Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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tigerlaw
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#26

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben:Nachtrag:
Eben auf's Konto geschaut: Müllgebühr ist da!

In voller Höhe, aber auch nicht 1 Cent mehr.
Schwaben halt: "Mit gäbbet nix!" :angst: :angst:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
schimmy
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#27

Beitrag von schimmy »

Geht doch. Da waren sie aber schnell.
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marsupilami
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#28

Beitrag von marsupilami »

Ausnahmsweise.
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Olivia
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#29

Beitrag von Olivia »

Die Mittelverwendung ist nachzuweisen, anderenfalls erfolgt eine Rückforderung.
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marsupilami
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#30

Beitrag von marsupilami »

:kopfkratz: ??
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Koelsch
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#31

Beitrag von Koelsch »

Na, dass Du das Geld auch pflichtschuldigst unter peinlicher Beachtung der Mülltrennung in die Tonne kloppst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#32

Beitrag von marsupilami »

Die Scheine in's Altpapier und die Münzen beim Schrotti verscherbeln?
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Koelsch
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#33

Beitrag von Koelsch »

So in etwa. Denkbar ist aber auch eine vorgeschaltete umweltverträgliche Materialumwandlung, z.B. Papier und Metall in Käse, der dann wieder in ..... :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#34

Beitrag von Olivia »

Die Müllgebühren sind unverzüglich an den Entsorger zu überweisen. Wird dies nicht gemacht, entfällt der Anspruch auch rückwirkend.
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marsupilami
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Re: Unklarer Bescheid wg. Müllgebühren

#35

Beitrag von marsupilami »

Auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

Der Anspruch als solcher besteht und ist durch entsprechende Belege nachgewiesen.
Punkt.

Das Jobcenter darf (den allgemeinen Teil) aus Datenschutzgründen nicht an das Landratsamt direkt überweisen.
Und für die Müllmarke hab ich bereits cash down on the Ladentheke bezahlt.

Das Zahlungsziel des Landratsamtes ist ein großzügiges und läuft erst morgen ab.
So what?
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