlich hat die Anwältin Erfolg! :Daumen:
Wir zahlen seid Jahren monatlich drauf und werden dann noch zur Kasse gebeten, wenn wir so sparsam waren und BK-Guthaben erwirtschaftet haben.

Die Anwältin weis noch nichts von den 2 Bescheiden ... die wird Montag Augen macheen (denke ich).
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#118

Beitrag von Günter »

Dann würde ich Mehrbedarf geltend machen. Merkzeichen G bedeutet in vielen Kommunen größere Wohnungen, weil Platz für den Rollator benötigt wird. Damit auch höhere Miete.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#119

Beitrag von marsupilami »

Aber wenn Treppe nicht mehr geht, kommt doch nur eine Erdgeschoss-Wohnung in Frage.
Also noch ein Kriterium, das das akzeptable Wohnungsanbot schmälert.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#120

Beitrag von kleinchaos »

Nicht nur in Leipzig ist der Bedarf nach ein paar qm mehr an GdB 80 und Merkzeichen aG gebunden. Man muss also schon heftig gehbehindert sein, um in diesen fragwürdigen Genuss zu kommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#121

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben:Aber wenn Treppe nicht mehr geht, kommt doch nur eine Erdgeschoss-Wohnung in Frage.
Also noch ein Kriterium, das das akzeptable Wohnungsanbot schmälert.
Wir wohnen Souterrain ... derzeit kann er nur über diee Terrasse und die anschließende Wiese raus (bei Arztterminen ect.)
Wenn neue Wohnung geht entweder nur mit Aufzug oder EG und ein absolutes muss = bodengleiche Dusche
Günter hat geschrieben:Dann würde ich Mehrbedarf geltend machen. Merkzeichen G bedeutet in vielen Kommunen größere Wohnungen, weil Platz für den Rollator benötigt wird. Damit auch höhere Miete.
Kann ich den zusätzlich auch beantragen ? weil er hat den beim GruSi-Amt beantragt.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#122

Beitrag von Günter »

Würde ich machen. Mit Rollator braucht er Rangierfläche und wenn das GruSi-Amt bzw die Pflegekasse oder die KV den Rollator bewilligen, dann ist dein Landrat dabei das Gebiss in die eigenen Weichteile zu rammen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#123

Beitrag von Günter »

Mal so unter uns, ich würde auch die lokalen Zeitungen mal auf den Umgang der Behörden mit Behinderten aufmerksam machen. Und beim Petitionsausschuss des Landtages mal fragen ob man gedenkt euch zu helfen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#124

Beitrag von Olivia »

Turtle39 hat geschrieben:Wohnungen gibt es (sofern sie nicht mit Asylanten belegt werden sollen) ABER nicht zu den KDU-Vorgaben oder wenn dann in einem 11-stöckigen Plattenbau.
Eigentlich ist die Rechtslage (oder soll sein), dass bei dokumentierter erfolgloser Wohnungssuche weiterhin die höheren alten KdU übernommen werden. 11-stöckiger Plattenbau mit freien Wohnungen mag vor der Flüchtlingskrise gegolten haben, heute kann ich mir auch abseits der Städte nicht mehr vorstellen, dass da noch was frei sein soll.
Wenn neue Wohnung geht entweder nur mit Aufzug oder EG und ein absolutes muss = bodengleiche Dusche
Zu diesen Konditionen wird der Markt nichts hergeben. Was begründet denn das JC den Umstand, dass es keine Wohnungen verfügbar gibt, ihr aber trotzdem die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen sollt?
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Turtle39
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#125

Beitrag von Turtle39 »

Olivia hat geschrieben:Was begründet denn das JC den Umstand, dass es keine Wohnungen verfügbar gibt, ihr aber trotzdem die Mehrkosten aus eigener Tasche zuzahlen sollt?
Eine Begründung habe ich (noch) nicht ... das was ich vorhin hochgeladen habe ist das einzige was mir die Anwältin hat zukommen lassen.
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