Hammer. Aber sofern die Gesamtangemessenheitsgrenze (also die max. Bruttowarmmiete) nicht überschritten wird, hat das JC sich doch mit solchen Kommentaren zurückzuhalten, oder? Führt der Satz zu Kürzungen beim Wassergeld?kleinchaos hat geschrieben:Hier in L taucht immer öfter der nette Satz bei Bewilligung von NK-Nachzahlungen auf: Ihr Kaltwasserverbrauch ist unangemessen!
Angemessener Wasserverbrauch
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Senkung der Verbrauchskosten? Aber wenn die Miete günstig ist, kann man doch das mehr verbrauchen, was man dort einspart?
- kleinchaos
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Hab den putzigen Satz gestern erst wieder gelesen. Ja, tatsächlich werden die um 25€ jährlich zu hohen Kaltwasserkosten moniert. Es wird angekündigt, bei Nichtsenkung des Verbrauches ab der nächsten NK-Abrechnung auf den angemessenen Wert abzusenken.
Ich hab dem Guten gesagt, er soll folgendes als Stellungnahme schreiben: ich bin arbeitslos, schwer- und gehbehindert und kann nicht täglich für mehrere Stunden das Haus verlassen um auswärts diverse Toiletten zu benutzen.
Ich hab dem Guten gesagt, er soll folgendes als Stellungnahme schreiben: ich bin arbeitslos, schwer- und gehbehindert und kann nicht täglich für mehrere Stunden das Haus verlassen um auswärts diverse Toiletten zu benutzen.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Liegt denn die Kaltmiete an der oberen Grenze des "Erlaubten"?
- kleinchaos
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Nein, sie liegt weit darunter.
Das JC mokiert sich an den Nebenkosten. Und eben nicht nur an den Heizkosten. Wobei Heizkosten bei dem Mann nicht unangemessen waren.
Das JC mokiert sich an den Nebenkosten. Und eben nicht nur an den Heizkosten. Wobei Heizkosten bei dem Mann nicht unangemessen waren.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Die Nebenkosten sind ein Pauschalbetrag, die Zahlen euch keine Prämie, wenn du den Müll aufgfrisst und nicht in der Tonne entsorgst. Und das würde ich denen mit wohlgesetzten Worten schreiben.
Liebes JC,
da ich dank der großzügig bemessenen Regelsätze auf den Fraß der Tafeln angewiesen bin, muss ich öfter aufs Klo um zu Kotzen. Daher resultiert der höhere Wasserverbrauch für die Klospülung, aber die Müllgebühren sind gesenkt.
Und jetzt zeigt ihr Hohlköppe mir, wo der Gesetzgeber euch ermächtigt hat, die Nebenkosten in euch genehme Posten zu zerpflücken.
Mit prolligen Grüßen.
Liebes JC,
da ich dank der großzügig bemessenen Regelsätze auf den Fraß der Tafeln angewiesen bin, muss ich öfter aufs Klo um zu Kotzen. Daher resultiert der höhere Wasserverbrauch für die Klospülung, aber die Müllgebühren sind gesenkt.
Und jetzt zeigt ihr Hohlköppe mir, wo der Gesetzgeber euch ermächtigt hat, die Nebenkosten in euch genehme Posten zu zerpflücken.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Die Nebenkosten sind säuberlich aufgeführt im "schlüssigen" Konzept, man orientiert sich da am Betriebskostenspiegel von 2012. Und ja, bei uns zerpflücken sie jede NK-Abrechnung und jede Verbrauchsposition, die irgendwie durch individuelles Verhalten beeinflussbar sind.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage. Dann müssten nämlich Positionen die nicht voll ausgeschöpft wurden als Guthaben gegen gerechnet werden.
Klagen kann man auch erst, wenn die abziehen, aber das Kundenreationsmanagemen einschalten kann man.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Sehe ich ja auch so. Und wir werden auch angemessen reagieren.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Guck aber mal hier - https://openjur.de/u/353942.html
und hier - https://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_a ... 14_13.html
da wurde eine Obergrenze abgeurteilt
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Sagenhaft. Wenn ich jemals so ein dämliches SB-Schreiben bekommen sollte, ist das definitiv meine Antwort.Günter hat geschrieben:Die Nebenkosten sind ein Pauschalbetrag, die Zahlen euch keine Prämie, wenn du den Müll aufgfrisst und nicht in der Tonne entsorgst. Und das würde ich denen mit wohlgesetzten Worten schreiben.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Lasen sich die Beiträge zur Kaltwasserthematik in einen extra Thread packen?
Was bedeutet das denn nun wieder?Die Angemessenheit der Nebenkosten ist daher immer dann zu bejahen, soweit die verbrauchsabhängigen Nebenkosten nicht unangemessen hoch sind.
Re: Gute Laune Thread, der dritte
Und dann hast Du jahrelang Minus in der Kasse, denn bei KdU ist bekanntlich keine Eilbedürftigkeit zu sehen.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Das dürfte schon im Widerspruchsverfahren geklärt werden.
Wenn Grundmiete plus Nebenkosten insgesamt angemessen oder bisschen drüber, dann wäre ein Umzug unwirtschaftlich.
