Angemessener Wasserverbrauch

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Olivia Cole
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Angemessener Wasserverbrauch

#1

Beitrag von Olivia Cole »

kleinchaos hat geschrieben:Hier in L taucht immer öfter der nette Satz bei Bewilligung von NK-Nachzahlungen auf: Ihr Kaltwasserverbrauch ist unangemessen!
Hammer. Aber sofern die Gesamtangemessenheitsgrenze (also die max. Bruttowarmmiete) nicht überschritten wird, hat das JC sich doch mit solchen Kommentaren zurückzuhalten, oder? Führt der Satz zu Kürzungen beim Wassergeld?
Olivia Cole
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#2

Beitrag von Olivia Cole »

Senkung der Verbrauchskosten? Aber wenn die Miete günstig ist, kann man doch das mehr verbrauchen, was man dort einspart?
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kleinchaos
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#3

Beitrag von kleinchaos »

Hab den putzigen Satz gestern erst wieder gelesen. Ja, tatsächlich werden die um 25€ jährlich zu hohen Kaltwasserkosten moniert. Es wird angekündigt, bei Nichtsenkung des Verbrauches ab der nächsten NK-Abrechnung auf den angemessenen Wert abzusenken.
Ich hab dem Guten gesagt, er soll folgendes als Stellungnahme schreiben: ich bin arbeitslos, schwer- und gehbehindert und kann nicht täglich für mehrere Stunden das Haus verlassen um auswärts diverse Toiletten zu benutzen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Liegt denn die Kaltmiete an der oberen Grenze des "Erlaubten"?
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kleinchaos
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#5

Beitrag von kleinchaos »

Nein, sie liegt weit darunter.
Das JC mokiert sich an den Nebenkosten. Und eben nicht nur an den Heizkosten. Wobei Heizkosten bei dem Mann nicht unangemessen waren.
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Günter
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#6

Beitrag von Günter »

Die Nebenkosten sind ein Pauschalbetrag, die Zahlen euch keine Prämie, wenn du den Müll aufgfrisst und nicht in der Tonne entsorgst. Und das würde ich denen mit wohlgesetzten Worten schreiben.

Liebes JC,

da ich dank der großzügig bemessenen Regelsätze auf den Fraß der Tafeln angewiesen bin, muss ich öfter aufs Klo um zu Kotzen. Daher resultiert der höhere Wasserverbrauch für die Klospülung, aber die Müllgebühren sind gesenkt.

Und jetzt zeigt ihr Hohlköppe mir, wo der Gesetzgeber euch ermächtigt hat, die Nebenkosten in euch genehme Posten zu zerpflücken.

Mit prolligen Grüßen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#7

Beitrag von kleinchaos »

Die Nebenkosten sind säuberlich aufgeführt im "schlüssigen" Konzept, man orientiert sich da am Betriebskostenspiegel von 2012. Und ja, bei uns zerpflücken sie jede NK-Abrechnung und jede Verbrauchsposition, die irgendwie durch individuelles Verhalten beeinflussbar sind.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#8

Beitrag von Günter »

Dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage. Dann müssten nämlich Positionen die nicht voll ausgeschöpft wurden als Guthaben gegen gerechnet werden.

Klagen kann man auch erst, wenn die abziehen, aber das Kundenreationsmanagemen einschalten kann man.
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kleinchaos
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#9

Beitrag von kleinchaos »

Sehe ich ja auch so. Und wir werden auch angemessen reagieren.
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Koelsch
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#10

Beitrag von Koelsch »

Guck aber mal hier - https://openjur.de/u/353942.html

und hier - https://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/sg_a ... 14_13.html

da wurde eine Obergrenze abgeurteilt
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angel6364
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#11

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Die Nebenkosten sind ein Pauschalbetrag, die Zahlen euch keine Prämie, wenn du den Müll aufgfrisst und nicht in der Tonne entsorgst. Und das würde ich denen mit wohlgesetzten Worten schreiben.

Liebes JC,

da ich dank der großzügig bemessenen Regelsätze auf den Fraß der Tafeln angewiesen bin, muss ich öfter aufs Klo um zu Kotzen. Daher resultiert der höhere Wasserverbrauch für die Klospülung, aber die Müllgebühren sind gesenkt.

Und jetzt zeigt ihr Hohlköppe mir, wo der Gesetzgeber euch ermächtigt hat, die Nebenkosten in euch genehme Posten zu zerpflücken.

Mit prolligen Grüßen.
:lachen1: Sagenhaft. Wenn ich jemals so ein dämliches SB-Schreiben bekommen sollte, ist das definitiv meine Antwort. :lachen1:
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#12

Beitrag von Olivia Cole »

Lasen sich die Beiträge zur Kaltwasserthematik in einen extra Thread packen?
Die Angemessenheit der Nebenkosten ist daher immer dann zu bejahen, soweit die verbrauchsabhängigen Nebenkosten nicht unangemessen hoch sind.
:verwirrt: Was bedeutet das denn nun wieder?
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#13

Beitrag von Koelsch »

Und dann hast Du jahrelang Minus in der Kasse, denn bei KdU ist bekanntlich keine Eilbedürftigkeit zu sehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#14

Beitrag von Christoph »

Das dürfte schon im Widerspruchsverfahren geklärt werden.

