Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#26

Beitrag von marsupilami »

:verlegen: Scheibenhonig.

Selber verrechnet.
Fehler gefunden, deren Rechnung bzw. Zahlung stimmt.
Also wg. dem einen Euro.

Aber die gesamte Vorgehensweise ist mir zu doof.
Das will ich ge- und erklärt haben.
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schimmy
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#27

Beitrag von schimmy »

Widerspruch einlegen auf jedenfall.

Hinfahren zum Jobcenter würde ich mir an deiner Stelle schenken, mach es Schriftlich!
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angel6364
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#28

Beitrag von angel6364 »

marsupilami hat geschrieben: Noch einfacher wäre natürlich, dieses NK-Guthaben auf einen Schlag zurück zu verlangen.
Punkt. Aus! Basta! Amen!
Hol' ma' noch 'ne Flasch' Bier!
Feddich!
So hab ich Überzahlungen mit meinem früheren Leistungs-SB geregelt (ohne Bier allerdings ...).
Da bin ich immer hin und hab einen formlosen Wisch aufgesetzt, dass er die gesamte Überzahlung bei der nächsten Alg II-Zahlung abziehen soll. Es handelte sich ja immer um real vorhandene Summen, z. B. KG- oder Bafögnachzahlungen, also ging mir ja nix verloren.
Er war zufrieden, das Thema vom Tisch zu haben, und ich hatte ein Kuddelmuddel weniger und einen wohlwollenden Leistungs-SB.
Hach, was vermiss ich den Bub!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#29

Beitrag von marsupilami »

Genau!
Ich muss jetzt 9,158415841584158 Monate lang aufpassen, was genau mir von den Leistungen abgezogen bzw. verrechnet wird.

Andererseits: wenn ich die jetzt dazu verdonnere, alles bisherige rückgängig zu machen und dann das Ganze nochmal von vorne aber eben auf 1mal oder von mir aus auch 2mal ....

Oh, Gott!Oh, Gott!Oh, Gott!
Das wird ein Kuddelmuddel!
Ich darf gar nicht weiterdenken.

Das kriegen die nie auf die Reihe!
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Koelsch
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#30

Beitrag von Koelsch »

Also würdest Du einen unschätzbar wertvollen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung leisten :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#31

Beitrag von schimmy »

Neun Monate Rückzahlung, da musst du aufpassen wie ein Lux,das es alles richtig läuft.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#32

Beitrag von tigerlaw »

"Neun Monate"? - Da kann Gutes oder nicht so Gutes rauskommen! ... :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#33

Beitrag von marsupilami »

@ schimmy: ich vermute, Du meinst das Tier aus der Familie der Katzen, also den Luchs.

Und nicht die Einheit der Beleuchtungsstärke.


Oder gar sowas .... ähhhhh ..... Frivoles:
https://www.google.com/search?q=Lux&tbm ... 88&bih=901


Oder doch die Seife?
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Olivia
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#34

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Die € 41,40 sind schon mal klar rechtswidrig, allein wegen des € 1,00 ist also Widerspruch gerechtfertigt. Wichtig dabei, die Briefsmarke unbedingt einzeln gegen Quittung bei der Post kaufen, am besten auch noch 2 Umschläge. Denn der Widerspruch geht natürlich erfolgreich durch - und dann machst Du die Kosten der Rechtsverfolgung, also 2-mal € 0,70 Briefsmarke und Umschlag(1-mal für Widerspruch, 1-mal für Kosten der Rechtsverfolgung) geltend.

Grob geschätzter Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung und Beantwortung und Überweisung der beiden Sachen: € 100,00 -150,00 :bravo:
Im Rechtskreis SGB II kommt es auf jeden einzelnen Cent an. Wenn die Verwaltung versucht, Hilfebedürftige zu "behumsen", kann aus deren Inanspruchnahme von Rechten kein Nachteil erwachsen. Kosten dürfen da keine Rolle spielen.

Die Verwaltung sollte sich für den unverständlichen Bescheid entschuldigen. Eine Beschwerde können sie als kostenlose Wirtschaftsberatung betrachten. Würde so etwas separat in Auftrag gegeben, entstünden noch viel höhere Kosten dafür.
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Koelsch
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#35

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben:
Die Verwaltung sollte sich für den unverständlichen Bescheid entschuldigen.
:lachen1: :totlach: :lachen1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#36

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:
Olivia hat geschrieben:
Die Verwaltung sollte sich für den unverständlichen Bescheid entschuldigen.
:lachen1: :totlach: :lachen1:

:lachen1: :lachen1: :lachen1: :totlach: :totlach: :totlach: :totlach:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#37

Beitrag von Olivia »

:verlegen: :verlegen:

Das wird wohl nie passieren, wenn ich hier derartiges Gelächter ernte...
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Pegasus
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#38

Beitrag von Pegasus »

Tja Olivia Du denkst doch nicht wirklich das das was Du forderst je passiert?

Edit: Ha gesucht - gefunden---> Guckst Du hier...... da ist nun doch eine von Dir geforderte Entschuldigung....... :8:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#39

Beitrag von marsupilami »

Ich war ja gestern morgen ganz früh dort.
Also kurz nach 08:00.

Ich hatte mir ein paar Fragen aufgeschrieben und versucht ein paar Antworten zu bekommen.
2016_05_03 Fragen zu den Bescheiden vom 21_04_2016.doc
Die weitere Vorgehensweise ist die, dass "nach oben" weitergegeben wird, dass ich den Restbetrag auf einen Schlag zurückzahlen will bzw. angerechnet bekomme.
Die Klein-Klein-Kleckerei hab ich als unnötig dargestellt, da ich ja den Betrag aufhebe und nicht ausgebe, weil ich ja weiß, dass ich den melden und zurückzahlen muß.

