KdU - Mietminderung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU - Mietminderung

#51

Beitrag von Koelsch »

Darlehensverträge mit Privatpersonen sind normal. Es sollte aber ein Vertrag sein, der einem "Fremdvergleich" stand hält, also sollten klare Tilgungsregeln festgelegt sein, die natürlich "günstig" sein können. Ebenso sollte eine Zinsvereinbarung enthalten sein. Hier ist zu beachten, dass der Darlehensgeber diese Zinsen als Kapitaleinkünfte zu versteuern hat, andererseits aber zahlt das JC diese Zinsen. Dies aber nur in einem Rahmen, der den angemessenen Unterkunftskosten bei einer Mietwohnung entspricht.

Also zahlt das JC:
Zinsen + kalte Bewtriebskosten des Hauses bis maximal örtlich angemessene Bruttokaltmiete.
Zusätzlich zahlt das JC Heizkosten. Auch hier aber gibt es eine "Deckelung"

Schau in den Heizkostenspiegel http://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/ ... 14-web.pdf

Dort guckst Du nach Deiner Beheizungsart und Hausgröße. Bei Ölheizung und "kleinem" Häuschen findest Du in der rechten Spalte
€ 19,70 x 50 m² angemessene Wohnungsagröße = € 985,00 maximal Heizkosten pro Jahr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

Re: KdU - Mietminderung

#52

Beitrag von Hope4too »

Moin Moin,
nach nun fast 5 Monaten mag ich mich nochmals hier melden.
Es hat sich doch alles sehr in die Länge gezogen, jedoch fand im Dezember endlich die Grundbuchumschreibung statt!
Der Hauskauf hat geklappt!!! :-)
Nochmals ganz lieben Dank an alle, die sich hier meinen Fragen / Problemen bzgl. Mietminderung und Hauskauf angenommen haben, insbesondere -da herausragend!- meinen allerbesten Dank an tigerlaw!!! Jawohl! :-)
Gute Grüße :-) Hope4too
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU - Mietminderung

#53

Beitrag von Koelsch »

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch, dass es geklappt hat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: KdU - Mietminderung

#54

Beitrag von tigerlaw »

Hope4too hat geschrieben:Moin Moin,
(...)
Nochmals ganz lieben Dank an alle, die sich hier meinen Fragen / Problemen bzgl. Mietminderung und Hauskauf angenommen haben, insbesondere -da herausragend!- meinen allerbesten Dank an tigerlaw!!! Jawohl! :-)
Gute Grüße :-) Hope4too
:verlegen: :verlegen: :verlegen:

Trotzdem danke für das Lob!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

Re: KdU - Mietminderung

#55

Beitrag von Hope4too »

Na sowas! ;-)
Da dachte ich, zumindest für den Moment sei zwischen JC + mir alles geklärt, da flattert mir heute Mittag ein Schreiben "Anhörung zu einer Überzahlung" herein..... Ich sehe das zwar recht gelassen, würde aber gerne mit euch ein, zwei Punkte klären - und dabei schlauer werden :-D

1.
Im Bewilligungszeitraum (01.05.-31.10.16) hatte ich für 3 Monate eine Mietminderung durchgeführt, und diese dem JC auch angezeigt. Also wurden mir die KdU exakt um diesen Mietminderungsbetrag gekürzt – allerdings nicht für den ersten dieser drei Monate! Es erfolgte keine Verrechnung dieses zu viel gezahlten Betrages! Dann habe ich meine abschließende EKS samt Anlagen abgegeben. Daraufhin erhielt ich Ende Dezember einen neuen Bescheid, mit dem Hinweis: "Ihr Leistungsanspruch wurde auf der Grundlage Ihrer eingereichten abschließenden Anlage EKS endgültig festgesetzt". Auch in diesem "endgültigen" Bescheid wurde die Überzahlung der KdU nicht berücksichtigt!
Jetzt, zwei Wochen darauf, erhalte ich das Schreiben "Anhörung zu einer Überzahlung", und soll diesen Betrag zurückzahlen....... Ich denke mir zwar "Fair enough", andererseits würde ich zu gerne wissen, ob der JC so etwas nach einem "endgültigen" Bescheid überhaupt noch machen darf?!?

