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Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 18:48
von cabeludo
Hallo zusammen,

ich habe es geschafft, aber nur fast. Ich hab sozusagen eine feste Stelle bekommen, aber auch nur fast. Ich bin seit 1. Februar in einem sozialversicherungspflichtigen Job.

Meine Strom Jahresrechnung bekomme ich ca. im März 2017. Hab ich Recht auf eine anteilsmäßige Übernahme der Heizkosten von März 2016 bis zum 31 Januar 2017

(Wenn ich im falschen unterforum bin dann bitte verschieben)

Vielen Dank

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 18:52
von Koelsch
Heizest Du mit Strom?

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 18:54
von Christoph
Wenn du nicht mehr in Leistungsbezug bist, dann wird keine Nachzahlung übernommen. Außer, du wirst dadurch für einen Monat wieder bedürftig. Oder bist du noch Aufstocker?

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 18:57
von cabeludo
mit Nachtspeicher

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 19:01
von Koelsch
OK, wie Christoph schon schrieb, nur wenn Du durch die Forderung wieder in Bezug kommen würdest.

Wenn es irgendwie geht, würde ich fragen, ob der Arbeitgeber das erste Gehalt erst frühestens am 1.3. zahlen kann. Dann müsstest Du zum einen keinen neuen Antrag stellen und es gäbe keine Rückforderung für das Februar ALG II.

Und - Glückwunsch zum Job.

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 19:14
von cabeludo
Also ich bin sozusagen in einem Job bzw. Maßnahme vom Jobcenter. Ich bin zwar in einem sozialverischerungspflichtigen Job, wo ich Sozialabgaben bezahle (außer Arbeitslosengeld). Arbeitgeber bezahlt normal Lohn ohne Arbeitslosenversicherung zu zahlen und Jobcenter bezahlt Arbeitgeber einen gro?en Zuschuss. Abgemeldet bzw. Aufhebungsbescheid hab ich schon bekommen. Ich bekomme keine Leistungen mehr ab März 2017

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 19:22
von Koelsch
Dann also ggf. im März Neuantrag.

Stimmen denn die Zahlen? Hast Du mal nachgerechnet? Bist Du wirklich mit dem Lohn raus aus dem ALG II Bezug?

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 19:28
von cabeludo
Wie Neuantrag?
Welche Zahlen meinst Du? Lohn ist pipifax hab in etwa Mindestlohn und ich hab Grundgehalt. Ab März krieg ich nix mehr

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 19:34
von Koelsch
Versuch mal, ob Du mit unserem Rechner nachrechnen kannst: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874

Wenn nicht, poste mal:

Brutto/netto-Lohn, ggf. das gleiche von weiteren Verdienern in der BG
Warmmiete (derzeit, also ohne die ausstehende Stromrechnung - gibt es eine separate Nachtstromrechnung?)
Größe der BG (falls Kinder, brauch ich deren Alter)

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: Sa 18. Feb 2017, 19:39
von marsupilami
Was ist mit einem Fahrtkostenzuschuß?
Wenn die Arbeitsstelle weit genug weg ist, gibt's den u.U.
Wenn's eh ein JC-Job ist, dann alles mitnehmen, was man bekommen kann!

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 08:22
von schimmy
Erst einmal wird ja auch zu klären sein ob dir noch aufstockende Leistung zu steht, sollte es so sein würde ich es auf jeden Fall wahrnehmen, GEZ- Befreiung ect.

Auf jeden Fall wirst Du nach dem Ende der Maßnahme wieder direkt in Hartz4 fallen, außer es ergibt sich in der Zeit was anderes.

Bei dem Job handelt es sich um eine geförderte Maßnahme, 75% wird gefördert und 25 % trägt der Maßnahme Träger.

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 11:18
von Olivia
Also ich bin mal auf einer ziemlich fetten Heizkostenrückzahlung an den Vermieter sitzen geblieben, weil die ausgerechnet in den Zeitraum einer Massnahme mit Anstellung bei einem Massnahmeträger fiel. Da half nur Ratenzahlung. Die Raten liefen sogar dann weiter, als die Massnahme beendet war und ich die Raten vom Regelsatz abzwacken musste. Dabei war der Lohn aus der Massnahme kaum höher als Regelsatz plus Miete. Im Grund hatte ich damals für die Heizkostenrückzahlung gearbeitet.

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 11:21
von Koelsch
Da, so vermute ich, ist dann was schief gelaufen.

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 11:26
von Olivia
Das Jobcenter hatte die Übernahme der Heizkostenrückzahlung damals abgewimmelt mit dem Argument, ich würde ja verdienen und sei zeitweise während der Massnahme nicht im Bezug. Bewerbungen musste ich trotzdem schreiben und nachweisen.

Ach ja, und Monatskarte musste ich auch zum vollen Preis kaufen, da es keinen Sozialpass mehr gab. Das Jobcenter hatte zwei Massnahmen so "geschickt" nacheinander angekoppelt, dass der Pass längst abgelaufen war.

Ganz wichtig, damals kannte ich das Forum noch nicht. :rolling:

Re: Recht auf Heizkosten erstattung?

Verfasst: So 19. Feb 2017, 11:29
von Koelsch
:zwinker: :zwinker: