Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier und wusste deshalb nicht, ob das Thema zu "U25" oder "Kosten der Unterkunft" gehört.
Ich bin 22 Jahre jung und wohne nähe Düsseldorf. Nach dem Tod meiner Eltern musste ich erstmal die Wohnung übernehmen. Leider sah die Wohnungssituation nicht sehr toll aus (die Vermieter sehen nur jung+Jobcenter). Bisher konnte ich 610 Euro hohe Miete nur durch meine Waisenrente bezahlen.
Nun hab ich eine neue Wohnung gefunden aber der Mietvertrag ab 09/16 und die Wohnung würde (wenn ich jetzt kündige) noch bis zum 10/16 laufen. Heute war ich beim Jobcenter um die Mietbescheinigung abzugeben und um eine Lösung für die überschneidende Zeit zu finden. Man hat mir gesagt das nur für eine Wohnung die Miete bezahlt wird und auch die Möglichkeit für ein Darlehen wurde abgelehnt.
Hat jemand eine Idee oder einen guten Ratschlag für das Problem?
4Gruß
PK0001
Das Problem mit der Doppelmiete...
Re: Das Problem mit der Doppelmiete...
bei uns im Forum
Ich hab das mal hier zu den Unterkunftskosten verschoben, denn die Problematik hat mit U25 in deinem Fall wohl nichts zu tun.
Im Prinzip hat das JC Recht, Doppelmiete nur, wenn es "überhaupt nicht anders geht."
JC geht eigentlich immer davon aus, angemessene Wohnungen gibt es massenweise, persönliche Gründe, die es schwer machen, existieren für's JC nicht.
Aber wie das beim JC eigentlich immer so ist - es kommen sofort Fragen über Fragen.
Ich hab das mal hier zu den Unterkunftskosten verschoben, denn die Problematik hat mit U25 in deinem Fall wohl nichts zu tun.
Im Prinzip hat das JC Recht, Doppelmiete nur, wenn es "überhaupt nicht anders geht."
JC geht eigentlich immer davon aus, angemessene Wohnungen gibt es massenweise, persönliche Gründe, die es schwer machen, existieren für's JC nicht.
Aber wie das beim JC eigentlich immer so ist - es kommen sofort Fragen über Fragen.
- Seit wann beziehst Du ALG II?
- Wann hast Du die Wohnung der Eltern allein übernommen?
- Hat Dich das JC mal zur Kostensenkung aufgefordert, also dazu, Dir 'ne günstigere Wohnung zu suchen?
- Wenn ja, wann war das?
- Kannst Du mal Deinen JC Bescheid mit Angabe der Waisenrente (nur den Berechnungsbogen, ohne persönliche Angaben) hier hoch laden (Beschreibung wie das geht hier: http://alg-ratgeber.de/rund-um-forum-pc ... t5960.html)
Ich habe nämlich den leisen Verdacht dass und da vielleicht der ein oder andere Fehler auffallen könnte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Das Problem mit der Doppelmiete...
1. Also ich selber beziehe ALG 2 seit 2014
2. Die Wohnung hab ich "Offiziell" Juni 2014 übernommen als meine Mutter starb (aber sie war schon in der Geriatrie)
3. Ja ca. 4 Monate nachdem ich diese übernommen habe.
4.----^
5. Ich hoffe das war gemeint:
2. Die Wohnung hab ich "Offiziell" Juni 2014 übernommen als meine Mutter starb (aber sie war schon in der Geriatrie)
3. Ja ca. 4 Monate nachdem ich diese übernommen habe.
4.----^
5. Ich hoffe das war gemeint:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Das Problem mit der Doppelmiete...
OK, der Bescheid erscheint mir so in Ordnung. Waisenrente sehe ich da aber nicht. Die dürfte aber an den Zahlen kaum was ändern, denn die wird bis auf € 30 angerechnet.
Das Blöde an Deiner Situation ist, Du hast bisher die zu hohe Miete gestemmt und JC wird eben sagen, dann kannst Du auch noch länger stemmen, bis es Dir gelingt eine angemessene Wohnung ohne Doppelmiete zu finden. Ich hab ehrlich gesagt wenig Hoffnung, dass Du das JC zur Doppelmiete überreden kannst. Allenfalls eben ein Darlehen, das solltest Du dann aber sofort schriftlich beantragen.
Das Blöde an Deiner Situation ist, Du hast bisher die zu hohe Miete gestemmt und JC wird eben sagen, dann kannst Du auch noch länger stemmen, bis es Dir gelingt eine angemessene Wohnung ohne Doppelmiete zu finden. Ich hab ehrlich gesagt wenig Hoffnung, dass Du das JC zur Doppelmiete überreden kannst. Allenfalls eben ein Darlehen, das solltest Du dann aber sofort schriftlich beantragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Das Problem mit der Doppelmiete...
Wie PK0001 oben schon geschrieben hat wurde ihr ja schon ein Darlehen verweigert.
(Man hat mir gesagt das nur für eine Wohnung die Miete bezahlt wird und auch die Möglichkeit für ein Darlehen wurde abgelehnt. )
(Man hat mir gesagt das nur für eine Wohnung die Miete bezahlt wird und auch die Möglichkeit für ein Darlehen wurde abgelehnt. )
Re: Das Problem mit der Doppelmiete...
Erstmal vielen Dank
Würde ich weiterhin Waisenrente bekommen, wäre es vlt sogar machbar. Aber die läuft ende des Monats aus.
Gut dann muss ich eine andere Lösung finden
Würde ich weiterhin Waisenrente bekommen, wäre es vlt sogar machbar. Aber die läuft ende des Monats aus.
Gut dann muss ich eine andere Lösung finden
Re: Das Problem mit der Doppelmiete...
@PK0001... Versuche ruhig nochmal den Weg über das Darlehen es Schriftlich heim Jobcenter zu beantragen.