2.
Nebst diesem Betrag soll ich an den JC u.a. auch Euro 44,49 zahlen. Dies ist eine Steuererstattung, und ich befürchte nun, sie wird als Einkommen angerechnet..... Ich hatte den Betrag in meiner EKS nicht als Einkommen eingetragen, wohl aber Auszüge beigefügt, aus denen die Erstattung klar ersichtlich war. Auch hier dieselbe Frage: Darf der JC diesen Betrag einfordern, nachdem ich doch bereits den "endgültigen" Bescheid erhalten habe??
Abgesehen davon, sind die Euro 44,49 in einem Monat zugeflossen, in dem ich lt. abschließender EKS ein kleines Minus erwirtschaftet hatte.... JC verrechnet den Betrag aber nicht mit dem Minus........

All dies ist jetzt zwar nicht so extrem wichtig, doch wie erwähnt, so würde ich gerne etwa schlauer werden ;-)
Bin dankbar für euer Input!

:-) Hope4too
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU - Mietminderung

#56

Beitrag von Koelsch »

Du hast ja jetzt eine Anhörung bekommen - und nach dem Egebnis der Anhörung kann und wird das JC dann den endgültigen Beascheid ändern. Der ist ja, wenn er Ende Dezember kam, nicht mal bestandskräftig geworden. Das wäre aber auch kein Argument, wenn sich die Zahlen zu Deinen Ungunsten geändert haben und das JC das nachträglich "bemerkt", dann dürfen die recht lange noch ändern. (Ich meine 4 Jahre)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22293
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: KdU - Mietminderung

#57

Beitrag von Olivia »

Bin gespannt auf die Antworten. Ich werfe meine Steuererstattungen auch immer in die EKS mit rein. Bisher ist das so durchgegangen.
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

Re: KdU - Mietminderung

#58

Beitrag von Hope4too »

....und schon bin ich schlauer: "endgültig" bedeutet eben nicht "endgültig"! ;-) ....ganz so, wie befürchtet!
Danke für die Info, "Koelsch" :-)
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: KdU - Mietminderung

#59

Beitrag von tigerlaw »

Jetzt meldet sich auch noch mal der :tiger: , nachdem er all das übergeschüttete Lob hat abschütteln können ... :gaga: :

1. "Endgültig" ist nur im Gegensatz zu "Vorläufig" zu sehen. Bei einer vorläufigen Bewilligung weiß der Empfänger sofort, dass die Leistungen "unter Vorbehalt der späteren Überprüfung" erfolgen.

2. Ein (Einkommen-)Steuerbescheid hat nichts mit der selbständigen Tätigkeit zu tun, sondern wird ggf. unter "sonstiges Einkommen" im Bescheid ausgewiesen. Ist ja auch klar, man zahlt ggf. auch Einkommensteuer aus Kapitalerträgen (Jau! Erst recht Hartzis! :gaga: ), Vermietungseinkünften, etc. Das wäre schon ein "logischer Systembruch", wenn man dann alle Steuererstattungen in die Selbständigkeit packen wollte ...
Und nur das EK aus selbständiger Tätigkeit wird über sechs Monate "geglättet", alles andere Einkommen wird "monatsscharf" angerechnet.

Also dürfte die Anrechnung (und daraus folgend Rückforderung) der ESt-Erstattung rechtmäßig sein.

3. Was die KdU-Rückforderung anbelangt: Schau zuerst mal in § 39 II SGB X.

Und dann in § 45 SGB X. Also gilt: Ein VA ist wirksam bis er zurückgenommen wird. Grundsätzlich kann jeder VA zurückgenommen etc. werden. Allerdings gilt dies bei begünstigenden Bescheiden (hier: keine Minderung der KdU-Bewilligung, obwohl der Bedarf niedriger war) nur eingeschränkt: Wenn er nämlich bestandskräftig geworden ist, dann müssen bestimmte zusätzliche Punkte erfüllt sein, damit der Bescheid trotz "Rechtskraft" zurückgenommen werden kann.

