Eine bessere Überschrift ist mir nicht eingefallen.
Im Bereich der GruSi hat der Betroffene eine KDU Senkungsaufforderung bekommen. Soweit so "gut". Jedoch steht da drin "weisen sie sofort im ersten Monat ihre Bemühungen mit beiliegender Liste nach, mindestens so und soviel Kontakte, sonst wird nichtmal die 6 Monate übernommen"
Mir fehlt da so ein wenig die Rechtsgrundlage ... sollte das nicht eher umgekehrt ablaufen, man hat 6 Monate Zeit und wenn man dann nix gefunden hat, sollte man nachweisen, das man sich bemüht hat ....
Zudem GDB 80% da sollte ja was machbar sein ....
KDU Kostensenkungsaufforderung in Form einer EGV
- kleinchaos
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Re: KDU Kostensenkungsaufforderung in Form einer EGV
GruSi ist wieder anders. Jedoch sagt der § 35 SGB 12 nix anderes als der § 22 SGB 2: "(2) Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, sind sie insoweit als Bedarf der Personen, deren Einkommen und Vermögen nach § 27 Absatz 2 zu berücksichtigen sind, anzuerkennen. Satz 1 gilt so lange, als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."
Längstens 6 Monate heißt auch weniger als 6 Monate. Man sollte also wirklich schon vom Tag der Bekanntgabe der Kostensenkungsaufforderung an aktiv die Wohnungssuche betreiben. Ist auch wichtig für den Fall, dass man tatsächlich nix findet und sich dann meist vor Gericht um die Weiterzahlung der KdU streiten muss.
Wo ist denn nun die EGV? EGV gibts doch gar nicht bei GruSi
Längstens 6 Monate heißt auch weniger als 6 Monate. Man sollte also wirklich schon vom Tag der Bekanntgabe der Kostensenkungsaufforderung an aktiv die Wohnungssuche betreiben. Ist auch wichtig für den Fall, dass man tatsächlich nix findet und sich dann meist vor Gericht um die Weiterzahlung der KdU streiten muss.
Wo ist denn nun die EGV? EGV gibts doch gar nicht bei GruSi
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: KDU Kostensenkungsaufforderung in Form einer EGV
Er meinte vermutlich Kostensenkungsaufforderung. Richtig und leider wichtig - wie kc schrieb, sehr fleißig suchen und vor allem sehr genau die Suche dokumentieren.
Wurde denn eine "Angemessenheitsgrenze" genannt und passt die: Guck mal bei Harald Thomé http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Wurde denn eine "Angemessenheitsgrenze" genannt und passt die: Guck mal bei Harald Thomé http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: KDU Kostensenkungsaufforderung in Form einer EGV
Doch doch das passt alles.
Ja genau, meinte das im Sinne von "mindestens 5 Bewerbungen pro Woche/Monat" etc wie das nunmal in EGV gefordert wird. War in der Annahme so genau hat das nix in der kdu Senkungsaufforderung zu suchen ...
Ja genau, meinte das im Sinne von "mindestens 5 Bewerbungen pro Woche/Monat" etc wie das nunmal in EGV gefordert wird. War in der Annahme so genau hat das nix in der kdu Senkungsaufforderung zu suchen ...
Re: KDU Kostensenkungsaufforderung in Form einer EGV
Sieh das positiv, damit ist eine ungefähre Anzahl festgeklöppelt. Da fällt es schwerer zu sagen: Nicht genügend bemüht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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