Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#26

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
specki
Beiträge: 1
Registriert: Di 15. Jan 2019, 15:48

Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#27

Beitrag von specki »

Ich frage noch mal zum besseren Verständnis.
Ich will mit einer Freundin zusammen ziehen. Wir beide bekommen Hartz 4. Wir bilden keine Bedarfsgemeinschaft, keinen Sex, getrennte Konten und getrennte Haushaltsführung.
Können wir eine Wohnung mit 90qm (2 mal die für eine Person zulässigen 45qm) für 754€ (2 mal der bei uns geltende Betrag für 1 Person von 377€) mieten oder nur eine 60qm grosse für 579€?

Danke für eure Antworten

Gruss

specki
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#28

Beitrag von marsupilami »

2 x 45 m² = 90 m² für 2 Personen funktioniert unter ALG II so nicht.

Was evtl. gehen würde: einer mietet diese 90 m² an und legt dann Untermietvertrag vor.
Dieses Anmieten sollte aber außerhalb des ALG-II-Bezuges geschehen, denn sonst zahlt das JC weder den Umzug noch die neue Miete mit dem Argument, dass der Umzug nicht notwendig war.

Die werden auch so schon rumzicken, ob denn der Umzug wirklich notwendig ist.
Das ist nach JC-Ansicht eigentlich nur dann der Fall, wenn die neue Wohnung dann näher am - zukünftigen - Arbeitsplatz ist.

Bleibt also nur die 60 m² Wohnung, wo Ihr noch genügend Spass haben werdet, dem JC zu erklären, dass Ihr keine Bedarfsgemeinschaft seit sondern nur Wohngemeinschaft.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#29

Beitrag von Koelsch »

Seh ich leider so wie Marsu. Wenn ihr gemeinsam eine Wohnung mietet, wird es enorm schwer, klar zu machen, dass ihr keine BG seid.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Wie werden die KDU bei einer WG berechnet

#30

Beitrag von tigerlaw »

Hatte ich auch mal vor Jahren: Mdt (früher mal ein Paar) hatten weiterhin zusammengewohnt; Wohnung war abgebrannt, sie hatten eine neue gemeinsame Wohnung gesucht und gefunden. Wollten keine BG sein.

Ging bis zum Gericht. Klage war erfolgreich. Aber es hieß, dass bei IHR noch ein Funken der alten Liebe zu erkennen war, bei ihm aber nicht mehr. Das hatte dann das Pendel gegen eine BG ausschlagen lassen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“