Mietkosten

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Bayern61
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Mietkosten

#1

Beitrag von Bayern61 »

Hallo Freunde,

ich hab eine frage seit september ´16 bekomme ich keine hilfe mehr vom Jobcenter...

Ausgaben : Miete : 590 euro Warm
Strom : 72 euro

Einnahmen : 700-800 euro teilzeit Lohn meine Ehefrau
1400 euro verdiene ich
190 euro Kindergeld


zu dem habe ich ein Auto und mein sohn geht in die Grundschule und uns reicht es vorne und hinten und das Jobcenter gibt uns nichts weil sie sagen das wir genug verdienst haben...

wir leben in neu-ulm bayern ...meine frage haben wir einen anspruch auf hilfe und wenn ja wie???

Bitte um eure Hilfe


Danke
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Günter
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Re: Mietkosten

#2

Beitrag von Günter »

Habt ihr Mal den Wohngeldanpruch geprüft?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Mietkosten

#3

Beitrag von Koelsch »

Esa fehlen natürlich noch etliche Angaben, aber dennoch erscheint mir das fragwürdig, dass ihr keinen Anspruch haben sollt.

Ich hab mal einfach einige Daten in unseren Rechner eingegeben, teilweise eben geschätzt (Entfernung zum Arbeitsplatz, Haftpflichtversicherung für's Auto)

Änder das bitte so, dass es passt (Strom interessiert nicht)
ALG2-Berechnung-Bayern61.xlsx
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Bayern61
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Re: Mietkosten

#4

Beitrag von Bayern61 »

ich kann den link nicht öffnen da ich office nicht benutze...

die entfernung zu arbeit sind 9km, haftpflicht fürs auto 360 euro, steuer 90 euro
strecke zur arbeit von meiner frau auch 9 km
was benötigst du noch??
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Koelsch
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Re: Mietkosten

#5

Beitrag von Koelsch »

Jeweilige Brutto und Nettogehälter und genaues Alter des Kindes
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tigerlaw
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Re: Mietkosten

#6

Beitrag von tigerlaw »

Ich wollte auch schon berechnen, aber Koelsch war schneller ...

Der Rechner ist hier im Forum zu finden unter home -> Forenübersicht -> Praktische Hilfen -> Download -> ALG II Rechner Version 3, Beitrag # 1
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Mietkosten

#7

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: So 29. Jan 2017, 21:23 Jeweilige Brutto und Nettogehälter und genaues Alter des Kindes
Zur Info: Wenn Du "Steuer" für Lohnsteuer meinst, so braucht man diese Angaben nicht, da sie ja bereits im Nettolohn enthalten sind. Kfz-Steuer wird aber nicht angerechnet. Und Kfz-Haftplfichtversicherung wird neuerdings auf Monatsbeiträge umgerechnet. Wenn also die 360 € die Jahresprämie sind, dann werden jeden Monat 30 € angerechnet
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Re: Mietkosten

#8

Beitrag von Bayern61 »

Brutto verdienste Ehefrau 860 brutto muss dazu sagen ändert sich je nach dem wieviel std sie arbeitet august ´16 hatte sie 1434,77 brutto war das höchste was sie hatte ...sie verdient ca 800 euro netto monatlich
meins dezember 1565,48 euro brutto

sohn geboren am 28.07.2007
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Koelsch
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Re: Mietkosten

#9

Beitrag von Koelsch »

Bei 860 brutto ist 800 netto sehr unwahrscheinlich.

Ich hab mal bei ihr Steuerklasse 1 kein Kinderfreibetrag und bei Dir Steuerklasse 3 und 1 Kinderfreibetrag gerechnet. Auch dann ergibt sich noch ein ALG II Anspruch. Dennoch mal Günters Vorschlag folgen und Wohngeld prüfen. Wohngeldrechner findest Du im www
ALG2-Berechnung-Bayern61.pdf
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tigerlaw
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Re: Mietkosten

#10

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, Koelsch, nicht ganz zutreffend: Entweder gibt es IV/IV (wenn beide Ehegatten in etwa das gleiche verdienen), oder III/V, wobei der höher verdienende Ehegatte die Klasse III erhält, bei der der erste € Lohnsteuer erheblich später anfällt als bei Klasse V. Andererseits gleicht sich das am Jahresende aus, die Kombination setzt das "Ehegatten-Splitting" so um, dass nachher möglichst wenig nachzuzahlen bzw. zu erstatten ist.

Steuerklasse I ist identisch zu IV.

Lieber Bayern61, greif am besten wirklich zur jeweils letzten Lohnabrechnung und stelle die jeweiligen Brutto- und Nettolöhne hier ein!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Bayern61
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Re: Mietkosten

#11

Beitrag von Bayern61 »

1565,48 euro brutto - 1227,27 euro Netto meins
1096,93 euro brutto- 860,78 euro netto ehefrau

wir haben die Steuerklassen 4

haben einen Sohn 28.07.2007 haben keinen Kindfreibetrag

Bundesland - Bayern -PLZ 89275
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Koelsch
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Re: Mietkosten

#12

Beitrag von Koelsch »

Dann sieht es derzeit leider so aus, als bliebe nur Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag. Bitte auch da mal rechnen.
Kindfreibetrag, warum nicht? Macht zwar nicht reich, aber trotzdem.
ALG2-Berechnung-Bayern61.pdf
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Bayern61
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Re: Mietkosten

#13

Beitrag von Bayern61 »

wo beantragt man denn Wohngeld und wie am besten
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Koelsch
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Re: Mietkosten

#14

Beitrag von Koelsch »

das kann ich Dir nicht sagen, hier in Köln ist das Wohnungsamt zuständig. Wie in Deutschland üblich gibt's ein Antragsformular - ausfüllen, Anlagen beilegen, abgeben und abwarten. In Köln kam meine Absage recht flott (2-3 Wochen), aber teilweise sollen die langsam sein.
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angel6364
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Re: Mietkosten

#15

Beitrag von angel6364 »

Du kannst Wohngeld am Landratsamt Neu-Ulm beantragen: http://www.freistaat.bayern/dokumente/a ... 2860262617
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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