Kostensenkungsaufforderung
Kostensenkungsaufforderung
Isch hätt do jään mol widder jet zo simeleere:
Antrag auf GruSi wird im Mai 2015 gestellt.
GruSi-Stelle versendet sofort ein "Informationsblatt, welche Unterkunftskosten dort "angemessen" seien. Da ist man schnell. Gleichzeitig wird der Antragsteller aufgefordert, sofort per Unterschrift zu akzeptieren, dass nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden - das sei Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Das Ganze erfolgte natürlich nur mündlich bei Antragsabgabe mit ohne Beistand.
Ich denke, ich brauch nicht weiter auszuführen, was ich dem Antragsteller geraten habe.
Tatsächlich Anfang Oktober kam dann auch schon der GruSi-Bescheid und entsprechende Nachzahlung Mai bis Oktober.
Im Bescheid dann der "nette" Hinweis, ab 1.11. werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten (sogar mit Heizkostendeckel) übernommen.
Frage:
Kann die übliche 6-Monatsfrist zur Senkung der KdU bereits mit Antragsabgabe beginnen, oder ist das erst ab Bescheiddatum möglich. Anders ausgedrückt, muss ich bereits KdU senken, nur weil ich der Meinung bin, möglicherweise einen Anspruch auf GruSi zu haben und deshalb mal 'nen Antrag stelle, damit das von Behördenseite sachkundig geprüft und beschieden wird?
Antrag auf GruSi wird im Mai 2015 gestellt.
GruSi-Stelle versendet sofort ein "Informationsblatt, welche Unterkunftskosten dort "angemessen" seien. Da ist man schnell. Gleichzeitig wird der Antragsteller aufgefordert, sofort per Unterschrift zu akzeptieren, dass nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden - das sei Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Das Ganze erfolgte natürlich nur mündlich bei Antragsabgabe mit ohne Beistand.
Ich denke, ich brauch nicht weiter auszuführen, was ich dem Antragsteller geraten habe.
Tatsächlich Anfang Oktober kam dann auch schon der GruSi-Bescheid und entsprechende Nachzahlung Mai bis Oktober.
Im Bescheid dann der "nette" Hinweis, ab 1.11. werden nur noch die angemessenen Unterkunftskosten (sogar mit Heizkostendeckel) übernommen.
Frage:
Kann die übliche 6-Monatsfrist zur Senkung der KdU bereits mit Antragsabgabe beginnen, oder ist das erst ab Bescheiddatum möglich. Anders ausgedrückt, muss ich bereits KdU senken, nur weil ich der Meinung bin, möglicherweise einen Anspruch auf GruSi zu haben und deshalb mal 'nen Antrag stelle, damit das von Behördenseite sachkundig geprüft und beschieden wird?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Kostensenkungsaufforderung
Da sich die Ämter bei Mündlichem ja immer nicht gern erinnern wollen, würde ich auch drauf bestehen und bis zum schriftlichen Bescheid mit Nichtwissen argumentieren
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Kostensenkungsaufforderung
Den Erhalt des Infoblättchens hat der Antragsteller wohl bestätigt. Meine Frage geht in die Richtung:
Sofort nach Antragstellung beginnt er mit Wohnungssuche, findet auch eine, zieht um mit allen Kosten - und dann irgendwann kommt GruSi-Amt und sagt , wir haben geguckt, Dein Einkommen ist zu hoch, Du bekommst nix von uns. Wohnung ist dann weg, Umzugskosten auch, mit nötiger Erstausstattung stehst Du allein auf weiter Flur.
Das kann es doch nicht sein.
Sofort nach Antragstellung beginnt er mit Wohnungssuche, findet auch eine, zieht um mit allen Kosten - und dann irgendwann kommt GruSi-Amt und sagt , wir haben geguckt, Dein Einkommen ist zu hoch, Du bekommst nix von uns. Wohnung ist dann weg, Umzugskosten auch, mit nötiger Erstausstattung stehst Du allein auf weiter Flur.
Das kann es doch nicht sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Kostensenkungsaufforderung
Eigentlich nicht.
Denn woher soll ich wissen, was die Behörden als angemessen ansehen?
Bzw. dass die Wohnung nach Behörden-Meinung zu groß ist?
Das kann doch erst ab dem Zeitpunkt bekannt sein, wenn mir die Behörde per schriftlichem Bescheid Bescheid sagt.
Und auch schriftlich präzise mitteilt, um wieviel die Wohnung zu groß ist und was genau an Heizkosten nur noch gezahlt wird.
Denn meine Kristallkugel hat ein massives Daten-Ausgabe-Problem.
Und rückwärts gerichtetes Detail-Wissen, Gesetzes-Kenntniss kann die Behörde nicht voraussetzen.
