Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Wenn ich diesen Monat wegen der zu niedrigen Heizkosten einen Überprüfungsantrag stellen möchte, für welchen Zeitraum rückwirkend wäre das dann ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Dann gilt der ab 1.1.2016 - gucksu § 44 Abs. 4 Satz 2 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Neuigkeiten vom Gruselamt :(
Da mein BWZ am 30.11 endet und wir ja für 2016 eine Nachzahlung hatten, habe ich mich hingesetzt und anhand der BK Abrechnung 2016 die Mietbescheinigung schon mal teilweise ausgefüllt und hab das ganze mit der Bitte um Anpassung ab 01.01.2018 per Post an die Haupt-Hausverwaltung gesendet.
Das ganze kam zurück, Anpassung zum 01.11.2017.
Pflichtbewußt habe ich das ganze per Mail an das GruSi Amt und die ARGE gesendet.
Und heute hatte mein Mann nette Post vom GruSi Amt im Briefkasten ... ratet mal was
Ich hänge euch das ganze mal an.
Ehrlich gesagt habe ich keinen Bock mehr ... ... jetzt geht der Sch... von vorne los ?
Und alles nur, weil ich festgestellt habe, das zu wenig Heizkosten gezahlt bzw. ausgewiesen wurden und mir dachte ok, dann rechne ich denen das halt aus und lasse es von der Hausverwaltung absegnen.
Die wollen eh spätestens im Dezember eine neue Mietbescheinigung.
Ich stehe kurz vorm
Da mein BWZ am 30.11 endet und wir ja für 2016 eine Nachzahlung hatten, habe ich mich hingesetzt und anhand der BK Abrechnung 2016 die Mietbescheinigung schon mal teilweise ausgefüllt und hab das ganze mit der Bitte um Anpassung ab 01.01.2018 per Post an die Haupt-Hausverwaltung gesendet.
Das ganze kam zurück, Anpassung zum 01.11.2017.
Pflichtbewußt habe ich das ganze per Mail an das GruSi Amt und die ARGE gesendet.
Und heute hatte mein Mann nette Post vom GruSi Amt im Briefkasten ... ratet mal was
Ich hänge euch das ganze mal an.
Ehrlich gesagt habe ich keinen Bock mehr ... ... jetzt geht der Sch... von vorne los ?
Und alles nur, weil ich festgestellt habe, das zu wenig Heizkosten gezahlt bzw. ausgewiesen wurden und mir dachte ok, dann rechne ich denen das halt aus und lasse es von der Hausverwaltung absegnen.
Die wollen eh spätestens im Dezember eine neue Mietbescheinigung.
Ich stehe kurz vorm
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Hatte sich da nicht schon der Anwalt drum gekümmert?
Ansonsten kurze Mitteilung, das Amt möge doch einmal einen Behindertngerechte, angemessene Wohnung nachweisen und nachweisen, dass die Einsparung zur Übernahme der Umzugskosten in einem wirtschaftlichen Verhältnis steht.
Ansonsten kurze Mitteilung, das Amt möge doch einmal einen Behindertngerechte, angemessene Wohnung nachweisen und nachweisen, dass die Einsparung zur Übernahme der Umzugskosten in einem wirtschaftlichen Verhältnis steht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die Anwältin weis noch nichts von diesem Schreiben.
So wie ich unser Glück kenne, wird die ARGE nachziehen und mir auch eine Kostensenkungsaufforderung zusenden.
Ich sehe mich in 2 Jahren schon wieder auf dem SG sitzen ... könnt grad so los heulen
So wie ich unser Glück kenne, wird die ARGE nachziehen und mir auch eine Kostensenkungsaufforderung zusenden.
Ich sehe mich in 2 Jahren schon wieder auf dem SG sitzen ... könnt grad so los heulen
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
War denn da nicht gerade erst kürzlich eine Kostensenkungsaufforderung ergangen und dann dagegen prozessiert worden? Ist das alles entsetzlich.
