schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#1

Beitrag von Koelsch »

Bitte gründlich lesen und Argumente sammeln, warum das Teil alles ist, nur nicht schlüssig.

Auffällig schon der Dateiname, daraus kann man schließen, es gibt auch noch eine für die Öffentlichkeit "ungeeignete" Version.

Die Vorgängerversion war von EMPIRICA mit deutlich höheren Angemessenheitsgrenzen. EMPIRICA stützte sich dabei ausschließlich auf Angebotsmieten
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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marsupilami
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#2

Beitrag von marsupilami »

Auf die Schnelle:
Das ist doch eine Präsentation.
Und zwar eine, die einen Vortrag begleitet.
Da fehlen eine ganze Menge Detail-Angaben, Erklärungen, ....

Ich würde mich nicht wundern, wenn es da "drill-down-Folien" gibt, also einfach Folien, die in der Original-Präsentation vorhanden sind, aber eben bei anderem Publikum einfach ausgeblendet werden.
Und in diesen ausgeblendeten Folien werden Details aufgeführt, bestimmte Dinge näher erläutert, ....



Auf die Schnelle:
Folie/Seite 4: nach welchen Kriterien wurden diese Vergleichsräume aufgeteilt bzw. zusammengefaßt?

Folie/Seite 13, Punkt 3: die Formulierung läßt darauf schließen, dass hier zu den nicht "öffentlich" ausgeschriebenen Wohnungen ein "Zuschlag" zugegeben wurde. Wie hoch ist der? Woran bemißt sich dieser?
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Olivia
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#3

Beitrag von Olivia »

Das Konfidenzintervall könnte bei 90 oder 95% sein. Möglicherweise wurden ein, zwei Billigangebote knapp unterhalb der Cut-Off-Schwelle des gewählten Konfidenzintervalls mit eingeschlossen, die die bisherigen Mietwerte verzerren.
Die Werte beschreiben die prozentualen Anteile der Angebotsmieten (AM; z. B. aus Zeitungen, Internetportalen, etc.) bzw. Neuvertragsmieten.
Die Auswertung von Angeboten in Internetportalen soll reichen? Wer sagt, dass dort nicht zum Zeitpunkt der Erhebung auch falsche Angebote drin waren? Zum Beispiel einige Ausreisser nach unten. Sowas soll öfters vorkommen, zum Beispiel Lockangebote durch Maklerfirmen, die Betrug planen. Oder falsche Angebote durch eine Partnerfirma der Datenerheber, um die Mieten nach unten zu drücken.
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Pegasus
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#4

Beitrag von Pegasus »

Unsere Wohung haben wir auch online gefunden. Da wra die Nettomiete mit 270 EUR angegeben. Beim Abschluss des Mietvertrages waren es dann 300,- EUR. Meine Vermutung: Gartennutzung ist mit extra Vertrag geregelt und kostenlos .
Diese 30 Euro sind genau der Betrag den hier etliche andre Mieter für ein bischen Grünfläche zahlen.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#5

Beitrag von Koelsch »

Durchaus interessant - Immowelt hat den von Rödl & Partner "festgestellten" deutlichen Rückgang bei den Mietpreisen wohl verschlafen :unschuld:

Bild


Auch diese Dödels haben davon nix mitbekommen :motzki:

http://www.radioerft.de/erft/re/1342068 ... erft-kreis

Und auch die Schlafmützen bei der Kreissparkasse haben es nicht mitbekommen :motzki:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 1224,d.bGg

Bild
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kleinchaos
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#6

Beitrag von kleinchaos »

Die sind also alle doof. Bis auf die Supergutachtenfirma. Die genau das getan hat was die Kommune vorgegeben hat. Wider besseren Wissens. Denn die Daten sind ja im Internet schnell für jeden abrufbar.
Das nennt man Betrug. Sozialleistungsbetrug in tausendfachem Falle. Leider wird es bis auf die richterliche Zerpflückung des Konzeptes keine weiteren Konsequenzen haben
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Koelsch
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#7

Beitrag von Koelsch »

Verstehe ich Blatt 6 des Konzepts richtig?

Wenn ich mal von Pulheim (Region E) ausgehe, wurden zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten herangezogen:

1.686 Datensätze, davon
1.207 = 71,6% KdU Daten des JobCenters und des Sozialamts aber nur
0.106 = 06,3% Angebotsmieten

Das heißt doch, wir weisen die Höhe der angemessenen Miete durch angemessene Bestandsmieten nach. Ist das nicht der klassische Zirkelschluss? :4:
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#8

Beitrag von Olivia »

Zu einer Bestandsmiete werden kaum noch Wohnungen (weiter-)vermietet!!!
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marsupilami
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#9

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben:Verstehe ich Blatt 6 des Konzepts richtig?

Wenn ich mal von Pulheim (Region E) ausgehe, wurden zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten herangezogen:

1.686 Datensätze, davon
1.207 = 71,6% KdU Daten des JobCenters und des Sozialamts aber nur
0.106 = 06,3% Angebotsmieten

Das heißt doch, wir weisen die Höhe der angemessenen Miete durch angemessene Bestandsmieten nach. Ist das nicht der klassische Zirkelschluss? :4:
Ja und?

