Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich sehe zum jetzigen Zeitpunkt das Problem das ...
1.) die Erhöhung des GdB noch nicht beantragt geschweige denn bewilligt ist ... demnach neue Wohnung max. 60 qm (hier im LK)
2.) was steht uns an Miete bzw. qm zu, wenn Merkzeichen G oder aG im Ausweis stehen würde
Wir hängen also bei der Suche in der Luft, suchen wir zu klein/zu größ müss(t)en wir dann ggf. wieder umziehen wenn entschieden wurde
1.) die Erhöhung des GdB noch nicht beantragt geschweige denn bewilligt ist ... demnach neue Wohnung max. 60 qm (hier im LK)
2.) was steht uns an Miete bzw. qm zu, wenn Merkzeichen G oder aG im Ausweis stehen würde
Wir hängen also bei der Suche in der Luft, suchen wir zu klein/zu größ müss(t)en wir dann ggf. wieder umziehen wenn entschieden wurde
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Meines Wissens gibt es für Kennzeichen "G" keineswegs in allen Gemeinden mehr m² oder Geld - in einige Gemeinden aber schon. Darauf würde ich also nicht spekulieren. Frag mal beim JC oder beim Sozialamt, wie das bei Euch geregelt ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
bzw. auch am "neuen" Wohnort.
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Muss das sein?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Quelle: http://www.gegen-hartz.de/mehrbedarf-ha ... dbc08f1d08Mehrbedarf Wohnraum Behinderte
Behinderte, die einen Behindertenausweis mit den Merkzeichen "G" oder "aG" besitzen, können einen Mehrbedarf bis zu 15 m2; an Wohnraum geltend machen, z.B. Rollstuhlfahrer oder Benutzer eines Rollators, aber auch stark Sehbehinderte und Blinde.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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- kleinchaos
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Bei uns wird nur bei 80 GdB und aG mehr Wohnraumbedarf anerkannt. Wenn man sich jedoch richtig wehrt, gehts auch mit weniger.
Zum eigentlichen Problem: ich hab diese Problematik ja nun schon paarmal hier gehabt. Sobald ein Umzug notwendig wird in eine behindertengerechte Wohnung, wirds haarig. Weil die gibt es nicht zum Preis vom JC. Außerdem wird in dem Fall auch immer das Sozialamt Abt Wohnhilfen eingeschaltet. Die entscheiden, ob die gewünschte Wohnung geeignet ist und geben eine Empfehlung ans JC. Ob die das nun annehmen, steht auf einem anderen Blatt. Bei einem Bekannten hat es 4 Jahre gedauert bis er endlich eine Wohnung genehmigt bekam.
Das Problem ist nämlich, dass die (meist) kommunalen Wohnungsunternehmen gerade solche behindertengerechten Wohnungen im preiswerteren Bereich oft zurückhalten und diese Wohnungen im Internet nicht anbieten. Wenn du nun recherchierst, suchst und dich mit Maklern rumschlägst und endlich was halbwegs passendes hast, kommt die Wohnhilfe und zaubert was aus dem Hut. Damit sind deine Bemühungen erstmal für die Katz. Bis es jedoch soweit ist, sind die angebotenen Wohnungen meist weg, das gezauberte leider auch schon vergeben.
Zum eigentlichen Problem: ich hab diese Problematik ja nun schon paarmal hier gehabt. Sobald ein Umzug notwendig wird in eine behindertengerechte Wohnung, wirds haarig. Weil die gibt es nicht zum Preis vom JC. Außerdem wird in dem Fall auch immer das Sozialamt Abt Wohnhilfen eingeschaltet. Die entscheiden, ob die gewünschte Wohnung geeignet ist und geben eine Empfehlung ans JC. Ob die das nun annehmen, steht auf einem anderen Blatt. Bei einem Bekannten hat es 4 Jahre gedauert bis er endlich eine Wohnung genehmigt bekam.
