Jahresabrechnung 2016
Re: Jahresabrechnung 2016
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Jahresabrechnung 2016
Liebes JC,
wenn ihnen die intellektuellen Fähigkeiten fehlen, die eingereichten Unterlagen zu lesen und korrekt zu interpretieren, kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen.
Mir ist aber bekannt, dass sie über eine Rechtsabteilung mit examinierten Juristen verfügen sollen, vielleicht können die ihnen weiter helfen.
Mal ehrlich, was sollst du denen denn antworten?
wenn ihnen die intellektuellen Fähigkeiten fehlen, die eingereichten Unterlagen zu lesen und korrekt zu interpretieren, kann ich ihnen auch nicht weiterhelfen.
Mir ist aber bekannt, dass sie über eine Rechtsabteilung mit examinierten Juristen verfügen sollen, vielleicht können die ihnen weiter helfen.
Mal ehrlich, was sollst du denen denn antworten?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Der Anhörungsbogen anbei ausgefüllt und gut ist, dort Kreuze ich an...Der besagte Fall trifft zu.
Und dann wird das gefaxt, das sollte wohl ausreichend sein.
Und dann wird das gefaxt, das sollte wohl ausreichend sein.
Re: Jahresabrechnung 2016
Hallo zusammen,
Die Anhörung ging gestern per Fax raus an das Jobcenter.
Noch mal zu dem Thema der Jahresabrechnung 2016...
Die wurde ja Nachweislich beim Jobcenter gegen Empfangsbestätigung eingereicht,da anbei war ein Wirtschaftsplan von 2017, darauf hin folgte ein Änderungsbescheid seitens des Jobcenters.
Die Hausgeldvorrauszahlung beträgt monatlich 283 €, die Vorauszahlung sollte eigentlich gesenkt werden auf 245 €, dieses dann aber doch nicht erfolgt ist und es bei der alten Vorauszahlung geblieben ist von 283 €.
Das Jobcenter hat sich jetzt an den neuen Wirtschaftsplan orientiert und danach auch den Änderungsbescheid erlassen, wobei die Vorauszahlung von 245 € berücksichtigt wurde Anstatt die 283€.
Ich habe jetzt Anbei ein Schreiben aufgesetzt das es bei der alten Hausgeld-Vorrauszahlung von 283€ bleibt und dieses auch mit dem Kontoauszug vom Monat Mai nachgewiesen.
Einen neuen Wirtschaftsplan über die 283€ haben und werden wir auch nicht bekommen
Wie gesagt hoffen wir jetzt das ein neuer Änderungsbescheid erlassen wird wo die alte Hausgeldvorrauszahlung von 283€ berücksichtigt wird.
Die Widerspruchsfrist bezüglich des Änderungsbescheid beträgt ja noch gut vier Wochen. Posteingang des Änderungsbescheid war am 8.5.2017.
Ich weiß wenn es für den einen oder anderen ein wenig verwirrend klingt, aber ich hoffe mein Text ist trotzdem zu verstehen.
Bin auf eure Antwort und Kritik gespannt.
Die Anhörung ging gestern per Fax raus an das Jobcenter.
Noch mal zu dem Thema der Jahresabrechnung 2016...
Die wurde ja Nachweislich beim Jobcenter gegen Empfangsbestätigung eingereicht,da anbei war ein Wirtschaftsplan von 2017, darauf hin folgte ein Änderungsbescheid seitens des Jobcenters.
Die Hausgeldvorrauszahlung beträgt monatlich 283 €, die Vorauszahlung sollte eigentlich gesenkt werden auf 245 €, dieses dann aber doch nicht erfolgt ist und es bei der alten Vorauszahlung geblieben ist von 283 €.
Das Jobcenter hat sich jetzt an den neuen Wirtschaftsplan orientiert und danach auch den Änderungsbescheid erlassen, wobei die Vorauszahlung von 245 € berücksichtigt wurde Anstatt die 283€.
Ich habe jetzt Anbei ein Schreiben aufgesetzt das es bei der alten Hausgeld-Vorrauszahlung von 283€ bleibt und dieses auch mit dem Kontoauszug vom Monat Mai nachgewiesen.
Einen neuen Wirtschaftsplan über die 283€ haben und werden wir auch nicht bekommen
Wie gesagt hoffen wir jetzt das ein neuer Änderungsbescheid erlassen wird wo die alte Hausgeldvorrauszahlung von 283€ berücksichtigt wird.
Die Widerspruchsfrist bezüglich des Änderungsbescheid beträgt ja noch gut vier Wochen. Posteingang des Änderungsbescheid war am 8.5.2017.