Und bei Dir war es nun mal so, dass man im JC "schnell gedacht" hat, so dasss noch keine Rechtskraft eingetreten ist. Schlichtweg Pech für Dich, aber so ist es nun mal. (Und wenn ich im JC säße, könnte ich [nach eingetretener Rechtskraft] auch argumentieren: Hope4too hat doch natürlich dem Bescheid entnehmen können, dass wir hier einen Fehler gemacht haben, da hätte es ihm doch ein leichtes sein können und müssen, uns darauf hinzuweisen. Aber nein, er hat lieber alle Augen und Hühneraugen zugedrückt. Das ist doch ein ganz glatter Fall von § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X!).

Aber ich habe das alles nur in Klammern gesetzt, da ja sowieso noch keine Rechtskraft eingetreten ist.

Ggf. kannst Du aber auch mit dem Regionalinkasso eine Ratenhöhe von vielleicht 40 € oder gar nur 35 € aushandeln. Um die Rückzahlung dürftest Du aber wohl nicht rumkommen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

Re: KdU - Mietminderung

#60

Beitrag von Hope4too »

Ich verstehe schon, was du meinst mit "schnell gedacht"...., doch wäre es mir lieber gewesen, der JC hätte diesen Betrag gleich im Monat darauf verrechnet. Nicht erst 4,5 Monate später, NACH dem Erhalt eines "endgültigen" Bescheids..... Bei mir kamen die ganzen "Annehmlichkeiten" bzgl. des Hauskaufs dazwischen, nicht nur diese Überzahlung geriet in Vergessenheit, so dass mich die Rückzahlungsforderung jetzt doch überrascht hat.....
Aber wie bereits erwähnt: "Fair Enough"! :-)

Die Steuererstattung gehört nicht in die EKS - also kann ich sie auch nicht mit einem Verlust von z.B. 20 Euro im monat des Zuflusses verrechnen, richtig?! Na ja, versuchen kann ich es ja trotzdem, im Rahmen der Anhörung.....

Wann tritt denn die Rechtskraft für einen Bescheid ein? Koelsch schreibt, dass der JC seines Wissens nach noch 4 Jahre lang Bescheide ändern kann....
"Rechtskräftig" = "Bestandskräftig" ?!?
.....und wie gestern bereits erwähnt: alles nur zum schlauer werden... ;-)

´nen schönen Sonntag noch + einen guten Start in die Woche!
:-) Hope4too
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: KdU - Mietminderung

#61

Beitrag von Koelsch »

Rechtskraft, wenn das heißen soll, wie im SG-Verfahren, dagegen ist kein Kraut mehr gewachsen, dann heißt das 10 Jahre (§ 45 Abs. 3 SGB X)

Bestandskraft, das heißt Dir steht kein "kraftvolles" Kraut mehr zur Verfügung, nach 1 Monat (§ 84 SGG), danach nur noch das "Kraut" des Überprüfungsantrags. Da wird aber nicht mehr über die "Tatsachen" geurteilt, sondern nur noch darüber, rechtswidrig ja oder nein, also in etwa vergleichbar mit der Revision im Gerichtsverfahren.

Berufung = Widerspruch = Tatsachen, Fakten werden geprüft
Revision = Überprüfungsantrag = Prüfung, ob die Gesetze richtig angewendet wurden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: KdU - Mietminderung

#62

Beitrag von tigerlaw »

Lassen wir diesen Faden sich zu einem "Seminar über Verfahrensrecht" auswachsen:

"Wirksam" wird der VA mit der Bekanntgabe (also auch dem Entscheidungswillen der Behörde <=> wenn erst ein Entwurf im Rahmen der Anhörung zugesandt wird, ist das also gerade noch kein förmlicher Bescheid).

