Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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angel6364
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Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#1

Beitrag von angel6364 »

Bin mal wieder ins Fettnäpfchen getreten hier vor Ort ... :lachen1:
Sollte es unter den "Stadtvätern und -müttern" noch jemanden gegeben haben, der mir zumindest neutral gegenüber stand, dürfte das nun hinfällig sein.

Aber von vorne. Heute wurden die Jahresabrechnungen des hiesigen städtischen Energieversorgers zugestellt, Gas und Strom.
Als ich den Gasverbrauch sah, musste ich mich erst mal setzen. 53 % mehr als 2015!
Dabei ist seit dem Winter 15/16 ein vorher beheiztes Zimmer nun unbeheizt, bzw. auf Frostschutz.
Ich war noch am Luftholen, kam mein Großer tobend. Er hat über 100 % mehr als 2015, dabei war er ausschließlich zum Schlafen zuhause, sonst saß er ja bei mir.
Und dann schreibt der Herzallerliebste: Auch über 100 % mehr, obwohl er eh kaum heizt und im Februar sogar den ganzen Monat gar nicht zuhause, sondern beruflich in Hamburg war, Heizung nur auf Frostschutz.
Wohlgemerkt, ich rede hier NICHT vom Preis, sondern vom Verbrauch!

Das fand ich nun so dermaßen rätselhaft, dass ich mal Facebook nutzte. Da gibts eine Gruppe "Schwarzes Brett" für den Ort, man erreicht sehr viele hier, und die meisten davon kenne ich zumindest vom Namen, viele persönlich.
Also hab ich diese merkwürdige Verbrauchserhöhung dort eingestellt mit der Bitte, andere Betroffene mögen sich melden, damit wir dieses Rätsel lösen können.
Uiuiui, in Minuten entstand ein Monsterthread ...

Resümee: Bei allen, die völlig abartige Verbrauchserhöhungen von 50 bis über 100 % hatten, wurden im Lauf des Jahres die Zähler ausgetauscht. Wir haben nun neue, die das Energieunternehmen online ablesen kann.
Bei den moderaten Erhöhungen, also 30 oder 15 %, die sich noch mit dem kalten Winter erklären ließen oder gar bei Gutschriften wurden die Zähler nicht ausgetauscht.
Auf meiner Abrechnung ist klar ersichtlich, dass ich bis Juli (da wurde der Zähler ausgetauscht) beinahe so viel Gas wie im ganzen Jahr zuvor verbraucht haben soll. Danach sinkt der Verbrauch wieder auf normales Maß.

Die Nachzahlung beträgt über 330 Euro. Das JC wird nicht jubeln, sondern mauern, soviel ist klar.
Zahlen muss ich erst mal, soviel ist auch klar. Unter Vorbehalt, versteht sich.

Zwei Sachen hab ich aber noch nicht fertig gebacken: Wie formuliere ich den Widerspruch ans Energieunternehmen? Blöde halt, dass die die alten Zähler mitgenommen haben, nun kann ich ihn nicht mehr prüfen lassen.

Und wie agiere ich dem JC gegenüber? Die Abschlagszahlungen haben sich von 89 auf 131 € erhöht. :ohnmacht:
Was mich stinksauer macht: Ich habe definitiv weniger geheizt als im Jahr zuvor. Auch ein kälterer Winter kann das niemals erklären.

Habt Ihr eine Idee?
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#2

Beitrag von Koelsch »

Die Fred's oder wie das heißt aus dem Fratzenbuch abspeicher, wenn das geht, und dann kurz und sehr schmerzbefreit Widerspruch gegen den Bescheid mit der Begründung, Verbrauchssteigerung sei offensichtlich erst nach dem Zählerwechsel aufgetreten, also müssten wohl die Zähler fehlerhaft sein.
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kleinchaos
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ich denke mal, dass in den nächsten Tagen ein Ansturm auf eure Verbraucherzentrale stattfinden wird, dann werden auch die Anbieter reagieren. Auf jeden Fall erstmal die Abrechnung beim JC einreichen, mit einem erklärenden Schreiben. Es kann sein, dass das JC dann nur die "normalen" Kosten übernimmt, du sollst dann den Rest zahlen. Da gibts dann wieder 2 Wege: du zahlst nicht bzw die große Differenz nicht und legst gegen die Rechnung Widerspruch ein. Oder JC zahlt alles und du legst trotzdem Widerspruch ein, bei Rückerstattung natürlich diese ans JC weiterleiten
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angel6364
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#4

Beitrag von angel6364 »

kc: Eher Letzeres, denn JC muss ja erst mal zum Kostensenken auffordern, oder hab ich das falsch interpretiert? Die Nachzahlung müssen sie erst mal übernehmen, bzw. mir erstatten, dann können sie auffordern.