Ich weiß wenn es für den einen oder anderen ein wenig verwirrend klingt, aber ich hoffe mein Text ist trotzdem zu verstehen.
Bin auf eure Antwort und Kritik gespannt.
Re: Jahresabrechnung 2016
Als Schreiben würde mM nach völlig reichen:
Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... Hausgeldvorauszahlung
Sehr verquere ....
Ihr Bescheid ist nachweislich falsch, sie berechnen eine fiktive Vorauszahlung in Höhe von 245 € aus einem von der Eigentümergemeinschaft inzwischen verworfenen Wirtschaftsplan.
Die tatsächliche Vorauszahlung beträgt weiter 283 €. Beweis Kontoauszug und ...... (hier sollte ein entsprechendes Schreiben der Hausverwaltung oä beiliegen).
Mit freundl. Grüßen.
Widerspruch gegen den Bescheid vom ..... Hausgeldvorauszahlung
Sehr verquere ....
Ihr Bescheid ist nachweislich falsch, sie berechnen eine fiktive Vorauszahlung in Höhe von 245 € aus einem von der Eigentümergemeinschaft inzwischen verworfenen Wirtschaftsplan.
Die tatsächliche Vorauszahlung beträgt weiter 283 €. Beweis Kontoauszug und ...... (hier sollte ein entsprechendes Schreiben der Hausverwaltung oä beiliegen).
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Hat Schimmy denn aus eigener Tasche die Differenz bezahlt? Dann muss er das wohl auch vom JC einfordern.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Jahresabrechnung 2016
@Günter... Danke für den Widerspruchtext.
@Pegasus... bis jetzt wurde die volle Höhe von 283€ noch berücksichtigt, erst ab dem jetzigen Monat Mai wird nur noch die 245€ berücksichtigt, obwohl die Höhe von 283€ bestehen bleibt.
@Pegasus... bis jetzt wurde die volle Höhe von 283€ noch berücksichtigt, erst ab dem jetzigen Monat Mai wird nur noch die 245€ berücksichtigt, obwohl die Höhe von 283€ bestehen bleibt.
Re: Jahresabrechnung 2016
Okay das sollte dann im Widerspruch abgedeckt sein.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Jahresabrechnung 2016
In dem neuen Änderungsbescheid uns zugegangen per Post am 8.5.17 steht folgendes als Begründung.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Anpassung der Hausnebenkosten sowie der Heizkosten ab 06/2017.
Es sind folgende Änderungen eingetreten:
Anpassung der Hausnebenkosten sowie der Heizkosten ab 06/2017.
Re: Jahresabrechnung 2016
Schimmy, kann die Hausverwaltung vielleicht kurz schriftlich bestätigen, dass bei den Hausgeldvorauszahlungen keine Änderungen zu den Vorjahren eingetreten sind? Das würde ich dann dem Jobcenter hinschicken, zusammen mit der Begründung, dass der vorgesehene neue Wirtschaftsplan nicht in Kraft getreten ist. Dann noch einen Kontoauszug beilegen und fertig. Schreib dazu, dass es dringend ist, weil kein Geld auf dem Konto da ist, um irgendwelche Unterdeckungen auch nur für kurze Zeit auszugleichen.
Bei meiner EKS gab es auch wiederholt das Thema, dass sich bestimmte Gebühren-Posten seit Jahren nicht geändert haben. Da gibt es dann auch keine neuen Belege, sondern die alten Werte gelten eben weiter. Das Jobcenter meinte dann bei einer der letzten BWZ-Verlängerungen, den Posten nicht mehr anerkennen zu wollen, da die Betragshöhe nicht aktuell belegt sei. Ich habe dann nochmal hingeschrieben, dass die Zahlen seit langem unverändert weiter gelten und so lange kein neuer Beleg/Nachtrag ausgestellt wird, wie eben keine Änderungen eintreten. Seitdem schreibe ich bei den WBA immer rein, dass die Zahlen weiter fort gelten! Und seitdem gibt es da keine Probleme mehr.
Bei meiner EKS gab es auch wiederholt das Thema, dass sich bestimmte Gebühren-Posten seit Jahren nicht geändert haben. Da gibt es dann auch keine neuen Belege, sondern die alten Werte gelten eben weiter. Das Jobcenter meinte dann bei einer der letzten BWZ-Verlängerungen, den Posten nicht mehr anerkennen zu wollen, da die Betragshöhe nicht aktuell belegt sei. Ich habe dann nochmal hingeschrieben, dass die Zahlen seit langem unverändert weiter gelten und so lange kein neuer Beleg/Nachtrag ausgestellt wird, wie eben keine Änderungen eintreten. Seitdem schreibe ich bei den WBA immer rein, dass die Zahlen weiter fort gelten! Und seitdem gibt es da keine Probleme mehr.
