Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich stell mal einfach zur Kommentierung ein gar nettes Beispiel hier ein. JC geht "ungewöhnlich detailliert" :ironiea: auf den erhobenen Widerspruch ein.

Dazu kommt, auf die Aufforderung Heizkosten zu senken kann man ja wohl erst reagieren, wenn man eine Heizkostenabrechnung vorliegen hat. Die oben gezeigte Abrechnung ist aber die erste Abrechnung der eLB.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#2

Beitrag von marsupilami »

und nun?

Klage?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#3

Beitrag von Koelsch »

Das hab ich zumindest schon mal vorgeschlagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#4

Beitrag von Olivia Cole »

  • Sind kalte Wände vorhanden?
  • Heizt die Nachbarschaft?
  • Leerstand (=kalte Räume) drumherum?
  • Heizkessel welches Baujahr (hat der Mieter keinen Einfluss drauf, wenn es ein alter Kessel ist)?
  • Haus korrekt nach EnEV isoliert?
  • Welche Verglasung?
  • Sind die Fugen dicht?
  • Heizung und Ableseeinrichtungen funktionsgeprüft?
  • Maximal zulässige Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur eingehalten, da ansonsten Fehlanzeige des Heizkostenverteilers?
  • Berücksichtigt die Verteilung der Heizkosten lt. Mietvertrag die Gegebenheiten des Einzelfalls?
  • Erhöhter Wärmebedarf der eLB aus Gesundheitsgründen berücksichtigt?
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Koelsch
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#5

Beitrag von Koelsch »

Sodele, ein erster Klageentwurf zwecks Bemeckerung.

Vielleicht noch als Ergänzung:

Die tatsächlich anfallenden Heizkosten dürften im "angemessenen" Rahmen von € 1,39 liegen, aber der "dreckelige" Vermieter zockt erst mal € 105 Vorauszahlung ab und kommt dann irgendwann sehr spät (dieses Jahr war das Ende Juli) mit einer entsprechenden Gutschrift. Das Wort "Anpassung der Vorauszahlung" scheint ihm unbekannt, obwohl man es ihm erläutert hat.
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marsupilami
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#6

Beitrag von marsupilami »

Bisken Kleinkram nur, nach meiner Ansicht.
2015_12_23 Klageentwurf Dezember 2015_ano V_m.docx
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Koelsch
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Re: Widerspruch gegen Heizkostenkürzung etc.

#7

Beitrag von Koelsch »

Merci, wir natürlich eingebaut
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