Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Es flatterte eine Kürzung der "angemessenen" Heizkosten ins Haus.
Angeblich hat ein Gutachten des Kreises festgestellt, dass für alle Heizungs- und Haustypen einen "angemessenen" Wert von € 1,39/m² festschreibt.
Hierzu mal der Entwurf eines Widerspruchs für die Bemeckerung
Angeblich hat ein Gutachten des Kreises festgestellt, dass für alle Heizungs- und Haustypen einen "angemessenen" Wert von € 1,39/m² festschreibt.
Hierzu mal der Entwurf eines Widerspruchs für die Bemeckerung
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Extra nach den PC-Abstürzen wieder ein Office-Programm installiert und was passiert? Ich finde nix zu meckern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Ölpreis im Text kommt wie zustande?
Denn aus der Grafik lese ich 88,1 Cent.
Woher stammt die Grafik?
Das bitte unbedingt vermerken.
Die Grafik bitte "betiteln" oder mit einer Bildunterschrift versehen.
Im Text selber bitte einen Hinweis auf die Grafik unterbringen.
Die aktuelle Position reißt den Textfluß auseinander.
Wenn die Grafik da bleiben soll, die nachfolgende Berechnung evtl. "betiteln".
z.B. "Somit ergibt sich folgende Berechnung der Heizkosten pro m² im Monat: ..."
Oder so ähnlich.
Es gibt einen Punkt 2.a.
Wird es auch einen Punkt 2.b geben?
Was ist mit "Schlußsatz"?
Schlußsatz in Widersprüchen drückt immer das Verlangen des Widersprechenden aus.
Änderung/Rücknahme des Bescheides bis zum [Datum].
Als Grußformel dann etwa: Widrigenfalls sehen wir uns vor dem SG wieder.
Denn aus der Grafik lese ich 88,1 Cent.
Woher stammt die Grafik?
Das bitte unbedingt vermerken.
Die Grafik bitte "betiteln" oder mit einer Bildunterschrift versehen.
Im Text selber bitte einen Hinweis auf die Grafik unterbringen.
Die aktuelle Position reißt den Textfluß auseinander.
Wenn die Grafik da bleiben soll, die nachfolgende Berechnung evtl. "betiteln".
z.B. "Somit ergibt sich folgende Berechnung der Heizkosten pro m² im Monat: ..."
Oder so ähnlich.
Es gibt einen Punkt 2.a.
Wird es auch einen Punkt 2.b geben?
Was ist mit "Schlußsatz"?
Schlußsatz in Widersprüchen drückt immer das Verlangen des Widersprechenden aus.
Änderung/Rücknahme des Bescheides bis zum [Datum].
Als Grußformel dann etwa: Widrigenfalls sehen wir uns vor dem SG wieder.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Hab ich so weit eingebaut. Da kann noch was zukommen, denn meines Wissens hat eLB bereits ein Urteil vorliegen, in dem JC wegen des Kuddelmuddels Heiz- und WW-Kosten in einem Betrag gerügt wurde. Ich hoffe, das bekomm ich noch.
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- marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Dann wart' ich noch, bis alles da ist und kukk dann gerne noch mal.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
So, restliche Unterlagen bekommen. Es gab kein Urteil, sondern JC hat nach Klageeinreichung in vollem Umfang akzeptiert.
Also jetzt die neue Version des Widerspruchs.
Kopfschmerzen bereitet mir die bedauerliche Tatsache, dass eLB im Haus (<25 m²) knapp 25% der Wohnfläche bewohnt aber gut 40% der Heizkosten verbraucht. Der Unterschied ist schon beachtlich. Ob er damit erklärt werden kann, dass eLB von morgens bis abends in der Bude ist, der Rest der Mieter aber morgens aus dem Haus geht und erst spät nachmittags zurück kommt? Möglich ist das, denn insgesamt sind die Heizkosten des Hauses sehr niedrig, gerade mal € 1,00/m² und das bei einem nicht modernisierten Altbau.
Also jetzt die neue Version des Widerspruchs.