Wenn Grundmiete plus Nebenkosten insgesamt angemessen oder bisschen drüber, dann wäre ein Umzug unwirtschaftlich.
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angel6364
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#15

Beitrag von angel6364 »

Das Argument "unwirtschaftlich" hat unser JC hier noch nie interessiert.
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Re: Gute Laune Thread, der dritte

#16

Beitrag von Olivia Cole »

Koelsch hat geschrieben:Und dann hast Du jahrelang Minus in der Kasse, denn bei KdU ist bekanntlich keine Eilbedürftigkeit zu sehen.
Eben. Und wer Schonvermögen angespart hat, wäre doppelt gebissen. Es soll ja Leute geben, die sich etwas zur Seite legen und sich davon mehr leisten wollen als Anwaltskosten und Geldstrafen.

Zum Thema:
Zitat Openjur von weiter oben:
Da in die Bildung des Durchschnittswertes über den Verbrauch der Privathaushalte hinaus auch der kleingewerbliche Verbrauch einfließt, ist ausreichend ausgeglichen, dass Nichterwerbstätige gegenüber Erwerbstätigen einen höheren Wasserverbrauch in ihrer Wohnung haben, weil Erwerbstätige Wasser häufiger außerhalb ihrer Wohnung an der Arbeitsstelle verbrauchen.
Das halte ich für eine gewagte und unzutreffende These. Nichterwerbstätige mögen sich ja ggf. öfter mal einen Kaffee brühen in ihrem Kleingewerbe, aber dort wird weder geduscht noch gebadet noch meist gekocht noch findet dort der Lebensmittelpunkt des Wasserverbrauchs statt. Das in die Berechnung integrierte Kleingewerbe verzerrt den Durchschnittsverbrauch nach unten.

Und wieso soll ausgerechnet der Durchschnittswert des Wasserverbrauchs die Angemesseneheitsgrenze darstellen? Beim Durchschnitt liegt statistisch die Hälfte darüber.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#17

Beitrag von Olivia Cole »

Ein Wasserverbrauch von bis zu 4 m³ pro Person und Monat gilt nach dieser Richtlinien als angemessen. Die Höchstgrenze des angemessenen jährlichen Wasserverbrauchs betrage 40 m³ und zuzüglich Kulanzwert 44 m³. Der Beklagte durfte die Übernahme der Wasserverbrauchskosten daher auf den angemessenen Wert begrenzen und eine Übernahme der weiteren Kosten in der Nachzahlungsforderung ablehnen. Diese Rechtsprechung ist auf die Unangemessenheit des Kaltwasserverbrauchs übertragbar, weil auch die hierdurch verursachten Kosten - wie bereits dargestellt - Kosten der Unterkunft sind. Die Berufung war gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Und wie ist die Berufung ausgegangen? Meiner Meinung nach steht das erstinstanzliche Urteil in klarem Widerspruch zur Gesetzeslage.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#18

Beitrag von Koelsch »

Der praktische Ansatzpunkt hier im Fall von kc sind die angemessenen Unterkunftskosten.

Das BSG hat sehr deutlich gemacht, wenn Nettokalt plus kalte BK angemessen sind, dann ist die Miete angemessen. Da war nicht die Rede, dass die einzelnen BK-Positionen auch angemessen sein müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#19

Beitrag von Christoph »

Eben.

Der Hintergrund wird eventuell reine Angstmache sein, um den Leistungsempfänger zum Wassersparen zu animieren.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#20

Beitrag von Olivia Cole »

Eben, hatte ich das auch in Erinnerung. Bei einer kleinen Wohnung, d.h. unterdurchschnittlichen Wohnkosten, darf man quasi als "Entschädigung" ruhig öfter mal baden.

:aufgemerkt: Eigentlich ist es ja wohl auch eher so, dass Leistungsempfänger sich generell öfter reinigen müssen als der Durchschnitt, nämlich von dem ganzen Jobcenter-Stress. Insofern wäre vielleicht der dreifache Wasserverbrauch angemessen. Und bei Sanktionen das Fünffache.
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#21

Beitrag von Olivia Cole »

Der Hintergrund wird eventuell reine Angstmache sein, um den Leistungsempfänger zum Wassersparen zu animieren.
Rasen giessen verboten - grüner Lack als Ersatz hält mehrere Monate

Umgestaltung öffentlicher Parks: Kakteen und Sukkulenten statt Grünpflanzen
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#22

Beitrag von Olivia Cole »

Sind 50 € Kaltwassergeld mtl. für 1 Person noch angemessen?
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Koelsch
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#23

Beitrag von Koelsch »

:ka: - aber wenn ich mir angucke, dass 44 m³ im Jahr hier in Köln € 16,70/Monat bedeuten, erscheinen mir € 50 im Monat ziemlich üppig
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#24

Beitrag von Olivia Cole »

16,70 € inkl. Abwasserentgelt?
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Koelsch
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#25

Beitrag von Koelsch »

Nöö, nur Wasserverbrauch, denn nur um den geht's doch hier
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