Das Problem ist nämlich, dass die (meist) kommunalen Wohnungsunternehmen gerade solche behindertengerechten Wohnungen im preiswerteren Bereich oft zurückhalten und diese Wohnungen im Internet nicht anbieten. Wenn du nun recherchierst, suchst und dich mit Maklern rumschlägst und endlich was halbwegs passendes hast, kommt die Wohnhilfe und zaubert was aus dem Hut. Damit sind deine Bemühungen erstmal für die Katz. Bis es jedoch soweit ist, sind die angebotenen Wohnungen meist weg, das gezauberte leider auch schon vergeben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
So, ich habe heute eine Antwort vom JC erhalten (auf meine eingereichten Wohnungsangebote).
2 Wohnungen waren "angemessen" und 3 nicht.
Kosten für eine Umzugsfirma wollen sie nicht übernehmen, sie wissen allerdings noch nichts davon das meinem GöGa ein Umzug derzeit nicht zuzumuten ist und er garantiert keinen Umzug selber machen kann und das ich auch raus falle, da ich einen Bauchdeckenbruch habe (ich lass mich aber noch nicht operieren, da ich derzeit niemanden habe, der den Hund Gassi führen kann).
Ich hänge euch das Schreiben mal an.
Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor ?
"Vermieter" anschreiben das wir Interesse an den Wohnungen haben ?
SCHUFA-Auskunft einholen (geht derzeit nur bei mir, da Perso und Reisepass von GöGa abgelaufen sind) ? Oder brauchen wir nur von einem die SCHUFA ? (wer zahlt eigentlich ggf. die anfallenden Gebühren ?)
Attest vom Hausarzt zum JC senden ?
Mir gehen schon wieder 1 Mio. Fragen durch den Kopf
2 Wohnungen waren "angemessen" und 3 nicht.
Kosten für eine Umzugsfirma wollen sie nicht übernehmen, sie wissen allerdings noch nichts davon das meinem GöGa ein Umzug derzeit nicht zuzumuten ist und er garantiert keinen Umzug selber machen kann und das ich auch raus falle, da ich einen Bauchdeckenbruch habe (ich lass mich aber noch nicht operieren, da ich derzeit niemanden habe, der den Hund Gassi führen kann).
Ich hänge euch das Schreiben mal an.
Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor ?
"Vermieter" anschreiben das wir Interesse an den Wohnungen haben ?
SCHUFA-Auskunft einholen (geht derzeit nur bei mir, da Perso und Reisepass von GöGa abgelaufen sind) ? Oder brauchen wir nur von einem die SCHUFA ? (wer zahlt eigentlich ggf. die anfallenden Gebühren ?)
Attest vom Hausarzt zum JC senden ?
Mir gehen schon wieder 1 Mio. Fragen durch den Kopf
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Zuletzt geändert von Turtle39 am Sa 26. Sep 2015, 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Zum Thema "Schufa" schau Dir diese beiden Postings in einem anderen Thread an:
http://www.alg-ratgeber.de/post373664.html#p373664
http://www.alg-ratgeber.de/post373673.html#p373673
Ansonsten würde ich beide Gesundheitsstände per Attest bestätigen lassen und selbiges dem JC zukommen lassen.
Damit die gleiche wissen, dass sie nicht drumherum kommen, auch den Umzug komplett incl. Renovierung neuer/alter Wohnung zu übernehmen.
http://www.alg-ratgeber.de/post373664.html#p373664
http://www.alg-ratgeber.de/post373673.html#p373673
Ansonsten würde ich beide Gesundheitsstände per Attest bestätigen lassen und selbiges dem JC zukommen lassen.
