Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Turtle39
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Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

eine Bekannte ist an mich heran getreten mit der Bitte hier mal nachzufragen.

Sie (Alleinerziehend mit 1 Kind 10 J. und bald noch 1 Baby) würde gerne mit einem Ehepaar zusammen eine WG gründen.

Wie sieeht es da mit der Wohnungsgröße aus ?
Würden dem Ehepaar 60 qm und ihr 75 qm zustehen (also gesamt 135 qm) ? Ich denke ja eher das es NICHT so ist.

1 Gemeinschaftsküche, ggf. 2 Bäder, ein Gemeinschaftswohnraum und jeder 1 Schlafzimmer, oder ?

Bin sehr gespannt, wie es tatsächlich ist.


Liebe Grüße und danke im voraus
:turtle:
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marsupilami
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#2

Beitrag von marsupilami »

Bezieht das Ehepaar auch ALG ?

Denn wenn nicht, kann die Wohnung im Prinzip 1000 m² haben, die Mutter mit den Kindern hat einen (Unter-)Mietvertrag für ihre 75 m² und gut ist.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#3

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#4

Beitrag von tigerlaw »

Es gilt die Kopfanteils-Methode: Wenn also 4 Personen in der Wohnung leben, dann entfallen 50 % der Kosten auf Mutter und Kind (demnächst bei 5 Personen 60 %). In einem 2. Schritt wird dann die Angemessenheit dieser 50 % bzw. 60 % für 2- bzw. 3-Personen-BG angesetzt. Wenn die anteiligen tatsächlichen Kosten unter dieser Grenze liegen, dann werden diese Kosten getragen, ansonsten bis zur Angemessenheitsgrenze.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Turtle39
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#5

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben:Bezieht das Ehepaar auch ALG ?

Denn wenn nicht, kann die Wohnung im Prinzip 1000 m² haben, die Mutter mit den Kindern hat einen (Unter-)Mietvertrag für ihre 75 m² und gut ist.
Ja das Ehepaar bezieht ALG II.
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Turtle39
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#6

Beitrag von Turtle39 »

tigerlaw hat geschrieben:Es gilt die Kopfanteils-Methode: Wenn also 4 Personen in der Wohnung leben, dann entfallen 50 % der Kosten auf Mutter und Kind (demnächst bei 5 Personen 60 %). In einem 2. Schritt wird dann die Angemessenheit dieser 50 % bzw. 60 % für 2- bzw. 3-Personen-BG angesetzt. Wenn die anteiligen tatsächlichen Kosten unter dieser Grenze liegen, dann werden diese Kosten getragen, ansonsten bis zur Angemessenheitsgrenze.
Also 90 qm (bei 4) bzw. demnächst dann 105 qm ?
Wie wäre es denn wenn z.B. ein kleines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung angemietet würde ?
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Koelsch
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#7

Beitrag von Koelsch »

Auch das sollte kein Problem sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#8

Beitrag von Günter »

Ob das Teil Wohnung, Abstellkeller oder Karl-Heinz heißt ist völlig schnurz, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind.

1. Bauaufsichtliche Zulassung als Wohnraum.

2. angemessene Miete.

3 Wohnfläche nicht wesentlich überschritten. Es gilt zwar immer noch die Produkttheorie. aber leider zicken die JC bei Heiz- und Betriebskosten, wenn die Fläche nicht stimmt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Turtle39
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#9

Beitrag von Turtle39 »

Ok danke, dann werde ich das mal so an die frisch gebackene Mama weiterleiten.
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tigerlaw
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#10

Beitrag von tigerlaw »

Turtle39 hat geschrieben:Ok danke, dann werde ich das mal so an die frisch gebackene Mama weiterleiten.
Also heute? Dann unbekannterweise die besten Wünschen an Mutter und Kind!
Turtle39 hat geschrieben:Also 90 qm (bei 4) bzw. demnächst dann 105 qm ?
Wie wäre es denn wenn z.B. ein kleines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung angemietet würde ?
Nein, nicht ganz: Einerseits 75 qm (Mama + 2 Kinder), andererseits 60 qm (anderes Ehepaar), also kann die Wohnung insgesamt 135 (Norm-)qm haben!

