Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#76

Beitrag von Turtle39 »

Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt das Problem das ...

1.) die Erhöhung des GdB noch nicht beantragt geschweige denn bewilligt ist ... demnach neue Wohnung max. 60 qm (hier im LK)
2.) was steht uns an Miete bzw. qm zu, wenn Merkzeichen G oder aG im Ausweis stehen würde

Wir hängen also bei der Suche in der Luft, suchen wir zu klein/zu größ müss(t)en wir dann ggf. wieder umziehen wenn entschieden wurde
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#77

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens gibt es für Kennzeichen "G" keineswegs in allen Gemeinden mehr m² oder Geld - in einige Gemeinden aber schon. Darauf würde ich also nicht spekulieren. Frag mal beim JC oder beim Sozialamt, wie das bei Euch geregelt ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35650
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#78

Beitrag von marsupilami »

bzw. auch am "neuen" Wohnort.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#79

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12365
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#80

Beitrag von Pegasus »

Mehrbedarf Wohnraum Behinderte
Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m2; an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-ha ... dbc08f1d08
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#81

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns wird nur bei 80 GdB und aG mehr Wohnraumbedarf anerkannt. Wenn man sich jedoch richtig wehrt, gehts auch mit weniger.

Zum eigentlichen Problem: ich hab diese Problematik ja nun schon paarmal hier gehabt. Sobald ein Umzug notwendig wird in eine behindertengerechte Wohnung, wirds haarig. Weil die gibt es nicht zum Preis vom JC. Außerdem wird in dem Fall auch immer das Sozialamt Abt Wohnhilfen eingeschaltet. Die entscheiden, ob die gewünschte Wohnung geeignet ist und geben eine Empfehlung ans JC. Ob die das nun annehmen, steht auf einem anderen Blatt. Bei einem Bekannten hat es 4 Jahre gedauert bis er endlich eine Wohnung genehmigt bekam.

Das Problem ist nämlich, dass die (meist) kommunalen Wohnungsunternehmen gerade solche behindertengerechten Wohnungen im preiswerteren Bereich oft zurückhalten und diese Wohnungen im Internet nicht anbieten. Wenn du nun recherchierst, suchst und dich mit Maklern rumschlägst und endlich was halbwegs passendes hast, kommt die Wohnhilfe und zaubert was aus dem Hut. Damit sind deine Bemühungen erstmal für die Katz. Bis es jedoch soweit ist, sind die angebotenen Wohnungen meist weg, das gezauberte leider auch schon vergeben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#82

Beitrag von Turtle39 »

So, ich habe heute eine Antwort vom JC erhalten (auf meine eingereichten Wohnungsangebote).

2 Wohnungen waren "angemessen" und 3 nicht.
Kosten für eine Umzugsfirma wollen sie nicht übernehmen, sie wissen allerdings noch nichts davon das meinem GöGa ein Umzug derzeit nicht zuzumuten ist und er garantiert keinen Umzug selber machen kann und das ich auch raus falle, da ich einen Bauchdeckenbruch habe (ich lass mich aber noch nicht operieren, da ich derzeit niemanden habe, der den Hund Gassi führen kann).

Ich hänge euch das Schreiben mal an.

Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor ?
"Vermieter" anschreiben das wir Interesse an den Wohnungen haben ?
SCHUFA-Auskunft einholen (geht derzeit nur bei mir, da Perso und Reisepass von GöGa abgelaufen sind) ? Oder brauchen wir nur von einem die SCHUFA ? (wer zahlt eigentlich ggf. die anfallenden Gebühren ?)
Attest vom Hausarzt zum JC senden ?

Mir gehen schon wieder 1 Mio. Fragen durch den Kopf :heul:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Turtle39 am Sa 26. Sep 2015, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35650
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#83

Beitrag von marsupilami »

Zum Thema "Schufa" schau Dir diese beiden Postings in einem anderen Thread an:

http://www.alg-ratgeber.de/post373664.html#p373664

http://www.alg-ratgeber.de/post373673.html#p373673


Ansonsten würde ich beide Gesundheitsstände per Attest bestätigen lassen und selbiges dem JC zukommen lassen.
Damit die gleiche wissen, dass sie nicht drumherum kommen, auch den Umzug komplett incl. Renovierung neuer/alter Wohnung zu übernehmen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#84

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:

Und durchaus mal die Vermieter ansprechen. Ist ja durchaus möglich, dass die gleich mittem Kop schütteln
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#85

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben:Zum Thema "Schufa" schau Dir diese beiden Postings in einem anderen Thread an:

http://www.alg-ratgeber.de/post373664.html#p373664

http://www.alg-ratgeber.de/post373673.html#p373673
ok, aber da stehen alle Daten drin ... gehen die den Vermieter etwas an ?
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft z.B. ist zwar kostenpflichtig, enthält aber nur Vermieterrelevante Daten. Ich sehe eh SCHWARZ da wir beide in der InSo sind bzw. waren.
Ansonsten würde ich beide Gesundheitsstände per Attest bestätigen lassen und selbiges dem JC zukommen lassen.
Damit die gleiche wissen, dass sie nicht drumherum kommen, auch den Umzug komplett incl. Renovierung neuer/alter Wohnung zu übernehmen.
ok, gehe ich Montag gleich zum Doktor ... muss ich eh hin wegen Ergebnissen der Blutabnahme und dem Pflegegeldantrag.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#86

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben: :jojo: :jojo:

Und durchaus mal die Vermieter ansprechen. Ist ja durchaus möglich, dass die gleich mittem Kop schütteln
und ja nicht den Hund vergessen zu erwähnen :bravo:

Aber was machen wir, wenn die in Kürten JA sagen aber das JC die Kosten der Umzugsfirma nicht tragen will ?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35650
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#87

Beitrag von marsupilami »

Jetzt besorg erstmal die Atteste und lieferst die dem JC ab zusammen mit einem Schrieb, daß Ihr den Umzug selber nicht durchführen könnt. Dann werden die von Euch vermutlich 3 Angebote von Umzugsfirmen verlangen, die Ihr dem JC vorlegen müsst.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#88

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#89

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben:Jetzt besorg erstmal die Atteste und lieferst die dem JC ab zusammen mit einem Schrieb, daß Ihr den Umzug selber nicht durchführen könnt. Dann werden die von Euch vermutlich 3 Angebote von Umzugsfirmen verlangen, die Ihr dem JC vorlegen müsst.
Die Angebote der Umzugsfirmen, kann ich aber doch erst vorlegen, wenn ich weis WELCHE Wohnung ich bekomme
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#90

Beitrag von Koelsch »

Richtig, vorher macht das keinen Sinn. Aber Du kannst dem JC dann vorher schon mal "zart" mitteilen, dass es nicht ohne Umzugsfirma geht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#91

Beitrag von Turtle39 »

So, wir haben heute das Atest erhalten (für meinen GöGa).

Wie präsentiere ich das jetzt am besten dem JC ?

Gleich ein paar "behindertengerechte Wohnungsangebote" mitschicken oder soll ich erst mal abwarten was das JC antwortet ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#92

Beitrag von Koelsch »

Ich würde das hinschicken und gleich "zart" erwähnen, dass damit ja wohl ein Umzug in "Eigenregie" hinfällig ist. Weiterhin fragen, ob angesichts dieser Sachlage andere Angemessenheitskriterien gelten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35650
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#93

Beitrag von marsupilami »

:jojo:

Denn die müssen sich jetzt doch ein wenig anstrengen, um aus der Nummer rauszukommen.

Bin ich jedenfalls der Meinung.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#94

Beitrag von Turtle39 »

So ihr lieben :frieden1:

Ich bringe euch mal auf den neuesten Stand:
- gestern trudelte der Weiterbewilligungsbescheid ein ...
Da wurden fiktives Einkommen Minijob 400,00 € monatlich + Einkommen aus selbständige Tätigkeit 99,27 € angerechnet, die von mir schon auf 50 % gesenkten Telefonkosten wurden nochmals um 50 % gesenkt und ab März 2016 dürfen wir jeden Monat 59,13 € auf die als angemessen angegebene Miete drauf packen
- heute trudelte von der Krankenkasse der Bewilligungsbescheid über Pflegegeld samt Gutachten ein (Pflegestufe I / monatlich 244,00 € Pflegegeld rückwirkend ab 09.2015)

Wie gehe ich jetzt vor ?
Bescheid an das Jobcenter und GruSi Amt senden ?
Muss ich (Pflegende Person) sonst noch was beachten ?

Bin für jeden Tip/Hinweis dankbar.


Liebe Grüße
:turtle:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#95

Beitrag von Koelsch »

Schick den Pflegegeldbescheid dorthin und das sollte es sein.

Zu den Einkommensberechnungen kennst Du ja den Weg zum Anwalt. Ich denke Anwalt wird sich freuen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#96

Beitrag von Turtle39 »

Die Anwältin hab ich gestern schon mit 13 Seiten Bescheid zugepflastert :bravo:

Und nun kommt die neue Mietbescheinigung, der Pflegegeldbescheid und das Urteil http://www.alg-ratgeber.de/kosten-der-u ... 16516.html noch dazu ... Du weisst ja wie viel wir letztes und dieses Jahr an Guthaben hatten :gunni:
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#97

Beitrag von Turtle39 »

Ich glaube sie wissen nicht was sie tun :bravo:

Da bekomme ich heute die Kopie des Widerspruchsbescheides, gegen die Ablehnung des eingereichten Angebotes "einer behindertengerechten Wohnung", da steht doch wortwörtlich drin:

Der Umzug ist weder erforderlich noch sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen.

Mal davon abgesehen, das ich den im Widerspruchsbescheid angebenen Bescheid über die Ablehnung der Wohnung gar nicht erhalten habe, finde ich es schon sehr "kompetent" einem erst eine Kostensenkungsaufforderung zu senden und dann zu schreiben das der Umzug nicht erforderlich ist :angel:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#98

Beitrag von Günter »

Auch in deiner Gegend gibt es solche Gebäude

Bild
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#99

Beitrag von sleepy5580 »

Aber immerhin ist dann schonmal die Kostensenkung für die aktuelle Wohnung vom Tisch :zwinker:, da Umzug nicht erforderlich, sind ja die Kosten für die alte Wohnung angemessen.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Benutzeravatar
Turtle39
Benutzer
Beiträge: 920
Registriert: So 7. Jun 2009, 17:04

Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?

#100

Beitrag von Turtle39 »

sleepy5580 hat geschrieben:Aber immerhin ist dann schonmal die Kostensenkung für die aktuelle Wohnung vom Tisch :zwinker:, da Umzug nicht erforderlich, sind ja die Kosten für die alte Wohnung angemessen.
Das ist ein ganz anderer Schuh, denn ich habe die (Betriebs)Kosten vom Vermieter senken lassen ABER die Begründung ist - in meinen Augen - der Brüller ... ich hänge das ganze mal an (ist mir nämlich zu viel zum abtippen) :bravo:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“