Damit die gleiche wissen, dass sie nicht drumherum kommen, auch den Umzug komplett incl. Renovierung neuer/alter Wohnung zu übernehmen.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Und durchaus mal die Vermieter ansprechen. Ist ja durchaus möglich, dass die gleich mittem Kop schütteln
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
ok, aber da stehen alle Daten drin ... gehen die den Vermieter etwas an ?marsupilami hat geschrieben:Zum Thema "Schufa" schau Dir diese beiden Postings in einem anderen Thread an:
http://www.alg-ratgeber.de/post373664.html#p373664
http://www.alg-ratgeber.de/post373673.html#p373673
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft z.B. ist zwar kostenpflichtig, enthält aber nur Vermieterrelevante Daten. Ich sehe eh SCHWARZ da wir beide in der InSo sind bzw. waren.
ok, gehe ich Montag gleich zum Doktor ... muss ich eh hin wegen Ergebnissen der Blutabnahme und dem Pflegegeldantrag.Ansonsten würde ich beide Gesundheitsstände per Attest bestätigen lassen und selbiges dem JC zukommen lassen.
Damit die gleiche wissen, dass sie nicht drumherum kommen, auch den Umzug komplett incl. Renovierung neuer/alter Wohnung zu übernehmen.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
und ja nicht den Hund vergessen zu erwähnenKoelsch hat geschrieben:
Und durchaus mal die Vermieter ansprechen. Ist ja durchaus möglich, dass die gleich mittem Kop schütteln
Aber was machen wir, wenn die in Kürten JA sagen aber das JC die Kosten der Umzugsfirma nicht tragen will ?
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Jetzt besorg erstmal die Atteste und lieferst die dem JC ab zusammen mit einem Schrieb, daß Ihr den Umzug selber nicht durchführen könnt. Dann werden die von Euch vermutlich 3 Angebote von Umzugsfirmen verlangen, die Ihr dem JC vorlegen müsst.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die Angebote der Umzugsfirmen, kann ich aber doch erst vorlegen, wenn ich weis WELCHE Wohnung ich bekommemarsupilami hat geschrieben:Jetzt besorg erstmal die Atteste und lieferst die dem JC ab zusammen mit einem Schrieb, daß Ihr den Umzug selber nicht durchführen könnt. Dann werden die von Euch vermutlich 3 Angebote von Umzugsfirmen verlangen, die Ihr dem JC vorlegen müsst.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Richtig, vorher macht das keinen Sinn. Aber Du kannst dem JC dann vorher schon mal "zart" mitteilen, dass es nicht ohne Umzugsfirma geht.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
So, wir haben heute das Atest erhalten (für meinen GöGa).
Wie präsentiere ich das jetzt am besten dem JC ?
Gleich ein paar "behindertengerechte Wohnungsangebote" mitschicken oder soll ich erst mal abwarten was das JC antwortet ?
Wie präsentiere ich das jetzt am besten dem JC ?
Gleich ein paar "behindertengerechte Wohnungsangebote" mitschicken oder soll ich erst mal abwarten was das JC antwortet ?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich würde das hinschicken und gleich "zart" erwähnen, dass damit ja wohl ein Umzug in "Eigenregie" hinfällig ist. Weiterhin fragen, ob angesichts dieser Sachlage andere Angemessenheitskriterien gelten.
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- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Denn die müssen sich jetzt doch ein wenig anstrengen, um aus der Nummer rauszukommen.
Bin ich jedenfalls der Meinung.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
So ihr lieben
Ich bringe euch mal auf den neuesten Stand:
- gestern trudelte der Weiterbewilligungsbescheid ein ...
Da wurden fiktives Einkommen Minijob 400,00 € monatlich + Einkommen aus selbständige Tätigkeit 99,27 € angerechnet, die von mir schon auf 50 % gesenkten Telefonkosten wurden nochmals um 50 % gesenkt und ab März 2016 dürfen wir jeden Monat 59,13 € auf die als angemessen angegebene Miete drauf packen
- heute trudelte von der Krankenkasse der Bewilligungsbescheid über Pflegegeld samt Gutachten ein (Pflegestufe I / monatlich 244,00 € Pflegegeld rückwirkend ab 09.2015)
Wie gehe ich jetzt vor ?
Bescheid an das Jobcenter und GruSi Amt senden ?
Muss ich (Pflegende Person) sonst noch was beachten ?
