Vermieterbescheinigung
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Vermieterbescheinigung
Hallo,
ich hoffe hier schnelle Hilfe zu bekommen.
Kurz zu meinem Fall: es geht um eine Wohnung in einem 6 Parteien Haus, darunter befindet sich ein Gastrobetrieb und eine Diskothek.
In allem wäre die Obergrenze an Miete erreicht.
Jetzt verlangt das JC eine Mietbescheinigung vom Vermieter, indem die Grundmiete und Nebenkosten aufgeschlüsselt werden sollen.
Der Vermieter will dieses aber nicht tun, da er die Grundmiete+NK gesamt als Inklusive angegeben hat.
Bsp. 390€ Grundmiete+NK inkl., Heizungspaschale mit Warmwasser 90€.
Das Haus wurde im 16./17. Jahrhundert gebaut, er will keine NK-Abrechnungen machen (macht er mit allen Mietern so).
Eine NK-Abrechnung ist nicht möglich , da die Zähler fehlen.
Ich bin verzweifelt, habe schon eine "Abfuhr" seitens des JC bekommen (da die Aufschlüsselung fehlte) und muss Dienstag wieder hin.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
LG dancemaeuschen
ich hoffe hier schnelle Hilfe zu bekommen.
Kurz zu meinem Fall: es geht um eine Wohnung in einem 6 Parteien Haus, darunter befindet sich ein Gastrobetrieb und eine Diskothek.
In allem wäre die Obergrenze an Miete erreicht.
Jetzt verlangt das JC eine Mietbescheinigung vom Vermieter, indem die Grundmiete und Nebenkosten aufgeschlüsselt werden sollen.
Der Vermieter will dieses aber nicht tun, da er die Grundmiete+NK gesamt als Inklusive angegeben hat.
Bsp. 390€ Grundmiete+NK inkl., Heizungspaschale mit Warmwasser 90€.
Das Haus wurde im 16./17. Jahrhundert gebaut, er will keine NK-Abrechnungen machen (macht er mit allen Mietern so).
Eine NK-Abrechnung ist nicht möglich , da die Zähler fehlen.
Ich bin verzweifelt, habe schon eine "Abfuhr" seitens des JC bekommen (da die Aufschlüsselung fehlte) und muss Dienstag wieder hin.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
LG dancemaeuschen
- kleinchaos
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Re: Vermieterbescheinigung
Wenn der Vermieter nicht will dann will er nicht und muss er nicht. Allerdings Wasseruhren und Wärmemengenzähler muss er bei 6 Wohnungen. Wenn ihr Mieter es wollt muss er auch Betriebskostenabrechnung machen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Vermieterbescheinigung
Ja aber wie kann ich dem JC gegenüber treten, dass die mir die Wohnung genehmigen?
OHNE Aufschlüsselung der Grundmiete und NK geben die sich nicht zufrieden.
Die anderen Mieter und ich wollen keine jährlichen Abrechnung, deshlab "inklusive".
Brauch ich evtl. eine Bestätigung vom Vermieter, dass er dieses nicht will?
Muss das JC das dann so entgegen nehmen und mir die Wohnung gewähren?
OHNE Aufschlüsselung der Grundmiete und NK geben die sich nicht zufrieden.
Die anderen Mieter und ich wollen keine jährlichen Abrechnung, deshlab "inklusive".
Brauch ich evtl. eine Bestätigung vom Vermieter, dass er dieses nicht will?
Muss das JC das dann so entgegen nehmen und mir die Wohnung gewähren?
- kleinchaos
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Re: Vermieterbescheinigung
Naja, also ich als Mieter würde schon gern wissen was die Grundmiete ist, denn auf der basieren ja dann eventuelle Mieterhöhungen. Wenn er Grundmiete klar ausweist und Nebenkosten als eine Gesamtsumme dann sollte es auch mit dem JC kein Problem geben
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Re: Vermieterbescheinigung
Will er ja aber nicht machen und bekomme ihn auch nicht umgestimmt.
Und ich hätte damit auch kein Problem, die jährliche Abrechnung nicht zu bekommen.