O-Ton: da sind sie aber der Einzige!

Juhu!
Ich wusste es!

Ich bin einzigartig!
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#40

Beitrag von Koelsch »

1.4 man hätte nicht nachfragen können sondern müssen, das gehört m.E. zum pflichtgemäßen Ermessen.

Also ist der Bescheid rechtswidrig wg. Ermessensfehler bzw. Nichtausübung des Ermessens

Schaun mer mal, wie die sich rauswinden.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#41

Beitrag von marsupilami »

Ich überlege gerade, was passiert, wen ich Widerspruch einlege.

Denn ich hab ja schon angeleiert, dass der Rest jetzt im Juni verrechnet wird.

Wenn ich aber Widerspruch einlege, wird dieses Prozedere wahrscheinlich gestoppt werden und ich hab den S..... noch monatelang an der Backe.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#42

Beitrag von Koelsch »

Im Zweifel erst mal "auf den letzte Drücker" fristwahrend einlegen. Dann kannst Du immer noch zurückziehen, wenn die das ordentlich in Deinem Sinne regeln.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#43

Beitrag von marsupilami »

Gute Idee.
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#44

Beitrag von marsupilami »

Ha!
Ich muss ja noch widersprechen!

Widerspruch gegen Ihre Bescheide vom 21.04.2016 Aufhebung/Erstattung/Aufrechnung
bzw. Änderungsbescheid, eingegangen am 23.04. und 26.04.2016


Sehr geehrte(r) Frau/Herr SB,

 
mein Rückzahlungspflicht des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung 2014 stelle ich nicht in Frage!

Trotzdem lege ich gegen die oben benannten Bescheide Widerspruch ein.

Begründung:

1) Es ist mir völlig unverständlich, warum es für eine einfach Rückzahlung zweier Bescheide bedarf, die zudem offenbar am selben Tage erstellt wurden, aber mit einem Zeitunterschied von 3 Tagen bei mir eingetroffen sind!

2) Es ist mir nicht gelungen, nachzuvollziehen, wie die Rückzahlung des Guthabens im einzelnen durchgeführt werden soll.
Eine Aufrechnung mit 10 % vom Regelsatz – der nichts mit den KdU zu tun hat – halte ich aus meiner Sicht für rechtlich bedenklich.

Warum ist es nicht möglich, entweder mir eine Bankverbindung zu benennen, auf die ich unter Nennung eines Aktenzeichens das Guthaben einzahlen kann, oder – wie in der Vergangenheit praktiziert – die KdU für einen oder 2 Monate um entsprechende Beträge zu kürzen.
Ich bitte um eine verständliche Erläuterung.

3) Unter Punkt 3 „Einziehung“ auf Seite 2 des Bescheides vom 21.04.2016 Aufhebung/Erstattung und Aufrechnung geben Sie an „Ermessen ausgeübt zu haben.“ mit der Begründung“Es wurden weder im Leistungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, die gegen eine Aufrechnung sprechen würden.


Diese Begründung ist in meinen Augen eine glatte Lüge, denn ich wurde nicht gefragt und konnte somit keine Gründe vortragen. Zu was auch immer.

Somit entspricht auch der erste Teil – die Behauptung „Ermessen ausgeübt zu haben“ - nicht der Wahrheit.


Ich hatte den zurückzuzahlenden Betrag extra „aufbewahrt“ im Bewußtsein der Rückzahlungspflicht, um ihn bei Eintreffen Ihrer Forderung auf einen Schlag zurückzuzahlen und um damit diesen Vorgang zügig zu beenden.

Sie hingegen muten mir eine monatelange Kleckerei über die Kürzung des Regelsatzes zu.

Hier wurde nach Gutsherrenart über meine Kopf hinweg entschieden, wie und wann die Rückzahlung zu geschehen hat.
Dies hat nichts, aber auch gar nichts mit „Ermessen ausüben“ zu tun!

Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einen Bescheid zukommen lassen, der den Vorgaben des § 33 SGB X entspricht, was die Klarheit dieser Bescheide anbelangt und die „Ausübung von Ermessen“ wirklich erkennen läßt.


mfg
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kleinchaos
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#45

Beitrag von kleinchaos »

:Daumenhoch:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#46

Beitrag von Koelsch »

Sehr schön :bravo: - bin geschpannt.

Und nicht drängeln, jetzt muss JC Hirn einschalten ...... und wo war er noch mal der Schalter ........ ich meine er wäre hier gewesen, aber da isser nich .... vielleicht da ....... oder ich frag mal den Kollegen der gerade in Urlaub is :1:
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#47

Beitrag von Günter »

Schönet Ding :lachen1: :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#48

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Das kann so raus?

Das hab ich in gerade mal 'ner Viertelstunde "hingeschmiert".

Da muss doch was zu meckern sein!
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#49

Beitrag von Koelsch »

Näää :baeh: ich such doch jetztele nicht das eventuell fehlende Komma. Soll JC suchen, dann haben die doch schon mal 'nen Grund, den Widerspruch als unbegründet zurück zu weisen: Widerspruch ist unvollständig, daher zurückzuweisen. :5:
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marsupilami
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Re: Bescheid zur NK-Abrechnung korrekt?

#50

Beitrag von marsupilami »

Ha!
Selber noch was gefunden.
Kleine Änderung bzw. Zusatz:
...warum es für eine einfach Rückzahlung zweier Bescheide mit insgesamt 14 Seiten bedarf,
Gut, ich weiß, dass das "relativ" harmlos ist.
Aber trotzdem.
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