Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Olivia
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#26

Beitrag von Olivia »

Wie jetzt, weil ein Gutschein erging, geht ein Ü-Antrag mit der Rechtsfolge einer Auszahlung ins Leere?
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#27

Beitrag von Wubru »

:ka:
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Koelsch
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#28

Beitrag von Koelsch »

:1: so auf die Schnelle.

Er hat doch Gutschein erhalten und mit dem dann Möbel. Also Gutschein weg, Möbel da - so weit so schlecht. Das wird sich kaum noch rückgängig machen lassen. Man kann also nur Darlehen in Zuschuss umwandeln. So als erster, müder Gedanke.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#29

Beitrag von tigerlaw »

Ich würde sagen: Widerspruch, da der "Wunschzettel" nicht vollständig bedient wurde.

Damit verbunden Antrag auf Rückerstattung der einbehaltenen X * 67,40 €. Denn da jetzt § 24 III SGB II als Rechtsgrundlage genannt wird, ist ja gerade kein Darlehen mehr gegeben!
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#30

Beitrag von Wubru »

Koelsch, das hatten wir ja so geschrieben, DArlehen als Zuschuss umwandeln - mit dem Ü-Antrag.

Diescha, dat kapier ich jetzt grad nicht. Ich tu da morgen noch mal mein Hirn drüberdenken.

Danke schon mal.
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tigerlaw
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#31

Beitrag von tigerlaw »

Ist doch nachhvollziehbar:

§ 24 I SGB sagt, dass vom Regelbedarf umfasster Bedarf ggf. als Darlehen gedeckt werden kann.
Abs. 2 gibt die Möglichkeit, in Einzelfällen komplett SAch- statt Geldleisutngen zu geben.
Abs. 3 definiert "nicht vom Regelbedarf erfasste" Gegenstände (Wohnungseinrichtung; Schwangerschft etc.; Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte etc.).

In der Gesamtschau also: Darlehen bei Regelbedarf (Ersatz für Ansparung), Sachleistung statt Geld (als Zuschuss), zusätzliche Bedarfe (als Zuschuss)

Der jetzige Bescheid nennt ausdrücklich § 24 III SGB II , ergo ==> kein Darlehen!
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kleinchaos
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#32

Beitrag von kleinchaos »

Ein Gutschein hat Geldeswert, ist in diesem Falle gar Zahlungsmittel.

Wenn du den Mumm hast, dann biete doch dem JC an mit Gutscheinen das Darlehen zu tilgen. Also du bekommst Rabattcoupons bei REWE, bei Mäcce usw ...
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Günter
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#33

Beitrag von Günter »

Warum denn tilgen, das Darlehen ist rechtswidrig, damit müssen alle Tilgungsbeträge zurück gezahlt werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#34

Beitrag von kleinchaos »

Weiß ich doch.

Aber so als Gag ...
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kleinchaos
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#35

Beitrag von kleinchaos »

Für die Begründung der Rückforderung in Geld: § 50 Abs 1 SGB X
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#36

Beitrag von Olivia »

Welche Werte werden für die Sachgüter angesetzt? Die Wertbemessung des JC kann von der des eLB abweichen. JC sagt, der Schrank ist 500 € wert, eLB hat den gleichen oder einen ähnlichen Schrank aber für 279 € woanders gesehen. Zurückgezahlt werden müssen aber 500 € und nicht 279 € - und zwar in bar.
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tigerlaw
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#37

Beitrag von tigerlaw »

Olli, das geht doch alles aus diesem Faden hervor:

JC hat "Sachleistungsprinzip" angewandt, eLB hat Möbel etc. beim SOzialkaufhaus ausgewählt und geliefert erhalten, Kaufhaus hat Rechnung an JC gestellt, und dieses hat bezahlt.

JC hat über diesen Betrag ein DArlehen gegeben und Raten von 67 € einbehalten.

Richtig wäre gewesen: eLB hätte Möbel erhalten, Kaufhaus hätte Rechnung an JC gestellt, dieses hätte gezahlt, und diese Ausgabe aus dem "Topf Zuschüsse" genommen. Dann hätte es keine Darlehensraten einbehalten dürfen.

Da es das aber doch getan hat, ist es in dieser Höhe ungerechtfertigt bereichert und muss diese Bereicherung zurückerstatten.

:brilleputzen1: :brilleputzen1: :brilleputzen1:
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Günter
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#38

Beitrag von Günter »

Liebste Olli die Frage ist doch :zensur: :zensur: :zensur:

Wie läuft das denn ab?


Du willst Erstausstattung, liefert dir das JC einen Schrank oder musst du in ein Möbellager und dann steht ein Preis am Schrank?

Hast du die Entscheidung der kostet 500 € den muss ich nehmen, oder kannst du zu "Möbel Schrott und Billig" gehen und sagen der Schrank meiner Wünsche kostet nur 50 € und ist neu. Dann wirst du doch nicht die Holzwurmfarm mit nach Hause nehmen sondern .....


oder bist du so gutgläubig und gehorsam? Doch wohl kaum.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#39

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 1. Mär 2017, 07:54 Für die Begründung der Rückforderung in Geld: § 50 Abs 1 SGB X
Neee, kc, hier ist es andersherum! § 50 SGB X greift ein, wenn Behörde zu viel gezahlt hat und deshalb nunmehr einen ERstattungsbescheid erlässt.
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Günter
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#40

Beitrag von Günter »

Der Grund für die Rückforderung ist wie der tiger schon schrieb. JC hat selber festgestellt kein Darlehen sondern Zuschuss nach §24 Abs3 SGB II. Damit war die Zwangstilgung rechtswidrig. Die bereits geleisteten Tilgungsbeträge müssen erstattet werden.
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#41

Beitrag von Wubru »

:jumpi: :jumpi: :jumpi: :jumpi: :jumpi:
Waaaaaaaaaaaaartet... da kam noch mal Post!!! Damit werden die Tilgungsraten zurückerstattet von der Erstausstattung und ebenso die Mietkaution mit Abtretungserklärung übernommen :jumpi: :jumpi: :jumpi:
Tut mir leid, dass es noch mal aufm Kopp steht...
hat jemand nen Tipp für ne pdf-Scan-App fürs Iphone??
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#42

Beitrag von Günter »

Ist mM nach alles ok. Darlehen wurde zur Beihilfe, Raten werden rückerstattet.

Kaution wurde bereits bezahlt, aber die brauchen noch eine Abtretungserklärung, dass die Kaution im Umzugsfall zu ihnen zurückfließt.
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Wubru
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#43

Beitrag von Wubru »

ja die Abtretungserklärung hat er in 3facher Ausführung bekommen :jojo:
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#44

Beitrag von Pegasus »

Moin Wubu Iphone habe ich nicht aber die PDF stehen kopf.
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#45

Beitrag von Günter »

Der Tilgung des Kautionsdarlehens würde ich allerdings widersprechen

http://www.soziale-schuldnerberatung-ha ... zulaessig/
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Re: Kann Darlehen für Erstausstattung wieder rückgängig gemacht werden?

#46

Beitrag von tigerlaw »

Also, was will man mehr? Dem Überprüfungsantrag wurde vollständig abgeholfen, und gezahltes Geld kommt zurück.

Wenn aber noch Gegenstände aus der "Wunschliste" fehlen, dann bis zum 27.03.2017 Widerspruch einlegen!
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