Wenn EFH mit Einliegerwohnung gemietet würde, hätten wir wohl zwei separate Wohnungen, dann mit je 60 bzw. 75 qm Obergrenze. Wenn die Kosten für die Einliegerwohnung die Angemessenheit für zwei Personen unterschreiten sollten, würde der "Rest" wohl nicht zur Hauptwohnung hinzugeschlagen werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Turtle39
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#11

Beitrag von Turtle39 »

tigerlaw hat geschrieben:
Turtle39 hat geschrieben:Ok danke, dann werde ich das mal so an die frisch gebackene Mama weiterleiten.
Also heute? Dann unbekannterweise die besten Wünschen an Mutter und Kind!
Turtle39 hat geschrieben:Also 90 qm (bei 4) bzw. demnächst dann 105 qm ?
Wie wäre es denn wenn z.B. ein kleines Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung angemietet würde ?
Nein, nicht ganz: Einerseits 75 qm (Mama + 2 Kinder), andererseits 60 qm (anderes Ehepaar), also kann die Wohnung insgesamt 135 (Norm-)qm haben!

Wenn EFH mit Einliegerwohnung gemietet würde, hätten wir wohl zwei separate Wohnungen, dann mit je 60 bzw. 75 qm Obergrenze. Wenn die Kosten für die Einliegerwohnung die Angemessenheit für zwei Personen unterschreiten sollten, würde der "Rest" wohl nicht zur Hauptwohnung hinzugeschlagen werden.
Ja Sonntag 13:30 Uhr ist die Kleine geboren.

Danke erst mal für die Antworten.
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#12

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Gemeinde
Lange Zeit war Ruhe, jetzt braut sich wieder was zusammen. Genau zu diesem Thema.

Zur Sache:
Eine LB ist Hauptmieterin einer 95m² Wohnung. Weil die Wohnung für LB mit erwachsenem Kind (keine LB) zu groß und Kind ja bald ausziehen wird, wurde wurde ein Untermieter gesucht und gefunden. Kind hat ein guten Job gefunden und ist voriges Jahr im September ausgezogen. Also WG nur noch mit LB und ein Untermieter, kein LB. Die Miet- und die beiden Untermietverträge waren bis dahin alle okay. Die beiden Untermieten wurde bis September 2016 als Einkommen (Mietmindernd) verrechnet worden. Alles Okay. Bei dem dem Auszug vom Kind wurde die Änderung zeit und fristgerecht der ARGE gemeldet und vom verbleibenden Untermieter wurde die Untermiete verrechnet. Eine Weiterbewilligung wurde erst für 01.01.2017 bis 30.06.2017 genehmigt. Keine Beanstandung oder Änderung. Ende Januar sollte LB doch mal vorbei schauen und die für letzten 3 Monate und den Untermietvertrag vorzeigen. Es wurde geschaut, ob LB mehr Untermiete bekommet. Alles kein Problem, alles gut. Jetzt am 01. März die Überraschung es wurde Geld einbehalten bzw. nicht alles bezahlt.

LB hin zur ARGE und SBchen meinet das ist so. Die Miete teilt sich jetzt auf LB und Untermieter zu gleichen Teilen auf. Angekündigt war ja nichts.

Wie sollte man jetzt bitte dem Untermieter dazu bringen mehr zu bezahlen als es im gültigen Untermietvertrag steht???


Vielen Dank für die Antworten.
Gruss
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Koelsch
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#13

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Ansicht gilt hier der privatrechtliche Untermietvertrag und ist auch für JC verbindlich. eLB steht hier m.E, die volle "Singlemiete" zu.
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#14

Beitrag von kleinchaos »

Die Frage ist doch, wieviel m² vom Untermieter bewohnt werden (hälftige Küchen-Flur und Badnutzung und ggfls gemeinsamer Aufenthaltsraum.

Unser JC will dann immer mal gern einen Grundriss als Skizze. Möglichst mit angedeuter Möblierung (bei denen piepts halt immer mal)

Hm, wenn ihr vorher zu dritt wart, dann waren ja die allgemeinen Kosten der gemeinsam genutzten Räume durch 3 zu teilen. Ich denke mal, dass nach dem Auszug vom Junior das Kostenrisiko beim Hauptmieter liegt. Einfach kopfteilig darf das JC nicht. Das JC muss den bestehenden Untermietvertrag anerkennen.
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#15

Beitrag von OLDMEN55 »

Also der Mietzins wurde ja im Untermietvertrag beziffert mit Euro und Cent.
Der Untermietvertrag wurde ja anerkannt, warum sollte er sich jetzt ändern und wie sollte man einen normal denkenden Untermieter von mehr Miete überzeugen?

