Im ALG II Bezug umgezogen

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Upstocker
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Im ALG II Bezug umgezogen

#1

Beitrag von Upstocker »

Tach.

Bekannte ist innerorts umgezogen, ohne JC dies mitzuteilen. Die Mietkosten der Wohnung sind angemessen, aber teurer als
die der bisherigen Wohnung. Die Differenz zahlt sie aus dem Regelsatz. Wie kann sie das jetzt wieder geradebiegen?
Wie das mit dem Umzug genau vonstatten ging, weiß ich leider noch nicht. Ob sie nur im Haus in eine andere Wohnung
eingezogen ist oder ein paar Straßen weiter. Ansonsten ändert sich ja auch die Anschrift und dann gäbe es ggf. ein Problem
mit der Postzustellung. Das scheint wohl nicht so zu sein.
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marsupilami
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#2

Beitrag von marsupilami »

Was genau soll wieder "gerade gebogen" werden?

Den Umzug hat sie doch hoffentlich schon gemeldet, denn das wäre - nach meiner Ansicht - eine wichtige Veränderung.
Insbesondere, wenn das eine neue Adresse ist.
Dann muss sie sich ja auch auf dem Meldeamt ummelden, Perso ändern lassen, bei der Krankenkasse neue Adresse, .... und, und, und.

Wenn sie innerhalb des Hauses umgezogen ist und sich die Miete geändert hat, hat sie sicherlich einen neuen Mietvertrag.
Wenn der Vermieter der gleiche geblieben ist und sie die Differenz aus dem Regelsatz bezahlt, kann das dem JC im Prinzip egal sein.
Nur werden die halt rumzicken, weil sie das nicht gemeldet hat - ob sie das tun musste oder nicht spielt da erstmal keine Rolle.
Das JC wird sich "übergangen" fühlen und meckern.

Dann ist ja nicht nur die Netto-Miete ein "Problem" sondern auch die Heiz- und Nebenkosten.
D.h. JC wird da dann auch nur anteilig zahlen und sie muss bei den Abrechnungen dieser Nebenkosten eben genau prüfen, was steht dem JC anteilig zu, was verbleibt beim mir, bzw. was muss sie auch da selber draufzahlen.
Signatur?
Muss das sein?
Upstocker
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#3

Beitrag von Upstocker »

Was genau soll wieder "gerade gebogen" werden?
gelöscht...

Update: Ich habe die Frage der Bekannten falsch verstanden. Es verhält sich wohl so:

Sie ist umgezogen, JC hat neuen Mietvertrag und wurde auch informiert. Sie bekommt allerdings nur die Leistungen in Höhe der Miete für die alte Wohnung, weil sie das JC nicht um Zustimmung für den Umzug gebeten hat. Jetzt möchte die Bekannte wissen, ob das nun auf Dauer so bleiben wird. Wenn z. B. sich die Nebenkosten erhöhen, etc. ist sie ja immer auf den Mietbetrag der alten Wohnung festgenagelt.
Zuletzt geändert von Upstocker am Mo 20. Feb 2017, 11:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#4

Beitrag von Koelsch »

Sanktion nach meiner Meinung nicht, aber JC könnte das vermutlich als Owi ansehen. Aber auch da muss meines Erachtens "der Schaden" berücksichtigt werden - und der dürfte ja bei Null liegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#5

Beitrag von Upstocker »

Ich schubs nochmal, weil sich der Sachverhalt geändert hat.
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Koelsch
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#6

Beitrag von Koelsch »

Nein, da gibt es Rechtsprechung: Guck mal http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=30&t=17333
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#7

Beitrag von Olivia »

Upstocker hat geschrieben:Sie bekommt allerdings nur die Leistungen in Höhe der Miete für die alte Wohnung, weil sie das JC nicht um Zustimmung für den Umzug gebeten hat. Jetzt möchte die Bekannte wissen, ob das nun auf Dauer so bleiben wird. Wenn z. B. sich die Nebenkosten erhöhen, etc. ist sie ja immer auf den Mietbetrag der alten Wohnung festgenagelt.
Welche Miete zahlt denn das Jobcenter weiter? Zahlt es die
  • alte Nettokaltmiete oder
  • die alte Bruttokaltmiete oder
  • die alte Bruttowarmmiete oder
  • ein Zwölftel der jährlichen alten Bruttowarmmiete ab-/zuzüglich der letzten Jahresnebenkostenabrechnung?
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tigerlaw
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#8

Beitrag von tigerlaw »

Der dort angegebenenweitere Link auf die Diskussion funzt aber (noch?) nicht.

Versuche es mal mit diesem Link: http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?p=390430#p390430

bei mir hat er soeben richtig gearbeitet
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Upstocker
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Re: Im ALG II Bezug umgezogen

#9

Beitrag von Upstocker »

Wenn ich sie richtig verstanden habe, dann die

[*]die alte Bruttowarmmiete

@Tigerlaw: Danke, der Link funzt.
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