- kleinchaos
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Neuer BWZ - neuer Versuch. Wie im JC
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
... und die Bundestagswahlen sind auch vorbei, wo Mutti gesagt hat: "Deutschland ist ein Land in dem wir gerne leben."
Und "Wenn die Rente nicht reicht, gibt es Grundsicherung!"
Ich kriegte schon Flotten Otto, wenn mir so eine Überschrift "Vollzug" entgegenlachen würde.
Das liest gleich wie "Vollzug Strafgesetzbuch".
Ernsthaft:
Seid Ihr mit Eurer Anwältin zufrieden?
Dann ab damit zu der.
Vielleicht mit den Hinweisen, der hier schon genannt wurde: Wirtschaftlichkeit eines Umzuges und dass der Wohnungsmarkt eine behinderten-gerechte Wohnung nicht hergibt.
Und "Wenn die Rente nicht reicht, gibt es Grundsicherung!"
Ich kriegte schon Flotten Otto, wenn mir so eine Überschrift "Vollzug" entgegenlachen würde.
Das liest gleich wie "Vollzug Strafgesetzbuch".
Ernsthaft:
Seid Ihr mit Eurer Anwältin zufrieden?
Dann ab damit zu der.
Vielleicht mit den Hinweisen, der hier schon genannt wurde: Wirtschaftlichkeit eines Umzuges und dass der Wohnungsmarkt eine behinderten-gerechte Wohnung nicht hergibt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Möglicherweise hatte der SB bei der erneuten Kostensenkungsaufforderung die bisherigen Vorgänge nicht auf dem Schirm. Kurz und formlos mitteilen, dass eine Senkung der KdU aus bekannten Gründen nicht möglich, vielleicht reicht das schon.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
D.h. jeden BWZ muss ein erneutes Kostensenkungsverfahren durchlaufen werden?
Da würde ich einen Antrag stellen, dass solange sich die KdU-Grenzen und die Miete nicht grossartig ändern, es beim jetzigen Zustand bleibt.
- kleinchaos
- Moderator
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Na nicht ganz. Die erkennen dann gleich ohne alles die Miete nicht mehr an, fordern nicht nochmals auf. Man muss dann sofort widersprechen usw
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das GruSi Amt hat bisher noch keine Kostensenkungsaufforderung geschickt. Erst jetzt wo ich die neue Mietbescheinigung hingeschickt habe, sagen sie KDU senken.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Dann würde ich denen das Urteil des SG zusenden mit der freundlichen Bemerkung das zuständige SG hat zu dem Thema eine andere Rechtsauffassung, ich meine die wird ggf auch in einem neuen Verfahren Bestand haben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Zu der Anhörung vom August gibt es noch kein Urteil.
Ich habe mir gerade mal die Mühe gemacht und habe mir die GruSi Bescheide der letzten Jahre angesehen und habe diese aufgelistet.
Ich hänge die Datei mal an und bin gespannt was ihr dazu sagt.
Ich habe allesdings die im Bescheid aufgeführten Beträge immer mal 2 genommen, da wir ja zu zweit sind.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich hab's mal eben schnell geescelt und die Bruttokaltmiete (jeweils inkl. Antenne u. Stellplatz) eingebaut
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die Betriebskostenvorauszahlung wurde um 12,04 € monatlich erhöht (das ist quasie der 1/12 Anteil der letzten Betriebskostennachzahlung) und jetzt soll die Miete 36,03 € zu teuer sein ?
Ich verstehe das ganze nicht.
Ich verstehe das ganze nicht.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich auch nicht, guck aber noch mal - aber nicht mehr heute
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Muss ja auch nicht sein, ist ja schließlich Wochenende.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Was ich nicht verstehe, wie Du in der Kietbescheinigung auf 90,30 Nebenkosten kommst, aber zuvor, laut Deiner Gegenüberstellung € 57,78 minus 9,99 Antenne hattest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die Gegenüberstellung, das sind die Beträge die das GruSi Amt bisher als KDU bewilligt hat (siehe hier #228 Anhang Bescheid 161017 auf Seite 4)
Errechnet aus Gesamtmiete = 432,91 €, abzüglich Grundmiete = 256,41 € und Heizkosten = 56,20 € und sonstige Kosten (Stellplatz und Antenne) = 29,99 €. Daraus ergeben sich 90,31 € Betriebskosten.