Bin für jeden Tip/Hinweis dankbar.
Liebe Grüße
Ich bringe euch mal auf den neuesten Stand:
- gestern trudelte der Weiterbewilligungsbescheid ein ...
Da wurden fiktives Einkommen Minijob 400,00 € monatlich + Einkommen aus selbständige Tätigkeit 99,27 € angerechnet, die von mir schon auf 50 % gesenkten Telefonkosten wurden nochmals um 50 % gesenkt und ab März 2016 dürfen wir jeden Monat 59,13 € auf die als angemessen angegebene Miete drauf packen
- heute trudelte von der Krankenkasse der Bewilligungsbescheid über Pflegegeld samt Gutachten ein (Pflegestufe I / monatlich 244,00 € Pflegegeld rückwirkend ab 09.2015)
Wie gehe ich jetzt vor ?
Bescheid an das Jobcenter und GruSi Amt senden ?
Muss ich (Pflegende Person) sonst noch was beachten ?
Bin für jeden Tip/Hinweis dankbar.
Liebe Grüße
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Schick den Pflegegeldbescheid dorthin und das sollte es sein.
Zu den Einkommensberechnungen kennst Du ja den Weg zum Anwalt. Ich denke Anwalt wird sich freuen.
Zu den Einkommensberechnungen kennst Du ja den Weg zum Anwalt. Ich denke Anwalt wird sich freuen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die Anwältin hab ich gestern schon mit 13 Seiten Bescheid zugepflastert
Und nun kommt die neue Mietbescheinigung, der Pflegegeldbescheid und das Urteil http://www.alg-ratgeber.de/kosten-der-u ... 16516.html noch dazu ... Du weisst ja wie viel wir letztes und dieses Jahr an Guthaben hatten
Und nun kommt die neue Mietbescheinigung, der Pflegegeldbescheid und das Urteil http://www.alg-ratgeber.de/kosten-der-u ... 16516.html noch dazu ... Du weisst ja wie viel wir letztes und dieses Jahr an Guthaben hatten
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich glaube sie wissen nicht was sie tun
Da bekomme ich heute die Kopie des Widerspruchsbescheides, gegen die Ablehnung des eingereichten Angebotes "einer behindertengerechten Wohnung", da steht doch wortwörtlich drin:
Der Umzug ist weder erforderlich noch sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen.
Mal davon abgesehen, das ich den im Widerspruchsbescheid angebenen Bescheid über die Ablehnung der Wohnung gar nicht erhalten habe, finde ich es schon sehr "kompetent" einem erst eine Kostensenkungsaufforderung zu senden und dann zu schreiben das der Umzug nicht erforderlich ist
Da bekomme ich heute die Kopie des Widerspruchsbescheides, gegen die Ablehnung des eingereichten Angebotes "einer behindertengerechten Wohnung", da steht doch wortwörtlich drin:
Der Umzug ist weder erforderlich noch sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen.
Mal davon abgesehen, das ich den im Widerspruchsbescheid angebenen Bescheid über die Ablehnung der Wohnung gar nicht erhalten habe, finde ich es schon sehr "kompetent" einem erst eine Kostensenkungsaufforderung zu senden und dann zu schreiben das der Umzug nicht erforderlich ist
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Auch in deiner Gegend gibt es solche Gebäude
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Aber immerhin ist dann schonmal die Kostensenkung für die aktuelle Wohnung vom Tisch , da Umzug nicht erforderlich, sind ja die Kosten für die alte Wohnung angemessen.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das ist ein ganz anderer Schuh, denn ich habe die (Betriebs)Kosten vom Vermieter senken lassen ABER die Begründung ist - in meinen Augen - der Brüller ... ich hänge das ganze mal an (ist mir nämlich zu viel zum abtippen)sleepy5580 hat geschrieben:Aber immerhin ist dann schonmal die Kostensenkung für die aktuelle Wohnung vom Tisch , da Umzug nicht erforderlich, sind ja die Kosten für die alte Wohnung angemessen.
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