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- angel6364
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Das Argument "unwirtschaftlich" hat unser JC hier noch nie interessiert.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte
Eben. Und wer Schonvermögen angespart hat, wäre doppelt gebissen. Es soll ja Leute geben, die sich etwas zur Seite legen und sich davon mehr leisten wollen als Anwaltskosten und Geldstrafen.Koelsch hat geschrieben:Und dann hast Du jahrelang Minus in der Kasse, denn bei KdU ist bekanntlich keine Eilbedürftigkeit zu sehen.
Zum Thema:
Das halte ich für eine gewagte und unzutreffende These. Nichterwerbstätige mögen sich ja ggf. öfter mal einen Kaffee brühen in ihrem Kleingewerbe, aber dort wird weder geduscht noch gebadet noch meist gekocht noch findet dort der Lebensmittelpunkt des Wasserverbrauchs statt. Das in die Berechnung integrierte Kleingewerbe verzerrt den Durchschnittsverbrauch nach unten.Zitat Openjur von weiter oben:
Da in die Bildung des Durchschnittswertes über den Verbrauch der Privathaushalte hinaus auch der kleingewerbliche Verbrauch einfließt, ist ausreichend ausgeglichen, dass Nichterwerbstätige gegenüber Erwerbstätigen einen höheren Wasserverbrauch in ihrer Wohnung haben, weil Erwerbstätige Wasser häufiger außerhalb ihrer Wohnung an der Arbeitsstelle verbrauchen.
Und wieso soll ausgerechnet der Durchschnittswert des Wasserverbrauchs die Angemesseneheitsgrenze darstellen? Beim Durchschnitt liegt statistisch die Hälfte darüber.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch
Und wie ist die Berufung ausgegangen? Meiner Meinung nach steht das erstinstanzliche Urteil in klarem Widerspruch zur Gesetzeslage.Ein Wasserverbrauch von bis zu 4 m³ pro Person und Monat gilt nach dieser Richtlinien als angemessen. Die Höchstgrenze des angemessenen jährlichen Wasserverbrauchs betrage 40 m³ und zuzüglich Kulanzwert 44 m³. Der Beklagte durfte die Übernahme der Wasserverbrauchskosten daher auf den angemessenen Wert begrenzen und eine Übernahme der weiteren Kosten in der Nachzahlungsforderung ablehnen. Diese Rechtsprechung ist auf die Unangemessenheit des Kaltwasserverbrauchs übertragbar, weil auch die hierdurch verursachten Kosten - wie bereits dargestellt - Kosten der Unterkunft sind. Die Berufung war gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Re: Angemessener Wasserverbrauch
Der praktische Ansatzpunkt hier im Fall von kc sind die angemessenen Unterkunftskosten.
Das BSG hat sehr deutlich gemacht, wenn Nettokalt plus kalte BK angemessen sind, dann ist die Miete angemessen. Da war nicht die Rede, dass die einzelnen BK-Positionen auch angemessen sein müssen.
Das BSG hat sehr deutlich gemacht, wenn Nettokalt plus kalte BK angemessen sind, dann ist die Miete angemessen. Da war nicht die Rede, dass die einzelnen BK-Positionen auch angemessen sein müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch
Eben.
Der Hintergrund wird eventuell reine Angstmache sein, um den Leistungsempfänger zum Wassersparen zu animieren.
Der Hintergrund wird eventuell reine Angstmache sein, um den Leistungsempfänger zum Wassersparen zu animieren.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch
Eben, hatte ich das auch in Erinnerung. Bei einer kleinen Wohnung, d.h. unterdurchschnittlichen Wohnkosten, darf man quasi als "Entschädigung" ruhig öfter mal baden.
Eigentlich ist es ja wohl auch eher so, dass Leistungsempfänger sich generell öfter reinigen müssen als der Durchschnitt, nämlich von dem ganzen Jobcenter-Stress. Insofern wäre vielleicht der dreifache Wasserverbrauch angemessen. Und bei Sanktionen das Fünffache.
Eigentlich ist es ja wohl auch eher so, dass Leistungsempfänger sich generell öfter reinigen müssen als der Durchschnitt, nämlich von dem ganzen Jobcenter-Stress. Insofern wäre vielleicht der dreifache Wasserverbrauch angemessen. Und bei Sanktionen das Fünffache.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch
Rasen giessen verboten - grüner Lack als Ersatz hält mehrere MonateDer Hintergrund wird eventuell reine Angstmache sein, um den Leistungsempfänger zum Wassersparen zu animieren.
Umgestaltung öffentlicher Parks: Kakteen und Sukkulenten statt Grünpflanzen
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Re: Angemessener Wasserverbrauch
Sind 50 € Kaltwassergeld mtl. für 1 Person noch angemessen?
Re: Angemessener Wasserverbrauch
- aber wenn ich mir angucke, dass 44 m³ im Jahr hier in Köln € 16,70/Monat bedeuten, erscheinen mir € 50 im Monat ziemlich üppig
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Re: Angemessener Wasserverbrauch
16,70 € inkl. Abwasserentgelt?
Re: Angemessener Wasserverbrauch
Nöö, nur Wasserverbrauch, denn nur um den geht's doch hier
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