Umzug in anderen Landkreis
Umzug in anderen Landkreis
Hallo zusammen,
mittlerweile zweifelt anscheinend sogar das SG (und oder JC) an, das mein Mann tatsächlich so behindert ist, wie im Gutachten des Sozialmedizinischen Dienst der KK und das Landratsamt Referat Soziale Hilfen (SG Scherbehindertenrecht) festgestellt haben, denn die wollen weitere Stellungnahmen von Ärzten ect.
Der Mann vom REHA Service, der sich unser Bad angesehen und von einem Umbau (finanziert über die Pflegeversicherung) abgeraten hat, meinte wir sollten lieber in eine barrierefreie Wohnung umziehen.
Leider ist das nicht so einfach, denn das JC will ja nur den Umzug im "Vergleichsraum" genehmigen.
Hier gibt es aber keine "barrierefreie Wohnung" die angemessen ist. Da wo es welche gibt fühlen wir uns nicht wohl.
Nun haben wir MORGEN um 15 Uhr in einem anderen Landkreis eine Wohnungsbesichtigung einer "barrierefreien Wohnung".
Leider wurde dieese schon mal seitens JC als unangemessen abgelehnt - das war allerdings bevor der GdB erhöht und die Pflegestufe 1 festgestellt wurde.
Wie sollen wir nun am besten vorgehen, falls die Wohnung "passt" und der Vermieter uns auch tatsächlich zum 1.12 bzw. 1.1 einziehen lassen würde ?
Was muss wo beantragt werden ?
Kann man den Grundsicherungsantrag auch schon VOR dem Umzug am neuen Wohnort stellen ?
Müsste ein Neu- oder Weiterbewilligungsantrag beim neuen/alten JC gestellt werden ?
Was ist mit der Auszugsrenovierung (sofern der § im Mietvertrag überhaupt rechtlich noch gültig ist) in der alten Wohnung ?
Was wäre mit ggf. nicht mehr nutzbaren Möbeln (Kleiderschrank und Bett lassen sich nur noch "als Sperrmüll" entsorgen, auch eine andere Küchenarbeitsplatte, sowie andere Gardinen müssten her) ?
Den Umzug selber wollen wir über die Pflegeversicherung finanzieren, was natürlich alles in der Schwebe hängt und erst beantragt werden muss (vorher kann natürlich die alte Wohnung nicht gekündigt werden)
Fragen über Fragen und ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße
mittlerweile zweifelt anscheinend sogar das SG (und oder JC) an, das mein Mann tatsächlich so behindert ist, wie im Gutachten des Sozialmedizinischen Dienst der KK und das Landratsamt Referat Soziale Hilfen (SG Scherbehindertenrecht) festgestellt haben, denn die wollen weitere Stellungnahmen von Ärzten ect.
Der Mann vom REHA Service, der sich unser Bad angesehen und von einem Umbau (finanziert über die Pflegeversicherung) abgeraten hat, meinte wir sollten lieber in eine barrierefreie Wohnung umziehen.
Leider ist das nicht so einfach, denn das JC will ja nur den Umzug im "Vergleichsraum" genehmigen.
Hier gibt es aber keine "barrierefreie Wohnung" die angemessen ist. Da wo es welche gibt fühlen wir uns nicht wohl.
Nun haben wir MORGEN um 15 Uhr in einem anderen Landkreis eine Wohnungsbesichtigung einer "barrierefreien Wohnung".
Leider wurde dieese schon mal seitens JC als unangemessen abgelehnt - das war allerdings bevor der GdB erhöht und die Pflegestufe 1 festgestellt wurde.
Wie sollen wir nun am besten vorgehen, falls die Wohnung "passt" und der Vermieter uns auch tatsächlich zum 1.12 bzw. 1.1 einziehen lassen würde ?
Was muss wo beantragt werden ?
Kann man den Grundsicherungsantrag auch schon VOR dem Umzug am neuen Wohnort stellen ?
Müsste ein Neu- oder Weiterbewilligungsantrag beim neuen/alten JC gestellt werden ?
Was ist mit der Auszugsrenovierung (sofern der § im Mietvertrag überhaupt rechtlich noch gültig ist) in der alten Wohnung ?