Ist ja auch egal, ob ich sie will oder nicht, oder der Vermieter das will oder nicht.
Mir gehts alleine darum, wie ich dem JC das klar machen kann und die mir die Wohnung trotzallem gewähren?!?!
Und ich hätte damit auch kein Problem, die jährliche Abrechnung nicht zu bekommen.
Ist ja auch egal, ob ich sie will oder nicht, oder der Vermieter das will oder nicht.
Mir gehts alleine darum, wie ich dem JC das klar machen kann und die mir die Wohnung trotzallem gewähren?!?!
Re: Vermieterbescheinigung
In einem solchen Fall gehe ich einfach mal davon aus, dem JC mitteilen, der Vermieter stellt diese Vermieterbescheinigung nicht aus. Es besteht für den Vermieter keinerlei gesetzliche Verpflichtung eine solche Bescheinigung auszustellen und der Mieter hat nun mal keine Möglichkeit, den Vermieter zu etwas zu zwingen, zu dem er nicht verpflichtet ist.
Lies auch mal - http://www.kanzlei-hhs.de/jobcenter-reg ... tenschutz/
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vermieterbescheinigung
Ja gut das weiß ich, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist.
Mir gehts darum, dass der Vermieter die Grundmiete+NK nicht aufschlüsseln will, im Mietvertrag nicht und in der Mieterbescheinigung auch nicht.
Er schreibt: 390€ inkl. (darin enthalten Grundmiete und NK) und Heizkostenpauschale 90€ = 480€ Gesamtmiete.
Dies sieht das JC nicht an.
Mir gehts darum, dass der Vermieter die Grundmiete+NK nicht aufschlüsseln will, im Mietvertrag nicht und in der Mieterbescheinigung auch nicht.
Er schreibt: 390€ inkl. (darin enthalten Grundmiete und NK) und Heizkostenpauschale 90€ = 480€ Gesamtmiete.
Dies sieht das JC nicht an.
- kleinchaos
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Re: Vermieterbescheinigung
Es sind auch All-Inklusiv-Mieten zu übernehmen, solange sie den von der Kommune vorgegebenen Rahmen nicht übersteigen.
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Re: Vermieterbescheinigung
Gibt es dafür Paragrafen, die ich denen um die Ohren schmeissen kann, denn ohne die kommst ja heute nicht mehr weit im JC :-( ?
Die Obergrenze läge bei mir 390€ und wäre somit nicht darüber...und bei den Heizkosten mit Warmwasser sogar noch etwas niedriger.
Die Obergrenze läge bei mir 390€ und wäre somit nicht darüber...und bei den Heizkosten mit Warmwasser sogar noch etwas niedriger.
Re: Vermieterbescheinigung
Nein, die Heizkosten müssen ausgewiesen und per Zähler anchgewiesen werden
http://mietrecht-suedwest.de/die-verein ... zulaessig/
aber Heizkostenverordnung §11 sagt
Ob der Vermieter diese Befreiung hat?
Nach deiner Schilderung wäre der Einbau von WW Zählern vermutlich unwirtschaftlich, aber elektronsche Heizkostenverteiler sdind möglich.
Somit hat das JC recht, ohne HK-Abrechnung ist der Mietvertrag über Pauschalen gesetzwidrig.
PS ihr seid ja schon viel weiter in der Diskussion, ich hing noch bei den Heizkosten.
NK Pauschalen sind hier geregelt http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
http://mietrecht-suedwest.de/die-verein ... zulaessig/
aber Heizkostenverordnung §11 sagt
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__11.htmlin sonstigen Einzelfällen, in denen die nach Landesrecht zuständige Stelle wegen besonderer Umstände von den Anforderungen dieser Verordnung befreit hat, um einen unangemessenen Aufwand oder sonstige unbillige Härten zu vermeiden.
Ob der Vermieter diese Befreiung hat?
Nach deiner Schilderung wäre der Einbau von WW Zählern vermutlich unwirtschaftlich, aber elektronsche Heizkostenverteiler sdind möglich.
Somit hat das JC recht, ohne HK-Abrechnung ist der Mietvertrag über Pauschalen gesetzwidrig.
