Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#1

Beitrag von Koelsch »

Es flatterte eine Kürzung der "angemessenen" Heizkosten ins Haus.

Angeblich hat ein Gutachten des Kreises festgestellt, dass für alle Heizungs- und Haustypen einen "angemessenen" Wert von € 1,39/m² festschreibt.

Hierzu mal der Entwurf eines Widerspruchs für die Bemeckerung
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#2

Beitrag von Günter »

Extra nach den PC-Abstürzen wieder ein Office-Programm installiert und was passiert? Ich finde nix zu meckern. :heul: :heul:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#3

Beitrag von marsupilami »

Ölpreis im Text kommt wie zustande?

Denn aus der Grafik lese ich 88,1 Cent.

Woher stammt die Grafik?
Das bitte unbedingt vermerken.
Die Grafik bitte "betiteln" oder mit einer Bildunterschrift versehen.
Im Text selber bitte einen Hinweis auf die Grafik unterbringen.

Die aktuelle Position reißt den Textfluß auseinander.


Wenn die Grafik da bleiben soll, die nachfolgende Berechnung evtl. "betiteln".
z.B. "Somit ergibt sich folgende Berechnung der Heizkosten pro m² im Monat: ..."

Oder so ähnlich.

Es gibt einen Punkt 2.a.
Wird es auch einen Punkt 2.b geben?

Was ist mit "Schlußsatz"?
Schlußsatz in Widersprüchen drückt immer das Verlangen des Widersprechenden aus.
Änderung/Rücknahme des Bescheides bis zum [Datum].

Als Grußformel dann etwa: Widrigenfalls sehen wir uns vor dem SG wieder.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#4

Beitrag von Koelsch »

Hab ich so weit eingebaut. Da kann noch was zukommen, denn meines Wissens hat eLB bereits ein Urteil vorliegen, in dem JC wegen des Kuddelmuddels Heiz- und WW-Kosten in einem Betrag gerügt wurde. Ich hoffe, das bekomm ich noch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#5

Beitrag von marsupilami »

Dann wart' ich noch, bis alles da ist und kukk dann gerne noch mal.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#6

Beitrag von Günter »

Hoffentlich mit den richtigen Werkzeugen :gunni:

http://www.alg-ratgeber.de/post373427.html#p373427
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#7

Beitrag von Koelsch »

So, restliche Unterlagen bekommen. Es gab kein Urteil, sondern JC hat nach Klageeinreichung in vollem Umfang akzeptiert.

Also jetzt die neue Version des Widerspruchs.

Kopfschmerzen bereitet mir die bedauerliche Tatsache, dass eLB im Haus (<25 m²) knapp 25% der Wohnfläche bewohnt aber gut 40% der Heizkosten verbraucht. Der Unterschied ist schon beachtlich. Ob er damit erklärt werden kann, dass eLB von morgens bis abends in der Bude ist, der Rest der Mieter aber morgens aus dem Haus geht und erst spät nachmittags zurück kommt? Möglich ist das, denn insgesamt sind die Heizkosten des Hauses sehr niedrig, gerade mal € 1,00/m² und das bei einem nicht modernisierten Altbau.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#8

Beitrag von Günter »

Ich würde mir da keinen großen Kopf machen und das erst mal so hinschicken.

Die müssen dann begründen und ob das so einfach gelingt, da habe ich meine Zweifel.

Heizkosten sind angemessen und gut ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#9

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mir das Schreiben nochmal angeschaut und bin zu folgenden Änderungsvorschlägen gekommen:
2015_09_08 Widerspruch gegen Bescheid v. 02092015 V_m.doc
Abgesehen davon:
Was ist von folgender Vorgehensweise zu halten:

Kurz und knackig hinschreiben:
SgDuH

Ihr Bescheid vom [Datum] ist aufzuheben, es sind die Heiz- und Warmwasserkosten in bisheriger Höhe von € 105,00/Monat weiter zu übernehmen.

Begründung:
1.) Es wird bei Ihrer Rechnung nicht berücksichtigt, dass der Abschlag für Heizkosten auch die Warmwasserkosten enthält. Diese aber sind grundsätzlich von Ihnen zu übernehmen.
2.) Prüfen Sie die einschlägige Rechtsprechung zu den Stichworten "Heizspiegel", "Nichtprüfungsgrenze" und "Festsetzung eines maximalen Heizkostenwerts".
Wenn die angesäuert reagiert, dann dem JC via SG die Details entsprechend dem ursprünglichen Schreiben um die Ohren hauen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#10

Beitrag von Koelsch »

Langversion übernommen, aber die Kurzversion hat was. Werde ich dem eLB vorschlagen. Denn JC ist ja auch schon bei dem angesprochenen Klageverfahren "hartleibig" gewesen, das musste auch erst per Anwalt zum SG bevor man einknickte. Interessant - der Klageantrag der Anwältin bestand in der Begründung auf einem simplen Verweis auf den abgelehnten Widerspruch. Also das Übliche: Erst mal Widerspruch ablehnen und gucken, ob eLB das schluckt. Tut er's nicht, dann zahlt Steuerzahler ja gerne Anwaltskosten und natürlich weitere Kosten, denn auch SG's und Rechtsabteilungen verursachen solche.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#11

Beitrag von Günter »

Noch eine frist (ca 14 Tage) setzen und den freundlichen Satz folgen lassen.

Sollten Sie bis zum .... nicht zu meinen Gunsten beschieden haben, werde ich die Entscheidung über meine Heizkosten dem SG überlassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#12

Beitrag von marsupilami »

Ha!

Da könnte man doch das SG ganz süffisant darauf hinweisen:
JC hat schon im vorhergehenden "Spiel" gezockt und verloren und Steuergelder verschwendet und jetzt wieder.
Warum immer erst, wenn Anwalt und Gericht eingeschaltet wird bei solchen "simplen" Sachen?
Kann SB nicht und/oder will Widerspruchsstelle nicht ordentlich arbeiten?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35659
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#13

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:Noch eine frist (ca 14 Tage) setzen und den freundlichen Satz folgen lassen.

Sollten Sie bis zum .... nicht zu meinen Gunsten beschieden haben, werde ich die Entscheidung über meine Heizkosten wieder dem SG überlassen.
:unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89529
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#14

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: Bau ich noch ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung

#15

Beitrag von Günter »

Sollten Sie bis zum .... nicht zu meinen Gunsten beschieden haben, wird Ihnen das SG sicherlich gerne die Rechtslage zum Thema Heizkosten erläutern. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“