Was wäre mit ggf. nicht mehr nutzbaren Möbeln (Kleiderschrank und Bett lassen sich nur noch "als Sperrmüll" entsorgen, auch eine andere Küchenarbeitsplatte, sowie andere Gardinen müssten her) ?
Den Umzug selber wollen wir über die Pflegeversicherung finanzieren, was natürlich alles in der Schwebe hängt und erst beantragt werden muss (vorher kann natürlich die alte Wohnung nicht gekündigt werden)
Fragen über Fragen und ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße
Re: Umzug in anderen Landkreis
Antrag auf Umzugskosten und auf "Genehmigung" der Wohnung bei den bisherigen Behörden. Ich denke, wenn der Umzugstermin feststeht, dann kann auch bereits im neuen Landkreis ALG II/GruSi beantragt werden.
Renovierungskosten, dazu gibt es doch etwas höher hier im KdU-Forum eine ausführliche Darstellung von RA Häußler. Guck mal bitte, ob Dir das weiterhilft
Renovierungskosten, dazu gibt es doch etwas höher hier im KdU-Forum eine ausführliche Darstellung von RA Häußler. Guck mal bitte, ob Dir das weiterhilft
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Umzug in anderen Landkreis
Du hast aber schon gelesen, dass das JC diese Wohnung bereits 1 mal als "unangemesssen und nicht im korrekten Vergleichsraum" abgewiesen hat.Koelsch hat geschrieben:Antrag auf Umzugskosten und auf "Genehmigung" der Wohnung bei den bisherigen Behörden.
Soweit ich informiert bin hätte GöGa ja wegen seiner Behinderung eig. auch Anrecht auf mehr Platz, oder ? Die Wohnung die wir uns anschauen ist aber nicht größer sondern eher "nur" barrierefrei.
Hab geguckt aber blicke nicht wirklich durch.Renovierungskosten, dazu gibt es doch etwas höher hier im KdU-Forum eine ausführliche Darstellung von RA Häußler. Guck mal bitte, ob Dir das weiterhilft
Vielleicht wäre es ja hilfreich, wenn ich den Vermieter bitte das Wohnungsangebot mit den angemessenen Kosten auszufüllen
Immerhin steht die Wohnung nun auch schon seid mindestens September 2015 "leer" und er wäre vielleicht froh, wenn sie endlich wieder bewohnt wird ?
Re: Umzug in anderen Landkreis
Ja mit GdB >=50 und Kennzeichen G müsste es mehr an "Wohnung" geben.
Dire Forderung, nur im gleichen Landkreis halte ich für absoluten Schwachsinn. Was sagt Anwältin denn dazu?
Renovierung, ohne jetzt selbst das noch mal gelesen zu haben:
Wenn wirksam im Mietvertrag drin, dann sind das Unterkunftskosten. Selbsthilfe, Männe kann sicher nicht und ich denke auch Du wirst Gründe finden, warum Du das nicht kannst. Verandte und Freunde fallen aus wegen gibt's nicht.
Dire Forderung, nur im gleichen Landkreis halte ich für absoluten Schwachsinn. Was sagt Anwältin denn dazu?
Renovierung, ohne jetzt selbst das noch mal gelesen zu haben:
Wenn wirksam im Mietvertrag drin, dann sind das Unterkunftskosten. Selbsthilfe, Männe kann sicher nicht und ich denke auch Du wirst Gründe finden, warum Du das nicht kannst. Verandte und Freunde fallen aus wegen gibt's nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umzug in anderen Landkreis
Ich frage mich, ob das Gericht überhaupt selber Ermittlungen zur Pflegebedürftigkeit anstellen darf
Dazu kann aber der Tiger mehr sagen.
Damit ist das Sozialamt außen vor, die können die Entscheidung der Pflegekasse nicht anzweifeln also auch keine entsprechenden Anträge beim Gericht stellen. Und das Gericht kann nicht über den Antrag des Antragstellers hinaus aus eigener Herrlichkeit ermitteln.§ 62 SGB XII Bindung an die Entscheidung der Pflegekasse
Die Entscheidung der Pflegekasse über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Buch ist auch der Entscheidung im Rahmen der Hilfe zur Pflege zu Grunde zu legen, soweit sie auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind.