Re: Jahresabrechnung 2016
Ich habe ja anhand der Kontoauszüge den Nachweis das es bei der alten Hausgeldzahlung bleibt und das sollte vollkommen ausreichend sein.
Re: Jahresabrechnung 2016
Denke ich auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Nicht dass es vom Jobcenter heisst, es werde freiwillig zu viel gezahlt. Zum Beispiel deswegen, um im Nachhinein (nach Ende des Leistungsbezuges?) eine hohe Rückzahlung zu erhalten.
Re: Jahresabrechnung 2016
@Olivia...
Freiwillig mehr bezahlen wir bestimmt nicht und somit wird es auch zur keiner höheren Rückforderung seitens des Jobcenters kommen.
Freiwillig mehr bezahlen wir bestimmt nicht und somit wird es auch zur keiner höheren Rückforderung seitens des Jobcenters kommen.
Re: Jahresabrechnung 2016
Dann muss das Jobcenter den Bescheid umgehend korrigeren.
Re: Jahresabrechnung 2016
Aber Kennedy hat einst gesagt: „Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!“ http://www.zitate-online.de/sprueche/po ... -kann.html
Im Klartext, verzichte auf den Widerspruch und teile dem JC mit. Ich sehe, dass ihr Fehler macht, aber ich bin stolz durch Verzicht den Überschuß der schwarzen Niete Null vergrößern zu können auf dass unsere allseits geliebte Mutti - möge ihr Glanz die Nächte erhellen - einen Wahlsieg nach dem anderen .....
Sorry, ich hatte gerade nen Albtraum.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Jahresabrechnung 2016
Auf den Widerspruch zu verzichten wird wohl nicht gehen,denn sie werden den neu erlassenen Änderungsbescheid so nicht ändern.
Einfaches Mitteilungsschreiben wird da nicht reichen.
Einfaches Mitteilungsschreiben wird da nicht reichen.
Re: Jahresabrechnung 2016
Ich denke auch, förmlicher Widerspruch
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Re: Jahresabrechnung 2016
Ich habe jetzt Günter seinen Vorschlag so übernommen.
Gibt es den noch was hinzuzufügen?
Widerspruch gegen den Bescheid vom ...( Änderungsbescheid) Hausgeldvorauszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Bescheid ist nachweislich falsch, sie berechnen eine fiktive Vorauszahlung in Höhe von 245 € aus einem von der Eigentümergemeinschaft inzwischen verworfenen Wirtschaftsplan.
Die tatsächliche Vorauszahlung beträgt weiter 283 €. Beweis Kontoauszug.
Mit freundl. Grüßen.
Gibt es den noch was hinzuzufügen?
Widerspruch gegen den Bescheid vom ...( Änderungsbescheid) Hausgeldvorauszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Bescheid ist nachweislich falsch, sie berechnen eine fiktive Vorauszahlung in Höhe von 245 € aus einem von der Eigentümergemeinschaft inzwischen verworfenen Wirtschaftsplan.
Die tatsächliche Vorauszahlung beträgt weiter 283 €. Beweis Kontoauszug.
Mit freundl. Grüßen.
Zuletzt geändert von schimmy am Mi 24. Mai 2017, 07:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jahresabrechnung 2016
Kann nach meiner Meinung so raus
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Ich habe hier einen Nachweis aus der aktuellen Niederschrift der Eigentümer Versammlung, vielleicht könnte man das dem Widerspruch noch beifügen.
Das besagte steht im ersten Absatz...
Das besagte steht im ersten Absatz...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Jahresabrechnung 2016
Gute Idee, da steht's klipp und klar
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Jahresabrechnung 2016
Da steht nur die Gesamtsumme.
Woraus geht jetzt hervor, wieviel schimmy zahlen muss?
Da lese ich auch nichts, aus dem hervorgeht, dass der alte Betrag bzw. Wirtschaftsplan weitergelten soll.
Woraus geht jetzt hervor, wieviel schimmy zahlen muss?
Da lese ich auch nichts, aus dem hervorgeht, dass der alte Betrag bzw. Wirtschaftsplan weitergelten soll.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Jahresabrechnung 2016
Das ergibt sich doch aus seinen Kontoauszügen, das sollte reichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Jahresabrechnung 2016
Der Änderungsbescheid ist uns am Montag den 8.5.17 per Post zugegangen.
Die Frist bezüglich des Widerspruchs würde dann ja am Montag den 5.6.2017 Enden oder ?
Die Frist bezüglich des Widerspruchs würde dann ja am Montag den 5.6.2017 Enden oder ?