Denn woher soll ich wissen, was die Behörden als angemessen ansehen?
Bzw. dass die Wohnung nach Behörden-Meinung zu groß ist?
Das kann doch erst ab dem Zeitpunkt bekannt sein, wenn mir die Behörde per schriftlichem Bescheid Bescheid sagt.
Und auch schriftlich präzise mitteilt, um wieviel die Wohnung zu groß ist und was genau an Heizkosten nur noch gezahlt wird.
Denn meine Kristallkugel hat ein massives Daten-Ausgabe-Problem.
Und rückwärts gerichtetes Detail-Wissen, Gesetzes-Kenntniss kann die Behörde nicht voraussetzen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kostensenkungsaufforderung
Ein allgemein gehaltenes Info-Blatt kann doch nicht die Aufklärungs- und Informationspflicht der Behörde für den Einzelfall ersetzen.
Ich würde klagen und auf einer individuellen KDU-Senkungsaufforderung mit genauen Zahlungsgrenzen und Fristen bestehen.
Ich würde klagen und auf einer individuellen KDU-Senkungsaufforderung mit genauen Zahlungsgrenzen und Fristen bestehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Kostensenkungsaufforderung
Also selbst wenn das Infoblättchen theoretisch als Info ausreichen sollte, so ist es doch eben nur eines: eine allgemeine Info. Da auch Wohnen gewissen Individualisierungen unterliegt, auf die gerade in der GruSi mehr geachtet wird (oder sollte) als im ALG 2, kann dieser Info keine rechtsverbindliche Aussagekraft angedichtet werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12400
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Kostensenkungsaufforderung
Sehe ich auch so.Koelsch hat geschrieben:
Sofort nach Antragstellung beginnt er mit Wohnungssuche, findet auch eine, zieht um mit allen Kosten - und dann irgendwann kommt GruSi-Amt und sagt , wir haben geguckt, Dein Einkommen ist zu hoch, Du bekommst nix von uns. Wohnung ist dann weg, Umzugskosten auch, mit nötiger Erstausstattung stehst Du allein auf weiter Flur.
Das kann es doch nicht sein.
Und genau mit den Kosten, die so ein Umzug verursacht, würde ich argumentieren.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Kostensenkungsaufforderung
Im Moment wird nur Widerspruch wegen "der üblichen Sachen" eingereicht = Einkommen falsch ermittelt.
Zart angedeutet wird, mit der KdU-Senkung bin ich nicht einverstanden. Da ja bis einschl. Oktober voll bezahlt wurde, ist noch kein Grund vorhanden - denn Bescheid ab 1.11. liegt (natürlich) noch nicht vor. Ob Geld zum 1.11. kommt?
Das könnte insofern tricky werden, als Einkommen bei Berücksichtigung nur der angemessenen Miete wohl bedarfsdeckend wäre.
Derzeit KdU
990,00 warm
540,00 wäre "warm angemessen"
390,00 ist der derzeitige Auszahlungsbetrag nach Einkommensberücksichtigung, bei der's nur kleine Fehler gab.
Wackelig wird das dann "nur" noch durch KV, denn die wäre ja dann "privat" zu zahlen, bzw. nach § 32 Abs. 1 Satz 3 SGB XII doch vom GruSi-Amt zu übernehmen.
Zart angedeutet wird, mit der KdU-Senkung bin ich nicht einverstanden. Da ja bis einschl. Oktober voll bezahlt wurde, ist noch kein Grund vorhanden - denn Bescheid ab 1.11. liegt (natürlich) noch nicht vor. Ob Geld zum 1.11. kommt?
Das könnte insofern tricky werden, als Einkommen bei Berücksichtigung nur der angemessenen Miete wohl bedarfsdeckend wäre.
Derzeit KdU
990,00 warm
540,00 wäre "warm angemessen"
390,00 ist der derzeitige Auszahlungsbetrag nach Einkommensberücksichtigung, bei der's nur kleine Fehler gab.
Wackelig wird das dann "nur" noch durch KV, denn die wäre ja dann "privat" zu zahlen, bzw. nach § 32 Abs. 1 Satz 3 SGB XII doch vom GruSi-Amt zu übernehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1132
- Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
- Wohnort: Münsterland
Re: Kostensenkungsaufforderung
was für einkommen ist vorhanden (selbstständig oder angestellt) und ums mal böse zu sagen, kann er/sie sich nicht künstlich bedürftiger machen durch diverse Sachen die bei Erwerbseinkommen angerechnet werden? z.B. KFZ-Haftpflicht, Gewerkschaftsbeiträge etc?
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: Kostensenkungsaufforderung
Nee, die Einkommenszahlen sind fest (Rente), aber auch da sind Versicherungen abzuziehen. Daher die "widersprochene" Differenz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.