Dazu kann aber der Tiger mehr sagen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Umzug in anderen Landkreis
Wenn ich's richtig im Köpfchen habe, urlaubt der diese und die nächste Woche.Günter hat geschrieben:
Dazu kann aber der Tiger mehr sagen.
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Re: Umzug in anderen Landkreis
@ Günter, ich hab die Anwältin mal um das Schreiben vom Gericht gebeten, wo drin steht weswegen die seine "Behinderung" anzweifeln.
@ Koelsch, liest Du mal hier im Widerspruchsbescheid
@ Koelsch, liest Du mal hier im Widerspruchsbescheid
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Umzug in anderen Landkreis
Ich denke, das vom JC herangezogene Urteil trägt nicht. Ausnahmen, so steht da, wenn Männes Behinderung einen Umzug z.B. in eine barrieferfreie Wohnung erfordert.
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- kleinchaos
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- Wohnort: Leipzig
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Re: Umzug in anderen Landkreis
In der leipziger, wie auch in vielen anderen Wohnverordnungen, wird ein erhöhter Raumbedarf nur ab GdB 80 + G gewährt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Umzug in anderen Landkreis
Hallo zusammen,
hier mal kurz eine Zusammenfassung der Wohnungsbesichtigung
Die Wohnungsbesichtigung war ein absoluter reinfall. Hätte ich das vorher gewußt, wären wir nie dort hingefahren.
Die Lage war gar nicht mal so schlecht, wenn man denn weis wo man hin muss.
Wir waren etwas früher dort als der Makler und konnten schon mal rein schauen.
Wenn das wie ausgeschrieben - 55 qm waren, haben wir jetzt 80 qm.
In die Wohnung/Zimmer kam mein Mann samt Rollator nur mit rangieren.
Das Badezimmer war - abgesehen vom Zustand - eher ein Schuhkarton.
Es gab weder im Bad noch in der Küchenzeile die Möglichkeit eine Waschmaschine anzuschliessen und auch ansonsten gab es wohl auch keine Waschküche.
Der Flur war sehr schmal, so das man dort nicht mal hätte einen Schuhschrank hinstellen können und wenn doch, wäre an der Stelle mein Mann mit dem Rollator nicht mehr vorbei gekommen.
Das Schlafzimmer war so klein das wir sowohl Bett als auch Schrank hätten neu anschaffen müssen.
Ca. 50 % unserer Möbel hätten entsorgt werden müssen. Es gab keinen Keller zur Wohnung.
Das einzig positive waren - abgesehen von der Sauberkeit - die Bodenfliesen mit Fußbodenheizung und der Garten.
Nun heißt es weiter suchen.
hier mal kurz eine Zusammenfassung der Wohnungsbesichtigung
Die Wohnungsbesichtigung war ein absoluter reinfall. Hätte ich das vorher gewußt, wären wir nie dort hingefahren.
Die Lage war gar nicht mal so schlecht, wenn man denn weis wo man hin muss.
Wir waren etwas früher dort als der Makler und konnten schon mal rein schauen.
Wenn das wie ausgeschrieben - 55 qm waren, haben wir jetzt 80 qm.
In die Wohnung/Zimmer kam mein Mann samt Rollator nur mit rangieren.
Das Badezimmer war - abgesehen vom Zustand - eher ein Schuhkarton.
Es gab weder im Bad noch in der Küchenzeile die Möglichkeit eine Waschmaschine anzuschliessen und auch ansonsten gab es wohl auch keine Waschküche.
Der Flur war sehr schmal, so das man dort nicht mal hätte einen Schuhschrank hinstellen können und wenn doch, wäre an der Stelle mein Mann mit dem Rollator nicht mehr vorbei gekommen.
Das Schlafzimmer war so klein das wir sowohl Bett als auch Schrank hätten neu anschaffen müssen.
Ca. 50 % unserer Möbel hätten entsorgt werden müssen. Es gab keinen Keller zur Wohnung.
Das einzig positive waren - abgesehen von der Sauberkeit - die Bodenfliesen mit Fußbodenheizung und der Garten.
Nun heißt es weiter suchen.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Umzug in anderen Landkreis
Schade.
Wir drücken die Daumen für die weitere Suche
Wir drücken die Daumen für die weitere Suche
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Umzug in anderen Landkreis
Sch****
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Umzug in anderen Landkreis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.