Wie das GruSi Amt auf den Betrag von 57,78 € gekommen ist, wurde uns bis heute noch nicht erklärt. Auch die Heizkosten in Höhe von 86,68 € wurden in der Höhe nicht nachgewiesen (2015 waren es nach Abrechnung 41,88 €)
Die haben aber auch immer nur von der Hausverwaltung mitgeteilt bekommen, das die Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von x € zu zahlen sind und es gab ein Begleitschreiben der Hauverwaltung wo darauf hingewiesen wurde das die Betriebskostenvorauszahlung ein PAUSCHALBETRAG sei, der auf Grund der vorliegenden Erfahrungswerte 60 % für Heiz- und Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten verteilt werden. Erst nach Vorlage der Jahresabrechnung könnten die Zahlen genau zugeordnet werden.
Und die Mühe haben die sich nie gemacht.
Errechnet aus Gesamtmiete = 432,91 €, abzüglich Grundmiete = 256,41 € und Heizkosten = 56,20 € und sonstige Kosten (Stellplatz und Antenne) = 29,99 €. Daraus ergeben sich 90,31 € Betriebskosten.
Wie das GruSi Amt auf den Betrag von 57,78 € gekommen ist, wurde uns bis heute noch nicht erklärt. Auch die Heizkosten in Höhe von 86,68 € wurden in der Höhe nicht nachgewiesen (2015 waren es nach Abrechnung 41,88 €)
Die haben aber auch immer nur von der Hausverwaltung mitgeteilt bekommen, das die Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von x € zu zahlen sind und es gab ein Begleitschreiben der Hauverwaltung wo darauf hingewiesen wurde das die Betriebskostenvorauszahlung ein PAUSCHALBETRAG sei, der auf Grund der vorliegenden Erfahrungswerte 60 % für Heiz- und Wasserkosten und 40 % weitere Betriebskosten verteilt werden. Erst nach Vorlage der Jahresabrechnung könnten die Zahlen genau zugeordnet werden.
Und die Mühe haben die sich nie gemacht.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Ich blick da nicht durch. Wenn ich die von Dir genannten Heizkosten plus Stellplatz plus Antenne rechne komme ich doch schon auf knapp € 90.
Ich kann nicht erkennen, welche "kalten" Betriebskosten da gerechnet wurden.
Ich kann nicht erkennen, welche "kalten" Betriebskosten da gerechnet wurden.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Die meinen damit die Kosten für: Müllentsorgung, Allgemeinstrom, Legionellenprüfung, Gebäude- und Haftpflichtversicherung, Hausmeister/Reinigung/Winterdienst, Gartenkosten, Streugut f.Winterdienst, Grundsteuer und Hausnebenkosten (Wasser, Abwasser, Miete Abwasserzählen und Abrechnungsdienst Wasser)
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Das ist ja auch richtig, das sind "kalte" Betriebskosten. Nur wie hoch waren die denn?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Laut Abrechnung - oder wie meinst Du die Frage ?
Re: Aufforderung zur Kostensenkung ... was nun ?
Laut Abrechnung - oder wie meinst Du die Frage ?
Das was die berechnet haben steht alles in der Gegenüberstellung.
Laut Mietbescheinigung waren die Betriebskosten 144,46 € (als PAUSCHALBETRAG inkl. Antenne 9,99 €)
Das was die berechnet haben steht alles in der Gegenüberstellung.
Laut Mietbescheinigung waren die Betriebskosten 144,46 € (als PAUSCHALBETRAG inkl. Antenne 9,99 €)