Dann wird halt die Anzahl der Iterationen hochgesetzt und alle sind vollbeschäftigt mit Neuberechnung!
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#10

Beitrag von kleinchaos »

Genau, dieser Zirkelschluss darf nicht sein. Sagt das BSG ganz klar.
Es müssen Wohnungen zu den von der Kommune vorgegebenen Zahlen anmietbar sein. Es hilft also auch nix solche Wohnungen zwar zu finden, die vom Preis angemessen sind, sie müssen auch für ALG2-Bezieher anmietbar sein, der Vermieter muss diese Klientel auch wollen.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#11

Beitrag von Koelsch »

Gegen die auf Grund dieses tollen Konzepts erhaltene Kostensenkungsaufforderung wurde lapidarer Widerspruch eingelegt.

Derzeit bin ich noch am Grübeln:

Sollte man nicht vielleicht jetzt schon gegen das Konzept als solches Feststellungsklage beim SG einreichen?
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#12

Beitrag von marsupilami »

Das wird vermutlich eine Weile dauern, bis das SG dann zu einem Schluß kommt.

Und solange müsste JC die bisherigen Kostentragen.

Es wäre also Zeit gewonnen.


Wenn der/die Deliquent parallel dazu auf Wohnungssuche geht und vor allem dokumentiert, dass trotz Konzept nix zu finden ist ....
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#13

Beitrag von Koelsch »

Er sucht, das ist klar.

Ich denke auch, man spart evtl. Zeit. Das "normale" Vorgehen wäre ja, abwarten bis JC KdU kürzt, dann Klage "ich hab gesucht wie ein Wilder" aber nix gefunden. Und im Rahmen dieser Klage dann eben "das ganz Konzept" ist ja nicht schlüssig sondern für die Tonne.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#14

Beitrag von Koelsch »

Alles nicht so einfach:

Wenn wir jetzt Feststellungsklage einreichen, nehmen wir dem JC/Kreis nicht dadurch die Chance, dann später, wenn tatsächlich euch eine Kostensenkung erfolgt ist, einfach mittem Kopp zu nicken und zu sagen: OK, bevor Du unser schlüssiges Konzept zerrupfst, glauben wir Dir einfach mal, dass Du keine Wohnung gefunden hast und zahlen weiter.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#15

Beitrag von kleinchaos »

Keine Ahnung. Denn ihr müsst ja eure Wohnungssuche dokumentieren, zumindest dass ihr nix gefunden habt. Ob nun mit oder ohne Schlüssigkeit muss in dem Fall die KdU weitergezahlt werden
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#16

Beitrag von marsupilami »

Ist denn schon eine akute Kostensenkungsaufforderung da?
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#17

Beitrag von Koelsch »

Ja, die liegt vor
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#18

Beitrag von marsupilami »

Dann Widerspruch und Klage.
Immer schön auf den letzten Drücker.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#19

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch gegen die Kostensenkungsaufforderung ist raus, mit blablabla Begründung, da JC ohnehin erklären wird, dagegen ist kein Widerspruch möglich. Da kann man also Tinte sparen.

Habe die Sache gestern noch mit dem zur Kostensenkung Aufgeforderten besprochen. Er meint, und ich halte das für gangbar, gleich den dicken hammer raus, Feststellungsklage einreichen "das Konzept ist alles, nur nicht schlüssig". Dann hat man das schon mal am Laufen, ob SG diese Klage für zulässig hält, ist ja auch noch nicht gesagt.

Wenn dann in einem halben Jahr tatsächlich nur noch "angemessen" gezahlt wird, dann natürlich sofort Widerspruch mit Nachweis "ich hab gesucht wie bekloppt, aber nix gefunden". Der wird auch abgelehnt (alles andere wäre ein Wunder) und dann kann man immer noch mit dem JC sprechen: "In der jetzt fälligen Klage wird natürlich erneut gegen das schlüssige Konzept vorgegangen. Vielleicht ist es Euch ja lieber, wenn man das unangetastet lässt :unschuld: .
Dann müsste ich die ja schon laufende Klage natürlich zurückziehen, da ich ja nicht mehr beschwert bin, mir also dann die Klageberechtigung fehlt. :unschuld: :zwinker: "
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#20

Beitrag von marsupilami »

Das von Dir skizzierte Konzept klingt schlüssig.

Doch, wäre ich betroffen, würd' ich das so durchziehen.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#21

Beitrag von Günter »

Scheint ein gangbarer Weg zu sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#22

Beitrag von Koelsch »

Ich werde das noch ein wenig "aufbohren, aber im Großen und Ganzen soll es so aussehen. Bitte kräftig meckern
Klage schlüssiges Konzept.doc
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#23

Beitrag von Koelsch »

Schon ein wenig geändert - neuer Punkt 6 eingefügt und am Schluss Pkt. 7 etwas ausgeschmückt
Klage schlüssiges Konzept_1.1.doc
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht

#24

Beitrag von marsupilami »

Ich hab da mal reingekukkt.
2016_07_30 Klage schlüssiges Konzept_1_1 V_m.docx
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#25

Beitrag von kleinchaos »

liest sich klar und schlüssig
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