Angemessener Wasserverbrauch

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Pegasus
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#26

Beitrag von Pegasus »

Bei uns könnte man gar nicht recht den Wasserverbrauch als angemessen oder unangemessen sehen. Die ganze Siedlung gilt als Wirtschaftseinheit. In jeden Gebäude (je 2 x 5 Mietparteien)
ist zwar im Keller eine Wasseruhr (wurde übrigens schon vorgestern abgelesen), aber hier sind keine Wasseruhren in den Wohnungen. Verbrauchsschlüssel ist die m² der Wohnung. :mued:

Wenn JC hier unseren Wasserverbrauch moniert, wüßte ich nicht wie uns uns eventuell mit ner Sanktion belegen könnten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
quinky
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#27

Beitrag von quinky »

Olivia Cole hat geschrieben:
Ein Wasserverbrauch von bis zu 4 m³ pro Person und Monat gilt nach dieser Richtlinien als angemessen. Die Höchstgrenze des angemessenen jährlichen Wasserverbrauchs betrage 40 m³ und zuzüglich Kulanzwert 44 m³. Der Beklagte durfte die Übernahme der Wasserverbrauchskosten daher auf den angemessenen Wert begrenzen und eine Übernahme der weiteren Kosten in der Nachzahlungsforderung ablehnen. Diese Rechtsprechung ist auf die Unangemessenheit des Kaltwasserverbrauchs übertragbar, weil auch die hierdurch verursachten Kosten - wie bereits dargestellt - Kosten der Unterkunft sind. Die Berufung war gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Und wie ist die Berufung ausgegangen? Meiner Meinung nach steht das erstinstanzliche Urteil in klarem Widerspruch zur Gesetzeslage.
Man beachte:

In den Richtlinien hat das Jahr nur 10 Monate, denn 4 x 10 sind 40.
Selbst multiplizieren im einfachen Bereich (2. Schuljahr) ist bei Gerichten NICHT möglich
WENN 4 m³ monatlich angemessen sind, dann sind nicht 40m³ im Jahr angemessen, sondern 48m³.
Hier wird festgelegt, das durch die grundsätzliche Bedeutung die Mathematik AUSSER KRAFT gesetzt wird und die rechtliche Mathematik NEU erfunden wird.

Mittlerweile kann man nur noch den Kopf schütteln, welche Urteile gefällt werden.

Gruß
Ernie
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Günter
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#28

Beitrag von Günter »

Das sind Juristen, was erwartest du?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: Angemessener Wasserverbrauch

#29

Beitrag von Olivia Cole »

Juli und August zählen nicht. Da wird aus dem Badesee getrunken, drin gebadet und das Geschirr gespült.
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