Koelsch: Nicht erst nach dem Zählerwechsel, VOR dem Zählerwechsel im Juli waren die Verbrauchszahlen so irre. Ich vermute, die alten Zähler hatten ne Macke. Aber die sind doch entsorgt.

Nachtrag: Wir haben hier keine Verbraucherzentrale, die nächste ist zu weit weg. Einzige Möglichkeit ist die, die ich grad nutze: Die Leuts über FB am schwarzen Brett aufhetzen. Zahlung unter Vorbehalt, dann Widerspruch. Wenn ich ne gute Formulierung habe, stell ich die noch dazu.
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kleinchaos
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ja klar muss JC erstmal zahlen. Und dich zum verbrauchsbewussten Verhalten belehren. Bei uns wird das so gemacht: die zahlen und du bekommst einen Gutschein für 1 Jahresbeitrag Mieterverein oder Energieberatung bei der VZ.
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angel6364
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#6

Beitrag von angel6364 »

Ich bin echt zur Zeit ziemlich blöde, einfach keine Zeit mehr für nix.
Da war doch mal was mit Produkttheorie und Gesetzesänderung? Billige Grundmiete und NK plus HK, Gesamtwertung?
Da wäre ich so und so fein raus.
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#7

Beitrag von Koelsch »

HK bleiben im Normalfall immer noch draußen vor, es gibt aber die bisher wenig genutzte Möglichkeit, die angemessenen KdU auf die Warmmiete umzustellen. Dann gilt leider - kalt und groß oder muckelig und klein.
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#8

Beitrag von Olivia »

Da ist bestimmt irgendein Berechnungsfehler drin. Der Ablesezählerstand wurde einfach hochgerechnet auf ein Jahr, obwohl schon im Juli ausgebaut oder so ähnlich. Und dann kam der zweite Zählerstand noch dazu. Das ist ja der Hammer!

Theoretisch müsste man für die Zukunft einen zweiten Zähler hinter dem ersten anbringen, damit man künftig kontrollieren kann, ob wenigstens der neue Zähler richtig geht.
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angel6364
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#9

Beitrag von angel6364 »

Ein Berechnungsfehler ist das nicht. Der Herzallerliebste war so schlau, den Zählerstand vom alten Zähler vor dem Ausbau zu photographieren. Die Zahl stimmt mit der auf der Abrechnung überein. Also nix mit hochgerechnet.
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Koelsch
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#10

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Theoretisch müsste man für die Zukunft einen zweiten Zähler hinter dem ersten anbringen, damit man künftig kontrollieren kann, ob wenigstens der neue Zähler richtig geht.

:motzki: Also bitte, dann weisste doch immer noch nich, zählt der Erste oder zählt der Zweite falsch. :motzki: Nein, zur Sicherheit braucht man dann doch noch einen dritten Zähler, erst dann kann sich eine gewisse Sicherheit ergeben - wobei natürlich auch dann die durchaus realistische Möglichkeit besteht, zwei Zähler zählen falsch und nur einer........

:1: wie man bei solcher Ungewissheit noch ruhig schlafen oder gar leben soll. :1:
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Günter
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#11

Beitrag von Günter »

Im Sinne der erforderlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen plädiere ich dafür einen Pförtner in die Leitung einzubauen, der jeden neu ankommenden Kubikmeter per Handschlag begrüßt und entsprechende Strichlisten führt. Das wären im 3 Schichtbetrieb einschl. Urlaubs und Krankheitsvertretung pro Haushalt 5,37 Arbeitsplätze, zu zahlen aus dem Etat der Sozen-Pippi.