PS ihr seid ja schon viel weiter in der Diskussion, ich hing noch bei den Heizkosten.
NK Pauschalen sind hier geregelt http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Vermieterbescheinigung
Die Heizungspauschale hat er ja angegeben (90€), aber es geht um die Grundmiete und die laufende mtl. NK (Wassergeld, Kaminkehrer,Kanalgebühr usw.) die er nicht aufschlüsseln will.
Re: Vermieterbescheinigung
Muss er auch nicht. Damit ist der Vertrag gesetzmäßig und das JC muss ihn akzeptieren, wenn die Miete angemessen ist.
Es gibt nur eine Möglichkeit, gib dem JC schriftlich die bekannten Daten und beantrage wegen des Zeitdrucks (der Vermieter hält die Wohnung ja nicht ewig vor, eine sofortige schriftliche Bestätigung, schreib rein, sollte das JC weiterhin die Mietübernahme ablehnen dann bleibt dir nur beim zuständigen SG einen Antrag auf eA zu stellen.
Es gibt nur eine Möglichkeit, gib dem JC schriftlich die bekannten Daten und beantrage wegen des Zeitdrucks (der Vermieter hält die Wohnung ja nicht ewig vor, eine sofortige schriftliche Bestätigung, schreib rein, sollte das JC weiterhin die Mietübernahme ablehnen dann bleibt dir nur beim zuständigen SG einen Antrag auf eA zu stellen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Nebenkostenpauschale
Moin,
dies ist bei mir problemlos anerkannt worden (Auszug Mietvertrag):
Sonnigen Gruß,
Latuda
dies ist bei mir problemlos anerkannt worden (Auszug Mietvertrag):
ok, das Heizkostenproblem hab ich nicht, sondern Ofenheizung und bestelle xxxx kg Brennstoffe nach Kostenübernahmeerklärung des JC ...4. Miethöhe
Die monatliche Kaltmiete (Grundmiete) für die o.g. Wohnung beträgt derzeit 200 Euro.
5. Betriebskosten
Der Mieter zahlt eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 30 Euro pro Monat
Der Mieter zahlt eine Stromkostenpauschale in Höhe von 20 Euro pro Monat
6. Mietzahlungen
Die Gesamtmiete (Kaltmiete plus Betriebskostenpauschalen) beträgt
250 Euro pro Monat
und ist im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats auf die folgende Bankverbindung
einzuzahlen:
Sonnigen Gruß,
Latuda
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Re: Vermieterbescheinigung
Hallo Latuda,
genau das Problem hab ich:
1. Die mtl. Nettomiete beträgt: 390€ inkl. mtl. laufendene NK (will Vermieter nicht aufschlüsseln auf Grundmiete und NK)
2. Die laufenden mtl. Nebenkosten: siehe Nettomiete inkl. (will Vermieter nicht aufschlüsseln)
3. Heizungspauschale mit Warmwasser: 90€
4. Gesamtmiete: 480€
LG
genau das Problem hab ich:
1. Die mtl. Nettomiete beträgt: 390€ inkl. mtl. laufendene NK (will Vermieter nicht aufschlüsseln auf Grundmiete und NK)
2. Die laufenden mtl. Nebenkosten: siehe Nettomiete inkl. (will Vermieter nicht aufschlüsseln)
3. Heizungspauschale mit Warmwasser: 90€
4. Gesamtmiete: 480€
LG
Re: Vermieterbescheinigung
Hi,
mal andersrum: brauchst Du die "Genehmigung" (eher ne Kostenübernahmeerklärung?) des JC für den Umzug?
das wär nur der Fall, wenn Du irgendwelche Kosten für den Umzug erstattet haben willst...
Ich bin einfach so umgezogen (anderes JC zuständig!), die SB kriegte erstmal Schnappatmung und hat dann die Hälfte des Papierstapels für mich wieder weggeräumt;-)
Wenn Du die "Genehmigung" brauchst, bleibt nur, das durchzufechten...
Den Vermieter zwingen kannste nicht.
Wozu braucht das JC die Aufschlüsselung?
Einzig der Strom könnte da Probleme geben, weil aus Regelsatz zu tragen...
Deshalb hab ich den ja auch extra stehen;-)
SG,
Latuda
mal andersrum: brauchst Du die "Genehmigung" (eher ne Kostenübernahmeerklärung?) des JC für den Umzug?
das wär nur der Fall, wenn Du irgendwelche Kosten für den Umzug erstattet haben willst...
Ich bin einfach so umgezogen (anderes JC zuständig!), die SB kriegte erstmal Schnappatmung und hat dann die Hälfte des Papierstapels für mich wieder weggeräumt;-)
Wenn Du die "Genehmigung" brauchst, bleibt nur, das durchzufechten...
Den Vermieter zwingen kannste nicht.
Wozu braucht das JC die Aufschlüsselung?
Einzig der Strom könnte da Probleme geben, weil aus Regelsatz zu tragen...
Deshalb hab ich den ja auch extra stehen;-)
SG,
Latuda
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Re: Vermieterbescheinigung
Ich habe einen Antrag auf Umzug gestellt, mit dem noch nicht unterschrieben (meinerseits) neuen Mietvertrag für die neue Wohnung.
Meine jetztige Lage ist, dass ich mit meiner 10 jährigen Tochter ein Zimmer bezogen habe, bei einem Bekannten.
Dieses jetzige Zimmer, war nur aus der Not heraus vor knapp einem Jahr, da der vorherige Vermieter Eigenbedarf angemeldet hatte.
Das ist dem Amt auch bekannt.
Nun hab ich endlich was günstiges gefunden, was ja eh schon schwer genug ist, Ausreden der Vermieter kennen ja viele zugenüge.
Der Umzug würde genehmigt werden, wenn der Vermieter das siehe oben aufschlüsselt, was er aber nicht tun will.
Das JC stellt sich da quer.
Auch das JC ist dasselbe, da ich im Ort umziehen will.
LG
Meine jetztige Lage ist, dass ich mit meiner 10 jährigen Tochter ein Zimmer bezogen habe, bei einem Bekannten.
Dieses jetzige Zimmer, war nur aus der Not heraus vor knapp einem Jahr, da der vorherige Vermieter Eigenbedarf angemeldet hatte.
Das ist dem Amt auch bekannt.
Nun hab ich endlich was günstiges gefunden, was ja eh schon schwer genug ist, Ausreden der Vermieter kennen ja viele zugenüge.
Der Umzug würde genehmigt werden, wenn der Vermieter das siehe oben aufschlüsselt, was er aber nicht tun will.
Das JC stellt sich da quer.
Auch das JC ist dasselbe, da ich im Ort umziehen will.
LG
- kleinchaos
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Re: Vermieterbescheinigung
Das kann doch für den Vermieter nicht so schwer sein, und er ist dazu sicher auch gesetzlich verpflichtet, eine Grundmiete auszuweisen. Die NK kann er ja gern als Pauschale haben. Aber Grundmiete, ich glaub dazu ist er sogar verpflichtet, wenn er nicht gerade all inclusive macht. Und genau das macht er ja nicht wenn er Heizkosten extra haben will
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Re: Vermieterbescheinigung
Versuch den Umzug selbst zu finanzieren.
Es scheint leider häufiger zu sein, dass JC die Leute ins Verderben treiben als zu helfen.
Und wenn kein Stromzähler vorhanden ist, so mach dir keine Sorgen,
JC kann dann nichts aus der Miete rausrechnen.
Es scheint leider häufiger zu sein, dass JC die Leute ins Verderben treiben als zu helfen.
Und wenn kein Stromzähler vorhanden ist, so mach dir keine Sorgen,
JC kann dann nichts aus der Miete rausrechnen.
Re: Vermieterbescheinigung
Stellt sich also die Frage - Umzugskosten und ggf. Kaution.
Ich würde das dem JC nochmals kurz schriftlich schildern, wie vorstehend dargelegt und unter Fristsetzung Antwort verlangen.
Das würde ich durchaus auch so formulieren:
Ich würde das dem JC nochmals kurz schriftlich schildern, wie vorstehend dargelegt und unter Fristsetzung Antwort verlangen.
Das würde ich durchaus auch so formulieren:
Der Vermieter hat mir mündlich eine eine Frist gesetzt bis zu ........ Sollte ich bis zum (2 Tage vor Ablauf dieser Frist) nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, dass mein Antrag auf Übernahme der Umzugs- und Unterkunftskosten von Ihnen genehmigt ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vermieterbescheinigung
Mit Kind hast du allerdings Dringlichkeitsstufe 1 und könntest vielleicht in Kürze eine bessere Wohnung erhalten.
Hast du einen Antrag beim Wohnungsamt gestellt?
Hast du einen Antrag beim Wohnungsamt gestellt?
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Re: Vermieterbescheinigung
Umzugskosten stelle ich keine...Kaution schon.
Selbst wenn ich jetzt einfach so umziehe, zahlen sie mir nur die Miete, die ich jetzt erhalte und das ist eine Differenz von 133€, die ich nicht selbst zahlen kann.
Ich habe gerade was von einer Bruttokaltmiete) gelesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttokaltmiete
Der Vermieter sagt aber auch, dass er zwei Mieter im Gebäude hat, die auch ALGII beziehen und es bei denen problemlos so angenommen worden ist, also kann er es ja rechtlich scheinbar doch machen?
Nur finde ich kein Gesetz dafür und den Vermieter nochmal fragen (ist eh schon genervt) will ich auch nicht, wird mir schon alles ziemlich unangenehm.
Ich muss Dienstag selber vorsprechen im JC (Termin).
LG
Selbst wenn ich jetzt einfach so umziehe, zahlen sie mir nur die Miete, die ich jetzt erhalte und das ist eine Differenz von 133€, die ich nicht selbst zahlen kann.
Ich habe gerade was von einer Bruttokaltmiete) gelesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttokaltmiete
Der Vermieter sagt aber auch, dass er zwei Mieter im Gebäude hat, die auch ALGII beziehen und es bei denen problemlos so angenommen worden ist, also kann er es ja rechtlich scheinbar doch machen?
Nur finde ich kein Gesetz dafür und den Vermieter nochmal fragen (ist eh schon genervt) will ich auch nicht, wird mir schon alles ziemlich unangenehm.
Ich muss Dienstag selber vorsprechen im JC (Termin).
LG
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Re: Vermieterbescheinigung
Hallo Blitzdodel,
ja habe ich gemacht, allerdings ist der Wohnungsmarkt sowas von schlecht, Warteliste und mir läuft die Zeit davon.
Davon ab, will ich diese Wohnung ;-)
ja habe ich gemacht, allerdings ist der Wohnungsmarkt sowas von schlecht, Warteliste und mir läuft die Zeit davon.
Davon ab, will ich diese Wohnung ;-)
Re: Vermieterbescheinigung
Der Umzug ist definitiv notwendig, im Zweifel "schmeißt Dich Dein Bekannter einfach raus". Dann hat JC auf jeden Fall die neue Miete zu zahlen, wenn die angemessen ist. Gleiches gilt für Kaution.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Vermieterbescheinigung
Wenn da laut Vermieter bereits 2 ALG-Leistungsbezieher wohnen, deren Mieten so vom JC akzeptiert werden, sollte es für das JC doch nur eine Fingerübung sein, das nachzuprüfen und dann auch bei Dir zu genehmigen.
Die brauchen ihre "Kunden" doch nur nach der Adresse rauszufiltern.
Das geht.
Die brauchen ihre "Kunden" doch nur nach der Adresse rauszufiltern.
Das geht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Vermieterbescheinigung
Wenn du mit der Unterschrift noch bis Dienstag warten kannst,
so gib dem JC noch eine Möglichkeit zuzustimmen.
Ansonsten gibt es einen Aufstand,
werden jetzt schon Kinder wegen blökenden SB obdachlos?
so gib dem JC noch eine Möglichkeit zuzustimmen.
Ansonsten gibt es einen Aufstand,
werden jetzt schon Kinder wegen blökenden SB obdachlos?