"Rechtskräftig" bzw. "Bestandskräftig" wird ein Bescheid grundsätzlich nach einem Monat (Ausnahmen gibt es auch, z.B. im Wehrdienstrecht), es sei, denn, er wird rechtzeitig mit einem Widerspruch/Einspruch angegriffen. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, kann man binnen Monatsfrist Klage erheben. Wenn man das nicht tut, tritt nach Ablauf der Klagefrist Bestandskraft ein.
Anderenfalls wird vom Gericht entschieden, ob der Bescheid rechtmäßig war, dann wird die Klage zurückgewiesen, oder aber der VA war nicht rechtmäßig, dann wird er aufgehoben.
Beide Prozessparteien können grundsätzlich die gerichtliche Entscheidung angreifen, wenn sie meinen, durch das Urteil in ihren Rechten verletzt zu sein (Ausnahme: Es gibt aber keine "Instanzenseligkeit", mit "Kleinkroppzeugs" sollen sich die Obergerichte nicht herumschlagen müssen [wenn sie es dennoch sollen, muss das Gericht der unteren Instanz die Berufung oder gar Sprungrevision ausdrücklich zulassen, oder aber sie wollen es, indem sie einer "Nichtzulassungsbeschwerde" stattgeben]).

Rechtskraft tritt spätestens ein, wenn kein weiteres Rechtsmittel mehr gegeben ist oder nicht ergriffen wird (ich hatte es auch schon mal, da wurde wegen vielleicht 200 € geklagt, das SG hatte auch die Sprungrevision zugelassen, meine Mandantin wollte aber nicht weitermachen --> Mit ungenutztem Ablauf der Revisionsfrist trat Rechtskraft ein).


Jetzt gibt es Sachverhalte, wo der Behörde (nach Eintritt der Rechtskraft) auffällt, dass der Bescheid rechtswidrig ist. Wenn es ein begünstigender VA ist, dann darf die Behörde ihn nur unter Einschränkungen zurücknehmen, die in § 45 SGB X aufgeführt sind. Wobei es dann noch darauf ankommt, ob der Bescheidempfänger ein "böser Bube" war, dann darf auch rückwirkend zurückgenommen werden, ansonsten nur für die Zukunft.

Schließlich hat die Behörde noch etwas Überlegungszeit: Wenn ihr die Tatsachen zum "Böser-Bube-gewesen-Sein" bekannt geworden sind, hat sie nur ein Jahr Gelegenheit, sich darüber klar zu werden, ob sie tatsächlich aufheben will.

Und nur beim "Böser-Bube-sein" gilt die 10-Jahres-Frist, die Kölsch genannt hat.


Noch etwas: Im Steuerrecht gibt es keine "Zugunstenprüfung", im (allgemeinen) Verwaltungsrecht schon eher, erst im Sozialrecht soll "dem materiellen Recht" möglichst weitgehend Geltung verschafft werden, wenn auch nur für bestimmte Zeit (normalerweise vier Jahre, im Bereich SGB II/XII aber nur ein Jahr, beginnend ab Silvester des Jahres der Entscheidung).

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Hope4too
Benutzer
Beiträge: 97
Registriert: So 8. Mär 2009, 14:21
Wohnort: Limburg / Lahn

Re: KdU - Mietminderung

#63

Beitrag von Hope4too »

Moin Moin :-)

Auch auf die Gefahr hin, hier einen erröteten "Tiger" anzutreffen, dir und auch Koelsch erneut allerbesten Dank! :jumpi:
Bin wieder ein Stück schlauer geworden, und zumindest dies werte ich als ausgesprochen positiv! Ihr macht hier wirklich ´nen mächtig guten + wichtigen Job!!! :Daumenhoch:

Beste Grüße,
:-) Hope4too
Antworten

Zurück zu „Kosten der Unterkunft (KdU) - ALG II/Hartz IV“