Wenn ich mal so vorstelle, in den WGs der Studenten fällt einer weg, dann sollen die Anderen mehr bezahlen.

Mal hypotetisch und etwas weit hergeholt. Im 8 Familienhaus zieht eine Familie aus und die anderen sollen mehr bezahlen?

Was mich auch aufregt ist der Umstand ohne vorheriger Benachrichtigung oder der Gleichen. Obwohl kurz vorher die Weiterbewilligung bis JEnde Juni noch nicht zurück gezogen wurde.

Einfach Geld weg, fertig.
Gruss
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Koelsch
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#16

Beitrag von Koelsch »

Dann ist das ja wohl sonnenklar. U-Mietvertrag wurde akzeptiert und an dem ändert sich doch nichts, nur weil eine Person auszieht. Und kürzen ohne vorherige Anhörung geht schon mal gar nicht.
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marsupilami
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#17

Beitrag von marsupilami »

Also Widerspruch.

Begründung:
Ein willkürliche Kürzung der KdU ohne Bescheid und/oder Anhörung ist rechtswidrig.
Ich fordere sofortige Nachzahlung und fortführende Zahlung der KdU in bisheriger Höhe wie im Bescheid vom [Datum einsetzen]

mfg

Ab wann kann das SG eingeschaltet werden, da ja ein wesentlicher Teil der Miete rechtswidrig einbehalten wird?
Erst wenn die Räumungsklage auf dem Tisch liegt oder bereits bevor großartig Mietschulden auflaufen?
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Günter
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#18

Beitrag von Günter »

Widerspruch.

Es existiert ein Mietvertrag zwischen eHB und dem Vermieter über einen Mietzins in Höhe von ........€

Außerdem existiert ein Untermietvertrag mit ...... € über einen Mietzins von .....
und ein Untermietvertrag mit ...... über einen Mietzins von ..... €

Beide Einnahmen wurden als Einkommen auf die KdU angerechnet.

Durch Auszug von ..... fällt ..... € als Einkommen weg, so dass ..... € als KdU verbleiben.

Durch den Auszug von ...... hat sich nix an der durch ..... genutzten Wohnfläche geändert, so dass auch der Untermietvertrag über den Mietzins in Höhe von ..... € unverändert bestehen bleibt.

Außerdem ist die Kürzung ohne Bescheid und ohne Anhörung rechtswidrig..

Ich erwarte die Nachzahlung in Höhe von ...... € bis zum 15. 03. 2017, danach werde ich Klage beim zuständigen SG einreichen.
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marsupilami
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#19

Beitrag von marsupilami »

Günter: Du bist heut' aber großzügig!
Diese präzise Formulierung gibt denen ja Gelegenheit, das Ganze ohne Kommentar auf die Schnelle richtig zu stellen.
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Koelsch
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#20

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#21

Beitrag von OLDMEN55 »

:knutsch:

Vielen Dank für die Antworten und die Aufmunterung.
Da ja die Information des JC nur mündlich vorgetragen wurde, wurde ein Brief mit der Fage warum zu wenig überwiesen wurde. Zart angedeutet wurde schon mal, dass vor sehr kurzer Zeit alles kontrolliert wurde und sich weder bei Einkünfte, Miete oder Untermiete etwas geändert hat. Es wurde ebenso darauf hingewiesen, dass der Untermietverag Gültigkeit hat.
Natürlich wurde dann auch noch darauf hingewiese, dass man doch bitte vor einer Änderung frist und formgerecht informiert werden möchte.

Freitag wurde das schon mal abgegeben. So sollte im laufe der Woche etwas eintrudeln.
Nun muß SB sich mal schriftlich melden.

Es ist immer schön, wenn die Zweifel die ich hatte zersteut werden. :trost:


Die treffende Formulierung von Günter wird dann 1:1 im nächsten Brieflein übernommen.
Danke
Gruss
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#22

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Leute.

Ich habe eine gute bekommen Nachricht: :bravo:

Das fehlende Geld wurde überwiesen. :jumpi:


Das erste Schreiben mit den zarten Hinweisen hat schon ausgereicht.


Vielen Dank für die Unterstützung. :knutsch:
Gruss
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Koelsch
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#23

Beitrag von Koelsch »

:bravo:
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#24

Beitrag von angel6364 »

:Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#25

Beitrag von marsupilami »

Ha! Da geht einem das Herz auf!
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