Bei der Herzlichkeit wird die Wohnung gleich 3 ° C wärmer. Und das spart Heizkosten ohne Ende und entlastet die Umwelt. Und das Engelchen hat gleich ein paar Leute zum Bekochen und Betudeln. :6:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#13

Beitrag von angel6364 »

Nicht wirklich, aber danke!
Es geht ja nicht um den Preis, sondern um den Verbrauch. Der lässt sich einfach nicht logisch erklären. Ich hab auch mal die durchschnittlichen Temperaturen hier vor Ort recherchiert. Die waren höher als im langjährigen Mittel, selbst, wenn man die Sommermonate weglässt.
Das einzige, was ich dazu fand, war ein möglicherweise defekter Zähler. Den könnte man überprüfen lassen. Aber das geht ja nicht, die alten Zähler wurden von den Mitarbeitern des Energieunternehmens ja im Sommer ausgebaut und mitgenommen. Bescheuert.
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Günter
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#14

Beitrag von Günter »

Soviele Zähler sind nicht gleichzeitig dfekt. Das glaube ich nicht. Ich grübel auch schon was da gewesen sein könnte, aber mir fällt keine vernünftige Erklärung ein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#15

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Erst gestern waren im ARD - Das Erste in der Sendereihe PlusMinus die Heizkosten ein Thema.
Heizkosten: Das lukrative Geschäft der Ableser

»Die Kosten für das Ablesen des Heizungsverbrauchs werden komplett auf den Mieter umgelegt. Ein lukratives Geschäft für einige wenige Unternehmen, die am deutschen Markt dominieren.« Die Quasimonopolisten in der Ablesedienstleistungsbranche Techem, ista & Co. kassieren hier ordentlich ab - i.d.R. mit Unterstützung der Hausverwaltungen, Vermieter, etcetera pp. Quelle: Mitteldeutscher Rundfunk MDR
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#16

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Günter hat geschrieben: ... plädiere ich dafür einen Pförtner in die Leitung einzubauen, ...
:totlach: Wenn ich so etwas lese, brauche ich keine Rubrik »Gute Laune Thread« oder »Wohin mit den Witzen?« :lachen1:
Olivia
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#17

Beitrag von Olivia »

angel6364 hat geschrieben:die alten Zähler wurden von den Mitarbeitern des Energieunternehmens ja im Sommer ausgebaut und mitgenommen. Bescheuert.
Ich glaube, die ausgebauten Zähler müssen mindestens bis zum nächsten Rechnungsturnus zurückgestellt werden, falls jemand reklamieren sollte. Ansonsten ist die Rechnung hinfällig, da die technische Einrichtung nicht mehr zur Überprüfung vorhanden ist. Eine technische Überprüfung müsste glaube ich zunächst selbst gezahlt werden. Wenn mehr als 5% Abweichung gegeben sind, übernimmt das Unternehmen den Schaden und die Überprüfungsgebühren.
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Günter
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#18

Beitrag von Günter »

Generell müssen Zähler geeicht sein und nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht oder nachgeeicht werden.

Gaszähler müssen vom Energieversorger aus den Wohnungen entfernt werden, erstens stinken die teilweise bestialisch zum anderen ist das recycelbares Buntmetall bzw Blech und außerdem Eigentum des Versorgers.

Es scheint aber keine Aufbewahrungspflicht für die Zähler zu geben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#19

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Es scheint aber keine Aufbewahrungspflicht für die Zähler zu geben.
Dann würde ich die Rechnung offiziell anzweifeln, mit der Begründung, dass der Zähler trotz Eichung einen Defekt hatte. Sofern der Zähler nicht mehr da ist, muss die Rechnung auf den Durchschnittswert der Vorjahre abgesenkt werden. Denn der Verbrauch ist ja gleich geblieben.

Siehe auch http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146088.htm
Der Grundversorger ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei dem Grundversorger, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach Satz 1 fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.

§ 8 Abs. 2 GasGVV
Olivia
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Re: Jahresabrechnung Heizkosten - drastische Erhöhung

#20

Beitrag von Olivia »

Und dann noch:
Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung vom Grundversorger zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Grundversorger den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.

http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146098.htm
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