Kopfschmerzen bereitet mir die bedauerliche Tatsache, dass eLB im Haus (<25 m²) knapp 25% der Wohnfläche bewohnt aber gut 40% der Heizkosten verbraucht. Der Unterschied ist schon beachtlich. Ob er damit erklärt werden kann, dass eLB von morgens bis abends in der Bude ist, der Rest der Mieter aber morgens aus dem Haus geht und erst spät nachmittags zurück kommt? Möglich ist das, denn insgesamt sind die Heizkosten des Hauses sehr niedrig, gerade mal € 1,00/m² und das bei einem nicht modernisierten Altbau.
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Ich würde mir da keinen großen Kopf machen und das erst mal so hinschicken.
Die müssen dann begründen und ob das so einfach gelingt, da habe ich meine Zweifel.
Heizkosten sind angemessen und gut ist.
Die müssen dann begründen und ob das so einfach gelingt, da habe ich meine Zweifel.
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- marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Ich hab mir das Schreiben nochmal angeschaut und bin zu folgenden Änderungsvorschlägen gekommen:
Abgesehen davon:
Was ist von folgender Vorgehensweise zu halten:
Kurz und knackig hinschreiben:
Abgesehen davon:
Was ist von folgender Vorgehensweise zu halten:
Kurz und knackig hinschreiben:
Wenn die angesäuert reagiert, dann dem JC via SG die Details entsprechend dem ursprünglichen Schreiben um die Ohren hauen.SgDuH
Ihr Bescheid vom [Datum] ist aufzuheben, es sind die Heiz- und Warmwasserkosten in bisheriger Höhe von € 105,00/Monat weiter zu übernehmen.
Begründung:
1.) Es wird bei Ihrer Rechnung nicht berücksichtigt, dass der Abschlag für Heizkosten auch die Warmwasserkosten enthält. Diese aber sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen.
2.) Prüfen Sie die einschlägige Rechtsprechung zu den Stichworten "Heizspiegel", "Nichtprüfungsgrenze" und "Festsetzung eines maximalen Heizkostenwerts".
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Muss das sein?
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Langversion übernommen, aber die Kurzversion hat was. Werde ich dem eLB vorschlagen. Denn JC ist ja auch schon bei dem angesprochenen Klageverfahren "hartleibig" gewesen, das musste auch erst per Anwalt zum SG bevor man einknickte. Interessant - der Klageantrag der Anwältin bestand in der Begründung auf einem simplen Verweis auf den abgelehnten Widerspruch. Also das Übliche: Erst mal Widerspruch ablehnen und gucken, ob eLB das schluckt. Tut er's nicht, dann zahlt Steuerzahler ja gerne Anwaltskosten und natürlich weitere Kosten, denn auch SG's und Rechtsabteilungen verursachen solche.
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Noch eine frist (ca 14 Tage) setzen und den freundlichen Satz folgen lassen.
Sollten Sie bis zum .... nicht zu meinen Gunsten beschieden haben, werde ich die Entscheidung über meine Heizkosten dem SG überlassen.
Sollten Sie bis zum .... nicht zu meinen Gunsten beschieden haben, werde ich die Entscheidung über meine Heizkosten dem SG überlassen.
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- marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Ha!
Da könnte man doch das SG ganz süffisant darauf hinweisen:
JC hat schon im vorhergehenden "Spiel" gezockt und verloren und Steuergelder verschwendet und jetzt wieder.
Warum immer erst, wenn Anwalt und Gericht eingeschaltet wird bei solchen "simplen" Sachen?
Kann SB nicht und/oder will Widerspruchsstelle nicht ordentlich arbeiten?
Da könnte man doch das SG ganz süffisant darauf hinweisen:
JC hat schon im vorhergehenden "Spiel" gezockt und verloren und Steuergelder verschwendet und jetzt wieder.
Warum immer erst, wenn Anwalt und Gericht eingeschaltet wird bei solchen "simplen" Sachen?
Kann SB nicht und/oder will Widerspruchsstelle nicht ordentlich arbeiten?
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- marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Günter hat geschrieben:Noch eine frist (ca 14 Tage) setzen und den freundlichen Satz folgen lassen.
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung
Sollten Sie bis zum .... nicht zu meinen Gunsten beschieden haben, wird Ihnen das SG sicherlich gerne die Rechtslage zum Thema Heizkosten erläutern.
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